Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

Bild:
<< vorherige Seite
Von den Sthulen.

ES ist gewis / das erhaltung der Kinder Schulen / ein hochnützlich vnd Gott wolgefellig werck ist / nicht allein der Jugend halben / das sie im Catechismo / vnd Sprachen vnterweiset werden mögen / Wie Gott selbst geboten hat / im alten Testament / Acues meum verbum filijs tuis, Sondern auch darumb / das gelerte Leute mögen aufferzogen werden / die hernacher zu Kirchen vnd Weltlichem Regiment tüchtig vnd bequeme sein mögen / Vnd sein gewislich Scholae seminaria Ecclesiae & Reipub. Vnd hat Pericles nicht vnrecht gesagt / Scholas tollere, est Solem e mundo tollere. Darumb gebüret auch der Oberkeit / gebürlich einsehen zu haben / das in Stedten Kinder Schulen erhalten / vnd die Jugend wol erzogen / vnd etliche praeparirt werden mögen / die hernacher zu Kirchen / oder andern Weltlichen Emptern zu gebrauchen sein / Vnd hat solches viel nutzbarkeit / die hie nicht alle zu erzelen sein.

Von den Sthulen.

ES ist gewis / das erhaltung der Kinder Schulen / ein hochnützlich vñ Gott wolgefellig werck ist / nicht allein der Jugend halben / das sie im Catechismo / vnd Sprachen vnterweiset werden mögen / Wie Gott selbst geboten hat / im alten Testament / Acues meum verbum filijs tuis, Sondern auch darumb / das gelerte Leute mögen aufferzogen werden / die hernacher zu Kirchen vnd Weltlichem Regiment tüchtig vnd bequeme sein mögen / Vnd sein gewislich Scholae seminaria Ecclesiae & Reipub. Vnd hat Pericles nicht vnrecht gesagt / Scholas tollere, est Solem è mundo tollere. Darumb gebüret auch der Oberkeit / gebürlich einsehen zu haben / das in Stedten Kinder Schulen erhalten / vnd die Jugend wol erzogen / vnd etliche praeparirt werden mögen / die hernacher zu Kirchen / oder andern Weltlichen Emptern zu gebrauchen sein / Vnd hat solches viel nutzbarkeit / die hie nicht alle zu erzelen sein.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0154"/>
      </div>
      <div>
        <head>Von den Sthulen.</head><lb/>
        <p>ES ist gewis / das erhaltung der Kinder Schulen / ein hochnützlich vn&#x0303; Gott       wolgefellig werck ist / nicht allein der Jugend halben / das sie im Catechismo / vnd Sprachen       vnterweiset werden mögen / Wie Gott selbst geboten hat / im alten Testament / Acues meum verbum       filijs tuis, Sondern auch darumb / das gelerte Leute mögen aufferzogen werden / die hernacher       zu Kirchen vnd Weltlichem Regiment tüchtig vnd bequeme sein mögen / Vnd sein gewislich Scholae       seminaria Ecclesiae &amp; Reipub. Vnd hat Pericles nicht vnrecht gesagt / Scholas tollere, est       Solem è mundo tollere. Darumb gebüret auch der Oberkeit / gebürlich einsehen zu haben / das in       Stedten Kinder Schulen erhalten / vnd die Jugend wol erzogen / vnd etliche praeparirt werden       mögen / die hernacher zu Kirchen / oder andern Weltlichen Emptern zu gebrauchen sein / Vnd hat       solches viel nutzbarkeit / die hie nicht alle zu erzelen sein.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0154] Von den Sthulen. ES ist gewis / das erhaltung der Kinder Schulen / ein hochnützlich vñ Gott wolgefellig werck ist / nicht allein der Jugend halben / das sie im Catechismo / vnd Sprachen vnterweiset werden mögen / Wie Gott selbst geboten hat / im alten Testament / Acues meum verbum filijs tuis, Sondern auch darumb / das gelerte Leute mögen aufferzogen werden / die hernacher zu Kirchen vnd Weltlichem Regiment tüchtig vnd bequeme sein mögen / Vnd sein gewislich Scholae seminaria Ecclesiae & Reipub. Vnd hat Pericles nicht vnrecht gesagt / Scholas tollere, est Solem è mundo tollere. Darumb gebüret auch der Oberkeit / gebürlich einsehen zu haben / das in Stedten Kinder Schulen erhalten / vnd die Jugend wol erzogen / vnd etliche praeparirt werden mögen / die hernacher zu Kirchen / oder andern Weltlichen Emptern zu gebrauchen sein / Vnd hat solches viel nutzbarkeit / die hie nicht alle zu erzelen sein.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/154
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/154>, abgerufen am 25.04.2024.