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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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in die Kirchen gehet / Oder ob sie gleich hinein gehen / doch keines Christlichen Ampts / so darinn gehalten wird / nicht achten. Zu solchem Irrthumb geben Vrsach vngelehrte vnd freche Prediger / die ohne maß vnd ohne auffhören wieder alle Ceremonien vnd Ordnungen schreyen / bis der Pöbel zu letzt auch die Predigt vnd den Brauch der Sacrament hat lernen verachten.

Aus diesem ist leicht zu verstehen / wie man von Ceremonien vnd Festen recht halten / vnd reden sol. Die Christenheit / so hie noch streitet im Fleisch / kan der Ceremonien nicht gerahten / Darumb / wo sie nicht öffentlich wieder Gottes Wort streben / sondern vmb guter Ordnung willen bißher gehalten sind / ohne den vnchristlichen Wahn / daß man dadurch Frömmigkeit für GOtt erlangen solt / So sol man sie trawn nicht verwerffen / Sondern vmb Friedes vnd Einigkeit willen behalten / auff daß den Einfeltigen kein Ergerniß gegeben werde. Denn es pflegen offt grosse Empörung / vnd vnzehliche Ergerniß zu folgen / aus Zustörung vnd Enderung solcher Ceremonien / wie man in der Kirchen Historien Eusebij, vnnd andern klerlich lieset. Darumb sol ein frommer vnd kluger Hirte mit fleis zusehen / daß nicht durch plötzliche Enderung solcher dinge Ergerniß erwachsen.

Daher ist auch vnsers Landsfürsten Gebot vnd Befehl / daß man eintrechtige vnd gleiche Ceremonien halte / vnd die gewönlichen Ornat der Kirchen / so man brauchet in handlung der Sacrament / nicht verwerffe / Sondern behalte / vnd vmb Zucht vnd wolstehens willen / doch in Christlicher Freyheit.

Dergleichen sol man auch andere Fest oder Feyertage nicht bald abthun / damit das Volck sich gewehne ja auff etliche bestimpte Tage Gottes Wort zu hören / vnd Gottesdienst zu halten / damit sie gereitzet werden zu Christlicher vbung.

XIIII. Vom Fasten.

ES ist zweyerley Fasten / Zum Ersten / Ein gemein täglich Fasten / Zum Andern / Ein sonderlich Geistlich Fasten. Das erste ist / Tägliche Nüchterkeit vnd Messigkeit der Christen / Denn sie sollen sich allezeit hüten für Fressen vnd Sauffen / nach der Vermanung Christi / Luc. 21. auff daß sie allezeit bey Vernunfft vnd geschickt seyn / Gottes Namen zu preisen. Solchs wird allenthalben in der Schrifft geboten / Ephes. 5. Sauffet euch nicht voll Weins /

in die Kirchen gehet / Oder ob sie gleich hinein gehen / doch keines Christlichen Ampts / so darinn gehalten wird / nicht achten. Zu solchem Irrthumb geben Vrsach vngelehrte vnd freche Prediger / die ohne maß vnd ohne auffhören wieder alle Ceremonien vnd Ordnungen schreyen / bis der Pöbel zu letzt auch die Predigt vnd den Brauch der Sacrament hat lernen verachten.

Aus diesem ist leicht zu verstehen / wie man von Ceremonien vnd Festen recht halten / vnd reden sol. Die Christenheit / so hie noch streitet im Fleisch / kan der Ceremonien nicht gerahten / Darumb / wo sie nicht öffentlich wieder Gottes Wort streben / sondern vmb guter Ordnung willen bißher gehalten sind / ohne den vnchristlichen Wahn / daß man dadurch Frömmigkeit für GOtt erlangen solt / So sol man sie trawn nicht verwerffen / Sondern vmb Friedes vnd Einigkeit willen behalten / auff daß den Einfeltigen kein Ergerniß gegeben werde. Denn es pflegen offt grosse Empörung / vnd vnzehliche Ergerniß zu folgen / aus Zustörung vnd Enderung solcher Ceremonien / wie man in der Kirchen Historien Eusebij, vnnd andern klerlich lieset. Darumb sol ein frommer vnd kluger Hirte mit fleis zusehen / daß nicht durch plötzliche Enderung solcher dinge Ergerniß erwachsen.

