Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Lemgo, 1809.

Bild:
<< vorherige Seite

beym ersten Umhergehen die Krüge in seinem Districte, ohne in denselben zu verweilen, visitiren, und vorzüglich darnach sehen, ob verdächtige Personen sich darin befinden, und in dem Fall gleich dem Ortsunterbedienten davon Nachricht geben.

§. 8.

Begegnen ihm des Nachts unbekannte Personen: so muß er deren Arretirung, in so fern sie verdächtig sind, befördern.

§. 9.

Begegnen ihm bekannte Personen: so muß er solche um die Ursache ihrer Wanderung fragen, und des andern Tages dem Ortsunterbedienten Nachricht davon geben. Auch muß derselbe die von ihm bey seinem nächtlichen Umgange

beym ersten Umhergehen die Krüge in seinem Districte, ohne in denselben zu verweilen, visitiren, und vorzüglich darnach sehen, ob verdächtige Personen sich darin befinden, und in dem Fall gleich dem Ortsunterbedienten davon Nachricht geben.

§. 8.

Begegnen ihm des Nachts unbekannte Personen: so muß er deren Arretirung, in so fern sie verdächtig sind, befördern.

§. 9.

Begegnen ihm bekannte Personen: so muß er solche um die Ursache ihrer Wanderung fragen, und des andern Tages dem Ortsunterbedienten Nachricht davon geben. Auch muß derselbe die von ihm bey seinem nächtlichen Umgange

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0010" n="10"/>
beym ersten Umhergehen die Krüge in seinem Districte, ohne in denselben zu verweilen, visitiren, und vorzüglich darnach sehen, ob verdächtige Personen sich darin befinden, und in dem Fall gleich dem Ortsunterbedienten davon Nachricht geben.</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>§. 8.</head><lb/>
        <p>Begegnen ihm des Nachts unbekannte Personen: so muß er deren Arretirung, in so fern sie verdächtig sind, befördern.</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>§. 9.</head><lb/>
        <p>Begegnen ihm bekannte Personen: so muß er solche um die Ursache ihrer Wanderung fragen, und des andern Tages dem Ortsunterbedienten Nachricht davon geben. Auch muß derselbe die von ihm bey seinem nächtlichen Umgange
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[10/0010] beym ersten Umhergehen die Krüge in seinem Districte, ohne in denselben zu verweilen, visitiren, und vorzüglich darnach sehen, ob verdächtige Personen sich darin befinden, und in dem Fall gleich dem Ortsunterbedienten davon Nachricht geben. §. 8. Begegnen ihm des Nachts unbekannte Personen: so muß er deren Arretirung, in so fern sie verdächtig sind, befördern. §. 9. Begegnen ihm bekannte Personen: so muß er solche um die Ursache ihrer Wanderung fragen, und des andern Tages dem Ortsunterbedienten Nachricht davon geben. Auch muß derselbe die von ihm bey seinem nächtlichen Umgange

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-04T11:12:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-04T11:12:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-04T11:12:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809/10
Zitationshilfe: Instruction für die Nachtwächter auf dem platten Lande. Lemgo, 1809, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nachtwaechter_1809/10>, abgerufen am 16.04.2024.