Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite
Wie man recht lehren sol von der Busse. I.

ETliche lehren wol etwas von der Busse / sagen aber nicht gnug dauon / wie sichs gebühret / Denn sie treiben nicht mehr / denn den gemeinen Spruch / aus Magistro Sententiarum, daß Busse sey / begangene Sünde beweinen / vnd dieselbigen nicht mehr begehen: Aber daraus verstehet man nicht / Woher rechte Busse komme oder entspringe / noch worinn sie eigentlich stehe / vnd was dazu gehöre. Denn Judas Iscarioth / Matt. 26. hat seine Sünde auch ernstlich beweinet oder berewet / vnd dazu öffentlich bekant / daß er das vnschüldige Blut verrhaten hette / vnd hatte so grosse Rew vnd Leid / daß er sich so bald selbs erhengt / Hat auch solche Sünde nicht mehr gethan / vnd war doch eine vergebliche nichtige Busse.

Aber das Euangelium lehret also von der Busse / Daß es sey / Hertzliche Rew vnd Leid haben / für begangene Sünde / vnd ernstlich erschrecken für GOttes Gericht / damit das Hertz zuschlagen vnd gedemütiget werde / Vnd daneben vngezweiffelt gleuben / daß alle Sünde (wie viel vnd wie gros die auch sind) vns von Gott vergeben werden / durch Christus Verdienst / welcher vnser Sünde selbs auff sich genommen vnd getragen hat an seinem Leibe / auff dem Stamme des Creutzes.

Darumb ist dis die Ordnung in der Lehre von der Busse. Zum Ersten / So das Gesetze recht geprediget wird / erwechset in vns / durch den heiligen Geist / warhafftige Erkentniß der Sünden / Das heissen wir Rew vnd Leid. Zum Andern / wird vns gegeben / durch rechtschaffene Predigt des Euangelij / Erkentniß der Gnaden Gottes in Christo / Das heissen wir gleuben oder vertrawen auff Gottes Gnade.

Als zum Exempel / Fürs erste hörestu die Zehen Gebot / aus welchen du lernest / wie gröblich du Gottes Gesetz vbertretten habest / vnd nach gerechtem Vrtheil Gottes der Ewigen Verdamniß werth bist. Darnach hörestu weiter solche oder dergleichen Sprüch des

Wie man recht lehren sol von der Busse. I.

ETliche lehren wol etwas von der Busse / sagen aber nicht gnug dauon / wie sichs gebühret / Denn sie treiben nicht mehr / denn den gemeinen Spruch / aus Magistro Sententiarum, daß Busse sey / begangene Sünde beweinen / vnd dieselbigen nicht mehr begehen: Aber daraus verstehet man nicht / Woher rechte Busse kom̃e oder entspringe / noch woriñ sie eigentlich stehe / vnd was dazu gehöre. Denn Judas Iscarioth / Matt. 26. hat seine Sünde auch ernstlich beweinet oder berewet / vnd dazu öffentlich bekant / daß er das vnschüldige Blut verrhaten hette / vnd hatte so grosse Rew vnd Leid / daß er sich so bald selbs erhengt / Hat auch solche Sünde nicht mehr gethan / vnd war doch eine vergebliche nichtige Busse.

Aber das Euangelium lehret also von der Busse / Daß es sey / Hertzliche Rew vnd Leid haben / für begangene Sünde / vnd ernstlich erschrecken für GOttes Gericht / damit das Hertz zuschlagen vnd gedemütiget werde / Vnd daneben vngezweiffelt gleuben / daß alle Sünde (wie viel vnd wie gros die auch sind) vns von Gott vergeben werden / durch Christus Verdienst / welcher vnser Sünde selbs auff sich genom̃en vnd getragen hat an seinem Leibe / auff dem Stamme des Creutzes.

Darumb ist dis die Ordnung in der Lehre von der Busse. Zum Ersten / So das Gesetze recht geprediget wird / erwechset in vns / durch den heiligen Geist / warhafftige Erkentniß der Sünden / Das heissen wir Rew vnd Leid. Zum Andern / wird vns gegeben / durch rechtschaffene Predigt des Euangelij / Erkentniß der Gnaden Gottes in Christo / Das heissen wir gleuben oder vertrawen auff Gottes Gnade.

