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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 141. Köln, 12. November 1848. Zweite Ausgabe.

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Bekanntmachung.

Im Einverständnisse mit der hohen Nationalversammlung, die unter allen Umständen die Provokation zu einem Bürgerkrieg vermieden wissen will, hat das unterzeichnete Kommando, die Majore der Bürgerwehr und die Führer der fliegen Corps einstimmig beschlossen, der in unsere Standt rückenden Militärmacht sich gewaltsam entgegenzustellen. Sie fordern das Volk von Berlin, welches ihnen so viele Beweise seines Vertrauens gegeben, auf, in eben dieser Weise zu verfahren. Dieser friedliche Widerstand gegen eine nicht berechtigte Uebermacht, wird sicher der Sache der Freiheit zum endlichen und gewissen Siege verhelfen. In diesem Sinne beschwören sie daher ihre Mitbürger, auch diesmal mit der Bürgerwehr Hand in Hand zu gehen. Berlin, den 12. November 1848.

Das Kommando der Bürgerwehr, die sämmtlichen Majore der Bürgerwehr und die sämmtlichen Führer der fliegenden Corps.

Rimpler.

Bekanntmachung.

Auf Anweisung des königl. Staatsministerii wird Folgendes zur Kenntniß der Bewohner Berlins gebracht. Obgleich Sr. Majestät der König mittels Allerhöchster Botschaft vom 8. d. M. die Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung nach Brandenburg und deren Vertagung bis zum 27. d. M. angeordnet hat, fährt ein Theil der Versammlung fort, hier beisammen zu bleiben und Beschlüsse zu fassen. Die Regierung Seiner Majestät befindet sich deshalb in der Nothwendigkeit einem solchen, die Rechte der Krone beeinträchtigenden Verfahren auf das Entschiedenste entgegen zu treten, und hat zu dem Ende beschlossen, da die Bürgerwehr, als die zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung zunächst verpflichtete Instanz, ihre Mitwirkung bestimmt versagt hat, die hiesige Garnison so bedeutend zu verstärken, daß nicht nur die Behufs Aufrechterhaltung des Königl. Befehls wegen Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg und wegen ihrer Vertagung erforderlichen Maßregeln durchgeführt werden können, sondern daß auch die überhaupt seit längerer Zeit im hiesigen Orte vorgekommenen Störungen der öffentlichen Ordnung und Beeinträchtigungen der Freiheit künftig unterdrückt werden können. Das Einrücken der Truppen, welche zur Verstärkung der Garnison bestimmt sind, wird schon heute Statt finden und darf von dem gesetzlichen Sinne der Bürgerschaft, welche anerkennen wird, daß Gesetz und Ordnung die Hauptbedingungen sind der Wohlfahrt der Stadt und des Staates, mit Zuversicht erwartet werden: daß sie den einrückenden Truppen in keiner Weise hinderlich entgegen treten werden. Ausdrücklich und auf das Feierlichste wird zugleich versichert, daß Sr. Maj. Regierung diese Maßregel nur ergriffen hat, um die Erfüllung der Verheißungen, welche dem preuß. Volke zur Befestigung seiner Freiheit und zur Erlangung einer wahrhaft volksthümlichen Verfassung gemacht sind, und welche heilig gehalten werden sollen, zu beschleunigen, keineswegs aber, um Rechte und Freiheiten des Volkes, in irgend einer Weise zu beeinträchtigen Berlin, 10. Nov.

Königl. Polizi-Präsidium, v. Bardeleben.

Bekanntmachung. Das soeben eingerückte Militär ist nicht von den Communalbehörden oder deren Deputirten (dem bisherigen Sicherheitsausschuß) requirirt worden.

Berlin, 10. Nov. Der Magistrat. Die Stadtverordneten.

Bromberg.

Die Regierung zu Bromberg verfügt in Nr. 45 ihres Amtsblattes, wie folgt:

"In Bezugnahme auf das Gesetz vom 23. Juli c. (soll heißen 1847) über die Verhältnisse der Juden und in Folge höherer Bestimmung, bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß von der Emanation des Gesetzes ab nach Inhalt des §. 1 die Freizügigkeit inländischer Juden, außer bei den nichtnaturalisirten Juden der Provinz, keiner weitern Beschränkung unterliegt.

Die unserm Verwaltungsbezirke angehörigen Juden, welche ihren Wohnsitz in andere Landestheile verlegen wollen, müssen aber in Gemäßheit der Vorschriften des Gesetzes sub §§. 29. 33 etc. bei ihrer Niederlassung in den alten Provinzen des Staares zuvörderst nachweisen, daß sie die Naturalisation für das Großherzogthum Posen erlangt und ihre Korporationsverpflichtungen gegen die jüdische Gemeine, welche sie bisher angehört, abgelöst haben.

In diesem Behufe haben selbige der Polizei-Obrigkeit des Ortes, wo sie ihren Aufenthalt nehmen wollen, das Naturalisations-Patent und eine Bescheinigung der betreffenden Regierung des Großherzogthums Posen über die erfolgte Abfindung wegen ihrer Verpflichtungen diejenige Synagogen-Gemeinde, der sie bis dahin angehört, einzureichen.

Die Polizeiobrigkeit hat die Niederlassung im Orte zu versagen, wenn jene Nachweise nicht vorgelegt werden, und den betreffenden Juden bleibt alsdann überlassen, die Gestattung eines vorläufigen Aufenthalts nachzusuchen. Dergleichen Ablösungsurkunden sind jedesmal von dem betheiligten Individuo der Polizeiobrigkeit des Sitzes der Synagogengemeinde, welcher dasselbe bisher angehört, zur weiteren Veranlassung einzureichen.

Sämmtliche jüdische Eingesessene unseres Verwaltungsbezirks werden angewiesen, sich hiernach strenge zu achten, und vor Nachtheilen gewarnt, welche eine willkürliche Uebersiedelung für sie zur Folge haben muß.

Bromberg, den 20. Okt. 1843.

Königl. Regierung.

Abtheilung des Innern."

Dieselbe Nummer des erwähnten Amtsblattes enthält folgende Bekanntmachung:

"Um allen Zweifeln zu begegnen, wird hierdurch ausdrücklich in Erinnerung gebracht, daß der durch Allerhöchste Verordnung v. 5. December 1845 auch für die Provinz Posen publizirte Beschluß der deutschen Bundesversammlung v. 5. Juli 1832 noch besteht und daß demgemäß namentlich das öffentliche Tragen von Kokarden und Aufstecken von Fahnen in andern Farben als in den preuß. und resp. Deutschen strafbar ist.

Wir bringen weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß die Uebertretung der Eingangs bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen, mit einer Geldstrafe bis 50 Thlr. Oder mit verhältnismäßiger Gefängnißstrafe, polizeilich geahndet wird.

Bromberg, den 30. Oktbr. 1848.

Königl. Regierung.

Abtheilung des Innern"

!!! Frankfurt, 10. November.

Sitzung der National-Versammlung.

Tagesordnung:

Verfassungs-Entwurf Artikel IV.

Vor derselben theilt der Präsident Gagern der Versammlung mit, daß auf das Schreiben an den Abgeordneten Arnold Ruge seitens des Büreau (S. eine frühere Sitzung) von demselben binnen 4 Wochen keine Antwort erfolgt, und er nunmehr als ausgetreten betrachtet werden müsse.

Wesendonk reklamirt dagegen und erregt Widerspruch.

Wartersleben beweist, daß er (Ruge) nach der Geschäftsordnung als ausgetreten zu betrachten.

Nach einiger Debatte, wobei unter andern Falk erklärt: "Ruge habe den Breslauer Wählern sein Mandat mit dem Motiv zurückgeschickt" daß in Frankfurt doch nichts Gutes mehr zu Stande käme; (Heiterkeit) - beschließt die Versammlung, Herrn Ruge als ausgetreten zu betrachten und seinen Vertreter einzuberufen (Aufregung).

Der Finanzausschuß berichtet durch Wichmann über einen Antrag: "die Centralgewalt übernimmt das ganze Creditwesen Deutschlands - Banknoten - Papiergeld etc. - Antrag des Ausschusses. Tagesordnung. - Der Bericht wird gedruckt.

Berger (interpellirt): welche Maßregeln ergreift endlich das Reichsministerium, daß die rückständigen österreichischen Wahlen für die Nationalversammlung (und zwar ohne Einfluß der dortigen Büreaukratie) alsbald bewerkstelligt werden? - Zu dieser Interpellation ist Berger veranlaßt, durch ein sehr erbauliches Schreiben eines österreichischen Gudernialrathes, worin die österreichischen Obrigkeiten dringend ersucht werden, doch ja bei den noch rückständigen Wahlen darauf zu sehen, daß keine Demokraten, sondern nur erprobt gutgesinnte Männer gewählt werden.

Eisendonk bemerkt, daß mehrere Stimmzettel (mit Nein! von der Linken) in den stenographischen Berichten nicht abgedruckt worden sind. - Es erweist sich nach längerer Debatte, daß dies ein Versehen der Drucker ist. Warum dies Druckversehen grade Mitglieder der Linken betrifft, weis man nicht)

Tagesordnung.

Artikel III. des Verfassungs-Entwurfs.

§ 21. "Die Schifffahrtsanstalten am Meere und in den Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, das Lootsenwesen, das Fahrwasser u. s. w.) sind der Fürsorge der einzelnen Uferstaaten überlassen; sie unterhalten dieselben aus eignen Mitteln."

§. 22. "Die Reichsgewalt hat die Oberaufsicht über diese Anstalten und Einrichtungen. Es steht ihr zu, die betreffenden Staaten zu gehöriger Unterhaltung derselben anzuhalten, auch dieselben aus den Mitteln des Reichs zu vermehren und zu erweitern."

§. 23. "Die Abgaben welche durch die Seeuferstaaten von den ihre Schifffahrtsanstalten benutzenden Schiffen und deren Ladungen erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung dieser Anstalten nöthigen Kosten nicht übersteigen. Sie unterliegen der Genehmigung der Reichsgewalt.

§. 24. In Betreff dieser Abgaben sind alle deutschen Schiffe und deren Ladungen gleich zu stellen. Eine höhere Belegung fremder Schifffahrt kann nur von der Reichsgewalt ausgehen. Die Mehrabgabe von fremder Schifffahrt fließt in die Reichskasse.

Man beschließt die Diskussion über die 4 Paragraphen zusammen.

Hildebrandt von Gießen beginnt sie. Er erklärt sich gegen die Anträge des Verfassungsausschusses und will, daß die des volkswirthschaftlichen an die Stelle treten. (Sollte dies geschehen, so gebe ich Ihnen diese Anträge später bei der Abstimmung.)

Graf Wartensleben für die §. §. des Verfassungsausschusses. Er will eine kräftige Centralgewalt als Schutzwall gegen die Tyrannei der Einzelstaaten - aber keine Centralisation wie der landwirthschaftliche Ausschuß. - §. 24. will er gestrichen haben

Eisenstuck für die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Heute zum erstenmale entscheidet man über eine große materielle Frage des Volks. Ein Hauptgrund gegen die Anträge des Verfassungsausschusses sei die Erfahrung. Wir würden ein ungeheures Beamtenheer wie in Frankreich bekommen. - Anstalten, die dem allgemeinen Verkehr dienen, in Privathände zu geben, und seien es auch Corporationen, sei sehr gefährlich. - Die Oberaufsicht der Centralgewalt allein genüge nicht, diese würde wohl auf dem Papier stehen bleiben. Die großen Summen, die dergleichen großartige Staatseinrichtungen erfordern würden, darf man bei so gewaltigen Unternehmungen gar nicht in Anschlag bringen. - Ich werde, sagt er schließlich, Unitarier sein in allen materiellen Fragen. Der Verfassungsausschuß gibt höchstens eine leidliche Reform des Staatenbundes.

Merk (ein reicher Kaufmann aus Hamburg) ergeht sich in den gemeinsten Phrasen gegen den Vorredner. - spricht für den Verfassungsausschuß und beweist durch Thatsachen, Zahlen seine Paradoxen. - (Nach Merk ruft ein großer Theil des Centrums Schluß.

