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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen glauben / vnd Bussfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Ein ander Exhortation.

MEin allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserem verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebot / vnnd des willen GOTTES / so hat GOTT vnser vnuermögen / bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als

Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen glauben / vnd Bussfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Ein ander Exhortation.

MEin allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserem verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebot / vnnd des willen GOTTES / so hat GOTT vnser vnuermögen / bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als

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[0063] Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen glauben / vnd Bussfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen. Ein ander Exhortation. MEin allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserem verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebot / vnnd des willen GOTTES / so hat GOTT vnser vnuermögen / bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/63>, abgerufen am 28.03.2024.