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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 167. Köln, 13. Dezember 1848.

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erhoben, wegen der Rebellion der Schweizer, die sich auf Fünfzig an der Zahl zum Heereszug gen Neuennadel versammelt hatten, im ersten Loch des Jahres, da man die Supp den Ochsen, und den Jungfrauen den Kohlenschlüssel zum Haberschmaus für die Hund verabreicht. Die ganze Nacht ward (Hand am Pot) nichts weiter geschafft, als daß man Bullen expedirt auf Posten zu Fuß und Knecht zu Roß, um alle Käse in Beschlag zu nehmen, denn die Schneider wollten ein Blaserohr aus den gestohlenen Flicken machen, den Ocean zu überdachen, der damals nach der Heubinder Meinung mit einem Krautgemüs schwanger ging. Aber die Physici meinten, 's wäre an seinem Wasser kein Zeichen zu sehen, so deutlich wie am Fuß des Trappen, Hellebarden mit Senf zu pappen, wofern nicht die Herrn Oberrichter der Syphylis aus Be Moll verböten, hinter den Laubwürmern drein zu stoppeln, und also während des Gottesdienstes spazieren zu gehen. Ha, ihr Herren, Gott helf uns weiter nach seinem Rath, und wieder des Unglücks böse Tücke zerbrach ein Kärrner nasenstüblings seine Peitsche: denn das Gedächtniß verrauchet oft, wenn man die Hosen verkehrt anzeucht. -- Hier sprach Pantagruel: Sacht, mein Freund, nur sacht! sprecht langsam, ereifert euch nicht, Ich versteh' den Kasus; fahret fort."

Und Leckebock fuhr fort, noch eine halbe Stunde lang zu reden, in bisheriger Weise. Nachdem er sich aber aller seiner Weisheit entledigt hatte, setzte er sich und murmelte: "Demnach, Gestrenger, bitt ich schön, Euer Hoheit woll in dieser Sach erkennen und sprechen was Rechtens ist, nebst Kosten, Zinsen und Schadenersatz."

Da erhob sich Herr von Saugefist; er räusperte sich vier und sechszig Mal und erwiderte: "Gnädigster Herr, und ihr andern Herrn, wenn die Bosheit der Menschen so leicht nach kategorischem Urtheil erkannt würd', als man die Mücken im Milchnapf sieht, so würd' das vier Ochsen-Land von den Ratzen nicht so zerfressen sein als es ist, und manche zu schimpflich gestutzte Ohren würden annoch auf Erden sein. Denn obschon, was die Geschichte des Facti und den Buchstaben anbetrifft, des Gegners Bericht auf ein Härlein wahr ist, so sieht man doch gleichwohl, meine Herren, die Listen, Schlich und die feinen Häklein, und sieht wo der Hund begraben liegt. Ey, heilige Dam! man kann den Schnabel nicht mit Kuhmist heitzen, ohne sich Winterstiefel zu kaufen, und die Schaarwache kriegt ein Klystier-Decoct oder den Kackstoff. Muß man deßhalb die hölzernen Bratspieße schmoren? Doch der Mensch denkt und Gott lenkt, und wenn die Sonne hinunter ist, sitzt alles Vieh im kühlen Schatten. Anno Sechs und dreißig kaufte ich mir noch einen Fuchsschwanz. Er stand sein hoch und kurz; die Woll' so ziemlich, aber gleichwohl hing der Notar sein Cetera dran.

Ich bin kein Studierter, aber im Buttertopf, wo die vulkanischen Instrumente besiegelt wurden, ging das Gerücht, der gepökelte Ochs der spürt den Wein in stockfinsterer Mitternacht ohne Licht aus, und stäcke er auch zu unterst im Sack des Kohlenbrenners. Zwar ist an dem, daß die vier Ochsen, von denen die Rede ist, einigermaßen ein etwas kurz Gedächtniß hatten, doch was die Murrner anbetrifft, so hätten sie auch bei der Hundshochzeit zum Garaus geblasen und der Notar hätte auf kabbalistisch seinen Rapport darüber erstattet, daß sechs Morgen Wiesenland keine 3 Flaschen Dinte geben."

So sprach auch Saugefist noch eine lange Weile. Als er aber ebenfalls ausgeredet, erhob sich Pantagruel, rief alle Präsidenten, Räthe und Doctores zusammen und sprach zu ihnen: Wohlan ihr Herren, ihr habt nun vivae vocis oraculo den Handel gehört, davon die Red' ist; was dünkt euch dazu?

Und sie antworteten: Freilich haben wir's gehört, aber wir verstanden für'n Teufel auch nicht ein Wörtlein davon. Bitten Euch demnach una voce unterthänigst um die Gunst, daß Ihr nach eurer Einsicht wollt das Urthel sprechen.

Da nahm Pantagruel das Wort und sprach: Auf Vernehmen, Anhörung und reifliches Erwägen des Streites der Herren von Leckebock und Saugefist, erkennt das Gericht, daß: in Betracht dessen und dessen und in Erwägung, daß die Glas-Molken auf nächsten Mai in Mitten August zahlbar sind, und die Guttural-Beinschellen durch Heu verstopft werden müssen, jene zu leisten schuldig sind und Freund wie vor, ohne Kosten, aus Ursach."

Also lautete die Fällung des Urtheils und beide Theile gingen zufrieden mit dem Bescheid von dannen, welches schier ein unglaublich Ding war: denn seit dem großen Regen hätt' man noch nicht erlebt und wird's auch schwerlich in dreizehn Jubeljahren erleben, daß zwo uneinige Parteien in einem Rechtsstreit ebenmäßig das Endurtheil gut heißen sollten.

Die übrigen anwesenden Räthe und Doctoren aber saßen dort wohl noch an drei Stunden steif und starr in stummer Verzückung, außer sich für Staunen ob des Pantagruels übermenschlicher Weisheit, welche sie aus Entscheidung dieses so schweren und kitzlichen Handels klar erkannten. Und säßen noch allda, wenn man nicht Essig und Rosenwasser die Fülle gebracht hätte, zu Erweckung ihrer fünf Sinne und Lebensgeister, da denn Gott ewig Lob für sei. --"

So weit Alcofribas, der Quintessenz Abstraktor.

Vor dem Prozeß der Herren Leckebock und Saugefist gab es keinen ähnlichen; und nach ihm gab es nur den des berühmten Ritters Schnapphahnski.

Erwarten wir von ihm das Möglichste. Oeffentlich, werde ich an den meistbietenden Advokaten die Ehre mich zu vertheidigen, verkaufen lassen.

Unsterblich kann er sich machen, durch meine Vertheidigung! Denn meinen Prozeß werde ich besingen, in Jamben in Da[unleserliches Material]tylen, in Trochäen,

"In Spondeen und Molossen,
In antiken Verskolossen --"

der Gegenwart zur Lust, der Nachwelt zu unauslöschlichem Gelächter.

(Ende des Vorspiels.)

[Deutschland]

[Fortsetzung] 4) Zur Fortsetzung des Baues des Normal-Krankenhauses in Berlin verausgabt 200,000 Thlr.
5) Zur Fortsetzung des Dombaues in Cöln 50,000 Thlr.
6) An die Rent-Amts-Kasse Berlin zu den Verschönerungs-Anlagen im Thiergarten, auf dem Fasanerie-Terrain und auf dem Exercierplatz. 23,132 Thlr.
9) Zu den Immediatbauten in Potsdam jährlich 30,000 Thlr.
10) Zur Allerhöchsten Disposition noch einen Reseve-Fond von 49,595 Thlr 24 Sgr 6 Pfg. vorbehalten etc.

Seehandlungs-Institut.

Bei der Seehandlung werden angeblich nur kaufmännische Bücher, aber nicht vollstündige Rechnungen geführt. Zur Einsicht der Bücher, glaubte die Deputation nicht beauftragt zu sein.

(Und warum nicht?)

Nach Lage der Rechnungen der General-Staats-Kasse hat das Seehandlungs-Institut seit seinem Bestehen zur Staats-Kasse abgeliefert:

im Jahr 1845. 100,000 Thlr.
im Jahr 1846. 100,000 Thlr.
Ueberhaupt 200,000 Thlr.

Dagegen hat dasselbe im Jahr 1848. aus dem Staatsschatz empfangen 1,000,000 Thlr.

Aus der speziell geprüften Rechnung der Regierungs-Hauptkasse zu Königsberg, entlehnen wir folgende Einzelposten.

1) An sämmtliche Kassenbeamte und auch an Solche, welche ansehnliche Gehalte beziehen, sind Gratifikationen von resp. 50, 75, 100 bis 120 Thlr. gezahlt.

2) Die Schloßbeamten in Königsberg mit Einschluß des dasigen Stadtmusikus beziehen jährlich 1047 Thlr. 10 Sgr.

3) Für mehrere Reparaturen in der Wohnung des Oberpräsidenten Bötticher sind verausgabt 3080 Thlr.

4) Mehrern Bureaubeamten sind unverzinsliche Vorschüsse zur Bezahlung ihrer Schulden verabreicht.

5) Die Vorschußreste haben bis ultimo 1846 40,079 Thlr. betragen.

Aus der Spezialrechnung G. von der Verwaltung des Innern.

1) Der Landrath in Osterod zahlt an Miethe für die Wohnung im Schlosse nur 40 Thlr.

Aus der Spezialrechnung H. von der Verwaltung des geistlichen und Unterrichtswesens.

1) Die Schloßkirche zu Königsberg erhält einen jährlichen Zuschuß von 1250 Thlr. und außerdem werden aus der Staatskasse noch die Hofprediger besoldet.

2) Die Reisekosten eines Provinzial-Schulraths haben 982 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. betragen.

Aus der Spezialrechnung L. von den Besoldungen und allgemeinen Verwaltungskosten.

1) Von 4 Subalternenstellen sind an Gehalten gegen den Etat 1536 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. erspart und diese unter die ältern Regierungssekretäre vertheilt, dagegen zur Besoldung der Supernumerarien dem Etat zugesetzt 2400 Thlr. Außerdem sind für Nebengeschäfte noch bedeutende Gratifikationen verabfolgt.

2) Der Ober-Landforstmeister hat zur Haltung eines Schreibers eine besondere Entschädigung von 243 Thlr. 10 Sgr. empfangen.

3) An Diäten und Fuhrkosten in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten sind verausgabt 13,226 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf.

4) Zu den Dienstbedürfnissen für das Regierungskollegium mit Einschluß der Kosten für Schreibmaterialien sind 10,106 Thlr. 18 Sgr. verausgabt und außerdem noch an die Beamten als fixirte Vergütung 1138 Thlr. 15 Sgr. gezahlt.

5) Dem Oberpräsidium sind 2000 Thlr. zur Disposition gestellt und diese zum größern Theil auf Remunerationen ausgegeben. Ein einzelner Subalternbeamter im Oberpräsidial-Bureau hat 370 Thlr. bezogen.

Aus der Rechnung der Regierungs-Hauptkasse zu Stralsund.

1) Unter A. Abtheilung III. Titel 6 der Einnahme finden sich 2 Prozent Tantieme von Kollekten zu wohlthätigen Zwecken als Kassenverwaltungskosten aufgeführt; z. B. von der Kollekte für den Greifswalder Universitäts-Freitisch, desgleichen für den Neubau einer katholischen Kirche in Spandau, desgleichen für die Abgebrannten in Loitz, u. s. w.

2) Der Regierungspräsident bezieht ein Gehalt von 3248 Thlr. und erhält noch 600 Thlr. für Wohnungsentschädigung, außerdem Reisediäten. Der erste Regierungsrath erhält 1500 Thlr. Gehalt, 300 Thlr. für Stellvertretung des Präsidenten und 200 Thlr. persönliche Zulage.

3) Einzelne Beamte, zumal die, welche ohnehin schon hohen Gehalt beziehen, verbinden noch andere Posten gegen besondere Vergütigung. So ist der Rechnungsrath Müller (Gehalt 1189 Thlr.) noch mit der Revision der Greifswalder Universitätsrechnung gegen 100 Thlr. Honorar betraut und verwaltet außerdem noch die Stelle des Greifswalder Universitäts-Kanzellariatssekretärs. Letztere Stelle ernährte sonst einen eigenen Beamten sehr gut mit circa 1000 Thlr. Gehalt. Ebenso erhält der Landrentmeister Möller außer seinem Gehalte von 1484 Thlr. 5 Sgr. noch 300 Thlr. für Inspektion des Salzmagazins.

4) An die Regierungsbeamten sind 264 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. an Schreibmaterialien gezahlt. Daneben ist eine große Quantität dieser Materialien noch angekauft und besonders verrechnet.

Verwaltungsperiode 1847.

Wie schon im Anfange dieses Berichts bemerkt worden, sind die Rechnungen für das Jahr 1847 noch nicht vollständig gelegt, es hat die Recherche daher auch nur auf Einsicht der Rechnungsbücher sich erstrecken können.