Grumprecht empfiehlt die Anträge der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Er weist Inconsequenzen der Majorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses nach, und meint, er hätte Grund, vielfach Argwohn gegen denselben zu haben. (Oho links!) Es sei zu unterscheiden zwischen Regierungs- und Verwaltungsrechten bei Uebertragung an die Centralgewalt. Die ersteren will er entschieden an die Centralgewalt übertragen, die Verwaltungsrechte gar nicht. - Geben sie der Centralgewalt viel zu administriren, so haben wir den Polizeistaat in wenig Jahren wieder. (Centrum: sehr wahr!) (Haben wir ihn denn schon einmal verloren?)

Ritze aus Stralsund empfiehlt die Anträge des Verfassungsausschusses.

Schulze von Liebau spricht für ein von ihm gestelltes Amendement. (Wenn es angenommen wird, gebe ich es später. Der Schlußruf beginnt zu ertönen.)

v. Vinke für die Anträge des Verfassungsausschusses. - Mit Heftigkeit greift er den volkswirthschaftlichen Ausschuß an. Zum Schluß seiner Rede bekennt sich v. Vinke zu dem Grundsatz: "Alles für das Volk, und so viel als möglich durch das Volk. Nach ihm wird die Debatte geschlossen.

Moritz Mohl: Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses meint unter andern die Versammlung sei seit dem Mai furchtbar zurückgekommen, und ganz heftig auf dem Wege der Reaktion. (Widerspruch im Centrum gegen diese einfache Wahrheit) Früher hätte man es für eine Unmöglichkeit gehalten gegen eine Zoll- und Handelseinheit Deutschlands zu sprechen, wie dies heute geschehen. Man habe dem volkswirthschaftlichen Ausschuß vorgeworfen, er wolle ein Heer von Beamten schaffen, - grade das Gegentheil: er und seine Anhänger wollen ein Heer von Beamten abschaffen, und daher der große Widerspruch. (Naiv aber wahr!) Auch mit Zahlen und ganz offiziellen Zahlen, erweist er, (Mohl) daß der Banquier Merk sich in seinen Zahlenaufstellungen colossal geirrt (oder colossal gelogen) hat, indem er gesagt, Frankreichs Schiffahrt sei herabgekommen. Dieselbe sei aufs doppelte gestiegen seit 1825. Unter lautem Bravo links führt Hr. Mohl den Banquier Merk tüchtig ab.

Mohl hält eine sehr sachkundige und ausgezeichnete Rede, das Centrum sucht ihn durch Schlußruf und Unterbrechung zu stören. (Wärmster Beifall links und Gallerie.)

Waiz aus Göttingen (für den Verfassungsausschuß Berichterstatter) hält gleichfalls eine lange Rede für seine Anträge, und rühmt es vorzüglich, daß der Handelsminister von Dukwitz Antheil an den Berathungen des Verfassungs-Ausschusses genommen. Dieser sei mehr werth wie der ganze volkswirthschaftliche Ausschuß. Gegen die Centralisation spricht Waiz energisch.

Abstimmung.

Der Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschuß ist statt der §. 21 - 24 dem Artikel IV. folgende Fassung zu geben:

"Die Schiffarthsanstalten am Meere und in den Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, das Lothsenwesen, das Fahrwasser) sind Reichssachen und werden durch Fürsorge der Reichsgewalt unterhalten. Die Reichsgewalt bestimmt die dafür zu erhebenden Abgaben, hinsichtlich welcher alle deutschen Schiffe gleich zu behandeln sind. Es ist der Reichsgewalt überlassen, fremde Schiffe höher zu belegen als die deutschen. Ueber das Nähere der Ausführung ergeht ein Reichsgesetz."

Dieser Antrag wird mit 286 Stimmen gegen 145 (die ganze Linke) verworfen.

Nach dem Verfassungsausschuß werden angenommen mit großer Majorität die §§. 21, 22. (ganz wie oben).

Ad §. 23 und 24 (s. oben.) hat die Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses das Amendement gestellt: die Worte "und deren Ladungen" wegzulassen. Mit diesem Amendement tritt die Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses den 3 Paragraphen des Verfassungsausschusses bei. Dies Amendement wird verworfen und §. 23 und 24 (also der ganze Artikel IV.) nach dem Verfassungsausschuß, wie oben angenommen.

Hiernach wird um 2 Uhr die Sitzung geschlossen. Montag nächste Sitzung. Tagesordnung, Fortsetzung der Verfassung.

Französische Republik.
Paris, 9. Nov.

Es ergießt sich über uns ein wahrer Platzregen von Manifesten. Heute ist das Manifest des Berges erschienen; für morgen wird das Manifest Ledru-Rollin's zur Präsidentenwahl angesagt; am Sonntag wird Cavaignac sein Manifest publiziren und zwei Tage später wird der demokratische Kaiser sein Manifest erlassen.

Seit drei Tagen werden bedeutende Waffenmassen aus dem Arsenal am Bastillenplatz in die Festung von Vincennes geschafft. - Am Schluß der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung verbreitete man folgendes unsinnige Gerücht:

Lamoriciere, Cavaignac und Proudhon hätten sich, hieß es, verabredet, die Nationalversammlung mit Gewalt auseinanderzusprengen. In der Verwirrung solle jedoch Proudhon (so seien Lamoriciere und Cavaignac übereingekommen) von den Leuten der Letzteren "aus Mißverständniß" erdrosselt werden. Endlich, wenn der Haufe im gräßlichsten Wüthen begriffen sei, würden Lamoriciere und Cavaignac an der Spitze ihrer Truppen herbeisprengen, und auf diese Weise als Retter der Nationalversammlung und des bedrohten Vaterlandes erscheinen und die Früchte erndten. Wir können (sagt das Proudhon'sche Blatt "Le Peuple" von heute) versichern, daß wenn Hr. Proudhon wirklich in eine solche Verschwörung verwickelt sei, er sicher nicht seiner eigenen Erdrosselung entgegenrennen würde.

- Die Klubs aller 14 Arrondissements des Seinedepartements haben, wie wir schon vor acht Tagen berichteten, einen republikanisch-demokratisch-sozialistischen Ausschuß ernannt, der sich ausschließlich mit der Frage beschäftigen solle, wie sich das Volk bei der bevorstehenden Präsidentenwahl zu verhalten habe! Pardigon, Sekretär dieses Ausschusses, erklärt heute im "Peuple," daß morgen oder übermorgen durch öffentliche Anschlagzettel der Name desjenigen Kandidaten bekannt gemacht werden solle, für den die gesammte demokratisch-sozialistische Partei zu stimmen habe. Der Sitz dieses Ausschusses ist in der Rue des fosses St. Germain Lauxerrois Nr. 31.

- Nationalversammlung. Sitzung vom 10. Novbr.

Auf dem Concordienplatze geht's lebhaft zu. Die Zimmerleute arbeiten an den Festgerüsten und viele andere Proletarier gesellen sich zu ihnen. Es wird lebhaft unter ihnen diskutirt und einige Repräsentanten riechen schon wieder Luxemburggelüste unter ihnen.

Vicepräsident Bixio eröffnet um 1 Uhr die Sitzung. An der Tagesordnung sind die neuen 9 Millionen Franken, welche für die pariser Hausarmen bestimmt sind, und von denen die Staatscasse ein Drittel zu tragen ersucht wird.

Sonteyra wendet nichts gegen die Almosengeberei ein, doch möchte er nicht immer blos die Armen des Seine-Departements berücksichtigt sehen. Das Elend herrsche leider nicht blos an der Seine, sondern sei allgemein. Er appellirt daher auch an die Milde des Staates für die anderen Departements.

Senard: Ich verlange das Wort über eine persönliche Thatsache! (Aufsehen).

Clement Thomas schwingt sich auf die Bühne und will sprechen. Aber ein fürchterlicher Lärm läßt ihn nicht zu Worte kommen.

Bixio als Präsident: Herr Clement Thomas, ich rufe Sie zur Ordnung.

Thomas, wüthend, daß man ihn nicht anhören will, muß abtreten.

Senard kann nun sprechen und erzählt, daß über 1,100,000 Franken ja auch für die Departements votirt worden seien, die mit der größten Unparteilichkeit unter die Armen vertheilt würden.

Dufaure, Minister des Innern, unterstützt dieß, indem er auch bei der Almosenvertheilung auf die größte Unparteilichkeit schaue.

Lespinasse erklärt, daß das Almosengeben nichts tauge, man solle den Armen Beschäftigung, angemessene Arbeit und Lohn verschaffen. Er bekämpft darum den Kredit.

Bourbeau, Berichterstatter des Ausschusses, widerlegt diese Theorie und dringt auf Bewilligung des Kredits. (Ja, ja!)

Es wird zur Abstimmung geschritten über den Gesetzentwurf, dessen erster Artikel lautet:

"Die Stadt Paris ist ermächtigt, ein Anleihen von 10 Millionen Frks. a 5 % Zinsen zur Unterstützung ihrer Armen zu kontrahiren etc.

Der ganze Gesetzentwurf wird mit geringer Aenderung angenommen.

Die Armen haben somit wieder ein hübsches Sümmchen zu verzehren, eider beträgt dasselbe per Kopf 12 Centimen per Tag.

Jetzt genehmigt die Versammlung noch in aller Eile einen Antrag eines gewissen Ceyras, der für die Landarmen eine Bagatelle von Einer Million erbettelt.

Ceyras, wünscht, daß die Vertheilung nicht durch die Büreaus de Bienfaisance, sondern durch sogenannte Departemental-Bettelausschüsse geschehe.

Letzteres wird verworfen, die Million dagegen genehmigt. (Genehmigt immer zu! Wer wird zuletzt zahlen?)

Bixio, Präsident: Ich empfange abermals 32 Urlaubsgesuche (Oho, oho!) Diese Reisewuth ruft einigen Lärm hervor, die Urlaube werden aber doch bewilligt.

Demnächst kehrt die Versammlung zum rektifizirten Büdjet von 1848 (Kapitel des Ministeriums des Auswärtigen) zurück.

Die Diskussion des Büdjets des Ministeriums des Auswärtigen schleppt sich mühsam fort.

Ein Antrag auf 50.000 Franken Abzug von den beliebten frais generaux (unübersetzbar) gibt zu langem Streit Veranlassung und wird endlich fallen gelassen.

Die Versammlung schreitet zum Kapitel des öffentlichen Unterrichts. Die Diskussion wird auf morgen verlegt.

Marrast übergibt seinen Bericht rücksichtlich des Beginns der Diskussion der organischen Gesetze, der bald stattfinden soll. (Stimmen: Nach dem Büdjet! Nach dem Büdjet!)

Marrast ist also nicht nach der Haute Garonne abgereist, wie das Bien public behauptet.

Ebenso sind Leon Faucher und Ledru Rollin auf ihren Plätzen.

Die Sitzung wird um 6 Uhr aufgehoben.


In Folge der von Berlin eingetroffenen Nachrichten fand heute im Eiser'schen Saale eine von allen politischen Parteien zahlreich besuchte Volksversammlung statt, in welcher die nachstehende Adresse an die Nationalversammlung vorgeschlagen und angenommen wurde:

"Die unterzeichneten Bürger von Köln erklären, daß sich die Versammlung zur Vereinbarung der Preußischen Verfassung durch den am 9. d. M. gefaßten Beschluß: ""der Krone nicht das Recht zuzugestehen, die Versammlung wider ihren Willen zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen -" den Dank des Volkes verdient hat, daß die Unterzeichneten diesem Beschlusse ihre volle Zustimmung geben und durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel dahin wirken werden, demselben Geltung zu verschaffen."

Diese Adresse liegt zum Unterzeichnen bei:

Stollwerk, Schildergasse;
Reichard, Herzogstraße;
Halin, Heumarkt;
Eiser, Komödienstraße;
Simon, Mühlengasse;
Lölgen, Johannisstraße;
Westenberg, Ehrenstraße;
Hilgers. Augustinerplatz und in derExpedition der Neuen Rheinischen Zeitung.

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Börsennachrichten [irrelevantes Material]

Bekanntmachung.

Im Einverständnisse mit der hohen Nationalversammlung, die unter allen Umständen die Provokation zu einem Bürgerkrieg vermieden wissen will, hat das unterzeichnete Kommando, die Majore der Bürgerwehr und die Führer der fliegen Corps einstimmig beschlossen, der in unsere Standt rückenden Militärmacht sich gewaltsam entgegenzustellen. Sie fordern das Volk von Berlin, welches ihnen so viele Beweise seines Vertrauens gegeben, auf, in eben dieser Weise zu verfahren. Dieser friedliche Widerstand gegen eine nicht berechtigte Uebermacht, wird sicher der Sache der Freiheit zum endlichen und gewissen Siege verhelfen. In diesem Sinne beschwören sie daher ihre Mitbürger, auch diesmal mit der Bürgerwehr Hand in Hand zu gehen. Berlin, den 12. November 1848.

