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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darin bezeichnet / Wir bitten deine grund lose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.

ADD ATVR.
Gott gebe euch seinen Segen / Amen.

So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dörffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.

Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darin bezeichnet / Wir bitten deine grund lose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.

ADD ATVR.
Gott gebe euch seinen Segen / Amen.

So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dörffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.

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[0148] Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darin bezeichnet / Wir bitten deine grund lose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen. ADD ATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen. So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dörffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/148>, abgerufen am 24.04.2024.