Nach der von der Regierung vorgelegten und in den Händen der Abgeordneten sich befindenden Uebersicht von den Resultaten der Finanzverwaltung im Jahre 1847, haben die Staatskassen ultimo 1847 einen Bestand besessen von 9,270,456 Thlr.

Nach den Uebersichten von den Resultaten der Finanz-Verwaltung in den Jahren 1840 bis einschließlich 1846, sind aus dem Jahre 1839 in das Jahr 1840 an Beständen übertragen 16949157 Thlr.

Es haben also in den letzten acht Jahren die Bestände sich vermindert um 7678701 Thlr.

Hieraus geht hervor, daß die Verwaltung seit dem Jahr 1840 keine Ersparnisse gemacht, sondern im Gegentheil Zuschüsse gebraucht hat.

Verwaltungsperiode 1848.

Schon in den letzten Jahren waren die Bedürfnisse in der Art gestiegen, daß die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht mehr zureichten. Die Bestände aus der frühern Zeit hatten sich nach und nach vermindert, es war daher eine natürliche Folge, daß im Jahr 1848, in welchem bedeutende außerordentliche Ausgaben erforderlich wurden, eine Geldverlegenheit eintreten mußte.

Die dem Berichte beigeschlossene Uebersicht, von den Einnahmen und Ausgaben der General-Staats-Kasse pro I., II. und III. Quartal 1848 weiset nach:

Einnahme:

a) An laufenden Einnahmen nach dem Etat 38080758 Thlr.
b) An außeretatsmäßigen Einnahmen 7347545 Thlr.
c) An extraordinären Deckungs-Zuschüssen:
1. Aus dem Staatsschatz 12389325 Thlr.
2. An freiwilligem Darlehn 10436000 Thlr.
3. An patriotischen Geschenken 1987 Thlr.
Summa: 68255615 Thlr.

Ausgabe:

a) Zum gewöhnlichen Staatshaushalt 59307372 Thlr.
b) Zu den außergewöhnl. Staatsbedürfnissen:
1. Für die durch den extraordinären Etat pro 1848 vorgesehenen extraordinären Bedürfnisse 1123036 Thlr.
2. Ausgaben aus Veranlassung der neueren Zeitereignisse und zur Abhülfe des Nothstandes 7204309 Thlr.
Summa: 67634717 Thlr.
Einnahme: 68255615 Thlr.
Bestand: 620898 Thlr.

Dazu der Bestand bei der Restverwaltung bis zum Jahr 1847, nach einer dem Berichte anliegenden Uebersicht 3426663 Thlr.

Es war daher bei dem ultimo September 1848 erfolgten Abschluß pro III. Quartal 1848 im Ganzen ein Rechnungs-Bestand von 4047561 Thlr.

Dabei darf aber nicht übersehen werden, daß an laufenden Einnahmen in den drei ersten Quartalen 1848 gegen den Etat zwar 13,583,987 Thlr. weniger eingekommen sind, daß diese Summe aber nicht als Ausfall betrachtet werden darf, indem sie zum größeren Theil in Gefällen besteht, die im 4. Quartal eingezahlt werden.

Wie der Zustand der Kasse am Schlusse des laufenden Jahres sein wird, läßt sich im Voraus nicht genau angeben, den besten Ueberschlag dürfte die vergleichende Uebersicht der laufenden Einnahmen und Ausgaben bei der General-Staats-Kasse pro I., II. und III. Quartal 1848, gegen denselben Zeitraum pro 1847 ergeben.

Nach dieser Uebersicht sind im Jahr 1848 weniger eingekommen 922600 Thlr.
und im Jahr 1848 mehr ausgegeben 8434650 Thlr.
9357250 Thlr.

Wird nun nach Verhältniß dieses Betrages, der Mehrbedarf pro IV. Quartal berechnet, und 1/3 hinzugesetzt mit 3119083 Thlr.
so ist anzunehmen, daß im Jahr 1848 durch außerordentliche Mittel zu decken sein werden 12476333 Thlr.

Aus dem Staatsschatz und aus den freiwilligen Darlehen sind, wie schon angeführt, der General-Staats-Kasse 22827312 Thlr. zugewiesen worden, es ist mithin durch diese Summe das Defizit bereits vollständig gedeckt.

Die General-Staats-Kasse und die zu derselben gehörigen Neben-Fonds haben am 30. Oktober 1848 einen Geldbestand von 12588753 Thlr. gehabt.

Unter den "allgemeinen Bemerkungen," welche der Kommissionsbericht daran knüpft, ist die richtige und deshalb erwähnenswerthe die, daß "die Rechnungslegung sehr verwickelt ist und keine hinreichende Uebersicht gewährt."

* Wien, 8. Decbr.

Daß mit "Pulver und Blei" auch jetzt noch immer fortgewüthet wird, ersieht man aus dem Regierungsorgan "Wiener Zeitung", worin sich heute folgende Bekanntmachung findet:

"Johann Horvath aus Csodno, Oedenburger Comitat in Ungarn gebürtig, 44 Jahr alt, katholisch, ledig, Schmiedegesell von Profession und ausgedienter Capitulant des Infanterie-Regimentes Erzherzog Ernst, ist bei erhobenem Thatbestande, theils geständig, theils durch Zeugen-Aussagen rechtlich überwiesen, daß er, nachdem er am 5. Oktober d. J. kurz vor Ausbruch der Revolution mit dem jüd. Handelsmanne Maier Spitzer von Wieselburg nach Wien gekommen war, sich hier mit einem aus dem kaiserl. Zeughause entwendeten Karabiner und scharfer Munition versah, mit welcher Bewaffnung er hoher Wahrscheinlichkeit zu Folge an den Oktober-Ereignissen Theil nahm, daß er ferner nach Einnahme der Stadt ungeachtet der durch die Proclamation Sr Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz und der k. k. Stadt-Commandantur vom 1, 13. und 17. Novbr. d. J. angeordneten Ablieferung der Waffen, diesem allgemeinen auch ihm nicht unbekannt gebliebenen Befehle vorsätzlich nicht Folge geleistet, sondern nachdem er von dem Karabiner, angeblich um besser daraus schießen zu können, die Riemstange abgenommen hatte, solchen im geladenen Zustande in einem Magazine in der Leopoldstadt nebst einer Anzahl von 27 Stück scharfen Patronen verbarg, wo beides am 4. d. M. bei einer vorgenommenen Haus-Revision vorgefunden worden ist.

Da J. Horvath selbst gestand, daß ihm das gegen die Verbergung von Waffen angedrohte standrechtliche Verfahren bekannt war, so ist derselbe wegen vorsätzlicher Verhehlung abzuliefernder Waffen und Munition durch standrechtliches Urtheil vom 7. d. M. zum Tode durch den Strang condemnirt, und das Urtheil nach der um 12 Uhr Mittags erfolgten Kundmachung an demselben Nachmittage um 4 Uhr durch Erschießen mit Pulver und Blei vollzogen worden.

Wien, den 7. Decbr. 1848.

* -- Wir geben aus einem uns heute zugekommenen Privatbriefe (Wien, datirt 7. Decbr.) nachfolgende Stelle, um zu zeigen, in welcher Gestalt Windischgrätz der Phantasie des Wieners erscheint.

"Aus der Prager Junischlächterei, in welcher Windischgrätz fortfährt sich zu üben, und neue Bestellungen anzunehmen, wird Ihnen erinnerlich sein, daß damals seine Frau erschossen wurde. Ein aus dem Dienste entlassener Jäger wurde als Urheber bezeichnet. Man behauptet indeß jetzt, Windischgrätz habe seine Frau selbst erschossen, und gründet diese Behauptung auf die konstatirte barbarische Mißhandlung, welche dieselbe ununterbrochen von ihrem Gemahl hat erdulden müssen. Jemand, der mit den häuslichen Verhältnissen des Feldmarschalls ganz vertraut ist, versichert mir, Windischgrätz habe seine Frau, ein hochgebildetes Weib, z. B. täglich geprügelt, so daß sie sich wiederholt und laut den Tod gewünscht.

Windischgrätz paßt daher gut zu Sophien, die es umgekehrt treibt, und oft schon so maliziös-katzenartig gewesen ist, daß sie beim Bügeln, womit sie sich hie und da die Zeit vertreibt, ihren Kindern wenn sie die Händchen auf dem Bügelbrett hatten, mit dem heißen Eisen darüber gefahren ist. Von ihren galanten Abentheuern wird ebenfalls viel Abentheuerliches erzählt."

Kremsier, 7. Dezember.

In der gestrigen von Smolka präsidirten Reichstagssitzung ertheilte Stadion auf Schuselkas Interpellationen Antwort. Sie lautete:

1. Oesterreich steht unter keiner militärischen Diktatur. Die vollziehende Gewalt in allen ihren Beziehungen wird von dem Monarchen unter der Verantwortlichkeit seiner Räthe geübt. Alle Organe derselben wirken im Einklange mit dem Ministerium, und es ist keinerlei verfassungswidriger Einfluß außer ihm für seine Handlungen maßgebend. Außerordentliche Verhältnisse haben die Ausnahmszustände in der Residenz und in Lemberg herbeigeführt. Die Sorge für die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung, der Grundbedingung unserer konstitutionellen Entwickelung hat sie geboten. Was den Ausnahmszustand von Wien anbelangt, so hat das Ministerium Sorge getragen, daß derselbe auf das durch das Gebot der Nothwendigkeit abgedrungene Maß (!) beschränkt und dadurch der Wiederbelebung des so lange völlig gestört gewesenen Handels- und Gewerbebetriebes in keiner Weise entgegengetreten werde (und der jetzige Handel?). Gegen das im Aufruhr begriffene Nachbarland muß die Gewalt der Waffen angewendet und dem dort mit offenem Hohn niedergetretenen Gesetz wieder die gebührende Achtung verschafft werden Kriegsmaßregeln sind noch im Zuge, und wir hoffen, daß in Bälde auch dort wieder der innere Friede hergestellt und der Boden zur endlichen Beilegung der eingetretenen Wirrnisse geebnet sein wird.

2. Das Kriegsgericht zur Untersuchung und Aburtheilung der bei dem letzten Oktoberaufruhr in Wien betheiligten Individuen ist eine Folge des Belagerungszustandes; bereits ist das Standrecht für diese Fälle außer Wirksamkeit getreten.

3. Die Hinrichtung des Mitglieds der deutschen National-Versammlung, R. Blum, erfolgte in Gemäßheit des vom Kriegsrechte erfolgten Urtheilsspruches. Die provisorische Centralgewalt der deutschen Bundesstaaten hat aus diesem Anlasse zwei Abgeordnete als Kommissäre mit der Vollmacht hierher gesandt, sich dieserwegen mit den österreichischen Behörden in Verbindung zu setzen und die geeignetsten Maßregeln zu ergreifen, um den von der deutschen Centralversammlung zu Frankfurt am 29. und 30. Septbr. d. J. gefaßten Beschlüssen Anerkennung und Geltung zu verschaffen. Diese Kommissäre haben nach ihrer Ankunft das Ersuchen um die Einsicht in die Untersuchungsakten gestellt, welche ihnen ohne Anstand gewährt wurde. Die in Folge dessen von denselben an das Ministerium gelangte Eröffnung läßt voraussetzen, daß sie durch Einsicht der Untersuchungsakten die Ueberzeugung (?!) gewonnen haben, es sei bei der Aburtheilung der Abg. Blum und Fröbel das zur Anwendung (?) gekommene österreichische Kriegsgesetz weder in formeller noch in materieller Rücksicht verletzt worden, sondern in beiden Beziehungen von dem Militärgerichte seiner Pflicht getreu und dem Gesetze gemäß geurtheilt und gehandelt worden. -- Dieselben haben, ohne diese Thatsache in Abrede zu stellen, gegen den diesfälligen Vorgang aus dem Grunde Verwahrung einzulegen befunden, weil dabei das deutsche Reichsgesetz vom 29. und 30. Sept. nicht beachtet worden. Zugleich fordern die Herren Kommissäre, daß dem fraglichen Gesetze sofort in Oesterreich volle Wirksamkeit eingeräumt werden soll. Die thatsächliche Nichtbeachtung jenes deutschen Reichsgesetzes aber findet schon in dem Umstande genügende Begründung, daß zur Zeit, als die Verhaftung und Verurtheilung der genannten Individuen erfolgte, dasselbe nicht einmal offiziell dem österreichischen Ministerium bekannt, also noch weniger im gesetzlichen Wege den österreichischen Gerichten maßgebend geworden war und dieses auch in so lange nicht werden kann, bis nicht überhaupt das neugestaltete staatliche Verhältniß zwischen Oesterreich und Deutschland im beider-

erhoben, wegen der Rebellion der Schweizer, die sich auf Fünfzig an der Zahl zum Heereszug gen Neuennadel versammelt hatten, im ersten Loch des Jahres, da man die Supp den Ochsen, und den Jungfrauen den Kohlenschlüssel zum Haberschmaus für die Hund verabreicht. Die ganze Nacht ward (Hand am Pot) nichts weiter geschafft, als daß man Bullen expedirt auf Posten zu Fuß und Knecht zu Roß, um alle Käse in Beschlag zu nehmen, denn die Schneider wollten ein Blaserohr aus den gestohlenen Flicken machen, den Ocean zu überdachen, der damals nach der Heubinder Meinung mit einem Krautgemüs schwanger ging. Aber die Physici meinten, 's wäre an seinem Wasser kein Zeichen zu sehen, so deutlich wie am Fuß des Trappen, Hellebarden mit Senf zu pappen, wofern nicht die Herrn Oberrichter der Syphylis aus Be Moll verböten, hinter den Laubwürmern drein zu stoppeln, und also während des Gottesdienstes spazieren zu gehen. Ha, ihr Herren, Gott helf uns weiter nach seinem Rath, und wieder des Unglücks böse Tücke zerbrach ein Kärrner nasenstüblings seine Peitsche: denn das Gedächtniß verrauchet oft, wenn man die Hosen verkehrt anzeucht. — Hier sprach Pantagruel: Sacht, mein Freund, nur sacht! sprecht langsam, ereifert euch nicht, Ich versteh' den Kasus; fahret fort.“

