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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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ben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darinn bezeichnet / Wir bitten deine grundlose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen / nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.

ADDATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen.

So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dorffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.

ben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darinn bezeichnet / Wir bitten deine grundlose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen / nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.

ADDATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen.

So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dorffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.

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[0151] ben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darinn bezeichnet / Wir bitten deine grundlose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen / nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen. ADDATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen. So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dorffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/151>, abgerufen am 28.03.2024.