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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 244. Köln, 13. März 1849. Beilage.

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Beilage zu Nr. 244 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Dienstag 13. März 1849.
[Französische Republik]
068 Bourges, 8. März.

(Prozeß der Angeklagten des 15. Mai. Fortsetzung.)

Die für die Zeugen im Saale reservirten Plätze sind leer. Um 11 Uhr nehmen die Zeugen Platz in derselben Ordnung wie früher. Man bemerkt die Abwesenheit der Angeklagten Albert und Barbes. Ein Huissier nimmt einige Augenblicke nachher, auf Befehl des Präsidenten, Akt auf von ihrer Weigerung, vor dem Gerichtshof zu erscheinen. Der vor den Richtern stehende Tisch ist bedeckt mit angeblichen Ueberführungsstücken, Säbeln, Flinten, einem Degen, der Uniform und dem Helm eines Pompiers, Felleisen, Kisten, Fahnen und der Liste, worauf die Namen der provisorischen Regierung des 15. Mai eingeschrieben sind. Um 11 1/2 Uhr wird die Sitzung eröffnet.

Der Präsident. Der Hof verordnet, daß die Angeklagten Albert und Barbes, deren Gegenwart bei den Debatten im Interesse der Justiz nothwendig ist, durch bewaffnete Gewalt zur Audienz geführt werden. (Bewegung in verschiedenem Sinne. Einige Augenblicke nachher führen 4 Gensd'armen Albert und Barbes herein, sie unter die Arme fassend.)

Barbes. Da wir durch Gewalt hierhin geschleppt sind, haben wir nichts zu sagen. Betrachten Sie uns, als ob wir noch in unserem Gefängnisse säßen.

Blanqui. Ich protestire gegen die Art und Weise, wie man uns in diesem Augenblicke setzt; denn ich sehe keinen Grund, uns hier mit Gensd'armen zu umgeben. Außerdem hat man uns kein Schreibmaterial gegeben, um Noten aufzunehmen.

Der Präsident befiehlt den Gensd'armen, sich zurückzuziehen und kündigt an, daß Maßregeln getroffen sind, damit die Angeklagten Noten aufnehmen können. Er fordert dann die Angeklagten auf, die von ihnen angekündigten Bemerkungen gegen die Kompetenz des Gerichtshofes zu machen.

Courtais, Borme, Degre erklären, daß sie die Kompetenz des Gerichtshofes anerkennen.

Raspail. Wir sind seit langer Zeit unter der Last einer Preventivhaft; das Vergehen vom 15. Mai, wenn ein Vergehen stattgefunden hat, wurde öffentlich begangen, in Gegenwart vielleicht selbst der Geschwornen, die hier gegenwärtig sind, in Gegenwart des öffentlichen Ministeriums selbst, welches uns heute anklagt. Um es zu bestimmen, zu erklären, zu konstatiren dies Vergehen, 15 Tage reichten dazu hin und seit 10 Monaten sitzen wir ohne Unterbrechung in geheimer Haft. Nach 15 Tagen hatte der Untersuchungsrichter Bertrand seine Arbeit beendet; er hatte die Akten der Rathskammer zugestellt; die Rathskammer entschied erst am 17. November, während sie sofort hätte entscheiden müssen. Nach der Entscheidung der Rathskammer hätte der Generalprokurator die Anklagekammer auffordern müssen, in 5 Tagen zu entscheiden, er hat es nicht gethan. Die Akten wurden der Anklagekammer erst 1 1/2 Monat nach der Entscheidung der Rathskammer zugestellt. Woher diese ein wenig berechneten und ein wenig vorbedachten Verzögerungen? Hatte man nicht sofort den Plan gefaßt, statt diese Angelegenheit den gewöhnlichen Geschwornengerichten zu überweisen, eine Spezialjurisdiktion zu schaffen, um uns so sichrer zu schlagen? Man macht ein Gesetz, um ein Ausnahmegericht zu machen und durch dieses Gesetz hat die Nationalversammlung die Prinzipien der natürlichen Billigkeit, sie hat alle angenommenen Ideen umgeworfen.

Kommen wir zur Frage der Rückwirkbarkeit der Gesetze. Die Nationalversammlung selbst hat anerkannt, daß prinzipiell die Rückwirkbarkeit nicht anwendbar sei. Die Errichtung der Haute-Cour sei aber nur eine Formfrage. Die Anklagekammer, nachdem sie unsre Sache während 20 Tagen durchstudirt hatte, erklärte, wir seien nur eines Vergehens schuldig, worüber das Geschwornengericht der Seine zu entscheiden habe. Einer unserer Kollegen besteigt die Tribüne und verlangt ein Ausnahmegericht für uns. Warum? Weil wir seine Feinde sind. Die Nationalversammlung entzog uns unsren ordentlichen Richtern. Sie hat die Stelle der Justiz usurpirt. Die Haute-Cour existirte vor dem Verweisungsurtheil, die Anklagekammer konnte uns vor dieselbe verweisen, denn die Verbrechen, welche die Haute-Cour zu richten hat, sind durch das Gesetz bestimmt. Statt dessen hat man uns vor die Seine-Geschwornen verwiesen; man hat uns unsern Richtern entzogen.

In Bezug auf die Prozedur habe ich weniges zu sagen. Man hat uns in Wagen hierher gebracht, wie man sie sonst kaum für wilde Thiere benutzt. Die Zellen derselben haben einen Metre Höhe und 50 Centimetre Breite. Es ist unmöglich, nicht drei oder viermal auf dem Wege darin zusammenzufallen. Keine Tortur ist uns erspart worden.

Ich recusire die Geschwornen nicht als Personen. Ich werde mir immer mit Vergnügen das Urtheil meiner Feinde gefallen lassen, aber hier vor Gericht halte ich es für illegal und verwerfe es. Ich, der ich mein ganzes Leben lang nur für die Republik, niemals für mich gekämpft habe, der ich meine Armuth und die ehrliche Händearbeit um das tägliche, trockene Brod allen Staatsanerbietungen vorzog, der ich dem Staat nie einen Sou gekostet und mein Streben nur der Verbesserung der arbeitenden Klassen zugewendet habe, ich brauche mich nicht zu scheuen und habe mich nie gescheut, meine intimsten Gedanken auch meinen Feinden zu enthüllen.

Wenn ich mich geirrt habe, schlagen Sie zu auf dies graue Haupt. Ihre Verurtheilung wird mich nicht schänden können. Ich werde sie hinnehmen als ein Opfer auf dem Altar des Vaterlandes. Ich habe nie an anderes, als an seine Verherrlichung gedacht.

Nach Raspail's Rede verlies't der Greffier den Antrag des Angeschuldigten, daß der Gerichtshof, in Erwägung, daß die Verweisung der Angeklagten vor die Haute-Cour eine Verletzung aller Rechtsprinzipien und Vernunftgesetze sei, sich inkompetent erklären möge.

Präsident. Betheiligen sich die andern Angeklagten bei dem Antrag Raspail's?

Der Beistand von Flotte verlangt das Wort.

Advokat Adelon. Man hat mich zum Anwalt Flotte's ernannt; da derselbe hier einen Vertheidiger hat, verlange ich die Erlaubniß, mich zurückzzuziehen.

Präsident. Ein Beistand ist kein Advokat.

Der Beistand Flotte's ergänzt die Rede Raspail's. Er erklärt, daß die Generalräthe nicht zur Aburtheilung eines politischen Prozesses gewählt sein können, und daß es gerade die versteckten Monarchisten sind, welche hier die besten Republikaner des Attentates gegen die Republik anklagen.

Blanqui. Ich will nur einige Worte über die Inkompetenz des Gerichtshofes sagen. Ich habe Sie nur an die Geschichte Ihrer Konstitution zu erinnern.

Die Nationalversammlung hat wohl erkannt, daß die Männer, welche am 15. Mai ihre Sitzung stürmten, Männer des Volks waren, Männer, welchen das Volk sein Vertrauen schenkt. Sie hat eingesehen, daß die gewöhnliche Justiz keine hinreichenden Garantien für ihre Verurtheilung biete. Sie hat daher diese Männer von vorn herein als Schuldige in die Gefängnisse geworfen und dann hintendrein ein zukünftiges exceptionelles Tribunal für sie geschaffen, ein Tribunal der ausnahmsweisen, sichern Verurtheilung. Ich hoffe, daß dies das erste und letzte solcher Willfährigkeitstribunale sein wird.

Präsident. Wir werden diesen Ton nicht weiter dulden.

Blanqui. Es liegt mir nichts daran, den Ausdruck meiner gerechten Gefühle zurückzunehmen.

Man hat uns gestern gesagt, daß eine aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Versammlung von Geschwornen Achtung zu verlangen habe. Nun wohlan! Wenn sie der wahre Ausdruck des Landes sein sollen, so können sie uns nicht richten, denn sie sind nicht zu diesem Zweck gewählt worden. Die menschliche Gerechtigkeit verlangt, daß Jedermann nur durch Seines Gleichen gerichtet werde. Die Generalräthe aber, wie ich die Ehre habe zu erklären, sind Alles andere nur nicht Meines Gleichen. Sie sind Prorietäre, reiche Bourgeois von vortrefflicher Einbildung, die gewählt sind, um über die Interessen eines Kantons zu wachen. Und diese zur Wahrung vo[n] Partikularinteressen ernannten Menschen, wollen als ausdrückliche Bevollmächtigte drs Volks, welches nichts von ihnen weiß, uns richten, uns Männer der Revolution und der Volksagitation? Meine Herren Generalräthe, Krämer, Advokaten, Banquiers, Sie sind gut zu Allem, und das ist der Beruf, den Sie hier erfüllen sollen. Das Volk hat Sie nicht zu unsern Richtern gewählt, es hat sie vor der Konstitution gewählt, welche diesen Hof konstituirt. Wenn Sie als Vertreter des Volks hier richten wollen, nun, so holen Sie zuerst seine Erlaubniß ein.

Es ist lächerlich, wenn der Generalprokurator die Generalräthe als wahre Repräsentanten des Landes proklamiren will. Hier auf dieser Bank sitzen drei gesetzlich erwählte Volksrepräsentanten, um von den Generalräthen, den Männern der Bourgeoisfeigheit, gerichtet zu werden. Welche Volksjustiz!

Der Generalprokurator spricht darauf für die Kompetenz des Gerichtshofes und der Präsident giebt ein frivoles Resume der Streitfrage.

Die Richter ziehen sich in das Berathungszimmer zurück und verkündigen nach einigen Augenblicken, daß die Inkompetenz-Einrede verworfen worden ist.

Schluß der Sitzung 4 1/2 Uhr. Morgen früh Sitzung um 10 Uhr.

* Bourges, 9. März.

Die Angeklagten werden um 10 1/4 Uhr eingeführt. Barbes, Albert und Flotte fehlen. Der Polizeikommissair Lepreux von 6-7 Gensdarmen begleitet bringt die beiden ersteren herbeigeschleppt. Flotte hat sich nackt in sein Bett gelegt und verweigert sich anzukleiden. Der Präsident giebt nach Art. 8 und 9 der "nicht abrogirten" Septembergesetze von 1835 der bewaffneten Gewalt Auftrag, Flotte anzukleiden und herbeizuschaffen. Flotte wird nach einigen Minuten von zwei Gensdarmen hereingetragen, der eine hält ihn am Kopf, der andere bei den Beinen; nachdem sie ihn auf die Bank gesetzt nimmt man ihm die Mütze vom Kopf. Der Angeklagte ist bleich und außerordentlich erschöpft.

Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.

Präsident. Sie haben das Wort nicht.

Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.

Präsident. Schweigen Sie, Sie haben das Wort nicht.

Flotte. Ich verlange das Wort. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.

Präsident. Wollen Sie schweigen?

Flotte. Und von der widerwärtigen Nähe eurer royalistischen Persönlichkeiten.

Präsident. Ruhe! Gerichtsvollzieher, rufen Sie die Zeugen auf. Bei dem Aufruf zeigt es sich, daß viele der Geladenen fehlen, darunter fast alle Volksrepräsentanten. In Betreff der Zeugen Klein (Transportirter) und Recurt erlaubt sich der Generalprokurator die Entschuldigung, daß die Aussage des Ersteren von keinem Werth sei, und daß man den Letztern nicht finden könne.

Angeklagter Villain. Ich allein bin Richter über die Nützlichkeit meiner Schutzzeugen. Ich verlange daher noch einmal, daß der Transportirte Klein herbeigeschafft werde. Was Recurt betrifft, so will ich Ihnen seine Adresse geben.

Thomas, Blanqui und Courtais bestehen ebenfalls auf Vorladung Recurt's. Der Präsident läßt die Zeugen abtreten, und will zum Verhör der Angeklagten schreiten.

Blanqui. Ich habe die Ehre, mich in Bezug auf Art. 319 der Crim.-Prozeß-Ordnung dem zu widersetzen, und verlange, daß den Angeklagten nur bei der Zeugenconfrontation Fragen vorgelegt werden. Das Verhör der Angeklagten ist ein Attentat auf die Freiheit der Vertheidigung, eine Wiederbelebung der edlen Tortur-Prozeduren, welche bloß durch die Mattherzigkeit der Advokaten allmählig zur Gewohnheit werden konnte. In England kennt man dies feige Verfahren nicht, denn eine Feigheit ist es, einen Angeklagten zur Erzählung seiner Vergehen zu zwingen, ihn auf eine moralische Folter zu spannen, von der sich z. B. eine Frau nie siegreich erhoben hat. In England umgibt man die Angeklagten mit Rücksichten und Freiheiten, und läßt die Wahrheit nur aus den Aussagen der Zeugen erstehen. Ich verlange, daß der Prevotalhof, vor dem wir stehen, das Beispiel Englands nachahme.

General-Prokurator Baroche ereifert sich wüthend gegen den Ausdruck Prevotalhof und besteht auf dem Verhör.

Die Richter ziehen sich zurück und erklären nach einer Berathung von fünf Minuten, daß die Einrede Blanqui's verworfen ist.

Präsident. Angeklagter Blanqui, es ist wahr, daß der Code den Präsidenten nicht zu der Formalität der Vernehmung verpflichtet, aber es ist Gewohnheit geworden, und die Gewohnheit ist für mich auch eine Pflicht. Ich werde diese Formalität mit der Ihnen stets bewiesenen Unparteilichkeit erfüllen. [Gelächter im Publikum].

Blanqui. Ich werde nicht inkonsequent sein. Ich antworte Ihnen nicht.

Albert. Ich ebenso wenig.

Barbes. Ich erkenne Ihre Autorität gar nicht an.

Sobrier. Ich werde Ihnen keine Antwort geben.

Raspail. Um konsequent mit mir zu sein, ohne darum meine Mitangeklagten zu desavouiren, bin ich bereit zu antworten.

Die Sitzung dauert fort.

* Bourges, 9. März.

Albert hat dem Präsidenten der Haute-Cour folgende Erklärung zugeschickt:

Herr Präsident!

Ich habe Ihnen schon erklärt, daß ich entschlossen sei, mich nicht vor einem Tribunal zu vertheidigen, dessen Competenz ich nicht anerkenne.

Der Zwischenfall mit Barbes heute Abend beweißt mir noch mehr, daß vor einem Ausnahme-Tribunal das Wort des Angeklagten nicht frei sein kann.

Ich kann daher ungeachtet des Wunsches, die gegen mich geschleuderten lügnerischen Beschuldigungen vor einem andern Tribunal zu entlarven, nur wiederholen, daß ich in keiner Weise weiter an den Debatten der Haute-Cour Theil nehmen mag. Ich weigere mich aus denselben Gründen, welche Ihnen mein Freund und Gefährte Barbes gesagt hat, den Sitzungen beizuwohnen, und werde gleich ihm in der Stille meines Kerkers meine Verdammung erwarten.

Albert, Maschinenbauer, Ex-Mitglied der provisorischen Regierung, Volksrepräsentant.

-- Der Präsident der Haute-Cour hat heute einigen 40 Volksrepräsentanten Zeugenladungen auf den 19., 20. und 21. März zugesendet.

Großbritannien.
* London, 10. März.

In der gestrigen Unterhaus-Sitzung wurde die zweite Lesung der Navigationsbill beantragt. Es waren eine Menge Petitionen, darunter eine aus Liverpool mit 24,700 und eine aus London mit 20,757 Unterschriften gegen jede Aenderung der Schifffahrtsgesetze eingegangen. Herries trug auf zweite Lesung der Bill nach Verlauf von 6 Monaten, d. h. auf Verwerfung derselben an. Ihm antwortete J. Wilson, der das aus den oben erwähnten und ähnlichen Petitionen genommene Argument gegen die Bill als völlig haltlos nachwies: denn was seien in einer Stadt wie London 20,000 Stimmen gegen die Bill? Er zeigte zugleich, von wie geringer Bedeutung die Navigationsakte für den britischen Schiffseigenthümer sei, der gerade in Folge dieses Gesetzes, der Konkurrenz bezüglich der langen Fahrten fast in jedem Lande ausgesetzt sei, wo ihm die Konkurrenz am meisten schade. Es habe sich auch die Fähigkeit der britischen Schiffseigenthümer, mit den fremden zu konkurriren, vollständig erwiesen. Selbst im amerikanischen Handel ist die britische Schiffszahl schneller gewachsen, als die der Nordamerikaner. Während die bisherigen Gesetze dem britischen Schiffseigenthümer wenig Gewinn brächten, wirkten die darin enthaltenen Beschränkungen, höchst nachtheilig für den Konsumenten und schließlich für den Schiffseigenthümer selbst. Hr. Gladstone habe das System der Gegenseitigkeit, statt der Aufhebung der Navigationsakte, empfohlen. Er (Wilson) halte dieses System schon im Prinzip für verwerflich und praktisch für unbequem, ja unausführbar. Schließlich zählt er die vielen Vortheile und die unbedeutenden Nachtheile auf, die aus der Abschaffung der Navigationsgesetze aller Wahrscheinlichkeit nach entspringen würden. Was die aufzuhebenden Gesetze selbst angehe, so seien sie ein handgreifliches Uebel. Nach ihm sprachen Marquis Granby und Hennley gegen, und Cardwell für zweite Lesung der Bill. Auf Gladstone's Antrag wird die Debatte bis Montag vertagt.

*

-- Wegen zwei Kriegsdämpfern, die in den Ostindien-Docks angeblich für die sizilische Regierung ausgerüstet werden, hat die hiesige neapler Gesandtschaft sich an die Polizeikommissarien und an Sir G. Grey gewandt, damit diese Schiffe nach den Bestimmungen des "Foreign Enlistment Act" behandelt, d. h. am Auslaufen nach ihrem angeblichen Bestimmungsorte gehindert werden. Die englischen Behörden lehnen in ihren Antworten die geforderte Einmischung ab. -- Von Liverpool segelten gestern wieder zwei Schiffe nach Californien ab. Das eine hatte seine Kajüte mit Passagieren angefüllt, unter ihnen eine Gesellschaft Bergleute aus Cornwall und eine Güterladung im Werth von 30,000 Pf. St. Das zweite, hatte außer einer ebenfalls werthvollen Ladung, auch Passagiere, doch eine geringere Zahl.

068 London, 10. März.

Die östreichische Regierung hat der französischen am 17. Jan. c. eine von Schwarzenberg unterzeichnete Note in Betreff der Angelegenheiten Italiens überreichen lassen, die heute der Times von ihrem Korrespondenten in Neapel zugesandt worden. Gedachtes Blatt enthält außer dem ziemlich langen Aktenstück in englischer Uebersetzung folgenden räsonnirenden Artikel über diese Note:

"Die Depeschen der östreichischen Regierung an die Haupt-Kabinette des europäischen Festlandes enthalten die authentischen und wichtigen Erklärungen über die vom Wiener Kabinet in Italien zu befolgende Politik. Sie zeigen erstens das Vorhandensein eines guten, wenn nicht gar herzlichen Einverständnisses zwischen Oestreich und der franz. Republik in Bezug auf das unglückliche Land, dessen Loos es so oft gewesen ist, fremde Staaten durch seine Verbrechen und Excesse in Verwirrung zu bringen. (Dies ist die Sprache der Times, desjenigen Blattes in England, das für alle Niederträchtigkeiten, für alles Morden, Plündern, Brennen, Sengen etc. der gekrönten und ungekrönten Matadore des contrerevolutionären Heerlagers in Europa täglich und stündlich vom enthusiastischsten Krämerlobe überfließt.) Diese Depeschen ermuntern stark zu der Hoffnung, daß zwischen Frankreich und Oestreich kein Konflikt auf italienischem Boden ausbrechen wird. Was die Brüsseler Konferenz anlangt, so behandelt der östreichische Minister den Plan unseres Ministers des Auswärtigen zur Wiedergeburt Italiens mit einer Strenge, die einen seltsamen Kontrast zu den Ausdrücken bildet, unter denen im Mai vorigen Jahres Baron Hummelauer den Zweck seiner Sendung auseinandersetzte. Die englisch-französische Vermittelung in den Angelegenheiten Italiens wird von Oestreich genau auf die Eine Frage, den Frieden zwischen ihm und Sardinien beschränkt. Auf keinen andern Gegenstand wollen die Minister des Kaisers sich bei gedachter Konferenz einlassen. Zugleich wird den Kabinetten von St. Petersburg und Berlin die Idee eines allgemeinen Kongresses hingeworfen, als das einzige Mittel, um Fragen, die eine Umänderung der Verträge von 1815 in sich schließen, unparteiisch und angemessen zu erörtern.

In der östreichischen Note werden sodann mit größerer Bestimmtheit die Lage des Pabstes und die zur Wiederherstellung der weltlichen Selbstständigkeit, die von den katholischen Mächten für seinen geistlichen Charakter als unerläßlich betrachtet wird, zu ergreifenden Maßregeln durchgenommen. Oestreich schlägt zu diesem Zweck ganz unzweideutig eine bewaffnete Intervention vor, die zu Lande von östreichischen und neapolitanischen Truppen unternommen und zur See von einem französischen Geschwader unterstützt werden soll.