Und Leckebock fuhr fort, noch eine halbe Stunde lang zu reden, in bisheriger Weise. Nachdem er sich aber aller seiner Weisheit entledigt hatte, setzte er sich und murmelte: „Demnach, Gestrenger, bitt ich schön, Euer Hoheit woll in dieser Sach erkennen und sprechen was Rechtens ist, nebst Kosten, Zinsen und Schadenersatz.“

Da erhob sich Herr von Saugefist; er räusperte sich vier und sechszig Mal und erwiderte: „Gnädigster Herr, und ihr andern Herrn, wenn die Bosheit der Menschen so leicht nach kategorischem Urtheil erkannt würd', als man die Mücken im Milchnapf sieht, so würd' das vier Ochsen-Land von den Ratzen nicht so zerfressen sein als es ist, und manche zu schimpflich gestutzte Ohren würden annoch auf Erden sein. Denn obschon, was die Geschichte des Facti und den Buchstaben anbetrifft, des Gegners Bericht auf ein Härlein wahr ist, so sieht man doch gleichwohl, meine Herren, die Listen, Schlich und die feinen Häklein, und sieht wo der Hund begraben liegt. Ey, heilige Dam! man kann den Schnabel nicht mit Kuhmist heitzen, ohne sich Winterstiefel zu kaufen, und die Schaarwache kriegt ein Klystier-Decoct oder den Kackstoff. Muß man deßhalb die hölzernen Bratspieße schmoren? Doch der Mensch denkt und Gott lenkt, und wenn die Sonne hinunter ist, sitzt alles Vieh im kühlen Schatten. Anno Sechs und dreißig kaufte ich mir noch einen Fuchsschwanz. Er stand sein hoch und kurz; die Woll' so ziemlich, aber gleichwohl hing der Notar sein Cetera dran.

Ich bin kein Studierter, aber im Buttertopf, wo die vulkanischen Instrumente besiegelt wurden, ging das Gerücht, der gepökelte Ochs der spürt den Wein in stockfinsterer Mitternacht ohne Licht aus, und stäcke er auch zu unterst im Sack des Kohlenbrenners. Zwar ist an dem, daß die vier Ochsen, von denen die Rede ist, einigermaßen ein etwas kurz Gedächtniß hatten, doch was die Murrner anbetrifft, so hätten sie auch bei der Hundshochzeit zum Garaus geblasen und der Notar hätte auf kabbalistisch seinen Rapport darüber erstattet, daß sechs Morgen Wiesenland keine 3 Flaschen Dinte geben.“

So sprach auch Saugefist noch eine lange Weile. Als er aber ebenfalls ausgeredet, erhob sich Pantagruel, rief alle Präsidenten, Räthe und Doctores zusammen und sprach zu ihnen: Wohlan ihr Herren, ihr habt nun vivae vocis oraculo den Handel gehört, davon die Red' ist; was dünkt euch dazu?

Und sie antworteten: Freilich haben wir's gehört, aber wir verstanden für'n Teufel auch nicht ein Wörtlein davon. Bitten Euch demnach una voce unterthänigst um die Gunst, daß Ihr nach eurer Einsicht wollt das Urthel sprechen.

Da nahm Pantagruel das Wort und sprach: Auf Vernehmen, Anhörung und reifliches Erwägen des Streites der Herren von Leckebock und Saugefist, erkennt das Gericht, daß: in Betracht dessen und dessen und in Erwägung, daß die Glas-Molken auf nächsten Mai in Mitten August zahlbar sind, und die Guttural-Beinschellen durch Heu verstopft werden müssen, jene zu leisten schuldig sind und Freund wie vor, ohne Kosten, aus Ursach.“

Also lautete die Fällung des Urtheils und beide Theile gingen zufrieden mit dem Bescheid von dannen, welches schier ein unglaublich Ding war: denn seit dem großen Regen hätt' man noch nicht erlebt und wird's auch schwerlich in dreizehn Jubeljahren erleben, daß zwo uneinige Parteien in einem Rechtsstreit ebenmäßig das Endurtheil gut heißen sollten.

Die übrigen anwesenden Räthe und Doctoren aber saßen dort wohl noch an drei Stunden steif und starr in stummer Verzückung, außer sich für Staunen ob des Pantagruels übermenschlicher Weisheit, welche sie aus Entscheidung dieses so schweren und kitzlichen Handels klar erkannten. Und säßen noch allda, wenn man nicht Essig und Rosenwasser die Fülle gebracht hätte, zu Erweckung ihrer fünf Sinne und Lebensgeister, da denn Gott ewig Lob für sei. —“

So weit Alcofribas, der Quintessenz Abstraktor.

Vor dem Prozeß der Herren Leckebock und Saugefist gab es keinen ähnlichen; und nach ihm gab es nur den des berühmten Ritters Schnapphahnski.

Erwarten wir von ihm das Möglichste. Oeffentlich, werde ich an den meistbietenden Advokaten die Ehre mich zu vertheidigen, verkaufen lassen.

Unsterblich kann er sich machen, durch meine Vertheidigung! Denn meinen Prozeß werde ich besingen, in Jamben in Da[unleserliches Material]tylen, in Trochäen,

„In Spondeen und Molossen,
In antiken Verskolossen —“

der Gegenwart zur Lust, der Nachwelt zu unauslöschlichem Gelächter.

(Ende des Vorspiels.)

[Deutschland]

[Fortsetzung] 4) Zur Fortsetzung des Baues des Normal-Krankenhauses in Berlin verausgabt 200,000 Thlr.
5) Zur Fortsetzung des Dombaues in Cöln 50,000 Thlr.
6) An die Rent-Amts-Kasse Berlin zu den Verschönerungs-Anlagen im Thiergarten, auf dem Fasanerie-Terrain und auf dem Exercierplatz. 23,132 Thlr.
9) Zu den Immediatbauten in Potsdam jährlich 30,000 Thlr.
10) Zur Allerhöchsten Disposition noch einen Reseve-Fond von 49,595 Thlr 24 Sgr 6 Pfg. vorbehalten etc.

Seehandlungs-Institut.

Bei der Seehandlung werden angeblich nur kaufmännische Bücher, aber nicht vollstündige Rechnungen geführt. Zur Einsicht der Bücher, glaubte die Deputation nicht beauftragt zu sein.

(Und warum nicht?)

Nach Lage der Rechnungen der General-Staats-Kasse hat das Seehandlungs-Institut seit seinem Bestehen zur Staats-Kasse abgeliefert:

im Jahr 1845. 100,000 Thlr.
im Jahr 1846. 100,000 Thlr.
Ueberhaupt 200,000 Thlr.

Dagegen hat dasselbe im Jahr 1848. aus dem Staatsschatz empfangen 1,000,000 Thlr.

Aus der speziell geprüften Rechnung der Regierungs-Hauptkasse zu Königsberg, entlehnen wir folgende Einzelposten.

1) An sämmtliche Kassenbeamte und auch an Solche, welche ansehnliche Gehalte beziehen, sind Gratifikationen von resp. 50, 75, 100 bis 120 Thlr. gezahlt.

2) Die Schloßbeamten in Königsberg mit Einschluß des dasigen Stadtmusikus beziehen jährlich 1047 Thlr. 10 Sgr.

3) Für mehrere Reparaturen in der Wohnung des Oberpräsidenten Bötticher sind verausgabt 3080 Thlr.

4) Mehrern Bureaubeamten sind unverzinsliche Vorschüsse zur Bezahlung ihrer Schulden verabreicht.

5) Die Vorschußreste haben bis ultimo 1846 40,079 Thlr. betragen.

Aus der Spezialrechnung G. von der Verwaltung des Innern.

1) Der Landrath in Osterod zahlt an Miethe für die Wohnung im Schlosse nur 40 Thlr.

Aus der Spezialrechnung H. von der Verwaltung des geistlichen und Unterrichtswesens.

1) Die Schloßkirche zu Königsberg erhält einen jährlichen Zuschuß von 1250 Thlr. und außerdem werden aus der Staatskasse noch die Hofprediger besoldet.

2) Die Reisekosten eines Provinzial-Schulraths haben 982 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. betragen.

Aus der Spezialrechnung L. von den Besoldungen und allgemeinen Verwaltungskosten.

1) Von 4 Subalternenstellen sind an Gehalten gegen den Etat 1536 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. erspart und diese unter die ältern Regierungssekretäre vertheilt, dagegen zur Besoldung der Supernumerarien dem Etat zugesetzt 2400 Thlr. Außerdem sind für Nebengeschäfte noch bedeutende Gratifikationen verabfolgt.

2) Der Ober-Landforstmeister hat zur Haltung eines Schreibers eine besondere Entschädigung von 243 Thlr. 10 Sgr. empfangen.

3) An Diäten und Fuhrkosten in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten sind verausgabt 13,226 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf.

4) Zu den Dienstbedürfnissen für das Regierungskollegium mit Einschluß der Kosten für Schreibmaterialien sind 10,106 Thlr. 18 Sgr. verausgabt und außerdem noch an die Beamten als fixirte Vergütung 1138 Thlr. 15 Sgr. gezahlt.

5) Dem Oberpräsidium sind 2000 Thlr. zur Disposition gestellt und diese zum größern Theil auf Remunerationen ausgegeben. Ein einzelner Subalternbeamter im Oberpräsidial-Bureau hat 370 Thlr. bezogen.

Aus der Rechnung der Regierungs-Hauptkasse zu Stralsund.

1) Unter A. Abtheilung III. Titel 6 der Einnahme finden sich 2 Prozent Tantieme von Kollekten zu wohlthätigen Zwecken als Kassenverwaltungskosten aufgeführt; z. B. von der Kollekte für den Greifswalder Universitäts-Freitisch, desgleichen für den Neubau einer katholischen Kirche in Spandau, desgleichen für die Abgebrannten in Loitz, u. s. w.

2) Der Regierungspräsident bezieht ein Gehalt von 3248 Thlr. und erhält noch 600 Thlr. für Wohnungsentschädigung, außerdem Reisediäten. Der erste Regierungsrath erhält 1500 Thlr. Gehalt, 300 Thlr. für Stellvertretung des Präsidenten und 200 Thlr. persönliche Zulage.

3) Einzelne Beamte, zumal die, welche ohnehin schon hohen Gehalt beziehen, verbinden noch andere Posten gegen besondere Vergütigung. So ist der Rechnungsrath Müller (Gehalt 1189 Thlr.) noch mit der Revision der Greifswalder Universitätsrechnung gegen 100 Thlr. Honorar betraut und verwaltet außerdem noch die Stelle des Greifswalder Universitäts-Kanzellariatssekretärs. Letztere Stelle ernährte sonst einen eigenen Beamten sehr gut mit circa 1000 Thlr. Gehalt. Ebenso erhält der Landrentmeister Möller außer seinem Gehalte von 1484 Thlr. 5 Sgr. noch 300 Thlr. für Inspektion des Salzmagazins.

4) An die Regierungsbeamten sind 264 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. an Schreibmaterialien gezahlt. Daneben ist eine große Quantität dieser Materialien noch angekauft und besonders verrechnet.

Verwaltungsperiode 1847.

Wie schon im Anfange dieses Berichts bemerkt worden, sind die Rechnungen für das Jahr 1847 noch nicht vollständig gelegt, es hat die Recherche daher auch nur auf Einsicht der Rechnungsbücher sich erstrecken können.