Das Kommando der Bürgerwehr, die sämmtlichen Majore der Bürgerwehr und die sämmtlichen Führer der fliegenden Corps.

Rimpler.

Bekanntmachung.

Auf Anweisung des königl. Staatsministerii wird Folgendes zur Kenntniß der Bewohner Berlins gebracht. Obgleich Sr. Majestät der König mittels Allerhöchster Botschaft vom 8. d. M. die Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung nach Brandenburg und deren Vertagung bis zum 27. d. M. angeordnet hat, fährt ein Theil der Versammlung fort, hier beisammen zu bleiben und Beschlüsse zu fassen. Die Regierung Seiner Majestät befindet sich deshalb in der Nothwendigkeit einem solchen, die Rechte der Krone beeinträchtigenden Verfahren auf das Entschiedenste entgegen zu treten, und hat zu dem Ende beschlossen, da die Bürgerwehr, als die zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung zunächst verpflichtete Instanz, ihre Mitwirkung bestimmt versagt hat, die hiesige Garnison so bedeutend zu verstärken, daß nicht nur die Behufs Aufrechterhaltung des Königl. Befehls wegen Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg und wegen ihrer Vertagung erforderlichen Maßregeln durchgeführt werden können, sondern daß auch die überhaupt seit längerer Zeit im hiesigen Orte vorgekommenen Störungen der öffentlichen Ordnung und Beeinträchtigungen der Freiheit künftig unterdrückt werden können. Das Einrücken der Truppen, welche zur Verstärkung der Garnison bestimmt sind, wird schon heute Statt finden und darf von dem gesetzlichen Sinne der Bürgerschaft, welche anerkennen wird, daß Gesetz und Ordnung die Hauptbedingungen sind der Wohlfahrt der Stadt und des Staates, mit Zuversicht erwartet werden: daß sie den einrückenden Truppen in keiner Weise hinderlich entgegen treten werden. Ausdrücklich und auf das Feierlichste wird zugleich versichert, daß Sr. Maj. Regierung diese Maßregel nur ergriffen hat, um die Erfüllung der Verheißungen, welche dem preuß. Volke zur Befestigung seiner Freiheit und zur Erlangung einer wahrhaft volksthümlichen Verfassung gemacht sind, und welche heilig gehalten werden sollen, zu beschleunigen, keineswegs aber, um Rechte und Freiheiten des Volkes, in irgend einer Weise zu beeinträchtigen Berlin, 10. Nov.

Königl. Polizi-Präsidium, v. Bardeleben.

Bekanntmachung. Das soeben eingerückte Militär ist nicht von den Communalbehörden oder deren Deputirten (dem bisherigen Sicherheitsausschuß) requirirt worden.

Berlin, 10. Nov. Der Magistrat. Die Stadtverordneten.

Bromberg.

Die Regierung zu Bromberg verfügt in Nr. 45 ihres Amtsblattes, wie folgt:

„In Bezugnahme auf das Gesetz vom 23. Juli c. (soll heißen 1847) über die Verhältnisse der Juden und in Folge höherer Bestimmung, bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß von der Emanation des Gesetzes ab nach Inhalt des §. 1 die Freizügigkeit inländischer Juden, außer bei den nichtnaturalisirten Juden der Provinz, keiner weitern Beschränkung unterliegt.

Die unserm Verwaltungsbezirke angehörigen Juden, welche ihren Wohnsitz in andere Landestheile verlegen wollen, müssen aber in Gemäßheit der Vorschriften des Gesetzes sub §§. 29. 33 etc. bei ihrer Niederlassung in den alten Provinzen des Staares zuvörderst nachweisen, daß sie die Naturalisation für das Großherzogthum Posen erlangt und ihre Korporationsverpflichtungen gegen die jüdische Gemeine, welche sie bisher angehört, abgelöst haben.

In diesem Behufe haben selbige der Polizei-Obrigkeit des Ortes, wo sie ihren Aufenthalt nehmen wollen, das Naturalisations-Patent und eine Bescheinigung der betreffenden Regierung des Großherzogthums Posen über die erfolgte Abfindung wegen ihrer Verpflichtungen diejenige Synagogen-Gemeinde, der sie bis dahin angehört, einzureichen.

Die Polizeiobrigkeit hat die Niederlassung im Orte zu versagen, wenn jene Nachweise nicht vorgelegt werden, und den betreffenden Juden bleibt alsdann überlassen, die Gestattung eines vorläufigen Aufenthalts nachzusuchen. Dergleichen Ablösungsurkunden sind jedesmal von dem betheiligten Individuo der Polizeiobrigkeit des Sitzes der Synagogengemeinde, welcher dasselbe bisher angehört, zur weiteren Veranlassung einzureichen.

Sämmtliche jüdische Eingesessene unseres Verwaltungsbezirks werden angewiesen, sich hiernach strenge zu achten, und vor Nachtheilen gewarnt, welche eine willkürliche Uebersiedelung für sie zur Folge haben muß.

Bromberg, den 20. Okt. 1843.

Königl. Regierung.

Abtheilung des Innern.“

Dieselbe Nummer des erwähnten Amtsblattes enthält folgende Bekanntmachung:

„Um allen Zweifeln zu begegnen, wird hierdurch ausdrücklich in Erinnerung gebracht, daß der durch Allerhöchste Verordnung v. 5. December 1845 auch für die Provinz Posen publizirte Beschluß der deutschen Bundesversammlung v. 5. Juli 1832 noch besteht und daß demgemäß namentlich das öffentliche Tragen von Kokarden und Aufstecken von Fahnen in andern Farben als in den preuß. und resp. Deutschen strafbar ist.

Wir bringen weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß die Uebertretung der Eingangs bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen, mit einer Geldstrafe bis 50 Thlr. Oder mit verhältnismäßiger Gefängnißstrafe, polizeilich geahndet wird.

Bromberg, den 30. Oktbr. 1848.

Königl. Regierung.

Abtheilung des Innern“

!!! Frankfurt, 10. November.

Sitzung der National-Versammlung.

Tagesordnung:

Verfassungs-Entwurf Artikel IV.

Vor derselben theilt der Präsident Gagern der Versammlung mit, daß auf das Schreiben an den Abgeordneten Arnold Ruge seitens des Büreau (S. eine frühere Sitzung) von demselben binnen 4 Wochen keine Antwort erfolgt, und er nunmehr als ausgetreten betrachtet werden müsse.

Wesendonk reklamirt dagegen und erregt Widerspruch.

Wartersleben beweist, daß er (Ruge) nach der Geschäftsordnung als ausgetreten zu betrachten.

Nach einiger Debatte, wobei unter andern Falk erklärt: „Ruge habe den Breslauer Wählern sein Mandat mit dem Motiv zurückgeschickt“ daß in Frankfurt doch nichts Gutes mehr zu Stande käme; (Heiterkeit) ‒ beschließt die Versammlung, Herrn Ruge als ausgetreten zu betrachten und seinen Vertreter einzuberufen (Aufregung).

Der Finanzausschuß berichtet durch Wichmann über einen Antrag: „die Centralgewalt übernimmt das ganze Creditwesen Deutschlands ‒ Banknoten ‒ Papiergeld etc. ‒ Antrag des Ausschusses. Tagesordnung. ‒ Der Bericht wird gedruckt.

Berger (interpellirt): welche Maßregeln ergreift endlich das Reichsministerium, daß die rückständigen österreichischen Wahlen für die Nationalversammlung (und zwar ohne Einfluß der dortigen Büreaukratie) alsbald bewerkstelligt werden? ‒ Zu dieser Interpellation ist Berger veranlaßt, durch ein sehr erbauliches Schreiben eines österreichischen Gudernialrathes, worin die österreichischen Obrigkeiten dringend ersucht werden, doch ja bei den noch rückständigen Wahlen darauf zu sehen, daß keine Demokraten, sondern nur erprobt gutgesinnte Männer gewählt werden.

Eisendonk bemerkt, daß mehrere Stimmzettel (mit Nein! von der Linken) in den stenographischen Berichten nicht abgedruckt worden sind. ‒ Es erweist sich nach längerer Debatte, daß dies ein Versehen der Drucker ist. Warum dies Druckversehen grade Mitglieder der Linken betrifft, weis man nicht)

Tagesordnung.

Artikel III. des Verfassungs-Entwurfs.

§ 21. „Die Schifffahrtsanstalten am Meere und in den Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, das Lootsenwesen, das Fahrwasser u. s. w.) sind der Fürsorge der einzelnen Uferstaaten überlassen; sie unterhalten dieselben aus eignen Mitteln.“

§. 22. „Die Reichsgewalt hat die Oberaufsicht über diese Anstalten und Einrichtungen. Es steht ihr zu, die betreffenden Staaten zu gehöriger Unterhaltung derselben anzuhalten, auch dieselben aus den Mitteln des Reichs zu vermehren und zu erweitern.“

§. 23. „Die Abgaben welche durch die Seeuferstaaten von den ihre Schifffahrtsanstalten benutzenden Schiffen und deren Ladungen erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung dieser Anstalten nöthigen Kosten nicht übersteigen. Sie unterliegen der Genehmigung der Reichsgewalt.

§. 24. In Betreff dieser Abgaben sind alle deutschen Schiffe und deren Ladungen gleich zu stellen. Eine höhere Belegung fremder Schifffahrt kann nur von der Reichsgewalt ausgehen. Die Mehrabgabe von fremder Schifffahrt fließt in die Reichskasse.

Man beschließt die Diskussion über die 4 Paragraphen zusammen.

Hildebrandt von Gießen beginnt sie. Er erklärt sich gegen die Anträge des Verfassungsausschusses und will, daß die des volkswirthschaftlichen an die Stelle treten. (Sollte dies geschehen, so gebe ich Ihnen diese Anträge später bei der Abstimmung.)

Graf Wartensleben für die §. §. des Verfassungsausschusses. Er will eine kräftige Centralgewalt als Schutzwall gegen die Tyrannei der Einzelstaaten ‒ aber keine Centralisation wie der landwirthschaftliche Ausschuß. ‒ §. 24. will er gestrichen haben

Eisenstuck für die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Heute zum erstenmale entscheidet man über eine große materielle Frage des Volks. Ein Hauptgrund gegen die Anträge des Verfassungsausschusses sei die Erfahrung. Wir würden ein ungeheures Beamtenheer wie in Frankreich bekommen. ‒ Anstalten, die dem allgemeinen Verkehr dienen, in Privathände zu geben, und seien es auch Corporationen, sei sehr gefährlich. ‒ Die Oberaufsicht der Centralgewalt allein genüge nicht, diese würde wohl auf dem Papier stehen bleiben. Die großen Summen, die dergleichen großartige Staatseinrichtungen erfordern würden, darf man bei so gewaltigen Unternehmungen gar nicht in Anschlag bringen. ‒ Ich werde, sagt er schließlich, Unitarier sein in allen materiellen Fragen. Der Verfassungsausschuß gibt höchstens eine leidliche Reform des Staatenbundes.

Merk (ein reicher Kaufmann aus Hamburg) ergeht sich in den gemeinsten Phrasen gegen den Vorredner. ‒ spricht für den Verfassungsausschuß und beweist durch Thatsachen, Zahlen seine Paradoxen. ‒ (Nach Merk ruft ein großer Theil des Centrums Schluß.

Grumprecht empfiehlt die Anträge der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Er weist Inconsequenzen der Majorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses nach, und meint, er hätte Grund, vielfach Argwohn gegen denselben zu haben. (Oho links!) Es sei zu unterscheiden zwischen Regierungs- und Verwaltungsrechten bei Uebertragung an die Centralgewalt. Die ersteren will er entschieden an die Centralgewalt übertragen, die Verwaltungsrechte gar nicht. ‒ Geben sie der Centralgewalt viel zu administriren, so haben wir den Polizeistaat in wenig Jahren wieder. (Centrum: sehr wahr!) (Haben wir ihn denn schon einmal verloren?)

Ritze aus Stralsund empfiehlt die Anträge des Verfassungsausschusses.