Als zum Exempel / Fürs erste hörestu die Zehen Gebot / aus welchen du lernest / wie gröblich du Gottes Gesetz vbertretten habest / vnd nach gerechtem Vrtheil Gottes der Ewigen Verdamniß werth bist. Darnach hörestu weiter solche oder dergleichen Sprüch des

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0678" n="10"/>
      </div>
      <div>
        <head>Wie man recht lehren sol von der Busse. I.</head><lb/>
        <p>ETliche lehren wol etwas von der Busse / sagen aber nicht gnug dauon / wie sichs                      gebühret / Denn sie treiben nicht mehr / denn den gemeinen Spruch / aus <hi rendition="#i">Magistro Sententiarum,</hi> daß Busse sey / begangene Sünde                      beweinen / vnd dieselbigen nicht mehr begehen: Aber daraus verstehet man nicht /                      Woher rechte Busse kom&#x0303;e oder entspringe / noch worin&#x0303; sie eigentlich stehe / vnd was dazu gehöre. Denn Judas Iscarioth / Matt. 26.                      hat seine Sünde auch ernstlich beweinet oder berewet / vnd dazu öffentlich                      bekant / daß er das vnschüldige Blut verrhaten hette / vnd hatte so grosse Rew                      vnd Leid / daß er sich so bald selbs erhengt / Hat auch solche Sünde nicht mehr                      gethan / vnd war doch eine vergebliche nichtige Busse.</p>
        <p>Aber das Euangelium lehret also von der Busse / Daß es sey / Hertzliche Rew vnd                      Leid haben / für begangene Sünde / vnd ernstlich erschrecken für GOttes Gericht                      / damit das Hertz zuschlagen vnd gedemütiget werde / Vnd daneben vngezweiffelt                      gleuben / daß alle Sünde (wie viel vnd wie gros die auch sind) vns von Gott                      vergeben werden / durch Christus Verdienst / welcher vnser Sünde selbs auff sich                          genom&#x0303;en vnd getragen hat an seinem Leibe / auff dem Stamme                      des Creutzes.</p>
        <p>Darumb ist dis die Ordnung in der Lehre von der Busse. Zum Ersten / So das                      Gesetze recht geprediget wird / erwechset in vns / durch den heiligen Geist /                      warhafftige Erkentniß der Sünden / Das heissen wir Rew vnd Leid. Zum Andern /                      wird vns gegeben / durch rechtschaffene Predigt des Euangelij / Erkentniß der                      Gnaden Gottes in Christo / Das heissen wir gleuben oder vertrawen auff Gottes                      Gnade.</p>
        <p>Als zum Exempel / Fürs erste hörestu die Zehen Gebot / aus welchen du lernest /                      wie gröblich du Gottes Gesetz vbertretten habest / vnd nach gerechtem Vrtheil                      Gottes der Ewigen Verdamniß werth bist. Darnach hörestu weiter solche oder                      dergleichen Sprüch des
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[10/0678] Wie man recht lehren sol von der Busse. I. ETliche lehren wol etwas von der Busse / sagen aber nicht gnug dauon / wie sichs gebühret / Denn sie treiben nicht mehr / denn den gemeinen Spruch / aus Magistro Sententiarum, daß Busse sey / begangene Sünde beweinen / vnd dieselbigen nicht mehr begehen: Aber daraus verstehet man nicht / Woher rechte Busse kom̃e oder entspringe / noch woriñ sie eigentlich stehe / vnd was dazu gehöre. Denn Judas Iscarioth / Matt. 26. hat seine Sünde auch ernstlich beweinet oder berewet / vnd dazu öffentlich bekant / daß er das vnschüldige Blut verrhaten hette / vnd hatte so grosse Rew vnd Leid / daß er sich so bald selbs erhengt / Hat auch solche Sünde nicht mehr gethan / vnd war doch eine vergebliche nichtige Busse. Aber das Euangelium lehret also von der Busse / Daß es sey / Hertzliche Rew vnd Leid haben / für begangene Sünde / vnd ernstlich erschrecken für GOttes Gericht / damit das Hertz zuschlagen vnd gedemütiget werde / Vnd daneben vngezweiffelt gleuben / daß alle Sünde (wie viel vnd wie gros die auch sind) vns von Gott vergeben werden / durch Christus Verdienst / welcher vnser Sünde selbs auff sich genom̃en vnd getragen hat an seinem Leibe / auff dem Stamme des Creutzes. Darumb ist dis die Ordnung in der Lehre von der Busse. Zum Ersten / So das Gesetze recht geprediget wird / erwechset in vns / durch den heiligen Geist / warhafftige Erkentniß der Sünden / Das heissen wir Rew vnd Leid. Zum Andern / wird vns gegeben / durch rechtschaffene Predigt des Euangelij / Erkentniß der Gnaden Gottes in Christo / Das heissen wir gleuben oder vertrawen auff Gottes Gnade. Als zum Exempel / Fürs erste hörestu die Zehen Gebot / aus welchen du lernest / wie gröblich du Gottes Gesetz vbertretten habest / vnd nach gerechtem Vrtheil Gottes der Ewigen Verdamniß werth bist. Darnach hörestu weiter solche oder dergleichen Sprüch des

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/678
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/678>, abgerufen am 20.04.2024.