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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Darauff folget die Predigt.

VNd sol das Euangelium / des Sontags oder Festes / dem Volck abermal fürgelesen / vnd hernach durch Christliche auslegung / die zu erbawung der Kirchen / vnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngefehrlich. Vnd damit die Zuhörer etwas gewisses aus den Predigten lernen vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etzliche Capita, dauon sie reden vnd handeln wollen / teilen / die darnach repetiren vnd erkleren / vnd im beschlus der Predigt / dieselbige kürtzlich erinnern / vnd den Zuhörern zu gemüt füren. Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses aus der Predigt fassen vnd lernen mögen / sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto fleissiger studiren / vnd sich zur tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.

Aber vor der Predigt hat der Priester das Volck zum Christlichen Gebet zu ermanen / das

Darauff folget die Predigt.

VNd sol das Euangelium / des Sontags oder Festes / dem Volck abermal fürgelesen / vnd hernach durch Christliche auslegung / die zu erbawung der Kirchen / vnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngefehrlich. Vnd damit die Zuhörer etwas gewisses aus den Predigten lernen vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etzliche Capita, dauon sie reden vnd handeln wollen / teilen / die darnach repetiren vnd erkleren / vnd im beschlus der Predigt / dieselbige kürtzlich erinnern / vnd den Zuhörern zu gemüt füren. Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses aus der Predigt fassen vnd lernen mögen / sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto fleissiger studiren / vnd sich zur tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.

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[0059] Darauff folget die Predigt. VNd sol das Euangelium / des Sontags oder Festes / dem Volck abermal fürgelesen / vnd hernach durch Christliche auslegung / die zu erbawung der Kirchen / vnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngefehrlich. Vnd damit die Zuhörer etwas gewisses aus den Predigten lernen vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etzliche Capita, dauon sie reden vnd handeln wollen / teilen / die darnach repetiren vnd erkleren / vnd im beschlus der Predigt / dieselbige kürtzlich erinnern / vnd den Zuhörern zu gemüt füren. Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses aus der Predigt fassen vnd lernen mögen / sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto fleissiger studiren / vnd sich zur tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt. Aber vor der Predigt hat der Priester das Volck zum Christlichen Gebet zu ermanen / das

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/59>, abgerufen am 28.03.2024.