Nach der von der Regierung vorgelegten und in den Händen der Abgeordneten sich befindenden Uebersicht von den Resultaten der Finanzverwaltung im Jahre 1847, haben die Staatskassen ultimo 1847 einen Bestand besessen von 9,270,456 Thlr.

Nach den Uebersichten von den Resultaten der Finanz-Verwaltung in den Jahren 1840 bis einschließlich 1846, sind aus dem Jahre 1839 in das Jahr 1840 an Beständen übertragen 16949157 Thlr.

Es haben also in den letzten acht Jahren die Bestände sich vermindert um 7678701 Thlr.

Hieraus geht hervor, daß die Verwaltung seit dem Jahr 1840 keine Ersparnisse gemacht, sondern im Gegentheil Zuschüsse gebraucht hat.

Verwaltungsperiode 1848.

Schon in den letzten Jahren waren die Bedürfnisse in der Art gestiegen, daß die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht mehr zureichten. Die Bestände aus der frühern Zeit hatten sich nach und nach vermindert, es war daher eine natürliche Folge, daß im Jahr 1848, in welchem bedeutende außerordentliche Ausgaben erforderlich wurden, eine Geldverlegenheit eintreten mußte.

Die dem Berichte beigeschlossene Uebersicht, von den Einnahmen und Ausgaben der General-Staats-Kasse pro I., II. und III. Quartal 1848 weiset nach:

Einnahme:

a) An laufenden Einnahmen nach dem Etat 38080758 Thlr.
b) An außeretatsmäßigen Einnahmen 7347545 Thlr.
c) An extraordinären Deckungs-Zuschüssen:
1. Aus dem Staatsschatz 12389325 Thlr.
2. An freiwilligem Darlehn 10436000 Thlr.
3. An patriotischen Geschenken 1987 Thlr.
Summa: 68255615 Thlr.

Ausgabe:

a) Zum gewöhnlichen Staatshaushalt 59307372 Thlr.
b) Zu den außergewöhnl. Staatsbedürfnissen:
1. Für die durch den extraordinären Etat pro 1848 vorgesehenen extraordinären Bedürfnisse 1123036 Thlr.
2. Ausgaben aus Veranlassung der neueren Zeitereignisse und zur Abhülfe des Nothstandes 7204309 Thlr.
Summa: 67634717 Thlr.
Einnahme: 68255615 Thlr.
Bestand: 620898 Thlr.

Dazu der Bestand bei der Restverwaltung bis zum Jahr 1847, nach einer dem Berichte anliegenden Uebersicht 3426663 Thlr.

Es war daher bei dem ultimo September 1848 erfolgten Abschluß pro III. Quartal 1848 im Ganzen ein Rechnungs-Bestand von 4047561 Thlr.

Dabei darf aber nicht übersehen werden, daß an laufenden Einnahmen in den drei ersten Quartalen 1848 gegen den Etat zwar 13,583,987 Thlr. weniger eingekommen sind, daß diese Summe aber nicht als Ausfall betrachtet werden darf, indem sie zum größeren Theil in Gefällen besteht, die im 4. Quartal eingezahlt werden.

Wie der Zustand der Kasse am Schlusse des laufenden Jahres sein wird, läßt sich im Voraus nicht genau angeben, den besten Ueberschlag dürfte die vergleichende Uebersicht der laufenden Einnahmen und Ausgaben bei der General-Staats-Kasse pro I., II. und III. Quartal 1848, gegen denselben Zeitraum pro 1847 ergeben.

Nach dieser Uebersicht sind im Jahr 1848 weniger eingekommen 922600 Thlr.
und im Jahr 1848 mehr ausgegeben 8434650 Thlr.
9357250 Thlr.

Wird nun nach Verhältniß dieses Betrages, der Mehrbedarf pro IV. Quartal berechnet, und 1/3 hinzugesetzt mit 3119083 Thlr.
so ist anzunehmen, daß im Jahr 1848 durch außerordentliche Mittel zu decken sein werden 12476333 Thlr.

Aus dem Staatsschatz und aus den freiwilligen Darlehen sind, wie schon angeführt, der General-Staats-Kasse 22827312 Thlr. zugewiesen worden, es ist mithin durch diese Summe das Defizit bereits vollständig gedeckt.

Die General-Staats-Kasse und die zu derselben gehörigen Neben-Fonds haben am 30. Oktober 1848 einen Geldbestand von 12588753 Thlr. gehabt.

Unter den „allgemeinen Bemerkungen,“ welche der Kommissionsbericht daran knüpft, ist die richtige und deshalb erwähnenswerthe die, daß „die Rechnungslegung sehr verwickelt ist und keine hinreichende Uebersicht gewährt.“

* Wien, 8. Decbr.

Daß mit „Pulver und Blei“ auch jetzt noch immer fortgewüthet wird, ersieht man aus dem Regierungsorgan „Wiener Zeitung“, worin sich heute folgende Bekanntmachung findet:

„Johann Horváth aus Csodno, Oedenburger Comitat in Ungarn gebürtig, 44 Jahr alt, katholisch, ledig, Schmiedegesell von Profession und ausgedienter Capitulant des Infanterie-Regimentes Erzherzog Ernst, ist bei erhobenem Thatbestande, theils geständig, theils durch Zeugen-Aussagen rechtlich überwiesen, daß er, nachdem er am 5. Oktober d. J. kurz vor Ausbruch der Revolution mit dem jüd. Handelsmanne Maier Spitzer von Wieselburg nach Wien gekommen war, sich hier mit einem aus dem kaiserl. Zeughause entwendeten Karabiner und scharfer Munition versah, mit welcher Bewaffnung er hoher Wahrscheinlichkeit zu Folge an den Oktober-Ereignissen Theil nahm, daß er ferner nach Einnahme der Stadt ungeachtet der durch die Proclamation Sr Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz und der k. k. Stadt-Commandantur vom 1, 13. und 17. Novbr. d. J. angeordneten Ablieferung der Waffen, diesem allgemeinen auch ihm nicht unbekannt gebliebenen Befehle vorsätzlich nicht Folge geleistet, sondern nachdem er von dem Karabiner, angeblich um besser daraus schießen zu können, die Riemstange abgenommen hatte, solchen im geladenen Zustande in einem Magazine in der Leopoldstadt nebst einer Anzahl von 27 Stück scharfen Patronen verbarg, wo beides am 4. d. M. bei einer vorgenommenen Haus-Revision vorgefunden worden ist.

Da J. Horvàth selbst gestand, daß ihm das gegen die Verbergung von Waffen angedrohte standrechtliche Verfahren bekannt war, so ist derselbe wegen vorsätzlicher Verhehlung abzuliefernder Waffen und Munition durch standrechtliches Urtheil vom 7. d. M. zum Tode durch den Strang condemnirt, und das Urtheil nach der um 12 Uhr Mittags erfolgten Kundmachung an demselben Nachmittage um 4 Uhr durch Erschießen mit Pulver und Blei vollzogen worden.

Wien, den 7. Decbr. 1848.

* — Wir geben aus einem uns heute zugekommenen Privatbriefe (Wien, datirt 7. Decbr.) nachfolgende Stelle, um zu zeigen, in welcher Gestalt Windischgrätz der Phantasie des Wieners erscheint.

„Aus der Prager Junischlächterei, in welcher Windischgrätz fortfährt sich zu üben, und neue Bestellungen anzunehmen, wird Ihnen erinnerlich sein, daß damals seine Frau erschossen wurde. Ein aus dem Dienste entlassener Jäger wurde als Urheber bezeichnet. Man behauptet indeß jetzt, Windischgrätz habe seine Frau selbst erschossen, und gründet diese Behauptung auf die konstatirte barbarische Mißhandlung, welche dieselbe ununterbrochen von ihrem Gemahl hat erdulden müssen. Jemand, der mit den häuslichen Verhältnissen des Feldmarschalls ganz vertraut ist, versichert mir, Windischgrätz habe seine Frau, ein hochgebildetes Weib, z. B. täglich geprügelt, so daß sie sich wiederholt und laut den Tod gewünscht.

Windischgrätz paßt daher gut zu Sophien, die es umgekehrt treibt, und oft schon so maliziös-katzenartig gewesen ist, daß sie beim Bügeln, womit sie sich hie und da die Zeit vertreibt, ihren Kindern wenn sie die Händchen auf dem Bügelbrett hatten, mit dem heißen Eisen darüber gefahren ist. Von ihren galanten Abentheuern wird ebenfalls viel Abentheuerliches erzählt.“

Kremsier, 7. Dezember.

In der gestrigen von Smolka präsidirten Reichstagssitzung ertheilte Stadion auf Schuselkas Interpellationen Antwort. Sie lautete:

1. Oesterreich steht unter keiner militärischen Diktatur. Die vollziehende Gewalt in allen ihren Beziehungen wird von dem Monarchen unter der Verantwortlichkeit seiner Räthe geübt. Alle Organe derselben wirken im Einklange mit dem Ministerium, und es ist keinerlei verfassungswidriger Einfluß außer ihm für seine Handlungen maßgebend. Außerordentliche Verhältnisse haben die Ausnahmszustände in der Residenz und in Lemberg herbeigeführt. Die Sorge für die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung, der Grundbedingung unserer konstitutionellen Entwickelung hat sie geboten. Was den Ausnahmszustand von Wien anbelangt, so hat das Ministerium Sorge getragen, daß derselbe auf das durch das Gebot der Nothwendigkeit abgedrungene Maß (!) beschränkt und dadurch der Wiederbelebung des so lange völlig gestört gewesenen Handels- und Gewerbebetriebes in keiner Weise entgegengetreten werde (und der jetzige Handel?). Gegen das im Aufruhr begriffene Nachbarland muß die Gewalt der Waffen angewendet und dem dort mit offenem Hohn niedergetretenen Gesetz wieder die gebührende Achtung verschafft werden Kriegsmaßregeln sind noch im Zuge, und wir hoffen, daß in Bälde auch dort wieder der innere Friede hergestellt und der Boden zur endlichen Beilegung der eingetretenen Wirrnisse geebnet sein wird.

2. Das Kriegsgericht zur Untersuchung und Aburtheilung der bei dem letzten Oktoberaufruhr in Wien betheiligten Individuen ist eine Folge des Belagerungszustandes; bereits ist das Standrecht für diese Fälle außer Wirksamkeit getreten.

3. Die Hinrichtung des Mitglieds der deutschen National-Versammlung, R. Blum, erfolgte in Gemäßheit des vom Kriegsrechte erfolgten Urtheilsspruches. Die provisorische Centralgewalt der deutschen Bundesstaaten hat aus diesem Anlasse zwei Abgeordnete als Kommissäre mit der Vollmacht hierher gesandt, sich dieserwegen mit den österreichischen Behörden in Verbindung zu setzen und die geeignetsten Maßregeln zu ergreifen, um den von der deutschen Centralversammlung zu Frankfurt am 29. und 30. Septbr. d. J. gefaßten Beschlüssen Anerkennung und Geltung zu verschaffen. Diese Kommissäre haben nach ihrer Ankunft das Ersuchen um die Einsicht in die Untersuchungsakten gestellt, welche ihnen ohne Anstand gewährt wurde. Die in Folge dessen von denselben an das Ministerium gelangte Eröffnung läßt voraussetzen, daß sie durch Einsicht der Untersuchungsakten die Ueberzeugung (?!) gewonnen haben, es sei bei der Aburtheilung der Abg. Blum und Fröbel das zur Anwendung (?) gekommene österreichische Kriegsgesetz weder in formeller noch in materieller Rücksicht verletzt worden, sondern in beiden Beziehungen von dem Militärgerichte seiner Pflicht getreu und dem Gesetze gemäß geurtheilt und gehandelt worden. — Dieselben haben, ohne diese Thatsache in Abrede zu stellen, gegen den diesfälligen Vorgang aus dem Grunde Verwahrung einzulegen befunden, weil dabei das deutsche Reichsgesetz vom 29. und 30. Sept. nicht beachtet worden. Zugleich fordern die Herren Kommissäre, daß dem fraglichen Gesetze sofort in Oesterreich volle Wirksamkeit eingeräumt werden soll. Die thatsächliche Nichtbeachtung jenes deutschen Reichsgesetzes aber findet schon in dem Umstande genügende Begründung, daß zur Zeit, als die Verhaftung und Verurtheilung der genannten Individuen erfolgte, dasselbe nicht einmal offiziell dem österreichischen Ministerium bekannt, also noch weniger im gesetzlichen Wege den österreichischen Gerichten maßgebend geworden war und dieses auch in so lange nicht werden kann, bis nicht überhaupt das neugestaltete staatliche Verhältniß zwischen Oesterreich und Deutschland im beider-