Schulze von Liebau spricht für ein von ihm gestelltes Amendement. (Wenn es angenommen wird, gebe ich es später. Der Schlußruf beginnt zu ertönen.)

v. Vinke für die Anträge des Verfassungsausschusses. ‒ Mit Heftigkeit greift er den volkswirthschaftlichen Ausschuß an. Zum Schluß seiner Rede bekennt sich v. Vinke zu dem Grundsatz: „Alles für das Volk, und so viel als möglich durch das Volk. Nach ihm wird die Debatte geschlossen.

Moritz Mohl: Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses meint unter andern die Versammlung sei seit dem Mai furchtbar zurückgekommen, und ganz heftig auf dem Wege der Reaktion. (Widerspruch im Centrum gegen diese einfache Wahrheit) Früher hätte man es für eine Unmöglichkeit gehalten gegen eine Zoll- und Handelseinheit Deutschlands zu sprechen, wie dies heute geschehen. Man habe dem volkswirthschaftlichen Ausschuß vorgeworfen, er wolle ein Heer von Beamten schaffen, ‒ grade das Gegentheil: er und seine Anhänger wollen ein Heer von Beamten abschaffen, und daher der große Widerspruch. (Naiv aber wahr!) Auch mit Zahlen und ganz offiziellen Zahlen, erweist er, (Mohl) daß der Banquier Merk sich in seinen Zahlenaufstellungen colossal geirrt (oder colossal gelogen) hat, indem er gesagt, Frankreichs Schiffahrt sei herabgekommen. Dieselbe sei aufs doppelte gestiegen seit 1825. Unter lautem Bravo links führt Hr. Mohl den Banquier Merk tüchtig ab.

Mohl hält eine sehr sachkundige und ausgezeichnete Rede, das Centrum sucht ihn durch Schlußruf und Unterbrechung zu stören. (Wärmster Beifall links und Gallerie.)

Waiz aus Göttingen (für den Verfassungsausschuß Berichterstatter) hält gleichfalls eine lange Rede für seine Anträge, und rühmt es vorzüglich, daß der Handelsminister von Dukwitz Antheil an den Berathungen des Verfassungs-Ausschusses genommen. Dieser sei mehr werth wie der ganze volkswirthschaftliche Ausschuß. Gegen die Centralisation spricht Waiz energisch.

Abstimmung.

Der Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschuß ist statt der §. 21 ‒ 24 dem Artikel IV. folgende Fassung zu geben:

„Die Schiffarthsanstalten am Meere und in den Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, das Lothsenwesen, das Fahrwasser) sind Reichssachen und werden durch Fürsorge der Reichsgewalt unterhalten. Die Reichsgewalt bestimmt die dafür zu erhebenden Abgaben, hinsichtlich welcher alle deutschen Schiffe gleich zu behandeln sind. Es ist der Reichsgewalt überlassen, fremde Schiffe höher zu belegen als die deutschen. Ueber das Nähere der Ausführung ergeht ein Reichsgesetz.“

Dieser Antrag wird mit 286 Stimmen gegen 145 (die ganze Linke) verworfen.

Nach dem Verfassungsausschuß werden angenommen mit großer Majorität die §§. 21, 22. (ganz wie oben).

Ad §. 23 und 24 (s. oben.) hat die Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses das Amendement gestellt: die Worte „und deren Ladungen“ wegzulassen. Mit diesem Amendement tritt die Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses den 3 Paragraphen des Verfassungsausschusses bei. Dies Amendement wird verworfen und §. 23 und 24 (also der ganze Artikel IV.) nach dem Verfassungsausschuß, wie oben angenommen.

Hiernach wird um 2 Uhr die Sitzung geschlossen. Montag nächste Sitzung. Tagesordnung, Fortsetzung der Verfassung.

Französische Republik.
Paris, 9. Nov.

Es ergießt sich über uns ein wahrer Platzregen von Manifesten. Heute ist das Manifest des Berges erschienen; für morgen wird das Manifest Ledru-Rollin's zur Präsidentenwahl angesagt; am Sonntag wird Cavaignac sein Manifest publiziren und zwei Tage später wird der demokratische Kaiser sein Manifest erlassen.

Seit drei Tagen werden bedeutende Waffenmassen aus dem Arsenal am Bastillenplatz in die Festung von Vincennes geschafft. ‒ Am Schluß der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung verbreitete man folgendes unsinnige Gerücht:

Lamoriciere, Cavaignac und Proudhon hätten sich, hieß es, verabredet, die Nationalversammlung mit Gewalt auseinanderzusprengen. In der Verwirrung solle jedoch Proudhon (so seien Lamoriciere und Cavaignac übereingekommen) von den Leuten der Letzteren „aus Mißverständniß“ erdrosselt werden. Endlich, wenn der Haufe im gräßlichsten Wüthen begriffen sei, würden Lamoriciere und Cavaignac an der Spitze ihrer Truppen herbeisprengen, und auf diese Weise als Retter der Nationalversammlung und des bedrohten Vaterlandes erscheinen und die Früchte erndten. Wir können (sagt das Proudhon'sche Blatt „Le Peuple“ von heute) versichern, daß wenn Hr. Proudhon wirklich in eine solche Verschwörung verwickelt sei, er sicher nicht seiner eigenen Erdrosselung entgegenrennen würde.

‒ Die Klubs aller 14 Arrondissements des Seinedepartements haben, wie wir schon vor acht Tagen berichteten, einen republikanisch-demokratisch-sozialistischen Ausschuß ernannt, der sich ausschließlich mit der Frage beschäftigen solle, wie sich das Volk bei der bevorstehenden Präsidentenwahl zu verhalten habe! Pardigon, Sekretär dieses Ausschusses, erklärt heute im „Peuple,“ daß morgen oder übermorgen durch öffentliche Anschlagzettel der Name desjenigen Kandidaten bekannt gemacht werden solle, für den die gesammte demokratisch-sozialistische Partei zu stimmen habe. Der Sitz dieses Ausschusses ist in der Rue des fosses St. Germain Lauxerrois Nr. 31.

‒ Nationalversammlung. Sitzung vom 10. Novbr.

Auf dem Concordienplatze geht's lebhaft zu. Die Zimmerleute arbeiten an den Festgerüsten und viele andere Proletarier gesellen sich zu ihnen. Es wird lebhaft unter ihnen diskutirt und einige Repräsentanten riechen schon wieder Luxemburggelüste unter ihnen.

Vicepräsident Bixio eröffnet um 1 Uhr die Sitzung. An der Tagesordnung sind die neuen 9 Millionen Franken, welche für die pariser Hausarmen bestimmt sind, und von denen die Staatscasse ein Drittel zu tragen ersucht wird.

Sonteyra wendet nichts gegen die Almosengeberei ein, doch möchte er nicht immer blos die Armen des Seine-Departements berücksichtigt sehen. Das Elend herrsche leider nicht blos an der Seine, sondern sei allgemein. Er appellirt daher auch an die Milde des Staates für die anderen Departements.

Senard: Ich verlange das Wort über eine persönliche Thatsache! (Aufsehen).

Clement Thomas schwingt sich auf die Bühne und will sprechen. Aber ein fürchterlicher Lärm läßt ihn nicht zu Worte kommen.

Bixio als Präsident: Herr Clement Thomas, ich rufe Sie zur Ordnung.

Thomas, wüthend, daß man ihn nicht anhören will, muß abtreten.

Senard kann nun sprechen und erzählt, daß über 1,100,000 Franken ja auch für die Departements votirt worden seien, die mit der größten Unparteilichkeit unter die Armen vertheilt würden.

Dufaure, Minister des Innern, unterstützt dieß, indem er auch bei der Almosenvertheilung auf die größte Unparteilichkeit schaue.

Lespinasse erklärt, daß das Almosengeben nichts tauge, man solle den Armen Beschäftigung, angemessene Arbeit und Lohn verschaffen. Er bekämpft darum den Kredit.

Bourbeau, Berichterstatter des Ausschusses, widerlegt diese Theorie und dringt auf Bewilligung des Kredits. (Ja, ja!)

Es wird zur Abstimmung geschritten über den Gesetzentwurf, dessen erster Artikel lautet:

„Die Stadt Paris ist ermächtigt, ein Anleihen von 10 Millionen Frks. à 5 % Zinsen zur Unterstützung ihrer Armen zu kontrahiren etc.

Der ganze Gesetzentwurf wird mit geringer Aenderung angenommen.

Die Armen haben somit wieder ein hübsches Sümmchen zu verzehren, eider beträgt dasselbe per Kopf 12 Centimen per Tag.

Jetzt genehmigt die Versammlung noch in aller Eile einen Antrag eines gewissen Ceyras, der für die Landarmen eine Bagatelle von Einer Million erbettelt.

Ceyras, wünscht, daß die Vertheilung nicht durch die Büreaus de Bienfaisance, sondern durch sogenannte Departemental-Bettelausschüsse geschehe.

Letzteres wird verworfen, die Million dagegen genehmigt. (Genehmigt immer zu! Wer wird zuletzt zahlen?)

Bixio, Präsident: Ich empfange abermals 32 Urlaubsgesuche (Oho, oho!) Diese Reisewuth ruft einigen Lärm hervor, die Urlaube werden aber doch bewilligt.

Demnächst kehrt die Versammlung zum rektifizirten Büdjet von 1848 (Kapitel des Ministeriums des Auswärtigen) zurück.

Die Diskussion des Büdjets des Ministeriums des Auswärtigen schleppt sich mühsam fort.

Ein Antrag auf 50.000 Franken Abzug von den beliebten frais géneraux (unübersetzbar) gibt zu langem Streit Veranlassung und wird endlich fallen gelassen.

Die Versammlung schreitet zum Kapitel des öffentlichen Unterrichts. Die Diskussion wird auf morgen verlegt.

Marrast übergibt seinen Bericht rücksichtlich des Beginns der Diskussion der organischen Gesetze, der bald stattfinden soll. (Stimmen: Nach dem Büdjet! Nach dem Büdjet!)

Marrast ist also nicht nach der Haute Garonne abgereist, wie das Bien public behauptet.

Ebenso sind Leon Faucher und Ledru Rollin auf ihren Plätzen.

Die Sitzung wird um 6 Uhr aufgehoben.


In Folge der von Berlin eingetroffenen Nachrichten fand heute im Eiser'schen Saale eine von allen politischen Parteien zahlreich besuchte Volksversammlung statt, in welcher die nachstehende Adresse an die Nationalversammlung vorgeschlagen und angenommen wurde:

„Die unterzeichneten Bürger von Köln erklären, daß sich die Versammlung zur Vereinbarung der Preußischen Verfassung durch den am 9. d. M. gefaßten Beschluß: „„der Krone nicht das Recht zuzugestehen, die Versammlung wider ihren Willen zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen ‒“ den Dank des Volkes verdient hat, daß die Unterzeichneten diesem Beschlusse ihre volle Zustimmung geben und durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel dahin wirken werden, demselben Geltung zu verschaffen.“

Diese Adresse liegt zum Unterzeichnen bei:

Stollwerk, Schildergasse;
Reichard, Herzogstraße;
Halin, Heumarkt;
Eiser, Komödienstraße;
Simon, Mühlengasse;
Lölgen, Johannisstraße;
Westenberg, Ehrenstraße;
Hilgers. Augustinerplatz und in derExpedition der Neuen Rheinischen Zeitung.