Daher ist auch vnsers Landsfürsten Gebot vnd Befehl / daß man eintrechtige vnd gleiche Ceremonien halte / vnd die gewönlichen Ornat der Kirchen / so man brauchet in handlung der Sacrament / nicht verwerffe / Sondern behalte / vnd vmb Zucht vnd wolstehens willen / doch in Christlicher Freyheit.

Dergleichen sol man auch andere Fest oder Feyertage nicht bald abthun / damit das Volck sich gewehne ja auff etliche bestimpte Tage Gottes Wort zu hören / vnd Gottesdienst zu halten / damit sie gereitzet werden zu Christlicher vbung.

XIIII. Vom Fasten.

ES ist zweyerley Fasten / Zum Ersten / Ein gemein täglich Fasten / Zum Andern / Ein sonderlich Geistlich Fasten. Das erste ist / Tägliche Nüchterkeit vnd Messigkeit der Christen / Denn sie sollen sich allezeit hüten für Fressen vnd Sauffen / nach der Vermanung Christi / Luc. 21. auff daß sie allezeit bey Vernunfft vnd geschickt seyn / Gottes Namen zu preisen. Solchs wird allenthalben in der Schrifft geboten / Ephes. 5. Sauffet euch nicht voll Weins /

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[31/0699] in die Kirchen gehet / Oder ob sie gleich hinein gehen / doch keines Christlichen Ampts / so darinn gehalten wird / nicht achten. Zu solchem Irrthumb geben Vrsach vngelehrte vnd freche Prediger / die ohne maß vnd ohne auffhören wieder alle Ceremonien vnd Ordnungen schreyen / bis der Pöbel zu letzt auch die Predigt vnd den Brauch der Sacrament hat lernen verachten. Aus diesem ist leicht zu verstehen / wie man von Ceremonien vnd Festen recht halten / vnd reden sol. Die Christenheit / so hie noch streitet im Fleisch / kan der Ceremonien nicht gerahten / Darumb / wo sie nicht öffentlich wieder Gottes Wort streben / sondern vmb guter Ordnung willen bißher gehalten sind / ohne den vnchristlichen Wahn / daß man dadurch Frömmigkeit für GOtt erlangen solt / So sol man sie trawn nicht verwerffen / Sondern vmb Friedes vnd Einigkeit willen behalten / auff daß den Einfeltigen kein Ergerniß gegeben werde. Denn es pflegen offt grosse Empörung / vnd vnzehliche Ergerniß zu folgen / aus Zustörung vnd Enderung solcher Ceremonien / wie man in der Kirchen Historien Eusebij, vnnd andern klerlich lieset. Darumb sol ein frommer vnd kluger Hirte mit fleis zusehen / daß nicht durch plötzliche Enderung solcher dinge Ergerniß erwachsen. Daher ist auch vnsers Landsfürsten Gebot vnd Befehl / daß man eintrechtige vnd gleiche Ceremonien halte / vnd die gewönlichen Ornat der Kirchen / so man brauchet in handlung der Sacrament / nicht verwerffe / Sondern behalte / vnd vmb Zucht vnd wolstehens willen / doch in Christlicher Freyheit. Dergleichen sol man auch andere Fest oder Feyertage nicht bald abthun / damit das Volck sich gewehne ja auff etliche bestimpte Tage Gottes Wort zu hören / vnd Gottesdienst zu halten / damit sie gereitzet werden zu Christlicher vbung. XIIII. Vom Fasten. ES ist zweyerley Fasten / Zum Ersten / Ein gemein täglich Fasten / Zum Andern / Ein sonderlich Geistlich Fasten. Das erste ist / Tägliche Nüchterkeit vnd Messigkeit der Christen / Denn sie sollen sich allezeit hüten für Fressen vnd Sauffen / nach der Vermanung Christi / Luc. 21. auff daß sie allezeit bey Vernunfft vnd geschickt seyn / Gottes Namen zu preisen. Solchs wird allenthalben in der Schrifft geboten / Ephes. 5. Sauffet euch nicht voll Weins /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/699>, abgerufen am 25.04.2024.