Obgleich wir eine Expedition dieser Art zurückweisen, bis die absolute Nothwendigkeit solcher Maßregeln vollständig nachgewiesen wird, so ist doch anzuerkennen, daß der allgemeine Schrei und die Kriegsrüstungen gegen Oestreich in allen revolutionären Theilen Italiens, von Turin bis Rom, keinen Zweifel übrig lassen, daß die Feindseligkeiten in Kurzem beginnen werden, wenn sie nicht vielleicht schon begonnen haben. Ein Theil der sardinischen Armee, den Gioberti gegen die toskanischen Anarchisten (!! beliebter Ausdruck der Times und ähnlicher Blätter) zu verwenden suchte, hat sich unter La Marmora's Befehl jener Faktion angeschlossen, und die nationale Partei Italiens wird unter rö-

Beilage zu Nr. 244 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Dienstag 13. März 1849.
[Französische Republik]
068 Bourges, 8. März.

(Prozeß der Angeklagten des 15. Mai. Fortsetzung.)

Die für die Zeugen im Saale reservirten Plätze sind leer. Um 11 Uhr nehmen die Zeugen Platz in derselben Ordnung wie früher. Man bemerkt die Abwesenheit der Angeklagten Albert und Barbés. Ein Huissier nimmt einige Augenblicke nachher, auf Befehl des Präsidenten, Akt auf von ihrer Weigerung, vor dem Gerichtshof zu erscheinen. Der vor den Richtern stehende Tisch ist bedeckt mit angeblichen Ueberführungsstücken, Säbeln, Flinten, einem Degen, der Uniform und dem Helm eines Pompiers, Felleisen, Kisten, Fahnen und der Liste, worauf die Namen der provisorischen Regierung des 15. Mai eingeschrieben sind. Um 11 1/2 Uhr wird die Sitzung eröffnet.

Der Präsident. Der Hof verordnet, daß die Angeklagten Albert und Barbés, deren Gegenwart bei den Debatten im Interesse der Justiz nothwendig ist, durch bewaffnete Gewalt zur Audienz geführt werden. (Bewegung in verschiedenem Sinne. Einige Augenblicke nachher führen 4 Gensd'armen Albert und Barbés herein, sie unter die Arme fassend.)

Barbés. Da wir durch Gewalt hierhin geschleppt sind, haben wir nichts zu sagen. Betrachten Sie uns, als ob wir noch in unserem Gefängnisse säßen.

Blanqui. Ich protestire gegen die Art und Weise, wie man uns in diesem Augenblicke setzt; denn ich sehe keinen Grund, uns hier mit Gensd'armen zu umgeben. Außerdem hat man uns kein Schreibmaterial gegeben, um Noten aufzunehmen.

Der Präsident befiehlt den Gensd'armen, sich zurückzuziehen und kündigt an, daß Maßregeln getroffen sind, damit die Angeklagten Noten aufnehmen können. Er fordert dann die Angeklagten auf, die von ihnen angekündigten Bemerkungen gegen die Kompetenz des Gerichtshofes zu machen.

Courtais, Borme, Dègrè erklären, daß sie die Kompetenz des Gerichtshofes anerkennen.

Raspail. Wir sind seit langer Zeit unter der Last einer Preventivhaft; das Vergehen vom 15. Mai, wenn ein Vergehen stattgefunden hat, wurde öffentlich begangen, in Gegenwart vielleicht selbst der Geschwornen, die hier gegenwärtig sind, in Gegenwart des öffentlichen Ministeriums selbst, welches uns heute anklagt. Um es zu bestimmen, zu erklären, zu konstatiren dies Vergehen, 15 Tage reichten dazu hin und seit 10 Monaten sitzen wir ohne Unterbrechung in geheimer Haft. Nach 15 Tagen hatte der Untersuchungsrichter Bertrand seine Arbeit beendet; er hatte die Akten der Rathskammer zugestellt; die Rathskammer entschied erst am 17. November, während sie sofort hätte entscheiden müssen. Nach der Entscheidung der Rathskammer hätte der Generalprokurator die Anklagekammer auffordern müssen, in 5 Tagen zu entscheiden, er hat es nicht gethan. Die Akten wurden der Anklagekammer erst 1 1/2 Monat nach der Entscheidung der Rathskammer zugestellt. Woher diese ein wenig berechneten und ein wenig vorbedachten Verzögerungen? Hatte man nicht sofort den Plan gefaßt, statt diese Angelegenheit den gewöhnlichen Geschwornengerichten zu überweisen, eine Spezialjurisdiktion zu schaffen, um uns so sichrer zu schlagen? Man macht ein Gesetz, um ein Ausnahmegericht zu machen und durch dieses Gesetz hat die Nationalversammlung die Prinzipien der natürlichen Billigkeit, sie hat alle angenommenen Ideen umgeworfen.

Kommen wir zur Frage der Rückwirkbarkeit der Gesetze. Die Nationalversammlung selbst hat anerkannt, daß prinzipiell die Rückwirkbarkeit nicht anwendbar sei. Die Errichtung der Haute-Cour sei aber nur eine Formfrage. Die Anklagekammer, nachdem sie unsre Sache während 20 Tagen durchstudirt hatte, erklärte, wir seien nur eines Vergehens schuldig, worüber das Geschwornengericht der Seine zu entscheiden habe. Einer unserer Kollegen besteigt die Tribüne und verlangt ein Ausnahmegericht für uns. Warum? Weil wir seine Feinde sind. Die Nationalversammlung entzog uns unsren ordentlichen Richtern. Sie hat die Stelle der Justiz usurpirt. Die Haute-Cour existirte vor dem Verweisungsurtheil, die Anklagekammer konnte uns vor dieselbe verweisen, denn die Verbrechen, welche die Haute-Cour zu richten hat, sind durch das Gesetz bestimmt. Statt dessen hat man uns vor die Seine-Geschwornen verwiesen; man hat uns unsern Richtern entzogen.

In Bezug auf die Prozedur habe ich weniges zu sagen. Man hat uns in Wagen hierher gebracht, wie man sie sonst kaum für wilde Thiere benutzt. Die Zellen derselben haben einen Metre Höhe und 50 Centimetre Breite. Es ist unmöglich, nicht drei oder viermal auf dem Wege darin zusammenzufallen. Keine Tortur ist uns erspart worden.

Ich recusire die Geschwornen nicht als Personen. Ich werde mir immer mit Vergnügen das Urtheil meiner Feinde gefallen lassen, aber hier vor Gericht halte ich es für illegal und verwerfe es. Ich, der ich mein ganzes Leben lang nur für die Republik, niemals für mich gekämpft habe, der ich meine Armuth und die ehrliche Händearbeit um das tägliche, trockene Brod allen Staatsanerbietungen vorzog, der ich dem Staat nie einen Sou gekostet und mein Streben nur der Verbesserung der arbeitenden Klassen zugewendet habe, ich brauche mich nicht zu scheuen und habe mich nie gescheut, meine intimsten Gedanken auch meinen Feinden zu enthüllen.

Wenn ich mich geirrt habe, schlagen Sie zu auf dies graue Haupt. Ihre Verurtheilung wird mich nicht schänden können. Ich werde sie hinnehmen als ein Opfer auf dem Altar des Vaterlandes. Ich habe nie an anderes, als an seine Verherrlichung gedacht.

Nach Raspail's Rede verlies't der Greffier den Antrag des Angeschuldigten, daß der Gerichtshof, in Erwägung, daß die Verweisung der Angeklagten vor die Haute-Cour eine Verletzung aller Rechtsprinzipien und Vernunftgesetze sei, sich inkompetent erklären möge.

Präsident. Betheiligen sich die andern Angeklagten bei dem Antrag Raspail's?

Der Beistand von Flotte verlangt das Wort.

Advokat Adelon. Man hat mich zum Anwalt Flotte's ernannt; da derselbe hier einen Vertheidiger hat, verlange ich die Erlaubniß, mich zurückzzuziehen.

Präsident. Ein Beistand ist kein Advokat.

Der Beistand Flotte's ergänzt die Rede Raspail's. Er erklärt, daß die Generalräthe nicht zur Aburtheilung eines politischen Prozesses gewählt sein können, und daß es gerade die versteckten Monarchisten sind, welche hier die besten Republikaner des Attentates gegen die Republik anklagen.

Blanqui. Ich will nur einige Worte über die Inkompetenz des Gerichtshofes sagen. Ich habe Sie nur an die Geschichte Ihrer Konstitution zu erinnern.

Die Nationalversammlung hat wohl erkannt, daß die Männer, welche am 15. Mai ihre Sitzung stürmten, Männer des Volks waren, Männer, welchen das Volk sein Vertrauen schenkt. Sie hat eingesehen, daß die gewöhnliche Justiz keine hinreichenden Garantien für ihre Verurtheilung biete. Sie hat daher diese Männer von vorn herein als Schuldige in die Gefängnisse geworfen und dann hintendrein ein zukünftiges exceptionelles Tribunal für sie geschaffen, ein Tribunal der ausnahmsweisen, sichern Verurtheilung. Ich hoffe, daß dies das erste und letzte solcher Willfährigkeitstribunale sein wird.

Präsident. Wir werden diesen Ton nicht weiter dulden.

Blanqui. Es liegt mir nichts daran, den Ausdruck meiner gerechten Gefühle zurückzunehmen.

Man hat uns gestern gesagt, daß eine aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Versammlung von Geschwornen Achtung zu verlangen habe. Nun wohlan! Wenn sie der wahre Ausdruck des Landes sein sollen, so können sie uns nicht richten, denn sie sind nicht zu diesem Zweck gewählt worden. Die menschliche Gerechtigkeit verlangt, daß Jedermann nur durch Seines Gleichen gerichtet werde. Die Generalräthe aber, wie ich die Ehre habe zu erklären, sind Alles andere nur nicht Meines Gleichen. Sie sind Prorietäre, reiche Bourgeois von vortrefflicher Einbildung, die gewählt sind, um über die Interessen eines Kantons zu wachen. Und diese zur Wahrung vo[n] Partikularinteressen ernannten Menschen, wollen als ausdrückliche Bevollmächtigte drs Volks, welches nichts von ihnen weiß, uns richten, uns Männer der Revolution und der Volksagitation? Meine Herren Generalräthe, Krämer, Advokaten, Banquiers, Sie sind gut zu Allem, und das ist der Beruf, den Sie hier erfüllen sollen. Das Volk hat Sie nicht zu unsern Richtern gewählt, es hat sie vor der Konstitution gewählt, welche diesen Hof konstituirt. Wenn Sie als Vertreter des Volks hier richten wollen, nun, so holen Sie zuerst seine Erlaubniß ein.

Es ist lächerlich, wenn der Generalprokurator die Generalräthe als wahre Repräsentanten des Landes proklamiren will. Hier auf dieser Bank sitzen drei gesetzlich erwählte Volksrepräsentanten, um von den Generalräthen, den Männern der Bourgeoisfeigheit, gerichtet zu werden. Welche Volksjustiz!

Der Generalprokurator spricht darauf für die Kompetenz des Gerichtshofes und der Präsident giebt ein frivoles Resumé der Streitfrage.

Die Richter ziehen sich in das Berathungszimmer zurück und verkündigen nach einigen Augenblicken, daß die Inkompetenz-Einrede verworfen worden ist.

Schluß der Sitzung 4 1/2 Uhr. Morgen früh Sitzung um 10 Uhr.

* Bourges, 9. März.