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erhoben, wegen der Rebellion der Schweizer, die sich auf Fünfzig an der Zahl zum Heereszug gen Neuennadel versammelt hatten, im ersten Loch des Jahres, da man die Supp den Ochsen, und den Jungfrauen den Kohlenschlüssel zum Haberschmaus für die Hund verabreicht. Die ganze Nacht ward (Hand am Pot) nichts weiter geschafft, als daß man Bullen expedirt auf Posten zu Fuß und Knecht zu Roß, um alle Käse in Beschlag zu nehmen, denn die Schneider wollten ein Blaserohr aus den gestohlenen Flicken machen, den Ocean zu überdachen, der damals nach der Heubinder Meinung mit einem Krautgemüs schwanger ging. Aber die Physici meinten, 's wäre an seinem Wasser kein Zeichen zu sehen, so deutlich wie am Fuß des Trappen, Hellebarden mit Senf zu pappen, wofern nicht die Herrn Oberrichter der Syphylis aus Be Moll verböten, hinter den Laubwürmern drein zu stoppeln, und also während des Gottesdienstes spazieren zu gehen. Ha, ihr Herren, Gott helf uns weiter nach seinem Rath, und wieder des Unglücks böse Tücke zerbrach ein Kärrner nasenstüblings seine Peitsche: denn das Gedächtniß verrauchet oft, wenn man die Hosen verkehrt anzeucht. &#x2014; Hier sprach Pantagruel: Sacht, mein Freund, nur sacht! sprecht langsam, ereifert euch nicht, Ich versteh' den Kasus; fahret fort.&#x201C;</p>
          <p>Und Leckebock fuhr fort, noch eine halbe Stunde lang zu reden, in bisheriger Weise. Nachdem er sich aber aller seiner Weisheit entledigt hatte, setzte er sich und murmelte: &#x201E;Demnach, Gestrenger, bitt ich schön, Euer Hoheit woll in dieser Sach erkennen und sprechen was Rechtens ist, nebst Kosten, Zinsen und Schadenersatz.&#x201C;</p>
          <p>Da erhob sich Herr <hi rendition="#g">von Saugefist;</hi> er räusperte sich vier und sechszig Mal und erwiderte: &#x201E;Gnädigster Herr, und ihr andern Herrn, wenn die Bosheit der Menschen so leicht nach kategorischem Urtheil erkannt würd', als man die Mücken im Milchnapf sieht, so würd' das vier Ochsen-Land von den Ratzen nicht so zerfressen sein als es ist, und manche zu schimpflich gestutzte Ohren würden annoch auf Erden sein. Denn obschon, was die Geschichte des Facti und den Buchstaben anbetrifft, des Gegners Bericht auf ein Härlein wahr ist, so sieht man doch gleichwohl, meine Herren, die Listen, Schlich und die feinen Häklein, und sieht wo der Hund begraben liegt. Ey, heilige Dam! man kann den Schnabel nicht mit Kuhmist heitzen, ohne sich Winterstiefel zu kaufen, und die Schaarwache kriegt ein Klystier-Decoct oder den Kackstoff. Muß man deßhalb die hölzernen Bratspieße schmoren? Doch der Mensch denkt und Gott lenkt, und wenn die Sonne hinunter ist, sitzt alles Vieh im kühlen Schatten. Anno Sechs und dreißig kaufte ich mir noch einen Fuchsschwanz. Er stand sein hoch und kurz; die Woll' so ziemlich, aber gleichwohl hing der Notar sein Cetera dran.</p>
          <p>Ich bin kein Studierter, aber im Buttertopf, wo die vulkanischen Instrumente besiegelt wurden, ging das Gerücht, der gepökelte Ochs der spürt den Wein in stockfinsterer Mitternacht ohne Licht aus, und stäcke er auch zu unterst im Sack des Kohlenbrenners. Zwar ist an dem, daß die vier Ochsen, von denen die Rede ist, einigermaßen ein etwas kurz Gedächtniß hatten, doch was die Murrner anbetrifft, so hätten sie auch bei der Hundshochzeit zum Garaus geblasen und der Notar hätte auf kabbalistisch seinen Rapport darüber erstattet, daß sechs Morgen Wiesenland keine 3 Flaschen Dinte geben.&#x201C;</p>
          <p>So sprach auch Saugefist noch eine lange Weile. Als er aber ebenfalls ausgeredet, erhob sich Pantagruel, rief alle Präsidenten, Räthe und Doctores zusammen und sprach zu ihnen: Wohlan ihr Herren, ihr habt nun vivae vocis oraculo den Handel gehört, davon die Red' ist; was dünkt euch dazu?</p>
          <p>Und sie antworteten: Freilich haben wir's gehört, aber wir verstanden für'n Teufel auch nicht ein Wörtlein davon. Bitten Euch demnach una voce unterthänigst um die Gunst, daß Ihr nach eurer Einsicht wollt das Urthel sprechen.</p>
          <p>Da nahm <hi rendition="#g">Pantagruel</hi> das Wort und sprach: Auf Vernehmen, Anhörung und reifliches Erwägen des Streites der Herren von Leckebock und Saugefist, erkennt das Gericht, daß: in Betracht dessen und dessen und in Erwägung, daß die Glas-Molken auf nächsten Mai in Mitten August zahlbar sind, und die Guttural-Beinschellen durch Heu verstopft werden müssen, jene zu leisten schuldig sind und Freund wie vor, ohne Kosten, aus Ursach.&#x201C;</p>
          <p>Also lautete die Fällung des Urtheils und beide Theile gingen zufrieden mit dem Bescheid von dannen, welches schier ein unglaublich Ding war: denn seit dem großen Regen hätt' man noch nicht erlebt und wird's auch schwerlich in dreizehn Jubeljahren erleben, daß zwo uneinige Parteien in einem Rechtsstreit ebenmäßig das Endurtheil gut heißen sollten.</p>
          <p>Die übrigen anwesenden Räthe und Doctoren aber saßen dort wohl noch an drei Stunden steif und starr in stummer Verzückung, außer sich für Staunen ob des Pantagruels übermenschlicher Weisheit, welche sie aus Entscheidung dieses so schweren und kitzlichen Handels klar erkannten. Und säßen noch allda, wenn man nicht Essig und Rosenwasser die Fülle gebracht hätte, zu Erweckung ihrer fünf Sinne und Lebensgeister, da denn Gott ewig Lob für sei. &#x2014;&#x201C;</p>
          <p>So weit Alcofribas, der Quintessenz Abstraktor.</p>
          <p><hi rendition="#g">Vor</hi> dem Prozeß der Herren Leckebock und Saugefist gab es keinen ähnlichen; und <hi rendition="#g">nach</hi> ihm gab es nur den des berühmten Ritters Schnapphahnski.</p>
          <p>Erwarten wir von ihm das Möglichste. Oeffentlich, werde ich an den meistbietenden Advokaten die Ehre mich zu vertheidigen, verkaufen lassen.</p>
          <p>Unsterblich kann er sich machen, durch meine Vertheidigung! Denn meinen Prozeß werde ich besingen, in Jamben in Da<gap reason="illegible"/>tylen, in Trochäen,</p>
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          <p>der Gegenwart zur Lust, der Nachwelt zu unauslöschlichem Gelächter.</p>
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            <ref type="link">(Ende des Vorspiels.)</ref>
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        <head>[Deutschland]</head>
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          <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> 4) Zur Fortsetzung des Baues des Normal-Krankenhauses in Berlin verausgabt 200,000 Thlr.<lb/>
5) Zur Fortsetzung des Dombaues in Cöln 50,000 Thlr.<lb/>
6) An die Rent-Amts-Kasse Berlin zu den Verschönerungs-Anlagen im Thiergarten, auf dem Fasanerie-Terrain und auf dem Exercierplatz. 23,132 Thlr.<lb/>
9) Zu den Immediatbauten in Potsdam jährlich 30,000 Thlr.<lb/>
10) Zur Allerhöchsten Disposition noch einen Reseve-Fond von 49,595 Thlr 24 Sgr 6 Pfg. vorbehalten etc.</p>
          <p>Seehandlungs-Institut.</p>
          <p>Bei der Seehandlung werden angeblich nur kaufmännische Bücher, aber nicht vollstündige Rechnungen geführt. Zur Einsicht der Bücher, glaubte die Deputation nicht beauftragt zu sein.</p>
          <p>(Und warum nicht?)</p>
          <p>Nach Lage der Rechnungen der General-Staats-Kasse hat das Seehandlungs-Institut seit seinem Bestehen zur Staats-Kasse abgeliefert:</p>
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im Jahr 1846. 100,000 Thlr.<lb/>
Ueberhaupt 200,000 Thlr.</p>
          <p>Dagegen hat dasselbe im Jahr 1848. aus dem Staatsschatz empfangen 1,000,000 Thlr.</p>
          <p>Aus der speziell geprüften Rechnung der Regierungs-Hauptkasse zu Königsberg, entlehnen wir folgende Einzelposten.</p>
          <p>1) An sämmtliche Kassenbeamte und auch an Solche, welche ansehnliche Gehalte beziehen, sind Gratifikationen von resp. 50, 75, 100 bis 120 Thlr. gezahlt.</p>
          <p>2) Die Schloßbeamten in Königsberg mit Einschluß des dasigen Stadtmusikus beziehen jährlich 1047 Thlr. 10 Sgr.</p>
          <p>3) Für mehrere Reparaturen in der Wohnung des Oberpräsidenten Bötticher sind verausgabt 3080 Thlr.</p>
          <p>4) Mehrern Bureaubeamten sind unverzinsliche Vorschüsse zur Bezahlung ihrer Schulden verabreicht.</p>
          <p>5) Die Vorschußreste haben bis ultimo 1846 40,079 Thlr. betragen.</p>
          <p>Aus der Spezialrechnung G. von der Verwaltung des Innern.</p>
          <p>1) Der Landrath in Osterod zahlt an Miethe für die Wohnung im Schlosse nur 40 Thlr.</p>
          <p>Aus der Spezialrechnung H. von der Verwaltung des geistlichen und Unterrichtswesens.</p>
          <p>1) Die Schloßkirche zu Königsberg erhält einen jährlichen Zuschuß von 1250 Thlr. und außerdem werden aus der Staatskasse noch die Hofprediger besoldet.</p>
          <p>2) Die Reisekosten eines Provinzial-Schulraths haben 982 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. betragen.</p>
          <p>Aus der Spezialrechnung L. von den Besoldungen und allgemeinen Verwaltungskosten.</p>
          <p>1) Von 4 Subalternenstellen sind an Gehalten gegen den Etat 1536 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. erspart und diese unter die ältern Regierungssekretäre vertheilt, dagegen zur Besoldung der Supernumerarien dem Etat zugesetzt 2400 Thlr. Außerdem sind für Nebengeschäfte noch bedeutende Gratifikationen verabfolgt.</p>
          <p>2) Der Ober-Landforstmeister hat zur Haltung eines Schreibers eine besondere Entschädigung von 243 Thlr. 10 Sgr. empfangen.</p>
          <p>3) An Diäten und Fuhrkosten in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten sind verausgabt 13,226 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf.</p>
          <p>4) Zu den Dienstbedürfnissen für das Regierungskollegium mit Einschluß der Kosten für Schreibmaterialien sind 10,106 Thlr. 18 Sgr. verausgabt und außerdem noch an die Beamten als fixirte Vergütung 1138 Thlr. 15 Sgr. gezahlt.</p>
          <p>5) Dem Oberpräsidium sind 2000 Thlr. zur Disposition gestellt und diese zum größern Theil auf Remunerationen ausgegeben. Ein einzelner Subalternbeamter im Oberpräsidial-Bureau hat 370 Thlr. bezogen.</p>
          <p>Aus der Rechnung der Regierungs-Hauptkasse zu Stralsund.</p>
          <p>1) Unter A. Abtheilung III. Titel 6 der Einnahme finden sich 2 Prozent Tantieme von Kollekten zu wohlthätigen Zwecken als Kassenverwaltungskosten aufgeführt; z. B. von der Kollekte für den Greifswalder Universitäts-Freitisch, desgleichen für den Neubau einer katholischen Kirche in Spandau, desgleichen für die Abgebrannten in Loitz, u. s. w.</p>
          <p>2) Der Regierungspräsident bezieht ein Gehalt von 3248 Thlr. und erhält noch 600 Thlr. für Wohnungsentschädigung, außerdem Reisediäten. Der erste Regierungsrath erhält 1500 Thlr. Gehalt, 300 Thlr. für Stellvertretung des Präsidenten und 200 Thlr. persönliche Zulage.</p>