Klassenlotterie [irrelevantes Material]
Börsennachrichten [irrelevantes Material]
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          <p> <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi> </p>
          <p>Im Einverständnisse mit der hohen Nationalversammlung, die unter allen Umständen die Provokation zu einem Bürgerkrieg vermieden wissen will, hat das unterzeichnete Kommando, die Majore der Bürgerwehr und die Führer der fliegen Corps <hi rendition="#g">einstimmig</hi> beschlossen, der in unsere Standt rückenden Militärmacht sich gewaltsam entgegenzustellen. Sie fordern das Volk von Berlin, welches ihnen so viele Beweise seines Vertrauens gegeben, auf, in eben dieser Weise zu verfahren. Dieser friedliche Widerstand gegen eine nicht berechtigte Uebermacht, wird sicher der Sache der Freiheit zum endlichen und gewissen Siege verhelfen. In diesem Sinne beschwören sie daher ihre Mitbürger, auch diesmal mit der Bürgerwehr Hand in Hand zu gehen. Berlin, den 12. November 1848.</p>
          <p>Das Kommando der Bürgerwehr, die sämmtlichen Majore der Bürgerwehr und die sämmtlichen Führer der fliegenden Corps.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Rimpler.</hi> </p>
          <p> <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi> </p>
          <p>Auf Anweisung des königl. Staatsministerii wird Folgendes zur Kenntniß der Bewohner Berlins gebracht. Obgleich Sr. Majestät der König mittels Allerhöchster Botschaft vom 8. d. M. die Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung nach Brandenburg und deren Vertagung bis zum 27. d. M. angeordnet hat, fährt ein Theil der Versammlung fort, hier beisammen zu bleiben und Beschlüsse zu fassen. Die Regierung Seiner Majestät befindet sich deshalb in der Nothwendigkeit einem solchen, die Rechte der Krone beeinträchtigenden Verfahren auf das Entschiedenste entgegen zu treten, und hat zu dem Ende beschlossen, da die Bürgerwehr, als die zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung zunächst verpflichtete Instanz, ihre Mitwirkung bestimmt versagt hat, die hiesige Garnison so bedeutend zu verstärken, daß nicht nur die Behufs Aufrechterhaltung des Königl. Befehls wegen Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg und wegen ihrer Vertagung erforderlichen Maßregeln durchgeführt werden können, sondern daß auch die überhaupt seit längerer Zeit im hiesigen Orte vorgekommenen Störungen der öffentlichen Ordnung und Beeinträchtigungen der Freiheit künftig unterdrückt werden können. Das Einrücken der Truppen, welche zur Verstärkung der Garnison bestimmt sind, wird schon heute Statt finden und darf von dem gesetzlichen Sinne der Bürgerschaft, welche anerkennen wird, daß Gesetz und Ordnung die Hauptbedingungen sind der Wohlfahrt der Stadt und des Staates, mit Zuversicht erwartet werden: daß sie den einrückenden Truppen in keiner Weise hinderlich entgegen treten werden. Ausdrücklich und auf das Feierlichste wird zugleich versichert, daß Sr. Maj. Regierung diese Maßregel nur ergriffen hat, um die Erfüllung der Verheißungen, welche dem preuß. Volke zur Befestigung seiner Freiheit und zur Erlangung einer wahrhaft volksthümlichen Verfassung gemacht sind, und welche heilig gehalten werden sollen, zu beschleunigen, keineswegs aber, um Rechte und Freiheiten des Volkes, in irgend einer Weise zu beeinträchtigen Berlin, 10. Nov.</p>
          <p>Königl. Polizi-Präsidium, <hi rendition="#g">v. Bardeleben.</hi> </p>
          <p><hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi> Das soeben eingerückte Militär <hi rendition="#g">ist nicht von den Communalbehörden</hi> oder deren Deputirten (dem bisherigen Sicherheitsausschuß) requirirt worden.</p>
          <p>Berlin, 10. Nov. Der Magistrat. Die Stadtverordneten.</p>
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          <head>Bromberg.</head>
          <p>Die Regierung zu Bromberg verfügt in Nr. 45 ihres Amtsblattes, wie folgt:</p>
          <p>&#x201E;In Bezugnahme auf das Gesetz vom 23. Juli c. (soll heißen 1847) über die Verhältnisse der Juden und in Folge höherer Bestimmung, bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß von der Emanation des Gesetzes ab nach Inhalt des §. 1 die Freizügigkeit inländischer Juden, außer bei den nichtnaturalisirten Juden der Provinz, keiner weitern Beschränkung unterliegt.</p>
          <p>Die unserm Verwaltungsbezirke angehörigen Juden, welche ihren Wohnsitz in andere Landestheile verlegen wollen, müssen aber in Gemäßheit der Vorschriften des Gesetzes sub §§. 29. 33 etc. bei ihrer Niederlassung in den alten Provinzen des Staares zuvörderst nachweisen, daß sie die Naturalisation für das Großherzogthum Posen erlangt und ihre Korporationsverpflichtungen gegen die jüdische Gemeine, welche sie bisher angehört, abgelöst haben.</p>
          <p>In diesem Behufe haben selbige der Polizei-Obrigkeit des Ortes, wo sie ihren Aufenthalt nehmen wollen, das Naturalisations-Patent und eine Bescheinigung der betreffenden Regierung des Großherzogthums Posen über die erfolgte Abfindung wegen ihrer Verpflichtungen diejenige Synagogen-Gemeinde, der sie bis dahin angehört, einzureichen.</p>
          <p>Die Polizeiobrigkeit hat die Niederlassung im Orte zu versagen, wenn jene Nachweise nicht vorgelegt werden, und den betreffenden Juden bleibt alsdann überlassen, die Gestattung eines vorläufigen Aufenthalts nachzusuchen. Dergleichen Ablösungsurkunden sind jedesmal von dem betheiligten Individuo der Polizeiobrigkeit des Sitzes der Synagogengemeinde, welcher dasselbe bisher angehört, zur weiteren Veranlassung einzureichen.</p>
          <p>Sämmtliche jüdische Eingesessene unseres Verwaltungsbezirks werden angewiesen, sich hiernach strenge zu achten, und vor Nachtheilen gewarnt, welche eine willkürliche Uebersiedelung für sie zur Folge haben muß.</p>
          <p>Bromberg, den 20. Okt. 1843.</p>
          <p>Königl. Regierung.</p>
          <p>Abtheilung des Innern.&#x201C;</p>
          <p>Dieselbe Nummer des erwähnten Amtsblattes enthält folgende Bekanntmachung:</p>
          <p>&#x201E;Um allen Zweifeln zu begegnen, wird hierdurch ausdrücklich in Erinnerung gebracht, daß der durch Allerhöchste Verordnung v. 5. December 1845 auch für die Provinz Posen publizirte Beschluß der deutschen Bundesversammlung v. 5. Juli 1832 noch besteht und daß demgemäß namentlich das öffentliche Tragen von Kokarden und Aufstecken von Fahnen in andern Farben als in den preuß. und resp. Deutschen strafbar ist.</p>
          <p>Wir bringen weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß die Uebertretung der Eingangs bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen, mit einer Geldstrafe bis 50 Thlr. Oder mit verhältnismäßiger Gefängnißstrafe, polizeilich geahndet wird.</p>
          <p>Bromberg, den 30. Oktbr. 1848.</p>
          <p>Königl. Regierung.</p>
          <p>Abtheilung des Innern&#x201C;</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 10. November.</head>
          <p>Sitzung der National-Versammlung.</p>
          <p>Tagesordnung:</p>
          <p>Verfassungs-Entwurf Artikel IV.</p>
          <p>Vor derselben theilt der Präsident <hi rendition="#g">Gagern</hi> der Versammlung mit, daß auf das Schreiben an den Abgeordneten Arnold Ruge seitens des Büreau (S. eine frühere Sitzung) von demselben binnen 4 Wochen keine Antwort erfolgt, und er nunmehr als ausgetreten betrachtet werden müsse.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wesendonk</hi> reklamirt dagegen und erregt Widerspruch.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wartersleben</hi> beweist, daß er (Ruge) nach der Geschäftsordnung als ausgetreten zu betrachten.</p>
          <p>Nach einiger Debatte, wobei unter andern Falk erklärt: &#x201E;Ruge habe den Breslauer Wählern sein Mandat mit dem Motiv zurückgeschickt&#x201C; daß in Frankfurt doch nichts Gutes mehr zu Stande käme; (Heiterkeit) &#x2012; beschließt die Versammlung, Herrn Ruge als ausgetreten zu betrachten und seinen Vertreter einzuberufen (Aufregung).</p>
          <p>Der Finanzausschuß berichtet durch Wichmann über einen Antrag: &#x201E;die Centralgewalt übernimmt das ganze Creditwesen Deutschlands &#x2012; Banknoten &#x2012; Papiergeld etc. &#x2012; Antrag des Ausschusses. Tagesordnung. &#x2012; Der Bericht wird gedruckt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Berger</hi> (interpellirt): welche Maßregeln ergreift endlich das Reichsministerium, daß die rückständigen österreichischen Wahlen für die Nationalversammlung (und zwar ohne Einfluß der dortigen Büreaukratie) alsbald bewerkstelligt werden? &#x2012; Zu dieser Interpellation ist Berger veranlaßt, durch ein sehr erbauliches Schreiben eines österreichischen Gudernialrathes, worin die österreichischen Obrigkeiten dringend ersucht werden, doch ja bei den noch rückständigen Wahlen darauf zu sehen, daß keine Demokraten, sondern nur erprobt gutgesinnte Männer gewählt werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisendonk</hi> bemerkt, daß mehrere Stimmzettel (mit Nein! von der Linken) in den stenographischen Berichten nicht abgedruckt worden sind. &#x2012; Es erweist sich nach längerer Debatte, daß dies ein Versehen der Drucker ist. Warum dies Druckversehen grade Mitglieder der Linken betrifft, weis man nicht)</p>
          <p>Tagesordnung.</p>
          <p>Artikel III. des Verfassungs-Entwurfs.</p>
          <p>§ 21. &#x201E;Die Schifffahrtsanstalten am Meere und in den Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, das Lootsenwesen, das Fahrwasser u. s. w.) sind der Fürsorge der einzelnen Uferstaaten überlassen; sie unterhalten dieselben aus eignen Mitteln.&#x201C;</p>
          <p>§. 22. &#x201E;Die Reichsgewalt hat die Oberaufsicht über diese Anstalten und Einrichtungen. Es steht ihr zu, die betreffenden Staaten zu gehöriger Unterhaltung derselben anzuhalten, auch dieselben aus den Mitteln des Reichs zu vermehren und zu erweitern.&#x201C;</p>
          <p>§. 23. &#x201E;Die Abgaben welche durch die Seeuferstaaten von den ihre Schifffahrtsanstalten benutzenden Schiffen und deren Ladungen erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung dieser Anstalten nöthigen Kosten nicht übersteigen. Sie unterliegen der Genehmigung der Reichsgewalt.</p>
          <p>§. 24. In Betreff dieser Abgaben sind alle deutschen Schiffe und deren Ladungen gleich zu stellen. Eine höhere Belegung fremder Schifffahrt kann nur von der Reichsgewalt ausgehen. Die Mehrabgabe von fremder Schifffahrt fließt in die Reichskasse.</p>
          <p>Man beschließt die Diskussion über die 4 Paragraphen zusammen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Hildebrandt</hi> von Gießen beginnt sie. Er erklärt sich gegen die Anträge des Verfassungsausschusses und will, daß die des volkswirthschaftlichen an die Stelle treten. (Sollte dies geschehen, so gebe ich Ihnen diese Anträge später bei der Abstimmung.)</p>
