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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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[Musik]

Erhör vns / Erhör vns / Erhör vns vnser bitt heiliger

[Musik]
Geist / du einger tröster / erleucht vns / vnd sey vns gnedig.
[Musik]
Als war ich lebe / spricht Gott der Herre / ich wil nicht
[Musik]
den Todt des Sünders / sondern das er sich bekere
[Musik]
vnd lebe.

VERSVS.

Wir haben gesündiget mit vnsern Vetern /

Wir haben missgehandelt vnd sind Gottlos gewesen.

Lasset vns beten.

[Musik]

Erhör vns / Erhör vns / Erhör vns vnser bitt heiliger

[Musik]
Geist / du einger tröster / erleucht vns / vnd sey vns gnedig.
[Musik]
Als war ich lebe / spricht Gott der Herre / ich wil nicht
[Musik]
den Todt des Sünders / sondern das er sich bekere
[Musik]
vnd lebe.

VERSVS.

Wir haben gesündiget mit vnsern Vetern /

Wir haben missgehandelt vnd sind Gottlos gewesen.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/49>, abgerufen am 18.04.2024.