          <p>3) Einzelne Beamte, zumal die, welche ohnehin schon hohen Gehalt beziehen, verbinden noch andere Posten gegen besondere Vergütigung. So ist der Rechnungsrath Müller (Gehalt 1189 Thlr.) noch mit der Revision der Greifswalder Universitätsrechnung gegen 100 Thlr. Honorar betraut und verwaltet außerdem noch die Stelle des Greifswalder Universitäts-Kanzellariatssekretärs. Letztere Stelle ernährte sonst einen eigenen Beamten sehr gut mit circa 1000 Thlr. Gehalt. Ebenso erhält der Landrentmeister Möller außer seinem Gehalte von 1484 Thlr. 5 Sgr. noch 300 Thlr. für Inspektion des Salzmagazins.</p>
          <p>4) An die Regierungsbeamten sind 264 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. an Schreibmaterialien gezahlt. Daneben ist eine große Quantität dieser Materialien noch angekauft und besonders verrechnet.</p>
          <p>Verwaltungsperiode 1847.</p>
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          <p>Die dem Berichte beigeschlossene Uebersicht, von den Einnahmen und Ausgaben der General-Staats-Kasse pro I., II. und III. Quartal 1848 weiset nach:</p>
          <p>Einnahme:</p>
          <p rendition="#et">a) An laufenden Einnahmen nach dem Etat 38080758 Thlr.<lb/>
b) An außeretatsmäßigen Einnahmen 7347545 Thlr.<lb/>
c) An extraordinären Deckungs-Zuschüssen:<lb/>
1. Aus dem Staatsschatz 12389325 Thlr.<lb/>
2. An freiwilligem Darlehn 10436000 Thlr.<lb/>
3. An patriotischen Geschenken 1987 Thlr.<lb/>
Summa: 68255615 Thlr.</p>
          <p>Ausgabe:</p>
          <p rendition="#et">a) Zum gewöhnlichen Staatshaushalt 59307372 Thlr.<lb/>
b) Zu den außergewöhnl. Staatsbedürfnissen:<lb/>
1. Für die durch den extraordinären Etat pro 1848 vorgesehenen extraordinären Bedürfnisse 1123036 Thlr.<lb/>
2. Ausgaben aus Veranlassung der neueren Zeitereignisse und zur Abhülfe des Nothstandes 7204309 Thlr.<lb/>
Summa: 67634717 Thlr.<lb/>
Einnahme: 68255615 Thlr.<lb/>
Bestand: 620898 Thlr.</p>
          <p>Dazu der Bestand bei der Restverwaltung bis zum Jahr 1847, nach einer dem Berichte anliegenden Uebersicht 3426663 Thlr.</p>
          <p>Es war daher bei dem ultimo September 1848 erfolgten Abschluß pro III. Quartal 1848 im Ganzen ein Rechnungs-Bestand von 4047561 Thlr.</p>
          <p>Dabei darf aber nicht übersehen werden, daß an laufenden Einnahmen in den drei ersten Quartalen 1848 gegen den Etat zwar 13,583,987 Thlr. weniger eingekommen sind, daß diese Summe aber nicht als Ausfall betrachtet werden darf, indem sie zum größeren Theil in Gefällen besteht, die im 4. Quartal eingezahlt werden.</p>
          <p>Wie der Zustand der Kasse am Schlusse des laufenden Jahres sein wird, läßt sich im Voraus nicht genau angeben, den besten Ueberschlag dürfte die vergleichende Uebersicht der laufenden Einnahmen und Ausgaben bei der General-Staats-Kasse pro I., II. und III. Quartal 1848, gegen denselben Zeitraum pro 1847 ergeben.</p>
          <p>Nach dieser Uebersicht sind im Jahr 1848 weniger eingekommen 922600 Thlr.<lb/>
und im Jahr 1848 mehr ausgegeben 8434650 Thlr.<lb/>
9357250 Thlr.</p>
          <p>Wird nun nach Verhältniß dieses Betrages, der Mehrbedarf pro IV. Quartal berechnet, und 1/3 hinzugesetzt mit 3119083 Thlr.<lb/>
so ist anzunehmen, daß im Jahr 1848 durch außerordentliche Mittel zu decken sein werden 12476333 Thlr.</p>
          <p>Aus dem Staatsschatz und aus den freiwilligen Darlehen sind, wie schon angeführt, der General-Staats-Kasse 22827312 Thlr. zugewiesen worden, es ist mithin durch diese Summe das Defizit bereits vollständig gedeckt.</p>
          <p>Die General-Staats-Kasse und die zu derselben gehörigen Neben-Fonds haben am 30. Oktober 1848 einen Geldbestand von 12588753 Thlr. gehabt.</p>
          <p>Unter den &#x201E;allgemeinen Bemerkungen,&#x201C; welche der Kommissionsbericht daran knüpft, ist die richtige und deshalb erwähnenswerthe die, daß &#x201E;die Rechnungslegung <hi rendition="#b">sehr</hi> verwickelt ist und keine hinreichende Uebersicht gewährt.&#x201C;</p>
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        <div xml:id="ar167_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 8. Decbr.</head>
          <p>Daß mit &#x201E;Pulver und Blei&#x201C; auch jetzt noch immer fortgewüthet wird, ersieht man aus dem Regierungsorgan &#x201E;Wiener Zeitung&#x201C;, worin sich heute folgende Bekanntmachung findet:</p>
          <p>&#x201E;Johann Horváth aus Csodno, Oedenburger Comitat in Ungarn gebürtig, 44 Jahr alt, katholisch, ledig, Schmiedegesell von Profession und ausgedienter Capitulant des Infanterie-Regimentes Erzherzog Ernst, ist bei erhobenem Thatbestande, theils geständig, theils durch Zeugen-Aussagen rechtlich überwiesen, daß er, nachdem er am 5. Oktober d. J. kurz vor Ausbruch der Revolution mit dem jüd. Handelsmanne Maier Spitzer von Wieselburg nach Wien gekommen war, sich hier mit einem aus dem kaiserl. Zeughause entwendeten Karabiner und scharfer Munition versah, mit welcher Bewaffnung er hoher Wahrscheinlichkeit zu Folge an den Oktober-Ereignissen Theil nahm, daß er ferner nach Einnahme der Stadt ungeachtet der durch die Proclamation Sr Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz und der k. k. Stadt-Commandantur vom 1, 13. und 17. Novbr. d. J. angeordneten Ablieferung der Waffen, diesem allgemeinen auch ihm nicht unbekannt gebliebenen Befehle vorsätzlich nicht Folge geleistet, sondern nachdem er von dem Karabiner, angeblich um besser daraus schießen zu können, die Riemstange abgenommen hatte, solchen im geladenen Zustande in einem Magazine in der Leopoldstadt nebst einer Anzahl von 27 Stück scharfen Patronen verbarg, wo beides am 4. d. M. bei einer vorgenommenen Haus-Revision vorgefunden worden ist.</p>
          <p>Da J. Horvàth selbst gestand, daß ihm das gegen die Verbergung von Waffen angedrohte standrechtliche Verfahren bekannt war, so ist derselbe wegen vorsätzlicher Verhehlung abzuliefernder Waffen und Munition durch standrechtliches Urtheil vom 7. d. M. zum Tode durch den Strang condemnirt, und das Urtheil nach der um 12 Uhr Mittags erfolgten Kundmachung an demselben Nachmittage um 4 Uhr durch Erschießen mit Pulver und Blei vollzogen worden.</p>
          <p>Wien, den 7. Decbr. 1848.</p>
          <p>* &#x2014; Wir geben aus einem uns heute zugekommenen Privatbriefe (Wien, datirt 7. Decbr.) nachfolgende Stelle, um zu zeigen, in welcher Gestalt Windischgrätz der Phantasie des Wieners erscheint.</p>
          <p>&#x201E;Aus der Prager Junischlächterei, in welcher Windischgrätz fortfährt sich zu üben, und neue Bestellungen anzunehmen, wird Ihnen erinnerlich sein, daß damals seine Frau erschossen wurde. Ein aus dem Dienste entlassener Jäger wurde als Urheber bezeichnet. Man behauptet indeß jetzt, Windischgrätz habe seine Frau selbst erschossen, und gründet diese Behauptung auf die konstatirte barbarische Mißhandlung, welche dieselbe ununterbrochen von ihrem Gemahl hat erdulden müssen. Jemand, der mit den häuslichen Verhältnissen des Feldmarschalls ganz vertraut ist, versichert mir, Windischgrätz habe seine Frau, ein hochgebildetes Weib, z. B. täglich geprügelt, so daß sie sich wiederholt und laut den Tod gewünscht.</p>
          <p>Windischgrätz paßt daher gut zu Sophien, die es umgekehrt treibt, und oft schon so maliziös-katzenartig gewesen ist, daß sie beim Bügeln, womit sie sich hie und da die Zeit vertreibt, ihren Kindern wenn sie die Händchen auf dem Bügelbrett hatten, mit dem heißen Eisen darüber gefahren ist. Von ihren galanten Abentheuern wird ebenfalls viel Abentheuerliches erzählt.&#x201C;</p>
        </div>
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          <head>Kremsier, 7. Dezember.</head>
          <p>In der gestrigen von Smolka präsidirten Reichstagssitzung ertheilte Stadion auf Schuselkas Interpellationen Antwort. Sie lautete:</p>
          <p>1. <hi rendition="#g">Oesterreich steht unter keiner militärischen Diktatur</hi>. Die vollziehende Gewalt in allen ihren Beziehungen wird von dem Monarchen unter der Verantwortlichkeit seiner Räthe geübt. Alle Organe derselben wirken im Einklange mit dem Ministerium, und es ist keinerlei verfassungswidriger Einfluß außer ihm für seine Handlungen maßgebend. Außerordentliche Verhältnisse haben die Ausnahmszustände in der Residenz und in Lemberg herbeigeführt. Die Sorge für die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung, der Grundbedingung unserer konstitutionellen Entwickelung hat sie geboten. Was den Ausnahmszustand von Wien anbelangt, so hat das Ministerium Sorge getragen, daß derselbe auf das durch das Gebot der Nothwendigkeit abgedrungene Maß (!) beschränkt und dadurch der Wiederbelebung des so lange völlig gestört gewesenen Handels- und Gewerbebetriebes in keiner Weise entgegengetreten werde (und der jetzige Handel?). Gegen das im Aufruhr begriffene Nachbarland muß die Gewalt der Waffen angewendet und dem dort mit offenem Hohn niedergetretenen Gesetz wieder die gebührende Achtung verschafft werden Kriegsmaßregeln sind noch im Zuge, und wir hoffen, daß in Bälde auch dort wieder der innere Friede hergestellt und der Boden zur endlichen Beilegung der eingetretenen Wirrnisse geebnet sein wird.</p>
          <p>2. <hi rendition="#g">Das Kriegsgericht</hi> zur Untersuchung und Aburtheilung der bei dem letzten Oktoberaufruhr in Wien betheiligten Individuen ist eine Folge des Belagerungszustandes; bereits ist das Standrecht für diese Fälle außer Wirksamkeit getreten.</p>
          <p>3. <hi rendition="#g">Die Hinrichtung des Mitglieds der deutschen National-Versammlung, R. Blum,</hi> erfolgte in Gemäßheit des vom Kriegsrechte erfolgten Urtheilsspruches. Die provisorische Centralgewalt der deutschen Bundesstaaten hat aus diesem Anlasse zwei Abgeordnete als Kommissäre mit der Vollmacht hierher gesandt, sich dieserwegen mit den österreichischen Behörden in Verbindung zu setzen und die geeignetsten Maßregeln zu ergreifen, um den von der deutschen Centralversammlung zu Frankfurt am 29. und 30. Septbr. d. J. gefaßten Beschlüssen Anerkennung und Geltung zu verschaffen. Diese Kommissäre haben nach ihrer Ankunft das Ersuchen um die Einsicht in die Untersuchungsakten gestellt, welche ihnen ohne Anstand gewährt wurde. Die in Folge dessen von denselben an das Ministerium gelangte Eröffnung läßt voraussetzen, daß sie durch Einsicht der Untersuchungsakten die Ueberzeugung (?!) gewonnen haben, es sei bei der Aburtheilung der Abg. Blum und Fröbel das zur Anwendung (?) gekommene österreichische Kriegsgesetz weder in formeller noch in materieller Rücksicht verletzt worden, sondern in beiden Beziehungen von dem Militärgerichte seiner Pflicht getreu und dem Gesetze gemäß geurtheilt und gehandelt worden. &#x2014; Dieselben haben, ohne diese Thatsache in Abrede zu stellen, gegen den diesfälligen Vorgang aus dem Grunde Verwahrung einzulegen befunden, weil dabei das deutsche Reichsgesetz vom 29. und 30. Sept. nicht beachtet worden. Zugleich fordern die Herren Kommissäre, daß dem fraglichen Gesetze sofort in Oesterreich volle Wirksamkeit eingeräumt werden soll. Die thatsächliche Nichtbeachtung jenes deutschen Reichsgesetzes aber findet schon in dem Umstande genügende Begründung, daß zur Zeit, als die Verhaftung und Verurtheilung der genannten Individuen erfolgte, dasselbe nicht einmal offiziell dem österreichischen Ministerium bekannt, also noch weniger im gesetzlichen Wege den österreichischen Gerichten maßgebend geworden war und dieses auch in so lange nicht werden kann, bis nicht überhaupt das neugestaltete staatliche Verhältniß zwischen Oesterreich und Deutschland im beider-