Die Angeklagten werden um 10 1/4 Uhr eingeführt. Barbes, Albert und Flotte fehlen. Der Polizeikommissair Lepreux von 6-7 Gensdarmen begleitet bringt die beiden ersteren herbeigeschleppt. Flotte hat sich nackt in sein Bett gelegt und verweigert sich anzukleiden. Der Präsident giebt nach Art. 8 und 9 der „nicht abrogirten“ Septembergesetze von 1835 der bewaffneten Gewalt Auftrag, Flotte anzukleiden und herbeizuschaffen. Flotte wird nach einigen Minuten von zwei Gensdarmen hereingetragen, der eine hält ihn am Kopf, der andere bei den Beinen; nachdem sie ihn auf die Bank gesetzt nimmt man ihm die Mütze vom Kopf. Der Angeklagte ist bleich und außerordentlich erschöpft.

Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.

Präsident. Sie haben das Wort nicht.

Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.

Präsident. Schweigen Sie, Sie haben das Wort nicht.

Flotte. Ich verlange das Wort. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.

Präsident. Wollen Sie schweigen?

Flotte. Und von der widerwärtigen Nähe eurer royalistischen Persönlichkeiten.

Präsident. Ruhe! Gerichtsvollzieher, rufen Sie die Zeugen auf. Bei dem Aufruf zeigt es sich, daß viele der Geladenen fehlen, darunter fast alle Volksrepräsentanten. In Betreff der Zeugen Klein (Transportirter) und Recurt erlaubt sich der Generalprokurator die Entschuldigung, daß die Aussage des Ersteren von keinem Werth sei, und daß man den Letztern nicht finden könne.

Angeklagter Villain. Ich allein bin Richter über die Nützlichkeit meiner Schutzzeugen. Ich verlange daher noch einmal, daß der Transportirte Klein herbeigeschafft werde. Was Recurt betrifft, so will ich Ihnen seine Adresse geben.

Thomas, Blanqui und Courtais bestehen ebenfalls auf Vorladung Recurt's. Der Präsident läßt die Zeugen abtreten, und will zum Verhör der Angeklagten schreiten.

Blanqui. Ich habe die Ehre, mich in Bezug auf Art. 319 der Crim.-Prozeß-Ordnung dem zu widersetzen, und verlange, daß den Angeklagten nur bei der Zeugenconfrontation Fragen vorgelegt werden. Das Verhör der Angeklagten ist ein Attentat auf die Freiheit der Vertheidigung, eine Wiederbelebung der edlen Tortur-Prozeduren, welche bloß durch die Mattherzigkeit der Advokaten allmählig zur Gewohnheit werden konnte. In England kennt man dies feige Verfahren nicht, denn eine Feigheit ist es, einen Angeklagten zur Erzählung seiner Vergehen zu zwingen, ihn auf eine moralische Folter zu spannen, von der sich z. B. eine Frau nie siegreich erhoben hat. In England umgibt man die Angeklagten mit Rücksichten und Freiheiten, und läßt die Wahrheit nur aus den Aussagen der Zeugen erstehen. Ich verlange, daß der Prevotalhof, vor dem wir stehen, das Beispiel Englands nachahme.

General-Prokurator Baroche ereifert sich wüthend gegen den Ausdruck Prevotalhof und besteht auf dem Verhör.

Die Richter ziehen sich zurück und erklären nach einer Berathung von fünf Minuten, daß die Einrede Blanqui's verworfen ist.

Präsident. Angeklagter Blanqui, es ist wahr, daß der Code den Präsidenten nicht zu der Formalität der Vernehmung verpflichtet, aber es ist Gewohnheit geworden, und die Gewohnheit ist für mich auch eine Pflicht. Ich werde diese Formalität mit der Ihnen stets bewiesenen Unparteilichkeit erfüllen. [Gelächter im Publikum].

Blanqui. Ich werde nicht inkonsequent sein. Ich antworte Ihnen nicht.

Albert. Ich ebenso wenig.

Barbes. Ich erkenne Ihre Autorität gar nicht an.

Sobrier. Ich werde Ihnen keine Antwort geben.

Raspail. Um konsequent mit mir zu sein, ohne darum meine Mitangeklagten zu desavouiren, bin ich bereit zu antworten.

Die Sitzung dauert fort.

* Bourges, 9. März.

Albert hat dem Präsidenten der Haute-Cour folgende Erklärung zugeschickt:

Herr Präsident!

Ich habe Ihnen schon erklärt, daß ich entschlossen sei, mich nicht vor einem Tribunal zu vertheidigen, dessen Competenz ich nicht anerkenne.

Der Zwischenfall mit Barbés heute Abend beweißt mir noch mehr, daß vor einem Ausnahme-Tribunal das Wort des Angeklagten nicht frei sein kann.

Ich kann daher ungeachtet des Wunsches, die gegen mich geschleuderten lügnerischen Beschuldigungen vor einem andern Tribunal zu entlarven, nur wiederholen, daß ich in keiner Weise weiter an den Debatten der Haute-Cour Theil nehmen mag. Ich weigere mich aus denselben Gründen, welche Ihnen mein Freund und Gefährte Barbés gesagt hat, den Sitzungen beizuwohnen, und werde gleich ihm in der Stille meines Kerkers meine Verdammung erwarten.

Albert, Maschinenbauer, Ex-Mitglied der provisorischen Regierung, Volksrepräsentant.

— Der Präsident der Haute-Cour hat heute einigen 40 Volksrepräsentanten Zeugenladungen auf den 19., 20. und 21. März zugesendet.

Großbritannien.
* London, 10. März.

In der gestrigen Unterhaus-Sitzung wurde die zweite Lesung der Navigationsbill beantragt. Es waren eine Menge Petitionen, darunter eine aus Liverpool mit 24,700 und eine aus London mit 20,757 Unterschriften gegen jede Aenderung der Schifffahrtsgesetze eingegangen. Herries trug auf zweite Lesung der Bill nach Verlauf von 6 Monaten, d. h. auf Verwerfung derselben an. Ihm antwortete J. Wilson, der das aus den oben erwähnten und ähnlichen Petitionen genommene Argument gegen die Bill als völlig haltlos nachwies: denn was seien in einer Stadt wie London 20,000 Stimmen gegen die Bill? Er zeigte zugleich, von wie geringer Bedeutung die Navigationsakte für den britischen Schiffseigenthümer sei, der gerade in Folge dieses Gesetzes, der Konkurrenz bezüglich der langen Fahrten fast in jedem Lande ausgesetzt sei, wo ihm die Konkurrenz am meisten schade. Es habe sich auch die Fähigkeit der britischen Schiffseigenthümer, mit den fremden zu konkurriren, vollständig erwiesen. Selbst im amerikanischen Handel ist die britische Schiffszahl schneller gewachsen, als die der Nordamerikaner. Während die bisherigen Gesetze dem britischen Schiffseigenthümer wenig Gewinn brächten, wirkten die darin enthaltenen Beschränkungen, höchst nachtheilig für den Konsumenten und schließlich für den Schiffseigenthümer selbst. Hr. Gladstone habe das System der Gegenseitigkeit, statt der Aufhebung der Navigationsakte, empfohlen. Er (Wilson) halte dieses System schon im Prinzip für verwerflich und praktisch für unbequem, ja unausführbar. Schließlich zählt er die vielen Vortheile und die unbedeutenden Nachtheile auf, die aus der Abschaffung der Navigationsgesetze aller Wahrscheinlichkeit nach entspringen würden. Was die aufzuhebenden Gesetze selbst angehe, so seien sie ein handgreifliches Uebel. Nach ihm sprachen Marquis Granby und Hennley gegen, und Cardwell für zweite Lesung der Bill. Auf Gladstone's Antrag wird die Debatte bis Montag vertagt.

*

— Wegen zwei Kriegsdämpfern, die in den Ostindien-Docks angeblich für die sizilische Regierung ausgerüstet werden, hat die hiesige neapler Gesandtschaft sich an die Polizeikommissarien und an Sir G. Grey gewandt, damit diese Schiffe nach den Bestimmungen des „Foreign Enlistment Act“ behandelt, d. h. am Auslaufen nach ihrem angeblichen Bestimmungsorte gehindert werden. Die englischen Behörden lehnen in ihren Antworten die geforderte Einmischung ab. — Von Liverpool segelten gestern wieder zwei Schiffe nach Californien ab. Das eine hatte seine Kajüte mit Passagieren angefüllt, unter ihnen eine Gesellschaft Bergleute aus Cornwall und eine Güterladung im Werth von 30,000 Pf. St. Das zweite, hatte außer einer ebenfalls werthvollen Ladung, auch Passagiere, doch eine geringere Zahl.

068 London, 10. März.

Die östreichische Regierung hat der französischen am 17. Jan. c. eine von Schwarzenberg unterzeichnete Note in Betreff der Angelegenheiten Italiens überreichen lassen, die heute der Times von ihrem Korrespondenten in Neapel zugesandt worden. Gedachtes Blatt enthält außer dem ziemlich langen Aktenstück in englischer Uebersetzung folgenden räsonnirenden Artikel über diese Note:

„Die Depeschen der östreichischen Regierung an die Haupt-Kabinette des europäischen Festlandes enthalten die authentischen und wichtigen Erklärungen über die vom Wiener Kabinet in Italien zu befolgende Politik. Sie zeigen erstens das Vorhandensein eines guten, wenn nicht gar herzlichen Einverständnisses zwischen Oestreich und der franz. Republik in Bezug auf das unglückliche Land, dessen Loos es so oft gewesen ist, fremde Staaten durch seine Verbrechen und Excesse in Verwirrung zu bringen. (Dies ist die Sprache der Times, desjenigen Blattes in England, das für alle Niederträchtigkeiten, für alles Morden, Plündern, Brennen, Sengen etc. der gekrönten und ungekrönten Matadore des contrerevolutionären Heerlagers in Europa täglich und stündlich vom enthusiastischsten Krämerlobe überfließt.) Diese Depeschen ermuntern stark zu der Hoffnung, daß zwischen Frankreich und Oestreich kein Konflikt auf italienischem Boden ausbrechen wird. Was die Brüsseler Konferenz anlangt, so behandelt der östreichische Minister den Plan unseres Ministers des Auswärtigen zur Wiedergeburt Italiens mit einer Strenge, die einen seltsamen Kontrast zu den Ausdrücken bildet, unter denen im Mai vorigen Jahres Baron Hummelauer den Zweck seiner Sendung auseinandersetzte. Die englisch-französische Vermittelung in den Angelegenheiten Italiens wird von Oestreich genau auf die Eine Frage, den Frieden zwischen ihm und Sardinien beschränkt. Auf keinen andern Gegenstand wollen die Minister des Kaisers sich bei gedachter Konferenz einlassen. Zugleich wird den Kabinetten von St. Petersburg und Berlin die Idee eines allgemeinen Kongresses hingeworfen, als das einzige Mittel, um Fragen, die eine Umänderung der Verträge von 1815 in sich schließen, unparteiisch und angemessen zu erörtern.

In der östreichischen Note werden sodann mit größerer Bestimmtheit die Lage des Pabstes und die zur Wiederherstellung der weltlichen Selbstständigkeit, die von den katholischen Mächten für seinen geistlichen Charakter als unerläßlich betrachtet wird, zu ergreifenden Maßregeln durchgenommen. Oestreich schlägt zu diesem Zweck ganz unzweideutig eine bewaffnete Intervention vor, die zu Lande von östreichischen und neapolitanischen Truppen unternommen und zur See von einem französischen Geschwader unterstützt werden soll.