          <p>Graf <hi rendition="#g">Wartensleben</hi> für die §. §. des Verfassungsausschusses. Er will eine kräftige Centralgewalt als Schutzwall gegen die Tyrannei der Einzelstaaten &#x2012; aber keine Centralisation wie der landwirthschaftliche Ausschuß. &#x2012; §. 24. will er gestrichen haben</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisenstuck</hi> für die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Heute zum erstenmale entscheidet man über eine große materielle Frage des Volks. Ein Hauptgrund gegen die Anträge des Verfassungsausschusses sei die Erfahrung. Wir würden ein ungeheures Beamtenheer wie in Frankreich bekommen. &#x2012; Anstalten, die dem allgemeinen Verkehr dienen, in Privathände zu geben, und seien es auch Corporationen, sei sehr gefährlich. &#x2012; Die Oberaufsicht der Centralgewalt allein genüge nicht, diese würde wohl auf dem Papier stehen bleiben. Die großen Summen, die dergleichen großartige Staatseinrichtungen erfordern würden, darf man bei so gewaltigen Unternehmungen gar nicht in Anschlag bringen. &#x2012; Ich werde, sagt er schließlich, Unitarier sein in allen materiellen Fragen. Der Verfassungsausschuß gibt höchstens eine leidliche Reform des Staatenbundes.</p>
          <p><hi rendition="#g">Merk</hi> (ein reicher Kaufmann aus Hamburg) ergeht sich in den gemeinsten Phrasen gegen den Vorredner. &#x2012; spricht für den Verfassungsausschuß und beweist durch Thatsachen, Zahlen seine Paradoxen. &#x2012; (Nach Merk ruft ein großer Theil des Centrums Schluß.</p>
          <p><hi rendition="#g">Grumprecht</hi> empfiehlt die Anträge der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Er weist Inconsequenzen der Majorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses nach, und meint, er hätte Grund, vielfach Argwohn gegen denselben zu haben. (Oho links!) Es sei zu unterscheiden zwischen Regierungs- und Verwaltungsrechten bei Uebertragung an die Centralgewalt. Die ersteren will er entschieden an die Centralgewalt übertragen, die Verwaltungsrechte gar nicht. &#x2012; Geben sie der Centralgewalt viel zu administriren, so haben wir den Polizeistaat in wenig Jahren wieder. (Centrum: sehr wahr!) (Haben wir ihn denn schon einmal verloren?)</p>
          <p><hi rendition="#g">Ritze</hi> aus Stralsund empfiehlt die Anträge des Verfassungsausschusses.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schulze</hi> von Liebau spricht für ein von ihm gestelltes Amendement. (Wenn es angenommen wird, gebe ich es später. Der Schlußruf beginnt zu ertönen.)</p>
          <p>v. <hi rendition="#g">Vinke</hi> für die Anträge des Verfassungsausschusses. &#x2012; Mit Heftigkeit greift er den volkswirthschaftlichen Ausschuß an. Zum Schluß seiner Rede bekennt sich v. Vinke zu dem Grundsatz: &#x201E;Alles für das Volk, und so viel als möglich durch das Volk. Nach ihm wird die Debatte geschlossen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Moritz Mohl</hi>: Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses meint unter andern die Versammlung sei seit dem Mai furchtbar zurückgekommen, und ganz heftig auf dem Wege der Reaktion. (Widerspruch im Centrum gegen diese einfache Wahrheit) Früher hätte man es für eine Unmöglichkeit gehalten gegen eine Zoll- und Handelseinheit Deutschlands zu sprechen, wie dies heute geschehen. Man habe dem volkswirthschaftlichen Ausschuß vorgeworfen, er wolle ein Heer von Beamten schaffen, &#x2012; grade das Gegentheil: er und seine Anhänger wollen ein Heer von Beamten abschaffen, und daher der große Widerspruch. (Naiv aber wahr!) Auch mit Zahlen und ganz offiziellen Zahlen, erweist er, (Mohl) daß der Banquier Merk sich in seinen Zahlenaufstellungen colossal geirrt (oder colossal gelogen) hat, indem er gesagt, Frankreichs Schiffahrt sei herabgekommen. Dieselbe sei aufs doppelte gestiegen seit 1825. Unter lautem Bravo links führt Hr. Mohl den Banquier Merk tüchtig ab.</p>
          <p>Mohl hält eine sehr sachkundige und ausgezeichnete Rede, das Centrum sucht ihn durch Schlußruf und Unterbrechung zu stören. (Wärmster Beifall links und Gallerie.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Waiz</hi> aus Göttingen (für den Verfassungsausschuß Berichterstatter) hält gleichfalls eine lange Rede für seine Anträge, und rühmt es vorzüglich, daß der Handelsminister von Dukwitz Antheil an den Berathungen des Verfassungs-Ausschusses genommen. Dieser sei mehr werth wie der ganze volkswirthschaftliche Ausschuß. Gegen die Centralisation spricht Waiz energisch.</p>
          <p>Abstimmung.</p>
          <p>Der Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschuß ist statt der §. 21 &#x2012; 24 dem Artikel IV. folgende Fassung zu geben:</p>
          <p>&#x201E;Die Schiffarthsanstalten am Meere und in den Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, das Lothsenwesen, das Fahrwasser) sind Reichssachen und werden durch Fürsorge der Reichsgewalt unterhalten. Die Reichsgewalt bestimmt die dafür zu erhebenden Abgaben, hinsichtlich welcher alle deutschen Schiffe gleich zu behandeln sind. Es ist der Reichsgewalt überlassen, fremde Schiffe höher zu belegen als die deutschen. Ueber das Nähere der Ausführung ergeht ein Reichsgesetz.&#x201C;</p>
          <p>Dieser Antrag wird mit 286 Stimmen gegen 145 (die ganze Linke) verworfen.</p>
          <p>Nach dem Verfassungsausschuß werden angenommen mit großer Majorität die §§. 21, 22. (ganz wie oben).</p>
          <p>Ad §. 23 und 24 (s. oben.) hat die Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses das Amendement gestellt: die Worte &#x201E;und deren Ladungen&#x201C; wegzulassen. Mit diesem Amendement tritt die Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses den 3 Paragraphen des Verfassungsausschusses bei. Dies Amendement wird verworfen und §. 23 und 24 (also der ganze Artikel IV.) nach dem Verfassungsausschuß, wie oben angenommen.</p>
          <p>Hiernach wird um 2 Uhr die Sitzung geschlossen. Montag nächste Sitzung. Tagesordnung, Fortsetzung der Verfassung.</p>
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          <p>Seit drei Tagen werden bedeutende Waffenmassen aus dem Arsenal am Bastillenplatz in die Festung von Vincennes geschafft. &#x2012; Am Schluß der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung verbreitete man folgendes unsinnige Gerücht:</p>
          <p>Lamoriciere, Cavaignac und Proudhon hätten sich, hieß es, verabredet, die Nationalversammlung mit Gewalt auseinanderzusprengen. In der Verwirrung solle jedoch Proudhon (so seien Lamoriciere und Cavaignac übereingekommen) von den Leuten der Letzteren &#x201E;aus Mißverständniß&#x201C; erdrosselt werden. Endlich, wenn der Haufe im gräßlichsten Wüthen begriffen sei, würden Lamoriciere und Cavaignac an der Spitze ihrer Truppen herbeisprengen, und auf diese Weise als Retter der Nationalversammlung und des bedrohten Vaterlandes erscheinen und die Früchte erndten. Wir können (sagt das Proudhon'sche Blatt &#x201E;Le Peuple&#x201C; von heute) versichern, daß wenn Hr. Proudhon wirklich in eine solche Verschwörung verwickelt sei, er sicher nicht seiner eigenen Erdrosselung entgegenrennen würde.</p>
          <p> &#x2012; Die Klubs aller 14 Arrondissements des Seinedepartements haben, wie wir schon vor acht Tagen berichteten, einen republikanisch-demokratisch-sozialistischen Ausschuß ernannt, der sich ausschließlich mit der Frage beschäftigen solle, wie sich das Volk bei der bevorstehenden Präsidentenwahl zu verhalten habe! Pardigon, Sekretär dieses Ausschusses, erklärt heute im &#x201E;Peuple,&#x201C; daß morgen oder übermorgen durch öffentliche Anschlagzettel der Name desjenigen Kandidaten bekannt gemacht werden solle, für den die gesammte demokratisch-sozialistische Partei zu stimmen habe. Der Sitz dieses Ausschusses ist in der Rue des fosses St. Germain Lauxerrois Nr. 31.</p>
          <p> &#x2012; Nationalversammlung. Sitzung vom 10. Novbr.</p>
          <p>Auf dem Concordienplatze geht's lebhaft zu. Die Zimmerleute arbeiten an den Festgerüsten und viele andere Proletarier gesellen sich zu ihnen. Es wird lebhaft unter ihnen diskutirt und einige Repräsentanten riechen schon wieder Luxemburggelüste unter ihnen.</p>
          <p>Vicepräsident Bixio eröffnet um 1 Uhr die Sitzung. An der Tagesordnung sind die neuen 9 Millionen Franken, welche für die pariser Hausarmen bestimmt sind, und von denen die Staatscasse ein Drittel zu tragen ersucht wird.</p>
          <p>Sonteyra wendet nichts gegen die Almosengeberei ein, doch möchte er nicht immer blos die Armen des Seine-Departements berücksichtigt sehen. Das Elend herrsche leider nicht blos an der Seine, sondern sei allgemein. Er appellirt daher auch an die Milde des Staates für die anderen Departements.</p>
          <p>Senard: Ich verlange das Wort über eine persönliche Thatsache! (Aufsehen).</p>
          <p>Clement Thomas schwingt sich auf die Bühne und will sprechen. Aber ein fürchterlicher Lärm läßt ihn nicht zu Worte kommen.</p>
          <p>Bixio als Präsident: Herr Clement Thomas, ich rufe Sie zur Ordnung.</p>
          <p>Thomas, wüthend, daß man ihn nicht anhören will, muß abtreten.</p>
          <p>Senard kann nun sprechen und erzählt, daß über 1,100,000 Franken ja auch für die Departements votirt worden seien, die mit der größten Unparteilichkeit unter die Armen vertheilt würden.</p>
          <p>Dufaure, Minister des Innern, unterstützt dieß, indem er auch bei der Almosenvertheilung auf die größte Unparteilichkeit schaue.</p>
          <p>Lespinasse erklärt, daß das Almosengeben nichts tauge, man solle den Armen Beschäftigung, angemessene Arbeit und Lohn verschaffen. Er bekämpft darum den Kredit.</p>
          <p>Bourbeau, Berichterstatter des Ausschusses, widerlegt diese Theorie und dringt auf Bewilligung des Kredits. (Ja, ja!)</p>
          <p>Es wird zur Abstimmung geschritten über den Gesetzentwurf, dessen erster Artikel lautet:</p>
          <p>&#x201E;Die Stadt Paris ist ermächtigt, ein Anleihen von 10 Millionen Frks. à 5 % Zinsen zur Unterstützung ihrer Armen zu kontrahiren etc.</p>
          <p>Der ganze Gesetzentwurf wird mit geringer Aenderung angenommen.</p>
          <p>Die Armen haben somit wieder ein hübsches Sümmchen zu verzehren, eider beträgt dasselbe per Kopf 12 Centimen per Tag.</p>
          <p>Jetzt genehmigt die Versammlung noch in aller Eile einen Antrag eines gewissen Ceyras, der für die Landarmen eine Bagatelle von Einer Million erbettelt.</p>
          <p>Ceyras, wünscht, daß die Vertheilung nicht durch die Büreaus de Bienfaisance, sondern durch sogenannte Departemental-Bettelausschüsse geschehe.</p>
          <p>Letzteres wird verworfen, die Million dagegen genehmigt. (Genehmigt immer zu! Wer wird zuletzt zahlen?)</p>
          <p>Bixio, Präsident: Ich empfange abermals 32 Urlaubsgesuche (Oho, oho!) Diese Reisewuth ruft einigen Lärm hervor, die Urlaube werden aber doch bewilligt.</p>
          <p>Demnächst kehrt die Versammlung zum rektifizirten Büdjet von 1848 (Kapitel des Ministeriums des Auswärtigen) zurück.</p>
          <p>Die Diskussion des Büdjets des Ministeriums des Auswärtigen schleppt sich mühsam fort.</p>
          <p>Ein Antrag auf 50.000 Franken Abzug von den beliebten frais géneraux (unübersetzbar) gibt zu langem Streit Veranlassung und wird endlich fallen gelassen.</p>
          <p>Die Versammlung schreitet zum Kapitel des öffentlichen Unterrichts. Die Diskussion wird auf morgen verlegt.</p>
          <p>Marrast übergibt seinen Bericht rücksichtlich des Beginns der Diskussion der organischen Gesetze, der bald stattfinden soll. (Stimmen: Nach dem Büdjet! Nach dem Büdjet!)</p>
          <p>Marrast ist also nicht nach der Haute Garonne abgereist, wie das Bien public behauptet.</p>
          <p>Ebenso sind Leon Faucher und Ledru Rollin auf ihren Plätzen.</p>
          <p>Die Sitzung wird um 6 Uhr aufgehoben.</p>
