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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Weil dann eine Christlichegute Ordnung fürnemlich vff Vier Stücken beruhet.

Nemlich / In pflantzung vnd erkentnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat.

Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben.

Zum Dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien.

Zum Vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien.

So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken.

Weil dann eine Christlichegute Ordnung fürnemlich vff Vier Stücken beruhet.

Nemlich / In pflantzung vnd erkentnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat.

Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben.

Zum Dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien.

Zum Vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien.

So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken.

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[0014] Weil dann eine Christlichegute Ordnung fürnemlich vff Vier Stücken beruhet. Nemlich / In pflantzung vnd erkentnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat. Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben. Zum Dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien. Zum Vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien. So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken.

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/14>, abgerufen am 28.03.2024.