Obgleich wir eine Expedition dieser Art zurückweisen, bis die absolute Nothwendigkeit solcher Maßregeln vollständig nachgewiesen wird, so ist doch anzuerkennen, daß der allgemeine Schrei und die Kriegsrüstungen gegen Oestreich in allen revolutionären Theilen Italiens, von Turin bis Rom, keinen Zweifel übrig lassen, daß die Feindseligkeiten in Kurzem beginnen werden, wenn sie nicht vielleicht schon begonnen haben. Ein Theil der sardinischen Armee, den Gioberti gegen die toskanischen Anarchisten (!! beliebter Ausdruck der Times und ähnlicher Blätter) zu verwenden suchte, hat sich unter La Marmora's Befehl jener Faktion angeschlossen, und die nationale Partei Italiens wird unter rö-

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        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 244 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>Dienstag 13. März 1849.</docDate>
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        <head>[Französische Republik]</head>
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          <head><bibl><author>068</author></bibl> Bourges, 8. März.</head>
          <p>(Prozeß der Angeklagten des 15. Mai. Fortsetzung.)</p>
          <p>Die für die Zeugen im Saale reservirten Plätze sind leer. Um 11 Uhr nehmen die Zeugen Platz in derselben Ordnung wie früher. Man bemerkt die Abwesenheit der Angeklagten Albert und Barbés. Ein Huissier nimmt einige Augenblicke nachher, auf Befehl des Präsidenten, Akt auf von ihrer Weigerung, vor dem Gerichtshof zu erscheinen. Der vor den Richtern stehende Tisch ist bedeckt mit angeblichen Ueberführungsstücken, Säbeln, Flinten, einem Degen, der Uniform und dem Helm eines Pompiers, Felleisen, Kisten, Fahnen und der Liste, worauf die Namen der provisorischen Regierung des 15. Mai eingeschrieben sind. Um 11 1/2 Uhr wird die Sitzung eröffnet.</p>
          <p><hi rendition="#g">Der Präsident</hi>. Der Hof verordnet, daß die Angeklagten Albert und Barbés, deren Gegenwart bei den Debatten im Interesse der Justiz nothwendig ist, durch bewaffnete Gewalt zur Audienz geführt werden. (Bewegung in verschiedenem Sinne. Einige Augenblicke nachher führen 4 Gensd'armen Albert und Barbés herein, sie unter die Arme fassend.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Barbés</hi>. Da wir durch Gewalt hierhin geschleppt sind, haben wir nichts zu sagen. Betrachten Sie uns, als ob wir noch in unserem Gefängnisse säßen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Blanqui</hi>. Ich protestire gegen die Art und Weise, wie man uns in diesem Augenblicke setzt; denn ich sehe keinen Grund, uns hier mit Gensd'armen zu umgeben. Außerdem hat man uns kein Schreibmaterial gegeben, um Noten aufzunehmen.</p>
          <p>Der Präsident befiehlt den Gensd'armen, sich zurückzuziehen und kündigt an, daß Maßregeln getroffen sind, damit die Angeklagten Noten aufnehmen können. Er fordert dann die Angeklagten auf, die von ihnen angekündigten Bemerkungen gegen die Kompetenz des Gerichtshofes zu machen.</p>
          <p>Courtais, Borme, Dègrè erklären, daß sie die Kompetenz des Gerichtshofes anerkennen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Raspail</hi>. Wir sind seit langer Zeit unter der Last einer Preventivhaft; das Vergehen vom 15. Mai, wenn ein Vergehen stattgefunden hat, wurde öffentlich begangen, in Gegenwart vielleicht selbst der Geschwornen, die hier gegenwärtig sind, in Gegenwart des öffentlichen Ministeriums selbst, welches uns heute anklagt. Um es zu bestimmen, zu erklären, zu konstatiren dies Vergehen, 15 Tage reichten dazu hin und seit 10 Monaten sitzen wir ohne Unterbrechung in geheimer Haft. Nach 15 Tagen hatte der Untersuchungsrichter Bertrand seine Arbeit beendet; er hatte die Akten der Rathskammer zugestellt; die Rathskammer entschied erst am 17. November, während sie sofort hätte entscheiden müssen. Nach der Entscheidung der Rathskammer hätte der Generalprokurator die Anklagekammer auffordern müssen, in 5 Tagen zu entscheiden, er hat es nicht gethan. Die Akten wurden der Anklagekammer erst 1 1/2 Monat nach der Entscheidung der Rathskammer zugestellt. Woher diese ein wenig berechneten und ein wenig vorbedachten Verzögerungen? Hatte man nicht sofort den Plan gefaßt, statt diese Angelegenheit den gewöhnlichen Geschwornengerichten zu überweisen, eine Spezialjurisdiktion zu schaffen, um uns so sichrer zu schlagen? Man macht ein Gesetz, um ein Ausnahmegericht zu machen und durch dieses Gesetz hat die Nationalversammlung die Prinzipien der natürlichen Billigkeit, sie hat alle angenommenen Ideen umgeworfen.</p>
          <p>Kommen wir zur Frage der Rückwirkbarkeit der Gesetze. Die Nationalversammlung selbst hat anerkannt, daß prinzipiell die Rückwirkbarkeit nicht anwendbar sei. Die Errichtung der Haute-Cour sei aber nur eine Formfrage. Die Anklagekammer, nachdem sie unsre Sache während 20 Tagen durchstudirt hatte, erklärte, wir seien nur eines Vergehens schuldig, worüber das Geschwornengericht der Seine zu entscheiden habe. Einer unserer Kollegen besteigt die Tribüne und verlangt ein Ausnahmegericht für uns. Warum? Weil wir seine Feinde sind. Die Nationalversammlung entzog uns unsren ordentlichen Richtern. Sie hat die Stelle der Justiz usurpirt. Die Haute-Cour existirte vor dem Verweisungsurtheil, die Anklagekammer konnte uns vor dieselbe verweisen, denn die Verbrechen, welche die Haute-Cour zu richten hat, sind durch das Gesetz bestimmt. Statt dessen hat man uns vor die Seine-Geschwornen verwiesen; man hat uns unsern Richtern entzogen.</p>
          <p>In Bezug auf die Prozedur habe ich weniges zu sagen. Man hat uns in Wagen hierher gebracht, wie man sie sonst kaum für wilde Thiere benutzt. Die Zellen derselben haben einen Metre Höhe und 50 Centimetre Breite. Es ist unmöglich, nicht drei oder viermal auf dem Wege darin zusammenzufallen. Keine Tortur ist uns erspart worden.</p>
          <p>Ich recusire die Geschwornen nicht als Personen. Ich werde mir immer mit Vergnügen das Urtheil meiner Feinde gefallen lassen, aber hier vor Gericht halte ich es für illegal und verwerfe es. Ich, der ich mein ganzes Leben lang nur für die Republik, niemals für mich gekämpft habe, der ich meine Armuth und die ehrliche Händearbeit um das tägliche, trockene Brod allen Staatsanerbietungen vorzog, der ich dem Staat nie einen Sou gekostet und mein Streben nur der Verbesserung der arbeitenden Klassen zugewendet habe, ich brauche mich nicht zu scheuen und habe mich nie gescheut, meine intimsten Gedanken auch meinen Feinden zu enthüllen.</p>
          <p>Wenn ich mich geirrt habe, schlagen Sie zu auf dies graue Haupt. Ihre Verurtheilung wird mich nicht schänden können. Ich werde sie hinnehmen als ein Opfer auf dem Altar des Vaterlandes. Ich habe nie an anderes, als an seine Verherrlichung gedacht.</p>
          <p>Nach <hi rendition="#g">Raspail's</hi> Rede verlies't der Greffier den Antrag des Angeschuldigten, daß der Gerichtshof, in Erwägung, daß die Verweisung der Angeklagten vor die Haute-Cour eine Verletzung aller Rechtsprinzipien und Vernunftgesetze sei, sich inkompetent erklären möge.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi>. Betheiligen sich die andern Angeklagten bei dem Antrag Raspail's?</p>
          <p>Der Beistand von Flotte verlangt das Wort.</p>
          <p>Advokat <hi rendition="#g">Adelon</hi>. Man hat mich zum Anwalt Flotte's ernannt; da derselbe hier einen Vertheidiger hat, verlange ich die Erlaubniß, mich zurückzzuziehen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi>. Ein Beistand ist kein Advokat.</p>
          <p>Der Beistand Flotte's ergänzt die Rede Raspail's. Er erklärt, daß die Generalräthe nicht zur Aburtheilung eines politischen Prozesses gewählt sein können, und daß es gerade die versteckten Monarchisten sind, welche hier die besten Republikaner des Attentates gegen die Republik anklagen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Blanqui</hi>. Ich will nur einige Worte über die Inkompetenz des Gerichtshofes sagen. Ich habe Sie nur an die Geschichte Ihrer Konstitution zu erinnern.</p>
          <p>Die Nationalversammlung hat wohl erkannt, daß die Männer, welche am 15. Mai ihre Sitzung stürmten, Männer des Volks waren, Männer, welchen das Volk sein Vertrauen schenkt. Sie hat eingesehen, daß die gewöhnliche Justiz keine hinreichenden Garantien für ihre Verurtheilung biete. Sie hat daher diese Männer von vorn herein als Schuldige in die Gefängnisse geworfen und dann hintendrein ein zukünftiges exceptionelles Tribunal für sie geschaffen, ein Tribunal der ausnahmsweisen, sichern Verurtheilung. Ich hoffe, daß dies das erste und letzte solcher Willfährigkeitstribunale sein wird.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi>. Wir werden diesen Ton nicht weiter dulden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Blanqui</hi>. Es liegt mir nichts daran, den Ausdruck meiner gerechten Gefühle zurückzunehmen.</p>
          <p>Man hat uns gestern gesagt, daß eine aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Versammlung von Geschwornen Achtung zu verlangen habe. Nun wohlan! Wenn sie der wahre Ausdruck des Landes sein sollen, so können sie uns nicht richten, denn sie sind nicht zu diesem Zweck gewählt worden. Die menschliche Gerechtigkeit verlangt, daß Jedermann nur durch Seines Gleichen gerichtet werde. Die Generalräthe aber, wie ich die Ehre habe zu erklären, sind Alles andere nur nicht Meines Gleichen. Sie sind Prorietäre, reiche Bourgeois von vortrefflicher Einbildung, die gewählt sind, um über die Interessen eines Kantons zu wachen. Und diese zur Wahrung vo[n] Partikularinteressen ernannten Menschen, wollen als ausdrückliche Bevollmächtigte drs Volks, welches nichts von ihnen weiß, <hi rendition="#g">uns</hi> richten, uns Männer der Revolution und der Volksagitation? Meine Herren Generalräthe, Krämer, Advokaten, Banquiers, Sie sind gut zu Allem, und das ist der Beruf, den Sie hier erfüllen sollen. Das Volk hat Sie nicht zu unsern Richtern gewählt, es hat sie <hi rendition="#g">vor</hi> der Konstitution gewählt, welche diesen Hof konstituirt. Wenn Sie als Vertreter des Volks hier richten wollen, nun, so holen Sie zuerst seine Erlaubniß ein.</p>