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          <p>In Folge der von Berlin eingetroffenen Nachrichten fand heute im Eiser'schen Saale eine von allen politischen Parteien zahlreich besuchte Volksversammlung statt, in welcher die nachstehende Adresse an die Nationalversammlung vorgeschlagen und angenommen wurde:</p>
          <p>&#x201E;Die unterzeichneten Bürger von Köln erklären, daß sich die Versammlung zur Vereinbarung der Preußischen Verfassung durch den am 9. d. M. gefaßten Beschluß: &#x201E;&#x201E;der Krone nicht das Recht zuzugestehen, die Versammlung wider ihren Willen zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen &#x2012;&#x201C; den Dank des Volkes verdient hat, daß die Unterzeichneten diesem Beschlusse ihre volle Zustimmung geben und durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel dahin wirken werden, demselben Geltung zu verschaffen.&#x201C;</p>
          <p>Diese Adresse liegt zum Unterzeichnen bei:</p>
          <p><hi rendition="#g">Stollwerk,</hi> Schildergasse;<lb/><hi rendition="#g">Reichard,</hi> Herzogstraße;<lb/><hi rendition="#g">Halin,</hi> Heumarkt;<lb/><hi rendition="#g">Eiser,</hi> Komödienstraße;<lb/><hi rendition="#g">Simon,</hi> Mühlengasse;<lb/><hi rendition="#g">Lölgen,</hi> Johannisstraße;<lb/><hi rendition="#g">Westenberg,</hi> Ehrenstraße;<lb/><hi rendition="#g">Hilgers.</hi> Augustinerplatz und in der<hi rendition="#g">Expedition der Neuen Rheinischen Zeitung.</hi> </p>
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[0729/0003] Bekanntmachung. Im Einverständnisse mit der hohen Nationalversammlung, die unter allen Umständen die Provokation zu einem Bürgerkrieg vermieden wissen will, hat das unterzeichnete Kommando, die Majore der Bürgerwehr und die Führer der fliegen Corps einstimmig beschlossen, der in unsere Standt rückenden Militärmacht sich gewaltsam entgegenzustellen. Sie fordern das Volk von Berlin, welches ihnen so viele Beweise seines Vertrauens gegeben, auf, in eben dieser Weise zu verfahren. Dieser friedliche Widerstand gegen eine nicht berechtigte Uebermacht, wird sicher der Sache der Freiheit zum endlichen und gewissen Siege verhelfen. In diesem Sinne beschwören sie daher ihre Mitbürger, auch diesmal mit der Bürgerwehr Hand in Hand zu gehen. Berlin, den 12. November 1848. Das Kommando der Bürgerwehr, die sämmtlichen Majore der Bürgerwehr und die sämmtlichen Führer der fliegenden Corps. Rimpler. Bekanntmachung. Auf Anweisung des königl. Staatsministerii wird Folgendes zur Kenntniß der Bewohner Berlins gebracht. Obgleich Sr. Majestät der König mittels Allerhöchster Botschaft vom 8. d. M. die Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung nach Brandenburg und deren Vertagung bis zum 27. d. M. angeordnet hat, fährt ein Theil der Versammlung fort, hier beisammen zu bleiben und Beschlüsse zu fassen. Die Regierung Seiner Majestät befindet sich deshalb in der Nothwendigkeit einem solchen, die Rechte der Krone beeinträchtigenden Verfahren auf das Entschiedenste entgegen zu treten, und hat zu dem Ende beschlossen, da die Bürgerwehr, als die zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung zunächst verpflichtete Instanz, ihre Mitwirkung bestimmt versagt hat, die hiesige Garnison so bedeutend zu verstärken, daß nicht nur die Behufs Aufrechterhaltung des Königl. Befehls wegen Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg und wegen ihrer Vertagung erforderlichen Maßregeln durchgeführt werden können, sondern daß auch die überhaupt seit längerer Zeit im hiesigen Orte vorgekommenen Störungen der öffentlichen Ordnung und Beeinträchtigungen der Freiheit künftig unterdrückt werden können. Das Einrücken der Truppen, welche zur Verstärkung der Garnison bestimmt sind, wird schon heute Statt finden und darf von dem gesetzlichen Sinne der Bürgerschaft, welche anerkennen wird, daß Gesetz und Ordnung die Hauptbedingungen sind der Wohlfahrt der Stadt und des Staates, mit Zuversicht erwartet werden: daß sie den einrückenden Truppen in keiner Weise hinderlich entgegen treten werden. Ausdrücklich und auf das Feierlichste wird zugleich versichert, daß Sr. Maj. Regierung diese Maßregel nur ergriffen hat, um die Erfüllung der Verheißungen, welche dem preuß. Volke zur Befestigung seiner Freiheit und zur Erlangung einer wahrhaft volksthümlichen Verfassung gemacht sind, und welche heilig gehalten werden sollen, zu beschleunigen, keineswegs aber, um Rechte und Freiheiten des Volkes, in irgend einer Weise zu beeinträchtigen Berlin, 10. Nov. Königl. Polizi-Präsidium, v. Bardeleben. Bekanntmachung. Das soeben eingerückte Militär ist nicht von den Communalbehörden oder deren Deputirten (dem bisherigen Sicherheitsausschuß) requirirt worden. Berlin, 10. Nov. Der Magistrat. Die Stadtverordneten. Bromberg. Die Regierung zu Bromberg verfügt in Nr. 45 ihres Amtsblattes, wie folgt: „In Bezugnahme auf das Gesetz vom 23. Juli c. (soll heißen 1847) über die Verhältnisse der Juden und in Folge höherer Bestimmung, bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß von der Emanation des Gesetzes ab nach Inhalt des §. 1 die Freizügigkeit inländischer Juden, außer bei den nichtnaturalisirten Juden der Provinz, keiner weitern Beschränkung unterliegt. Die unserm Verwaltungsbezirke angehörigen Juden, welche ihren Wohnsitz in andere Landestheile verlegen wollen, müssen aber in Gemäßheit der Vorschriften des Gesetzes sub §§. 29. 33 etc. bei ihrer Niederlassung in den alten Provinzen des Staares zuvörderst nachweisen, daß sie die Naturalisation für das Großherzogthum Posen erlangt und ihre Korporationsverpflichtungen gegen die jüdische Gemeine, welche sie bisher angehört, abgelöst haben. In diesem Behufe haben selbige der Polizei-Obrigkeit des Ortes, wo sie ihren Aufenthalt nehmen wollen, das Naturalisations-Patent und eine Bescheinigung der betreffenden Regierung des Großherzogthums Posen über die erfolgte Abfindung wegen ihrer Verpflichtungen diejenige Synagogen-Gemeinde, der sie bis dahin angehört, einzureichen. Die Polizeiobrigkeit hat die Niederlassung im Orte zu versagen, wenn jene Nachweise nicht vorgelegt werden, und den betreffenden Juden bleibt alsdann überlassen, die Gestattung eines vorläufigen Aufenthalts nachzusuchen. Dergleichen Ablösungsurkunden sind jedesmal von dem betheiligten Individuo der Polizeiobrigkeit des Sitzes der Synagogengemeinde, welcher dasselbe bisher angehört, zur weiteren Veranlassung einzureichen. Sämmtliche jüdische Eingesessene unseres Verwaltungsbezirks werden angewiesen, sich hiernach strenge zu achten, und vor Nachtheilen gewarnt, welche eine willkürliche Uebersiedelung für sie zur Folge haben muß. Bromberg, den 20. Okt. 1843. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.“ Dieselbe Nummer des erwähnten Amtsblattes enthält folgende Bekanntmachung: „Um allen Zweifeln zu begegnen, wird hierdurch ausdrücklich in Erinnerung gebracht, daß der durch Allerhöchste Verordnung v. 5. December 1845 auch für die Provinz Posen publizirte Beschluß der deutschen Bundesversammlung v. 5. Juli 1832 noch besteht und daß demgemäß namentlich das öffentliche Tragen von Kokarden und Aufstecken von Fahnen in andern Farben als in den preuß. und resp. Deutschen strafbar ist. Wir bringen weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß die Uebertretung der Eingangs bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen, mit einer Geldstrafe bis 50 Thlr. Oder mit verhältnismäßiger Gefängnißstrafe, polizeilich geahndet wird. Bromberg, den 30. Oktbr. 1848. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern“ !!! Frankfurt, 10. November. Sitzung der National-Versammlung. Tagesordnung: Verfassungs-Entwurf Artikel IV. Vor derselben theilt der Präsident Gagern der Versammlung mit, daß auf das Schreiben an den Abgeordneten Arnold Ruge seitens des Büreau (S. eine frühere Sitzung) von demselben binnen 4 Wochen keine Antwort erfolgt, und er nunmehr als ausgetreten betrachtet werden müsse. Wesendonk reklamirt dagegen und erregt Widerspruch. Wartersleben beweist, daß er (Ruge) nach der Geschäftsordnung als ausgetreten zu betrachten. Nach einiger Debatte, wobei unter andern Falk erklärt: „Ruge habe den Breslauer Wählern sein Mandat mit dem Motiv zurückgeschickt“ daß in Frankfurt doch nichts Gutes mehr zu Stande käme; (Heiterkeit) ‒ beschließt die Versammlung, Herrn Ruge als ausgetreten zu betrachten und seinen Vertreter einzuberufen (Aufregung). Der Finanzausschuß berichtet durch Wichmann über einen Antrag: „die Centralgewalt übernimmt das ganze Creditwesen Deutschlands ‒ Banknoten ‒ Papiergeld etc. ‒ Antrag des Ausschusses. Tagesordnung. ‒ Der Bericht wird gedruckt. Berger (interpellirt): welche Maßregeln ergreift endlich das Reichsministerium, daß die rückständigen österreichischen Wahlen für die Nationalversammlung (und zwar ohne Einfluß der dortigen Büreaukratie) alsbald bewerkstelligt werden? ‒ Zu dieser Interpellation ist Berger veranlaßt, durch ein sehr erbauliches Schreiben eines österreichischen Gudernialrathes, worin die österreichischen Obrigkeiten dringend ersucht werden, doch ja bei den noch rückständigen Wahlen darauf zu sehen, daß keine Demokraten, sondern nur erprobt gutgesinnte Männer gewählt werden. Eisendonk bemerkt, daß mehrere Stimmzettel (mit Nein! von der Linken) in den stenographischen Berichten nicht abgedruckt worden sind. ‒ Es erweist sich nach längerer Debatte, daß dies ein Versehen der Drucker ist. Warum dies Druckversehen grade Mitglieder der Linken betrifft, weis man nicht) Tagesordnung. Artikel III. des Verfassungs-Entwurfs. § 21. „Die Schifffahrtsanstalten am Meere und in den Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, das Lootsenwesen, das Fahrwasser u. s. w.) sind der Fürsorge der einzelnen Uferstaaten überlassen; sie unterhalten dieselben aus eignen Mitteln.“ §. 22. „Die Reichsgewalt hat die Oberaufsicht über diese Anstalten und Einrichtungen. Es steht ihr zu, die betreffenden Staaten zu gehöriger Unterhaltung derselben anzuhalten, auch dieselben aus den Mitteln des Reichs zu vermehren und zu erweitern.“ §. 23. „Die Abgaben welche durch die Seeuferstaaten von den ihre Schifffahrtsanstalten benutzenden Schiffen und deren Ladungen erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung dieser Anstalten nöthigen Kosten nicht übersteigen. Sie unterliegen der Genehmigung der Reichsgewalt. §. 24. In Betreff dieser Abgaben sind alle deutschen Schiffe und deren Ladungen gleich zu stellen. Eine höhere Belegung fremder Schifffahrt kann nur von der Reichsgewalt ausgehen. Die Mehrabgabe von fremder Schifffahrt fließt in die Reichskasse. Man beschließt die Diskussion über die 4 Paragraphen zusammen. Hildebrandt von Gießen beginnt sie. Er erklärt sich gegen die Anträge des Verfassungsausschusses und will, daß die des volkswirthschaftlichen an die Stelle treten. (Sollte dies geschehen, so gebe ich Ihnen diese Anträge später bei der Abstimmung.) Graf Wartensleben für die §. §. des Verfassungsausschusses. Er will eine kräftige Centralgewalt als Schutzwall gegen die Tyrannei der Einzelstaaten ‒ aber keine Centralisation wie der landwirthschaftliche Ausschuß. ‒ §. 