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</TEI>
[0896/0002] erhoben, wegen der Rebellion der Schweizer, die sich auf Fünfzig an der Zahl zum Heereszug gen Neuennadel versammelt hatten, im ersten Loch des Jahres, da man die Supp den Ochsen, und den Jungfrauen den Kohlenschlüssel zum Haberschmaus für die Hund verabreicht. Die ganze Nacht ward (Hand am Pot) nichts weiter geschafft, als daß man Bullen expedirt auf Posten zu Fuß und Knecht zu Roß, um alle Käse in Beschlag zu nehmen, denn die Schneider wollten ein Blaserohr aus den gestohlenen Flicken machen, den Ocean zu überdachen, der damals nach der Heubinder Meinung mit einem Krautgemüs schwanger ging. Aber die Physici meinten, 's wäre an seinem Wasser kein Zeichen zu sehen, so deutlich wie am Fuß des Trappen, Hellebarden mit Senf zu pappen, wofern nicht die Herrn Oberrichter der Syphylis aus Be Moll verböten, hinter den Laubwürmern drein zu stoppeln, und also während des Gottesdienstes spazieren zu gehen. Ha, ihr Herren, Gott helf uns weiter nach seinem Rath, und wieder des Unglücks böse Tücke zerbrach ein Kärrner nasenstüblings seine Peitsche: denn das Gedächtniß verrauchet oft, wenn man die Hosen verkehrt anzeucht. — Hier sprach Pantagruel: Sacht, mein Freund, nur sacht! sprecht langsam, ereifert euch nicht, Ich versteh' den Kasus; fahret fort.“ Und Leckebock fuhr fort, noch eine halbe Stunde lang zu reden, in bisheriger Weise. Nachdem er sich aber aller seiner Weisheit entledigt hatte, setzte er sich und murmelte: „Demnach, Gestrenger, bitt ich schön, Euer Hoheit woll in dieser Sach erkennen und sprechen was Rechtens ist, nebst Kosten, Zinsen und Schadenersatz.“ Da erhob sich Herr von Saugefist; er räusperte sich vier und sechszig Mal und erwiderte: „Gnädigster Herr, und ihr andern Herrn, wenn die Bosheit der Menschen so leicht nach kategorischem Urtheil erkannt würd', als man die Mücken im Milchnapf sieht, so würd' das vier Ochsen-Land von den Ratzen nicht so zerfressen sein als es ist, und manche zu schimpflich gestutzte Ohren würden annoch auf Erden sein. Denn obschon, was die Geschichte des Facti und den Buchstaben anbetrifft, des Gegners Bericht auf ein Härlein wahr ist, so sieht man doch gleichwohl, meine Herren, die Listen, Schlich und die feinen Häklein, und sieht wo der Hund begraben liegt. Ey, heilige Dam! man kann den Schnabel nicht mit Kuhmist heitzen, ohne sich Winterstiefel zu kaufen, und die Schaarwache kriegt ein Klystier-Decoct oder den Kackstoff. Muß man deßhalb die hölzernen Bratspieße schmoren? Doch der Mensch denkt und Gott lenkt, und wenn die Sonne hinunter ist, sitzt alles Vieh im kühlen Schatten. Anno Sechs und dreißig kaufte ich mir noch einen Fuchsschwanz. Er stand sein hoch und kurz; die Woll' so ziemlich, aber gleichwohl hing der Notar sein Cetera dran. Ich bin kein Studierter, aber im Buttertopf, wo die vulkanischen Instrumente besiegelt wurden, ging das Gerücht, der gepökelte Ochs der spürt den Wein in stockfinsterer Mitternacht ohne Licht aus, und stäcke er auch zu unterst im Sack des Kohlenbrenners. Zwar ist an dem, daß die vier Ochsen, von denen die Rede ist, einigermaßen ein etwas kurz Gedächtniß hatten, doch was die Murrner anbetrifft, so hätten sie auch bei der Hundshochzeit zum Garaus geblasen und der Notar hätte auf kabbalistisch seinen Rapport darüber erstattet, daß sechs Morgen Wiesenland keine 3 Flaschen Dinte geben.“ So sprach auch Saugefist noch eine lange Weile. Als er aber ebenfalls ausgeredet, erhob sich Pantagruel, rief alle Präsidenten, Räthe und Doctores zusammen und sprach zu ihnen: Wohlan ihr Herren, ihr habt nun vivae vocis oraculo den Handel gehört, davon die Red' ist; was dünkt euch dazu? Und sie antworteten: Freilich haben wir's gehört, aber wir verstanden für'n Teufel auch nicht ein Wörtlein davon. Bitten Euch demnach una voce unterthänigst um die Gunst, daß Ihr nach eurer Einsicht wollt das Urthel sprechen. Da nahm Pantagruel das Wort und sprach: Auf Vernehmen, Anhörung und reifliches Erwägen des Streites der Herren von Leckebock und Saugefist, erkennt das Gericht, daß: in Betracht dessen und dessen und in Erwägung, daß die Glas-Molken auf nächsten Mai in Mitten August zahlbar sind, und die Guttural-Beinschellen durch Heu verstopft werden müssen, jene zu leisten schuldig sind und Freund wie vor, ohne Kosten, aus Ursach.“ Also lautete die Fällung des Urtheils und beide Theile gingen zufrieden mit dem Bescheid von dannen, welches schier ein unglaublich Ding war: denn seit dem großen Regen hätt' man noch nicht erlebt und wird's auch schwerlich in dreizehn Jubeljahren erleben, daß zwo uneinige Parteien in einem Rechtsstreit ebenmäßig das Endurtheil gut heißen sollten. Die übrigen anwesenden Räthe und Doctoren aber saßen dort wohl noch an drei Stunden steif und starr in stummer Verzückung, außer sich für Staunen ob des Pantagruels übermenschlicher Weisheit, welche sie aus Entscheidung dieses so schweren und kitzlichen Handels klar erkannten. Und säßen noch allda, wenn man nicht Essig und Rosenwasser die Fülle gebracht hätte, zu Erweckung ihrer fünf Sinne und Lebensgeister, da denn Gott ewig Lob für sei. —“ So weit Alcofribas, der Quintessenz Abstraktor. Vor dem Prozeß der Herren Leckebock und Saugefist gab es keinen ähnlichen; und nach ihm gab es nur den des berühmten Ritters Schnapphahnski. Erwarten wir von ihm das Möglichste. Oeffentlich, werde ich an den meistbietenden Advokaten die Ehre mich zu vertheidigen, verkaufen lassen. Unsterblich kann er sich machen, durch meine Vertheidigung! Denn meinen Prozeß werde ich besingen, in Jamben in Da_ tylen, in Trochäen, „In Spondeen und Molossen, In antiken Verskolossen —“ der Gegenwart zur Lust, der Nachwelt zu unauslöschlichem Gelächter. (Ende des Vorspiels.) [Deutschland] [Fortsetzung] 4) Zur Fortsetzung des Baues des Normal-Krankenhauses in Berlin verausgabt 200,000 Thlr. 5) Zur Fortsetzung des Dombaues in Cöln 50,000 Thlr. 6) An die Rent-Amts-Kasse Berlin zu den Verschönerungs-Anlagen im Thiergarten, auf dem Fasanerie-Terrain und auf dem Exercierplatz. 23,132 Thlr. 9) Zu den Immediatbauten in Potsdam jährlich 30,000 Thlr. 10) Zur Allerhöchsten Disposition noch einen Reseve-Fond von 49,595 Thlr 24 Sgr 6 Pfg. vorbehalten etc. Seehandlungs-Institut. Bei der Seehandlung werden angeblich nur kaufmännische Bücher, aber nicht vollstündige Rechnungen geführt. Zur Einsicht der Bücher, glaubte die Deputation nicht beauftragt zu sein. (Und warum nicht?) Nach Lage der Rechnungen der General-Staats-Kasse hat das Seehandlungs-Institut seit seinem Bestehen zur Staats-Kasse abgeliefert: im Jahr 1845. 100,000 Thlr. im Jahr 1846. 100,000 Thlr. Ueberhaupt 200,000 Thlr. Dagegen hat dasselbe im Jahr 1848. aus dem Staatsschatz empfangen 1,000,000 Thlr. Aus der speziell geprüften Rechnung der Regierungs-Hauptkasse zu Königsberg, entlehnen wir folgende Einzelposten. 1) An sämmtliche Kassenbeamte und auch an Solche, welche ansehnliche Gehalte beziehen, sind Gratifikationen von resp. 50, 75, 100 bis 120 Thlr. gezahlt. 2) Die Schloßbeamten in Königsberg mit Einschluß des dasigen Stadtmusikus beziehen jährlich 1047 Thlr. 10 Sgr. 3) Für mehrere Reparaturen in der Wohnung des Oberpräsidenten Bötticher sind verausgabt 3080 Thlr. 4) Mehrern Bureaubeamten sind unverzinsliche Vorschüsse zur Bezahlung ihrer Schulden verabreicht. 5) Die Vorschußreste haben bis ultimo 1846 40,079 Thlr. betragen. Aus der Spezialrechnung G. von der Verwaltung des Innern. 1) Der Landrath in Osterod zahlt an Miethe für die Wohnung im Schlosse nur 40 Thlr. Aus der Spezialrechnung H. von der Verwaltung des geistlichen und Unterrichtswesens. 1) Die Schloßkirche zu Königsberg erhält einen jährlichen Zuschuß von 1250 Thlr. und außerdem werden aus der Staatskasse noch die Hofprediger besoldet. 2) Die Reisekosten eines Provinzial-Schulraths haben 982 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. betragen. Aus der Spezialrechnung L. von den Besoldungen und allgemeinen Verwaltungskosten. 1) Von 4 Subalternenstellen sind an Gehalten gegen den Etat 1536 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. erspart und diese unter die ältern Regierungssekretäre vertheilt, dagegen zur Besoldung der Supernumerarien dem Etat zugesetzt 2400 Thlr. Außerdem sind für Nebengeschäfte noch bedeutende Gratifikationen verabfolgt. 2) Der Ober-Landforstmeister hat zur Haltung eines Schreibers eine besondere Entschädigung von 243 Thlr. 10 Sgr. empfangen. 3) An Diäten und Fuhrkosten in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten sind verausgabt 13,226 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf. 4) Zu den Dienstbedürfnissen für das Regierungskollegium mit Einschluß der Kosten für Schreibmaterialien sind 10,106 Thlr. 18 Sgr. verausgabt und außerdem noch an die Beamten als fixirte Vergütung 1138 Thlr. 15 Sgr. gezahlt. 5) Dem Oberpräsidium sind 2000 Thlr. zur Disposition gestellt und diese zum größern Theil auf Remunerationen ausgegeben. Ein einzelner Subalternbeamter im Oberpräsidial-Bureau hat 370 Thlr. bezogen. Aus der Rechnung der Regierungs-Hauptkasse zu Stralsund. 1) Unter A. Abtheilung III. Titel 6 der Einnahme finden sich 2 Prozent Tantieme von Kollekten zu wohlthätigen Zwecken als Kassenverwaltungskosten aufgeführt; z. B. von der Kollekte für den Greifswalder Universitäts-Freitisch, desgleichen für den Neubau einer katholischen Kirche in Spandau, desgleichen für die Abgebrannten in Loitz, u. s. w. 2) Der Regierungspräsident bezieht ein Gehalt von 3248 Thlr. und erhält noch 600 Thlr. für Wohnungsentschädigung, außerdem Reisediäten. Der erste Regierungsrath erhält 1500 Thlr. Gehalt, 300 Thlr. für Stellvertretung des Präsidenten und 200 Thlr. persönliche Zulage. 3) Einzelne Beamte, zumal die, welche ohnehin schon hohen Gehalt beziehen, verbinden noch andere Posten gegen besondere Vergütigung. So ist der Rechnungsrath Müller (Gehalt 1189 Thlr.) noch mit der Revision der Greifswalder Universitätsrechnung gegen 100 Thlr. Honorar betraut und verwaltet außerdem noch die Stelle des Greifswalder Universitäts-Kanzellariatssekretärs. Letztere Stelle ernährte sonst einen eigenen Beamten sehr gut mit circa 1000 Thlr. Gehalt. Ebenso erhält der Landrentmeister Möller außer seinem Gehalte von 1484 Thlr. 5 Sgr. noch 300 Thlr. für Inspektion des Salzmagazins. 