          <p>Es ist lächerlich, wenn der Generalprokurator die Generalräthe als wahre Repräsentanten des Landes proklamiren will. Hier auf dieser Bank sitzen drei gesetzlich erwählte Volksrepräsentanten, um von den Generalräthen, den Männern der Bourgeoisfeigheit, gerichtet zu werden. Welche Volksjustiz!</p>
          <p>Der <hi rendition="#g">Generalprokurator</hi> spricht darauf für die Kompetenz des Gerichtshofes und der <hi rendition="#g">Präsident</hi> giebt ein frivoles Resumé der Streitfrage.</p>
          <p>Die Richter ziehen sich in das Berathungszimmer zurück und verkündigen nach einigen Augenblicken, daß die Inkompetenz-Einrede <hi rendition="#g">verworfen</hi> worden ist.</p>
          <p>Schluß der Sitzung 4 1/2 Uhr. Morgen früh Sitzung um 10 Uhr.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar244b_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Bourges, 9. März.</head>
          <p>Die Angeklagten werden um 10 1/4 Uhr eingeführt. Barbes, Albert und Flotte fehlen. Der Polizeikommissair Lepreux von 6-7 Gensdarmen begleitet bringt die beiden ersteren herbeigeschleppt. Flotte hat sich nackt in sein Bett gelegt und verweigert sich anzukleiden. Der Präsident giebt nach Art. 8 und 9 der &#x201E;nicht abrogirten&#x201C; Septembergesetze von 1835 der <hi rendition="#g">bewaffneten Gewalt</hi> Auftrag, Flotte anzukleiden und herbeizuschaffen. Flotte wird nach einigen Minuten von zwei Gensdarmen herein<hi rendition="#g">getragen,</hi> der eine hält ihn am Kopf, der andere bei den Beinen; nachdem sie ihn auf die Bank gesetzt nimmt man ihm die Mütze vom Kopf. Der Angeklagte ist bleich und außerordentlich erschöpft.</p>
          <p>Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.</p>
          <p>Präsident. Sie haben das Wort nicht.</p>
          <p>Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.</p>
          <p>Präsident. Schweigen Sie, Sie haben das Wort nicht.</p>
          <p>Flotte. Ich verlange das Wort. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz.</p>
          <p>Präsident. Wollen Sie schweigen?</p>
          <p><hi rendition="#g">Flotte</hi>. Und von der widerwärtigen Nähe eurer royalistischen Persönlichkeiten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi>. Ruhe! Gerichtsvollzieher, rufen Sie die Zeugen auf. Bei dem Aufruf zeigt es sich, daß viele der Geladenen fehlen, darunter fast alle Volksrepräsentanten. In Betreff der Zeugen Klein (Transportirter) und Recurt erlaubt sich der Generalprokurator die Entschuldigung, daß die Aussage des Ersteren von keinem Werth sei, und daß man den Letztern nicht finden könne.</p>
          <p>Angeklagter <hi rendition="#g">Villain</hi>. Ich allein bin Richter über die Nützlichkeit meiner Schutzzeugen. Ich verlange daher noch einmal, daß der Transportirte Klein herbeigeschafft werde. Was Recurt betrifft, so will ich Ihnen seine Adresse geben.</p>
          <p>Thomas, Blanqui und Courtais bestehen ebenfalls auf Vorladung Recurt's. Der Präsident läßt die Zeugen abtreten, und will zum Verhör der Angeklagten schreiten.</p>
          <p>Blanqui. Ich habe die Ehre, mich in Bezug auf Art. 319 der Crim.-Prozeß-Ordnung dem zu widersetzen, und verlange, daß den Angeklagten nur bei der Zeugenconfrontation Fragen vorgelegt werden. Das Verhör der Angeklagten ist ein Attentat auf die Freiheit der Vertheidigung, eine Wiederbelebung der edlen Tortur-Prozeduren, welche bloß durch die Mattherzigkeit der Advokaten allmählig zur Gewohnheit werden konnte. In England kennt man dies feige Verfahren nicht, denn eine Feigheit ist es, einen Angeklagten zur Erzählung seiner Vergehen zu zwingen, ihn auf eine moralische Folter zu spannen, von der sich z. B. eine Frau nie siegreich erhoben hat. In England umgibt man die Angeklagten mit Rücksichten und Freiheiten, und läßt die Wahrheit nur aus den Aussagen der Zeugen erstehen. Ich verlange, daß der Prevotalhof, vor dem wir stehen, das Beispiel Englands nachahme.</p>
          <p>General-Prokurator Baroche ereifert sich wüthend gegen den Ausdruck Prevotalhof und besteht auf dem Verhör.</p>
          <p>Die Richter ziehen sich zurück und erklären nach einer Berathung von fünf Minuten, daß die Einrede <hi rendition="#g">Blanqui's</hi> verworfen ist.</p>
          <p>Präsident. Angeklagter Blanqui, es ist wahr, daß der Code den Präsidenten nicht zu der Formalität der Vernehmung verpflichtet, aber es ist Gewohnheit geworden, und die Gewohnheit ist für mich auch eine Pflicht. Ich werde diese Formalität mit der Ihnen stets bewiesenen Unparteilichkeit erfüllen. [Gelächter im Publikum].</p>
          <p>Blanqui. Ich werde nicht inkonsequent sein. Ich antworte Ihnen nicht.</p>
          <p>Albert. Ich ebenso wenig.</p>
          <p>Barbes. Ich erkenne Ihre Autorität gar nicht an.</p>
          <p>Sobrier. Ich werde Ihnen keine Antwort geben.</p>
          <p>Raspail. Um konsequent mit mir zu sein, ohne darum meine Mitangeklagten zu desavouiren, bin ich bereit zu antworten.</p>
          <p>Die Sitzung dauert fort.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar244b_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Bourges, 9. März.</head>
          <p>Albert hat dem Präsidenten der Haute-Cour folgende Erklärung zugeschickt:</p>
          <p>Herr Präsident!</p>
          <p>Ich habe Ihnen schon erklärt, daß ich entschlossen sei, mich nicht vor einem Tribunal zu vertheidigen, dessen Competenz ich nicht anerkenne.</p>
          <p>Der Zwischenfall mit Barbés heute Abend beweißt mir noch mehr, daß vor einem Ausnahme-Tribunal das Wort des Angeklagten nicht frei sein kann.</p>
          <p>Ich kann daher ungeachtet des Wunsches, die gegen mich geschleuderten lügnerischen Beschuldigungen vor einem andern Tribunal zu entlarven, nur wiederholen, daß ich in keiner Weise weiter an den Debatten der Haute-Cour Theil nehmen mag. Ich weigere mich aus denselben Gründen, welche Ihnen mein Freund und Gefährte Barbés gesagt hat, den Sitzungen beizuwohnen, und werde gleich ihm in der Stille meines Kerkers meine Verdammung erwarten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Albert,</hi> Maschinenbauer, Ex-Mitglied der provisorischen Regierung, Volksrepräsentant.</p>
          <p>&#x2014; Der Präsident der Haute-Cour hat heute einigen 40 Volksrepräsentanten Zeugenladungen auf den 19., 20. und 21. März zugesendet.</p>
        </div>
      </div>
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        <head>Großbritannien.</head>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> London, 10. März.</head>
          <p>In der gestrigen <hi rendition="#g">Unterhaus</hi>-Sitzung wurde die zweite Lesung der Navigationsbill beantragt. Es waren eine Menge Petitionen, darunter eine aus Liverpool mit 24,700 und eine aus London mit 20,757 Unterschriften gegen jede Aenderung der Schifffahrtsgesetze eingegangen. <hi rendition="#g">Herries</hi> trug auf zweite Lesung der Bill nach Verlauf von 6 Monaten, d. h. auf Verwerfung derselben an. Ihm antwortete J. Wilson, der das aus den oben erwähnten und ähnlichen Petitionen genommene Argument gegen die Bill als völlig haltlos nachwies: denn was seien in einer Stadt wie London 20,000 Stimmen gegen die Bill? Er zeigte zugleich, von wie geringer Bedeutung die Navigationsakte für den britischen Schiffseigenthümer sei, der gerade in Folge dieses Gesetzes, der Konkurrenz bezüglich der langen Fahrten fast in jedem Lande ausgesetzt sei, wo ihm die Konkurrenz am meisten schade. Es habe sich auch die Fähigkeit der britischen Schiffseigenthümer, mit den fremden zu konkurriren, vollständig erwiesen. Selbst im amerikanischen Handel ist die britische Schiffszahl schneller gewachsen, als die der Nordamerikaner. Während die bisherigen Gesetze dem britischen Schiffseigenthümer wenig Gewinn brächten, wirkten die darin enthaltenen Beschränkungen, höchst nachtheilig für den Konsumenten und schließlich für den Schiffseigenthümer selbst. Hr. Gladstone habe das System der Gegenseitigkeit, statt der Aufhebung der Navigationsakte, empfohlen. Er (Wilson) halte dieses System schon im Prinzip für verwerflich und praktisch für unbequem, ja unausführbar. Schließlich zählt er die vielen Vortheile und die unbedeutenden Nachtheile auf, die aus der Abschaffung der Navigationsgesetze aller Wahrscheinlichkeit nach entspringen würden. Was die aufzuhebenden Gesetze selbst angehe, so seien sie ein handgreifliches Uebel. Nach ihm sprachen Marquis Granby und Hennley gegen, und Cardwell für zweite Lesung der Bill. Auf Gladstone's Antrag wird die Debatte bis Montag vertagt.</p>
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            <bibl>
              <author>*</author>
            </bibl>
          </head>
          <p>&#x2014; Wegen zwei Kriegsdämpfern, die in den Ostindien-Docks angeblich für die sizilische Regierung ausgerüstet werden, hat die hiesige neapler Gesandtschaft sich an die Polizeikommissarien und an Sir G. Grey gewandt, damit diese Schiffe nach den Bestimmungen des &#x201E;Foreign Enlistment Act&#x201C; behandelt, d. h. am Auslaufen nach ihrem angeblichen Bestimmungsorte gehindert werden. Die englischen Behörden lehnen in ihren Antworten die geforderte Einmischung ab. &#x2014; Von Liverpool segelten gestern wieder zwei Schiffe nach Californien ab. Das eine hatte seine Kajüte mit Passagieren angefüllt, unter ihnen eine Gesellschaft Bergleute aus Cornwall und eine Güterladung im Werth von 30,000 Pf. St. Das zweite, hatte außer einer ebenfalls werthvollen Ladung, auch Passagiere, doch eine geringere Zahl.</p>
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          <head><bibl><author>068</author></bibl> London, 10. März.</head>