24. will er gestrichen haben Eisenstuck für die Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Heute zum erstenmale entscheidet man über eine große materielle Frage des Volks. Ein Hauptgrund gegen die Anträge des Verfassungsausschusses sei die Erfahrung. Wir würden ein ungeheures Beamtenheer wie in Frankreich bekommen. ‒ Anstalten, die dem allgemeinen Verkehr dienen, in Privathände zu geben, und seien es auch Corporationen, sei sehr gefährlich. ‒ Die Oberaufsicht der Centralgewalt allein genüge nicht, diese würde wohl auf dem Papier stehen bleiben. Die großen Summen, die dergleichen großartige Staatseinrichtungen erfordern würden, darf man bei so gewaltigen Unternehmungen gar nicht in Anschlag bringen. ‒ Ich werde, sagt er schließlich, Unitarier sein in allen materiellen Fragen. Der Verfassungsausschuß gibt höchstens eine leidliche Reform des Staatenbundes. Merk (ein reicher Kaufmann aus Hamburg) ergeht sich in den gemeinsten Phrasen gegen den Vorredner. ‒ spricht für den Verfassungsausschuß und beweist durch Thatsachen, Zahlen seine Paradoxen. ‒ (Nach Merk ruft ein großer Theil des Centrums Schluß. Grumprecht empfiehlt die Anträge der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Er weist Inconsequenzen der Majorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses nach, und meint, er hätte Grund, vielfach Argwohn gegen denselben zu haben. (Oho links!) Es sei zu unterscheiden zwischen Regierungs- und Verwaltungsrechten bei Uebertragung an die Centralgewalt. Die ersteren will er entschieden an die Centralgewalt übertragen, die Verwaltungsrechte gar nicht. ‒ Geben sie der Centralgewalt viel zu administriren, so haben wir den Polizeistaat in wenig Jahren wieder. (Centrum: sehr wahr!) (Haben wir ihn denn schon einmal verloren?) Ritze aus Stralsund empfiehlt die Anträge des Verfassungsausschusses. Schulze von Liebau spricht für ein von ihm gestelltes Amendement. (Wenn es angenommen wird, gebe ich es später. Der Schlußruf beginnt zu ertönen.) v. Vinke für die Anträge des Verfassungsausschusses. ‒ Mit Heftigkeit greift er den volkswirthschaftlichen Ausschuß an. Zum Schluß seiner Rede bekennt sich v. Vinke zu dem Grundsatz: „Alles für das Volk, und so viel als möglich durch das Volk. Nach ihm wird die Debatte geschlossen. Moritz Mohl: Berichterstatter des volkswirthschaftlichen Ausschusses meint unter andern die Versammlung sei seit dem Mai furchtbar zurückgekommen, und ganz heftig auf dem Wege der Reaktion. (Widerspruch im Centrum gegen diese einfache Wahrheit) Früher hätte man es für eine Unmöglichkeit gehalten gegen eine Zoll- und Handelseinheit Deutschlands zu sprechen, wie dies heute geschehen. Man habe dem volkswirthschaftlichen Ausschuß vorgeworfen, er wolle ein Heer von Beamten schaffen, ‒ grade das Gegentheil: er und seine Anhänger wollen ein Heer von Beamten abschaffen, und daher der große Widerspruch. (Naiv aber wahr!) Auch mit Zahlen und ganz offiziellen Zahlen, erweist er, (Mohl) daß der Banquier Merk sich in seinen Zahlenaufstellungen colossal geirrt (oder colossal gelogen) hat, indem er gesagt, Frankreichs Schiffahrt sei herabgekommen. Dieselbe sei aufs doppelte gestiegen seit 1825. Unter lautem Bravo links führt Hr. Mohl den Banquier Merk tüchtig ab. Mohl hält eine sehr sachkundige und ausgezeichnete Rede, das Centrum sucht ihn durch Schlußruf und Unterbrechung zu stören. (Wärmster Beifall links und Gallerie.) Waiz aus Göttingen (für den Verfassungsausschuß Berichterstatter) hält gleichfalls eine lange Rede für seine Anträge, und rühmt es vorzüglich, daß der Handelsminister von Dukwitz Antheil an den Berathungen des Verfassungs-Ausschusses genommen. Dieser sei mehr werth wie der ganze volkswirthschaftliche Ausschuß. Gegen die Centralisation spricht Waiz energisch. Abstimmung. Der Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschuß ist statt der §. 21 ‒ 24 dem Artikel IV. folgende Fassung zu geben: „Die Schiffarthsanstalten am Meere und in den Mündungen der deutschen Flüsse (Häfen, Seetonnen, Leuchtschiffe, das Lothsenwesen, das Fahrwasser) sind Reichssachen und werden durch Fürsorge der Reichsgewalt unterhalten. Die Reichsgewalt bestimmt die dafür zu erhebenden Abgaben, hinsichtlich welcher alle deutschen Schiffe gleich zu behandeln sind. Es ist der Reichsgewalt überlassen, fremde Schiffe höher zu belegen als die deutschen. Ueber das Nähere der Ausführung ergeht ein Reichsgesetz.“ Dieser Antrag wird mit 286 Stimmen gegen 145 (die ganze Linke) verworfen. Nach dem Verfassungsausschuß werden angenommen mit großer Majorität die §§. 21, 22. (ganz wie oben). Ad §. 23 und 24 (s. oben.) hat die Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses das Amendement gestellt: die Worte „und deren Ladungen“ wegzulassen. Mit diesem Amendement tritt die Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses den 3 Paragraphen des Verfassungsausschusses bei. Dies Amendement wird verworfen und §. 23 und 24 (also der ganze Artikel IV.) nach dem Verfassungsausschuß, wie oben angenommen. Hiernach wird um 2 Uhr die Sitzung geschlossen. Montag nächste Sitzung. Tagesordnung, Fortsetzung der Verfassung. Französische Republik. Paris, 9. Nov. Es ergießt sich über uns ein wahrer Platzregen von Manifesten. Heute ist das Manifest des Berges erschienen; für morgen wird das Manifest Ledru-Rollin's zur Präsidentenwahl angesagt; am Sonntag wird Cavaignac sein Manifest publiziren und zwei Tage später wird der demokratische Kaiser sein Manifest erlassen. Seit drei Tagen werden bedeutende Waffenmassen aus dem Arsenal am Bastillenplatz in die Festung von Vincennes geschafft. ‒ Am Schluß der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung verbreitete man folgendes unsinnige Gerücht: Lamoriciere, Cavaignac und Proudhon hätten sich, hieß es, verabredet, die Nationalversammlung mit Gewalt auseinanderzusprengen. In der Verwirrung solle jedoch Proudhon (so seien Lamoriciere und Cavaignac übereingekommen) von den Leuten der Letzteren „aus Mißverständniß“ erdrosselt werden. Endlich, wenn der Haufe im gräßlichsten Wüthen begriffen sei, würden Lamoriciere und Cavaignac an der Spitze ihrer Truppen herbeisprengen, und auf diese Weise als Retter der Nationalversammlung und des bedrohten Vaterlandes erscheinen und die Früchte erndten. Wir können (sagt das Proudhon'sche Blatt „Le Peuple“ von heute) versichern, daß wenn Hr. Proudhon wirklich in eine solche Verschwörung verwickelt sei, er sicher nicht seiner eigenen Erdrosselung entgegenrennen würde. ‒ Die Klubs aller 14 Arrondissements des Seinedepartements haben, wie wir schon vor acht Tagen berichteten, einen republikanisch-demokratisch-sozialistischen Ausschuß ernannt, der sich ausschließlich mit der Frage beschäftigen solle, wie sich das Volk bei der bevorstehenden Präsidentenwahl zu verhalten habe! Pardigon, Sekretär dieses Ausschusses, erklärt heute im „Peuple,“ daß morgen oder übermorgen durch öffentliche Anschlagzettel der Name desjenigen Kandidaten bekannt gemacht werden solle, für den die gesammte demokratisch-sozialistische Partei zu stimmen habe. Der Sitz dieses Ausschusses ist in der Rue des fosses St. Germain Lauxerrois Nr. 31. ‒ Nationalversammlung. Sitzung vom 10. Novbr. Auf dem Concordienplatze geht's lebhaft zu. Die Zimmerleute arbeiten an den Festgerüsten und viele andere Proletarier gesellen sich zu ihnen. Es wird lebhaft unter ihnen diskutirt und einige Repräsentanten riechen schon wieder Luxemburggelüste unter ihnen. Vicepräsident Bixio eröffnet um 1 Uhr die Sitzung. An der Tagesordnung sind die neuen 9 Millionen Franken, welche für die pariser Hausarmen bestimmt sind, und von denen die Staatscasse ein Drittel zu tragen ersucht wird. Sonteyra wendet nichts gegen die Almosengeberei ein, doch möchte er nicht immer blos die Armen des Seine-Departements berücksichtigt sehen. Das Elend herrsche leider nicht blos an der Seine, sondern sei allgemein. Er appellirt daher auch an die Milde des Staates für die anderen Departements. Senard: Ich verlange das Wort über eine persönliche Thatsache! (Aufsehen). Clement Thomas schwingt sich auf die Bühne und will sprechen. Aber ein fürchterlicher Lärm läßt ihn nicht zu Worte kommen. Bixio als Präsident: Herr Clement Thomas, ich rufe Sie zur Ordnung. Thomas, wüthend, daß man ihn nicht anhören will, muß abtreten. Senard kann nun sprechen und erzählt, daß über 1,100,000 Franken ja auch für die Departements votirt worden seien, die mit der größten Unparteilichkeit unter die Armen vertheilt würden. Dufaure, Minister des Innern, unterstützt dieß, indem er auch bei der Almosenvertheilung auf die größte Unparteilichkeit schaue. Lespinasse erklärt, daß das Almosengeben nichts tauge, man solle den Armen Beschäftigung, angemessene Arbeit und Lohn verschaffen. Er bekämpft darum den Kredit. Bourbeau, Berichterstatter des Ausschusses, widerlegt diese Theorie und dringt auf Bewilligung des Kredits. (Ja, ja!) Es wird zur Abstimmung geschritten über den Gesetzentwurf, dessen erster Artikel lautet: „Die Stadt Paris ist ermächtigt, ein Anleihen von 10 Millionen Frks. à 5 % Zinsen zur Unterstützung ihrer Armen zu kontrahiren etc. Der ganze Gesetzentwurf wird mit geringer Aenderung angenommen. Die Armen haben somit wieder ein hübsches Sümmchen zu verzehren, eider beträgt dasselbe per Kopf 12 Centimen per Tag. Jetzt genehmigt die Versammlung noch in aller Eile einen Antrag eines gewissen Ceyras, der für die Landarmen eine Bagatelle von Einer Million erbettelt. Ceyras, wünscht, daß die Vertheilung nicht durch die Büreaus de Bienfaisance, sondern durch sogenannte Departemental-Bettelausschüsse geschehe. Letzteres wird verworfen, die Million dagegen genehmigt. (Genehmigt immer zu! Wer wird zuletzt zahlen?) Bixio, Präsident: Ich empfange abermals 32 Urlaubsgesuche (Oho, oho!) Diese Reisewuth ruft einigen Lärm hervor, die Urlaube werden aber doch bewilligt. Demnächst kehrt die Versammlung zum rektifizirten Büdjet von 1848 (Kapitel des Ministeriums des Auswärtigen) zurück. Die Diskussion des Büdjets des Ministeriums des Auswärtigen schleppt sich mühsam fort. Ein Antrag auf 50.000 Franken Abzug von den beliebten frais géneraux (unübersetzbar) gibt zu langem Streit Veranlassung und wird endlich fallen gelassen. Die Versammlung schreitet zum Kapitel des öffentlichen Unterrichts. Die Diskussion wird auf morgen verlegt. Marrast übergibt seinen Bericht rücksichtlich des Beginns der Diskussion der organischen Gesetze, der bald stattfinden soll. (Stimmen: Nach dem Büdjet! Nach dem Büdjet!) Marrast ist also nicht nach der Haute Garonne abgereist, wie das Bien public behauptet. Ebenso sind Leon Faucher und Ledru Rollin auf ihren Plätzen. Die Sitzung wird um 6 Uhr aufgehoben. In Folge der von Berlin eingetroffenen Nachrichten fand heute im Eiser'schen Saale eine von allen politischen Parteien zahlreich besuchte Volksversammlung statt, in welcher die nachstehende Adresse an die Nationalversammlung vorgeschlagen und angenommen wurde: „Die unterzeichneten Bürger von Köln erklären, daß sich die Versammlung zur Vereinbarung der Preußischen Verfassung durch den am 9. d. M. gefaßten Beschluß: „„der Krone nicht das Recht zuzugestehen, die Versammlung wider ihren Willen zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen ‒“ den Dank des Volkes verdient hat, daß die Unterzeichneten diesem Beschlusse ihre volle Zustimmung geben und durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel dahin wirken werden, demselben Geltung zu verschaffen.“ Diese Adresse liegt zum Unterzeichnen bei: Stollwerk, Schildergasse; Reichard, Herzogstraße; Halin, Heumarkt; Eiser, Komödienstraße; Simon, Mühlengasse; Lölgen, Johannisstraße; Westenberg, Ehrenstraße; Hilgers. Augustinerplatz und in derExpedition der Neuen Rheinischen Zeitung. Klassenlotterie _ Börsennachrichten _

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 141. Köln, 12. November 1848. Zweite Ausgabe, S. 0729. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz141ii_1848/3>, abgerufen am 28.03.2024.