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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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oder jnen nicht bezalung geschicht / vnd die Ampten in verhelffung derselbigen seumig oder nachlessig weren / Als denn sol jnen das Consistorum behülfflich sein / das jnen die billigkeit widerfaren möge.

Von der Visitation.

WEil one fleissig auffsehen der Oberkeit / gute ordnung nicht bestendig sein / vnd in sonderheit / in der Kirchen Visitationes hoch von nöten / auch in der ersten Kirchen aus bewegenden vrsachen fürgenomen worden sein / damit man erfaren möge / das nicht allein die Lere recht getrieben / vnd so falsche Lere einreissen wolten / abgewendet / sondern auch allenthalben ein Christlich Gottselig leben / von Pastorn vnd zuhörern gefurt / vnd so mangel befunden würde / dieselbige abgeschafft werden mögen.

So sol je zu zeiten / Wenn es von nöten oder gelegen sein wil / Visitation geschehen.

Vnd sol in der Visitation / fürnemlich sich der Lere / Lebens / handels vnd wandels / der Pastorn / auch der zuhörer fleissig / vnd ob dieser ordnung / allenthalben gemes gelebt / erkundet werden /

oder jnen nicht bezalung geschicht / vnd die Ampten in verhelffung derselbigen seumig oder nachlessig weren / Als denn sol jnen das Consistorum behülfflich sein / das jnen die billigkeit widerfaren möge.

Von der Visitation.

WEil one fleissig auffsehen der Oberkeit / gute ordnung nicht bestendig sein / vnd in sonderheit / in der Kirchen Visitationes hoch von nöten / auch in der ersten Kirchen aus bewegenden vrsachen fürgenomen worden sein / damit man erfaren möge / das nicht allein die Lere recht getrieben / vnd so falsche Lere einreissen wolten / abgewendet / sondern auch allenthalben ein Christlich Gottselig leben / von Pastorn vnd zuhörern gefurt / vnd so mangel befunden würde / dieselbige abgeschafft werden mögen.

So sol je zu zeiten / Wenn es von nöten oder gelegen sein wil / Visitation geschehen.

Vnd sol in der Visitation / fürnemlich sich der Lere / Lebens / handels vnd wandels / der Pastorn / auch der zuhörer fleissig / vñ ob dieser ordnung / allenthalben gemes gelebt / erkundet werden /

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[0023] oder jnen nicht bezalung geschicht / vnd die Ampten in verhelffung derselbigen seumig oder nachlessig weren / Als denn sol jnen das Consistorum behülfflich sein / das jnen die billigkeit widerfaren möge. Von der Visitation. WEil one fleissig auffsehen der Oberkeit / gute ordnung nicht bestendig sein / vnd in sonderheit / in der Kirchen Visitationes hoch von nöten / auch in der ersten Kirchen aus bewegenden vrsachen fürgenomen worden sein / damit man erfaren möge / das nicht allein die Lere recht getrieben / vnd so falsche Lere einreissen wolten / abgewendet / sondern auch allenthalben ein Christlich Gottselig leben / von Pastorn vnd zuhörern gefurt / vnd so mangel befunden würde / dieselbige abgeschafft werden mögen. So sol je zu zeiten / Wenn es von nöten oder gelegen sein wil / Visitation geschehen. Vnd sol in der Visitation / fürnemlich sich der Lere / Lebens / handels vnd wandels / der Pastorn / auch der zuhörer fleissig / vñ ob dieser ordnung / allenthalben gemes gelebt / erkundet werden /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/23>, abgerufen am 24.04.2024.