          <p>Die östreichische Regierung hat der französischen am 17. Jan. c. eine von Schwarzenberg unterzeichnete Note in Betreff der Angelegenheiten Italiens überreichen lassen, die heute der Times von ihrem Korrespondenten in Neapel zugesandt worden. Gedachtes Blatt enthält außer dem ziemlich langen Aktenstück in englischer Uebersetzung folgenden räsonnirenden Artikel über diese Note:</p>
          <p>&#x201E;Die Depeschen der östreichischen Regierung an die Haupt-Kabinette des europäischen Festlandes enthalten die authentischen und wichtigen Erklärungen über die vom Wiener Kabinet in Italien zu befolgende Politik. Sie zeigen erstens das Vorhandensein eines guten, wenn nicht gar herzlichen Einverständnisses zwischen Oestreich und der franz. Republik in Bezug auf das unglückliche Land, dessen Loos es so oft gewesen ist, fremde Staaten durch seine Verbrechen und Excesse in Verwirrung zu bringen. (Dies ist die Sprache der Times, desjenigen Blattes in England, das für alle Niederträchtigkeiten, für alles Morden, Plündern, Brennen, Sengen etc. der gekrönten und ungekrönten Matadore des contrerevolutionären Heerlagers in Europa täglich und stündlich vom enthusiastischsten Krämerlobe überfließt.) Diese Depeschen ermuntern stark zu der Hoffnung, daß zwischen Frankreich und Oestreich kein Konflikt auf italienischem Boden ausbrechen wird. Was die Brüsseler Konferenz anlangt, so behandelt der östreichische Minister den Plan unseres Ministers des Auswärtigen zur Wiedergeburt Italiens mit einer Strenge, die einen seltsamen Kontrast zu den Ausdrücken bildet, unter denen im Mai vorigen Jahres Baron Hummelauer den Zweck seiner Sendung auseinandersetzte. Die englisch-französische Vermittelung in den Angelegenheiten Italiens wird von Oestreich genau auf die Eine Frage, den Frieden zwischen ihm und Sardinien beschränkt. Auf keinen andern Gegenstand wollen die Minister des Kaisers sich bei gedachter Konferenz einlassen. Zugleich wird den Kabinetten von St. Petersburg und Berlin die Idee eines allgemeinen Kongresses hingeworfen, als das einzige Mittel, um Fragen, die eine Umänderung der Verträge von 1815 in sich schließen, unparteiisch und angemessen zu erörtern.</p>
          <p>In der östreichischen Note werden sodann mit größerer Bestimmtheit die Lage des Pabstes und die zur Wiederherstellung der weltlichen Selbstständigkeit, die von den katholischen Mächten für seinen geistlichen Charakter als unerläßlich betrachtet wird, zu ergreifenden Maßregeln durchgenommen. Oestreich schlägt zu diesem Zweck ganz unzweideutig eine bewaffnete Intervention vor, die zu Lande von östreichischen und neapolitanischen Truppen unternommen und zur See von einem französischen Geschwader unterstützt werden soll.</p>
          <p>Obgleich wir eine Expedition dieser Art zurückweisen, bis die absolute Nothwendigkeit solcher Maßregeln vollständig nachgewiesen wird, so ist doch anzuerkennen, daß der allgemeine Schrei und die Kriegsrüstungen gegen Oestreich in allen revolutionären Theilen Italiens, von Turin bis Rom, keinen Zweifel übrig lassen, daß die Feindseligkeiten in Kurzem beginnen werden, wenn sie nicht vielleicht schon begonnen haben. Ein Theil der sardinischen Armee, den Gioberti gegen die toskanischen Anarchisten (!! beliebter Ausdruck der Times und ähnlicher Blätter) zu verwenden suchte, hat sich unter La Marmora's Befehl jener Faktion angeschlossen, und die nationale Partei Italiens wird unter rö-
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[1357/0001] Beilage zu Nr. 244 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Dienstag 13. März 1849. [Französische Republik] 068 Bourges, 8. März. (Prozeß der Angeklagten des 15. Mai. Fortsetzung.) Die für die Zeugen im Saale reservirten Plätze sind leer. Um 11 Uhr nehmen die Zeugen Platz in derselben Ordnung wie früher. Man bemerkt die Abwesenheit der Angeklagten Albert und Barbés. Ein Huissier nimmt einige Augenblicke nachher, auf Befehl des Präsidenten, Akt auf von ihrer Weigerung, vor dem Gerichtshof zu erscheinen. Der vor den Richtern stehende Tisch ist bedeckt mit angeblichen Ueberführungsstücken, Säbeln, Flinten, einem Degen, der Uniform und dem Helm eines Pompiers, Felleisen, Kisten, Fahnen und der Liste, worauf die Namen der provisorischen Regierung des 15. Mai eingeschrieben sind. Um 11 1/2 Uhr wird die Sitzung eröffnet. Der Präsident. Der Hof verordnet, daß die Angeklagten Albert und Barbés, deren Gegenwart bei den Debatten im Interesse der Justiz nothwendig ist, durch bewaffnete Gewalt zur Audienz geführt werden. (Bewegung in verschiedenem Sinne. Einige Augenblicke nachher führen 4 Gensd'armen Albert und Barbés herein, sie unter die Arme fassend.) Barbés. Da wir durch Gewalt hierhin geschleppt sind, haben wir nichts zu sagen. Betrachten Sie uns, als ob wir noch in unserem Gefängnisse säßen. Blanqui. Ich protestire gegen die Art und Weise, wie man uns in diesem Augenblicke setzt; denn ich sehe keinen Grund, uns hier mit Gensd'armen zu umgeben. Außerdem hat man uns kein Schreibmaterial gegeben, um Noten aufzunehmen. Der Präsident befiehlt den Gensd'armen, sich zurückzuziehen und kündigt an, daß Maßregeln getroffen sind, damit die Angeklagten Noten aufnehmen können. Er fordert dann die Angeklagten auf, die von ihnen angekündigten Bemerkungen gegen die Kompetenz des Gerichtshofes zu machen. Courtais, Borme, Dègrè erklären, daß sie die Kompetenz des Gerichtshofes anerkennen. Raspail. Wir sind seit langer Zeit unter der Last einer Preventivhaft; das Vergehen vom 15. Mai, wenn ein Vergehen stattgefunden hat, wurde öffentlich begangen, in Gegenwart vielleicht selbst der Geschwornen, die hier gegenwärtig sind, in Gegenwart des öffentlichen Ministeriums selbst, welches uns heute anklagt. Um es zu bestimmen, zu erklären, zu konstatiren dies Vergehen, 15 Tage reichten dazu hin und seit 10 Monaten sitzen wir ohne Unterbrechung in geheimer Haft. Nach 15 Tagen hatte der Untersuchungsrichter Bertrand seine Arbeit beendet; er hatte die Akten der Rathskammer zugestellt; die Rathskammer entschied erst am 17. November, während sie sofort hätte entscheiden müssen. Nach der Entscheidung der Rathskammer hätte der Generalprokurator die Anklagekammer auffordern müssen, in 5 Tagen zu entscheiden, er hat es nicht gethan. Die Akten wurden der Anklagekammer erst 1 1/2 Monat nach der Entscheidung der Rathskammer zugestellt. Woher diese ein wenig berechneten und ein wenig vorbedachten Verzögerungen? Hatte man nicht sofort den Plan gefaßt, statt diese Angelegenheit den gewöhnlichen Geschwornengerichten zu überweisen, eine Spezialjurisdiktion zu schaffen, um uns so sichrer zu schlagen? Man macht ein Gesetz, um ein Ausnahmegericht zu machen und durch dieses Gesetz hat die Nationalversammlung die Prinzipien der natürlichen Billigkeit, sie hat alle angenommenen Ideen umgeworfen. Kommen wir zur Frage der Rückwirkbarkeit der Gesetze. Die Nationalversammlung selbst hat anerkannt, daß prinzipiell die Rückwirkbarkeit nicht anwendbar sei. Die Errichtung der Haute-Cour sei aber nur eine Formfrage. Die Anklagekammer, nachdem sie unsre Sache während 20 Tagen durchstudirt hatte, erklärte, wir seien nur eines Vergehens schuldig, worüber das Geschwornengericht der Seine zu entscheiden habe. Einer unserer Kollegen besteigt die Tribüne und verlangt ein Ausnahmegericht für uns. Warum? Weil wir seine Feinde sind. Die Nationalversammlung entzog uns unsren ordentlichen Richtern. Sie hat die Stelle der Justiz usurpirt. Die Haute-Cour existirte vor dem Verweisungsurtheil, die Anklagekammer konnte uns vor dieselbe verweisen, denn die Verbrechen, welche die Haute-Cour zu richten hat, sind durch das Gesetz bestimmt. Statt dessen hat man uns vor die Seine-Geschwornen verwiesen; man hat uns unsern Richtern entzogen. In Bezug auf die Prozedur habe ich weniges zu sagen. Man hat uns in Wagen hierher gebracht, wie man sie sonst kaum für wilde Thiere benutzt. Die Zellen derselben haben einen Metre Höhe und 50 Centimetre Breite. Es ist unmöglich, nicht drei oder viermal auf dem Wege darin zusammenzufallen. Keine Tortur ist uns erspart worden. Ich recusire die Geschwornen nicht als Personen. Ich werde mir immer mit Vergnügen das Urtheil meiner Feinde gefallen lassen, aber hier vor Gericht halte ich es für illegal und verwerfe es. Ich, der ich mein ganzes Leben lang nur für die Republik, niemals für mich gekämpft habe, der ich meine Armuth und die ehrliche Händearbeit um das tägliche, trockene Brod allen Staatsanerbietungen vorzog, der ich dem Staat nie einen Sou gekostet und mein Streben nur der Verbesserung der arbeitenden Klassen zugewendet habe, ich brauche mich nicht zu scheuen und habe mich nie gescheut, meine intimsten Gedanken auch meinen Feinden zu enthüllen. Wenn ich mich geirrt habe, schlagen Sie zu auf dies graue Haupt. Ihre Verurtheilung wird mich nicht schänden können. Ich werde sie hinnehmen als ein Opfer auf dem Altar des Vaterlandes. Ich habe nie an anderes, als an seine Verherrlichung gedacht. Nach Raspail's Rede verlies't der Greffier den Antrag des Angeschuldigten, daß der Gerichtshof, in Erwägung, daß die Verweisung der Angeklagten vor die Haute-Cour eine Verletzung aller Rechtsprinzipien und Vernunftgesetze sei, sich inkompetent erklären möge. Präsident. Betheiligen sich die andern Angeklagten bei dem Antrag Raspail's? Der Beistand von Flotte verlangt das Wort. Advokat Adelon. Man hat mich zum Anwalt Flotte's ernannt; da derselbe hier einen Vertheidiger hat, verlange ich die Erlaubniß, mich zurückzzuziehen. Präsident. Ein Beistand ist kein Advokat. Der Beistand Flotte's ergänzt die Rede Raspail's. Er erklärt, daß die Generalräthe nicht zur Aburtheilung eines politischen Prozesses gewählt sein können, und daß es gerade die versteckten Monarchisten sind, welche hier die besten Republikaner des Attentates gegen die Republik anklagen. Blanqui. Ich will nur einige Worte über die Inkompetenz des Gerichtshofes sagen. Ich habe Sie nur an die Geschichte Ihrer Konstitution zu erinnern. Die Nationalversammlung hat wohl erkannt, daß die Männer, welche am 15. Mai ihre Sitzung stürmten, Männer