4) An die Regierungsbeamten sind 264 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. an Schreibmaterialien gezahlt. Daneben ist eine große Quantität dieser Materialien noch angekauft und besonders verrechnet. Verwaltungsperiode 1847. Wie schon im Anfange dieses Berichts bemerkt worden, sind die Rechnungen für das Jahr 1847 noch nicht vollständig gelegt, es hat die Recherche daher auch nur auf Einsicht der Rechnungsbücher sich erstrecken können. Nach der von der Regierung vorgelegten und in den Händen der Abgeordneten sich befindenden Uebersicht von den Resultaten der Finanzverwaltung im Jahre 1847, haben die Staatskassen ultimo 1847 einen Bestand besessen von 9,270,456 Thlr. Nach den Uebersichten von den Resultaten der Finanz-Verwaltung in den Jahren 1840 bis einschließlich 1846, sind aus dem Jahre 1839 in das Jahr 1840 an Beständen übertragen 16949157 Thlr. Es haben also in den letzten acht Jahren die Bestände sich vermindert um 7678701 Thlr. Hieraus geht hervor, daß die Verwaltung seit dem Jahr 1840 keine Ersparnisse gemacht, sondern im Gegentheil Zuschüsse gebraucht hat. Verwaltungsperiode 1848. Schon in den letzten Jahren waren die Bedürfnisse in der Art gestiegen, daß die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht mehr zureichten. Die Bestände aus der frühern Zeit hatten sich nach und nach vermindert, es war daher eine natürliche Folge, daß im Jahr 1848, in welchem bedeutende außerordentliche Ausgaben erforderlich wurden, eine Geldverlegenheit eintreten mußte. Die dem Berichte beigeschlossene Uebersicht, von den Einnahmen und Ausgaben der General-Staats-Kasse pro I., II. und III. Quartal 1848 weiset nach: Einnahme: a) An laufenden Einnahmen nach dem Etat 38080758 Thlr. b) An außeretatsmäßigen Einnahmen 7347545 Thlr. c) An extraordinären Deckungs-Zuschüssen: 1. Aus dem Staatsschatz 12389325 Thlr. 2. An freiwilligem Darlehn 10436000 Thlr. 3. An patriotischen Geschenken 1987 Thlr. Summa: 68255615 Thlr. Ausgabe: a) Zum gewöhnlichen Staatshaushalt 59307372 Thlr. b) Zu den außergewöhnl. Staatsbedürfnissen: 1. Für die durch den extraordinären Etat pro 1848 vorgesehenen extraordinären Bedürfnisse 1123036 Thlr. 2. Ausgaben aus Veranlassung der neueren Zeitereignisse und zur Abhülfe des Nothstandes 7204309 Thlr. Summa: 67634717 Thlr. Einnahme: 68255615 Thlr. Bestand: 620898 Thlr. Dazu der Bestand bei der Restverwaltung bis zum Jahr 1847, nach einer dem Berichte anliegenden Uebersicht 3426663 Thlr. Es war daher bei dem ultimo September 1848 erfolgten Abschluß pro III. Quartal 1848 im Ganzen ein Rechnungs-Bestand von 4047561 Thlr. Dabei darf aber nicht übersehen werden, daß an laufenden Einnahmen in den drei ersten Quartalen 1848 gegen den Etat zwar 13,583,987 Thlr. weniger eingekommen sind, daß diese Summe aber nicht als Ausfall betrachtet werden darf, indem sie zum größeren Theil in Gefällen besteht, die im 4. Quartal eingezahlt werden. Wie der Zustand der Kasse am Schlusse des laufenden Jahres sein wird, läßt sich im Voraus nicht genau angeben, den besten Ueberschlag dürfte die vergleichende Uebersicht der laufenden Einnahmen und Ausgaben bei der General-Staats-Kasse pro I., II. und III. Quartal 1848, gegen denselben Zeitraum pro 1847 ergeben. Nach dieser Uebersicht sind im Jahr 1848 weniger eingekommen 922600 Thlr. und im Jahr 1848 mehr ausgegeben 8434650 Thlr. 9357250 Thlr. Wird nun nach Verhältniß dieses Betrages, der Mehrbedarf pro IV. Quartal berechnet, und 1/3 hinzugesetzt mit 3119083 Thlr. so ist anzunehmen, daß im Jahr 1848 durch außerordentliche Mittel zu decken sein werden 12476333 Thlr. Aus dem Staatsschatz und aus den freiwilligen Darlehen sind, wie schon angeführt, der General-Staats-Kasse 22827312 Thlr. zugewiesen worden, es ist mithin durch diese Summe das Defizit bereits vollständig gedeckt. Die General-Staats-Kasse und die zu derselben gehörigen Neben-Fonds haben am 30. Oktober 1848 einen Geldbestand von 12588753 Thlr. gehabt. Unter den „allgemeinen Bemerkungen,“ welche der Kommissionsbericht daran knüpft, ist die richtige und deshalb erwähnenswerthe die, daß „die Rechnungslegung sehr verwickelt ist und keine hinreichende Uebersicht gewährt.“ * Wien, 8. Decbr. Daß mit „Pulver und Blei“ auch jetzt noch immer fortgewüthet wird, ersieht man aus dem Regierungsorgan „Wiener Zeitung“, worin sich heute folgende Bekanntmachung findet: „Johann Horváth aus Csodno, Oedenburger Comitat in Ungarn gebürtig, 44 Jahr alt, katholisch, ledig, Schmiedegesell von Profession und ausgedienter Capitulant des Infanterie-Regimentes Erzherzog Ernst, ist bei erhobenem Thatbestande, theils geständig, theils durch Zeugen-Aussagen rechtlich überwiesen, daß er, nachdem er am 5. Oktober d. J. kurz vor Ausbruch der Revolution mit dem jüd. Handelsmanne Maier Spitzer von Wieselburg nach Wien gekommen war, sich hier mit einem aus dem kaiserl. Zeughause entwendeten Karabiner und scharfer Munition versah, mit welcher Bewaffnung er hoher Wahrscheinlichkeit zu Folge an den Oktober-Ereignissen Theil nahm, daß er ferner nach Einnahme der Stadt ungeachtet der durch die Proclamation Sr Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz und der k. k. Stadt-Commandantur vom 1, 13. und 17. Novbr. d. J. angeordneten Ablieferung der Waffen, diesem allgemeinen auch ihm nicht unbekannt gebliebenen Befehle vorsätzlich nicht Folge geleistet, sondern nachdem er von dem Karabiner, angeblich um besser daraus schießen zu können, die Riemstange abgenommen hatte, solchen im geladenen Zustande in einem Magazine in der Leopoldstadt nebst einer Anzahl von 27 Stück scharfen Patronen verbarg, wo beides am 4. d. M. bei einer vorgenommenen Haus-Revision vorgefunden worden ist. Da J. Horvàth selbst gestand, daß ihm das gegen die Verbergung von Waffen angedrohte standrechtliche Verfahren bekannt war, so ist derselbe wegen vorsätzlicher Verhehlung abzuliefernder Waffen und Munition durch standrechtliches Urtheil vom 7. d. M. zum Tode durch den Strang condemnirt, und das Urtheil nach der um 12 Uhr Mittags erfolgten Kundmachung an demselben Nachmittage um 4 Uhr durch Erschießen mit Pulver und Blei vollzogen worden. Wien, den 7. Decbr. 1848. * — Wir geben aus einem uns heute zugekommenen Privatbriefe (Wien, datirt 7. Decbr.) nachfolgende Stelle, um zu zeigen, in welcher Gestalt Windischgrätz der Phantasie des Wieners erscheint. „Aus der Prager Junischlächterei, in welcher Windischgrätz fortfährt sich zu üben, und neue Bestellungen anzunehmen, wird Ihnen erinnerlich sein, daß damals seine Frau erschossen wurde. Ein aus dem Dienste entlassener Jäger wurde als Urheber bezeichnet. Man behauptet indeß jetzt, Windischgrätz habe seine Frau selbst erschossen, und gründet diese Behauptung auf die konstatirte barbarische Mißhandlung, welche dieselbe ununterbrochen von ihrem Gemahl hat erdulden müssen. Jemand, der mit den häuslichen Verhältnissen des Feldmarschalls ganz vertraut ist, versichert mir, Windischgrätz habe seine Frau, ein hochgebildetes Weib, z. B. täglich geprügelt, so daß sie sich wiederholt und laut den Tod gewünscht. Windischgrätz paßt daher gut zu Sophien, die es umgekehrt treibt, und oft schon so maliziös-katzenartig gewesen ist, daß sie beim Bügeln, womit sie sich hie und da die Zeit vertreibt, ihren Kindern wenn sie die Händchen auf dem Bügelbrett hatten, mit dem heißen Eisen darüber gefahren ist. Von ihren galanten Abentheuern wird ebenfalls viel Abentheuerliches erzählt.“ Kremsier, 7. Dezember. In der gestrigen von Smolka präsidirten Reichstagssitzung ertheilte Stadion auf Schuselkas Interpellationen Antwort. Sie lautete: 1. Oesterreich steht unter keiner militärischen Diktatur. Die vollziehende Gewalt in allen ihren Beziehungen wird von dem Monarchen unter der Verantwortlichkeit seiner Räthe geübt. Alle Organe derselben wirken im Einklange mit dem Ministerium, und es ist keinerlei verfassungswidriger Einfluß außer ihm für seine Handlungen maßgebend. Außerordentliche Verhältnisse haben die Ausnahmszustände in der Residenz und in Lemberg herbeigeführt. Die Sorge für die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung, der Grundbedingung unserer konstitutionellen Entwickelung hat sie geboten. Was den Ausnahmszustand von Wien anbelangt, so hat das Ministerium Sorge getragen, daß derselbe auf das durch das Gebot der Nothwendigkeit abgedrungene Maß (!) beschränkt und dadurch der Wiederbelebung des so lange völlig gestört gewesenen Handels- und Gewerbebetriebes in keiner Weise entgegengetreten werde (und der jetzige Handel?). Gegen das im Aufruhr begriffene Nachbarland muß die Gewalt der Waffen angewendet und dem dort mit offenem Hohn niedergetretenen Gesetz wieder die gebührende Achtung verschafft werden Kriegsmaßregeln sind noch im Zuge, und wir hoffen, daß in Bälde auch dort wieder der innere Friede hergestellt und der Boden zur endlichen Beilegung der eingetretenen Wirrnisse geebnet sein wird. 2. Das Kriegsgericht zur Untersuchung und Aburtheilung der bei dem letzten Oktoberaufruhr in Wien betheiligten Individuen ist eine Folge des Belagerungszustandes; bereits ist das Standrecht für diese Fälle außer Wirksamkeit getreten. 3. Die Hinrichtung des Mitglieds der deutschen National-Versammlung, R. Blum, erfolgte in Gemäßheit des vom Kriegsrechte erfolgten Urtheilsspruches. Die provisorische Centralgewalt der deutschen Bundesstaaten hat aus diesem Anlasse zwei Abgeordnete als Kommissäre mit der Vollmacht hierher gesandt, sich dieserwegen mit den österreichischen Behörden in Verbindung zu setzen und die geeignetsten Maßregeln zu ergreifen, um den von der deutschen Centralversammlung zu Frankfurt am 29. und 30. Septbr. d. J. gefaßten Beschlüssen Anerkennung und Geltung zu verschaffen. Diese Kommissäre haben nach ihrer Ankunft das Ersuchen um die Einsicht in die Untersuchungsakten gestellt, welche ihnen ohne Anstand gewährt wurde. Die in Folge dessen von denselben an das Ministerium gelangte Eröffnung läßt voraussetzen, daß sie durch Einsicht der Untersuchungsakten die Ueberzeugung (?!) gewonnen haben, es sei bei der Aburtheilung der Abg. Blum und Fröbel das zur Anwendung (?) gekommene österreichische Kriegsgesetz weder in formeller noch in materieller Rücksicht verletzt worden, sondern in beiden Beziehungen von dem Militärgerichte seiner Pflicht getreu und dem Gesetze gemäß geurtheilt und gehandelt worden. — Dieselben haben, ohne diese Thatsache in Abrede zu stellen, gegen den diesfälligen Vorgang aus dem Grunde Verwahrung einzulegen befunden, weil dabei das deutsche Reichsgesetz vom 29. und 30. Sept. nicht beachtet worden. Zugleich fordern die Herren Kommissäre, daß dem fraglichen Gesetze sofort in Oesterreich volle Wirksamkeit eingeräumt werden soll. Die thatsächliche Nichtbeachtung jenes deutschen Reichsgesetzes aber findet schon in dem Umstande genügende Begründung, daß zur Zeit, als die Verhaftung und Verurtheilung der genannten Individuen erfolgte, dasselbe nicht einmal offiziell dem österreichischen Ministerium bekannt, also noch weniger im gesetzlichen Wege den österreichischen Gerichten maßgebend geworden war und dieses auch in so lange nicht werden kann, bis nicht überhaupt das neugestaltete staatliche Verhältniß zwischen Oesterreich und Deutschland im beider-

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 167. Köln, 13. Dezember 1848, S. 0896. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz167_1848/2>, abgerufen am 25.04.2024.