des Volks waren, Männer, welchen das Volk sein Vertrauen schenkt. Sie hat eingesehen, daß die gewöhnliche Justiz keine hinreichenden Garantien für ihre Verurtheilung biete. Sie hat daher diese Männer von vorn herein als Schuldige in die Gefängnisse geworfen und dann hintendrein ein zukünftiges exceptionelles Tribunal für sie geschaffen, ein Tribunal der ausnahmsweisen, sichern Verurtheilung. Ich hoffe, daß dies das erste und letzte solcher Willfährigkeitstribunale sein wird. Präsident. Wir werden diesen Ton nicht weiter dulden. Blanqui. Es liegt mir nichts daran, den Ausdruck meiner gerechten Gefühle zurückzunehmen. Man hat uns gestern gesagt, daß eine aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangene Versammlung von Geschwornen Achtung zu verlangen habe. Nun wohlan! Wenn sie der wahre Ausdruck des Landes sein sollen, so können sie uns nicht richten, denn sie sind nicht zu diesem Zweck gewählt worden. Die menschliche Gerechtigkeit verlangt, daß Jedermann nur durch Seines Gleichen gerichtet werde. Die Generalräthe aber, wie ich die Ehre habe zu erklären, sind Alles andere nur nicht Meines Gleichen. Sie sind Prorietäre, reiche Bourgeois von vortrefflicher Einbildung, die gewählt sind, um über die Interessen eines Kantons zu wachen. Und diese zur Wahrung vo[n] Partikularinteressen ernannten Menschen, wollen als ausdrückliche Bevollmächtigte drs Volks, welches nichts von ihnen weiß, uns richten, uns Männer der Revolution und der Volksagitation? Meine Herren Generalräthe, Krämer, Advokaten, Banquiers, Sie sind gut zu Allem, und das ist der Beruf, den Sie hier erfüllen sollen. Das Volk hat Sie nicht zu unsern Richtern gewählt, es hat sie vor der Konstitution gewählt, welche diesen Hof konstituirt. Wenn Sie als Vertreter des Volks hier richten wollen, nun, so holen Sie zuerst seine Erlaubniß ein. Es ist lächerlich, wenn der Generalprokurator die Generalräthe als wahre Repräsentanten des Landes proklamiren will. Hier auf dieser Bank sitzen drei gesetzlich erwählte Volksrepräsentanten, um von den Generalräthen, den Männern der Bourgeoisfeigheit, gerichtet zu werden. Welche Volksjustiz! Der Generalprokurator spricht darauf für die Kompetenz des Gerichtshofes und der Präsident giebt ein frivoles Resumé der Streitfrage. Die Richter ziehen sich in das Berathungszimmer zurück und verkündigen nach einigen Augenblicken, daß die Inkompetenz-Einrede verworfen worden ist. Schluß der Sitzung 4 1/2 Uhr. Morgen früh Sitzung um 10 Uhr. * Bourges, 9. März. Die Angeklagten werden um 10 1/4 Uhr eingeführt. Barbes, Albert und Flotte fehlen. Der Polizeikommissair Lepreux von 6-7 Gensdarmen begleitet bringt die beiden ersteren herbeigeschleppt. Flotte hat sich nackt in sein Bett gelegt und verweigert sich anzukleiden. Der Präsident giebt nach Art. 8 und 9 der „nicht abrogirten“ Septembergesetze von 1835 der bewaffneten Gewalt Auftrag, Flotte anzukleiden und herbeizuschaffen. Flotte wird nach einigen Minuten von zwei Gensdarmen hereingetragen, der eine hält ihn am Kopf, der andere bei den Beinen; nachdem sie ihn auf die Bank gesetzt nimmt man ihm die Mütze vom Kopf. Der Angeklagte ist bleich und außerordentlich erschöpft. Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz. Präsident. Sie haben das Wort nicht. Flotte. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz. Präsident. Schweigen Sie, Sie haben das Wort nicht. Flotte. Ich verlange das Wort. Ich habe genug von eurer Ausnahme-Justiz. Präsident. Wollen Sie schweigen? Flotte. Und von der widerwärtigen Nähe eurer royalistischen Persönlichkeiten. Präsident. Ruhe! Gerichtsvollzieher, rufen Sie die Zeugen auf. Bei dem Aufruf zeigt es sich, daß viele der Geladenen fehlen, darunter fast alle Volksrepräsentanten. In Betreff der Zeugen Klein (Transportirter) und Recurt erlaubt sich der Generalprokurator die Entschuldigung, daß die Aussage des Ersteren von keinem Werth sei, und daß man den Letztern nicht finden könne. Angeklagter Villain. Ich allein bin Richter über die Nützlichkeit meiner Schutzzeugen. Ich verlange daher noch einmal, daß der Transportirte Klein herbeigeschafft werde. Was Recurt betrifft, so will ich Ihnen seine Adresse geben. Thomas, Blanqui und Courtais bestehen ebenfalls auf Vorladung Recurt's. Der Präsident läßt die Zeugen abtreten, und will zum Verhör der Angeklagten schreiten. Blanqui. Ich habe die Ehre, mich in Bezug auf Art. 319 der Crim.-Prozeß-Ordnung dem zu widersetzen, und verlange, daß den Angeklagten nur bei der Zeugenconfrontation Fragen vorgelegt werden. Das Verhör der Angeklagten ist ein Attentat auf die Freiheit der Vertheidigung, eine Wiederbelebung der edlen Tortur-Prozeduren, welche bloß durch die Mattherzigkeit der Advokaten allmählig zur Gewohnheit werden konnte. In England kennt man dies feige Verfahren nicht, denn eine Feigheit ist es, einen Angeklagten zur Erzählung seiner Vergehen zu zwingen, ihn auf eine moralische Folter zu spannen, von der sich z. B. eine Frau nie siegreich erhoben hat. In England umgibt man die Angeklagten mit Rücksichten und Freiheiten, und läßt die Wahrheit nur aus den Aussagen der Zeugen erstehen. Ich verlange, daß der Prevotalhof, vor dem wir stehen, das Beispiel Englands nachahme. General-Prokurator Baroche ereifert sich wüthend gegen den Ausdruck Prevotalhof und besteht auf dem Verhör. Die Richter ziehen sich zurück und erklären nach einer Berathung von fünf Minuten, daß die Einrede Blanqui's verworfen ist. Präsident. Angeklagter Blanqui, es ist wahr, daß der Code den Präsidenten nicht zu der Formalität der Vernehmung verpflichtet, aber es ist Gewohnheit geworden, und die Gewohnheit ist für mich auch eine Pflicht. Ich werde diese Formalität mit der Ihnen stets bewiesenen Unparteilichkeit erfüllen. [Gelächter im Publikum]. Blanqui. Ich werde nicht inkonsequent sein. Ich antworte Ihnen nicht. Albert. Ich ebenso wenig. Barbes. Ich erkenne Ihre Autorität gar nicht an. Sobrier. Ich werde Ihnen keine Antwort geben. Raspail. Um konsequent mit mir zu sein, ohne darum meine Mitangeklagten zu desavouiren, bin ich bereit zu antworten. Die Sitzung dauert fort. * Bourges, 9. März. Albert hat dem Präsidenten der Haute-Cour folgende Erklärung zugeschickt: Herr Präsident! Ich habe Ihnen schon erklärt, daß ich entschlossen sei, mich nicht vor einem Tribunal zu vertheidigen, dessen Competenz ich nicht anerkenne. Der Zwischenfall mit Barbés heute Abend beweißt mir noch mehr, daß vor einem Ausnahme-Tribunal das Wort des Angeklagten nicht frei sein kann. Ich kann daher ungeachtet des Wunsches, die gegen mich geschleuderten lügnerischen Beschuldigungen vor einem andern Tribunal zu entlarven, nur wiederholen, daß ich in keiner Weise weiter an den Debatten der Haute-Cour Theil nehmen mag. Ich weigere mich aus denselben Gründen, welche Ihnen mein Freund und Gefährte Barbés gesagt hat, den Sitzungen beizuwohnen, und werde gleich ihm in der Stille meines Kerkers meine Verdammung erwarten. Albert, Maschinenbauer, Ex-Mitglied der provisorischen Regierung, Volksrepräsentant. — Der Präsident der Haute-Cour hat heute einigen 40 Volksrepräsentanten Zeugenladungen auf den 19., 20. und 21. März zugesendet. Großbritannien. * London, 10. März. In der gestrigen Unterhaus-Sitzung wurde die zweite Lesung der Navigationsbill beantragt. Es waren eine Menge Petitionen, darunter eine aus Liverpool mit 24,700 und eine aus London mit 20,757 Unterschriften gegen jede Aenderung der Schifffahrtsgesetze eingegangen. Herries trug auf zweite Lesung der Bill nach Verlauf von 6 Monaten, d. h. auf Verwerfung derselben an. Ihm antwortete J. Wilson, der das aus den oben erwähnten und ähnlichen Petitionen genommene Argument gegen die Bill als völlig haltlos nachwies: denn was seien in einer Stadt wie London 20,000 Stimmen gegen die Bill? Er zeigte zugleich, von wie geringer Bedeutung die Navigationsakte für den britischen Schiffseigenthümer sei, der gerade in Folge dieses Gesetzes, der Konkurrenz bezüglich der langen Fahrten fast in jedem Lande ausgesetzt sei, wo ihm die Konkurrenz am meisten schade. Es habe sich auch die Fähigkeit der britischen Schiffseigenthümer, mit den fremden zu konkurriren, vollständig erwiesen. Selbst im amerikanischen Handel ist die britische Schiffszahl schneller gewachsen, als die der Nordamerikaner. Während die bisherigen Gesetze dem britischen Schiffseigenthümer wenig Gewinn brächten, wirkten die darin enthaltenen Beschränkungen, höchst nachtheilig für den Konsumenten und schließlich für den Schiffseigenthümer selbst. Hr. Gladstone habe das System der Gegenseitigkeit, statt der Aufhebung der Navigationsakte, empfohlen. Er (Wilson) halte dieses System schon im Prinzip für verwerflich und praktisch für unbequem, ja unausführbar. Schließlich zählt er die vielen Vortheile und die unbedeutenden Nachtheile auf, die aus der Abschaffung der Navigationsgesetze aller Wahrscheinlichkeit nach entspringen würden. Was die aufzuhebenden Gesetze selbst angehe, so seien sie ein handgreifliches Uebel. Nach ihm sprachen Marquis Granby und Hennley gegen, und Cardwell für zweite Lesung der Bill. Auf Gladstone's Antrag wird die Debatte bis Montag vertagt. * — Wegen zwei Kriegsdämpfern, die in den Ostindien-Docks angeblich für die sizilische Regierung ausgerüstet werden, hat die hiesige neapler Gesandtschaft sich an die Polizeikommissarien und an Sir G. Grey gewandt, damit diese Schiffe nach den Bestimmungen des „Foreign Enlistment Act“ behandelt, d. h. am Auslaufen nach ihrem angeblichen Bestimmungsorte gehindert werden. Die englischen Behörden lehnen in ihren Antworten die geforderte Einmischung ab. — Von Liverpool segelten gestern wieder zwei Schiffe nach Californien ab. Das eine hatte seine Kajüte mit Passagieren angefüllt, unter ihnen eine Gesellschaft Bergleute aus Cornwall und eine Güterladung im Werth von 30,000 Pf. St. Das zweite, hatte außer einer ebenfalls werthvollen Ladung, auch Passagiere, doch eine geringere Zahl. 068 London, 10. März. Die östreichische Regierung hat der französischen am 17. Jan. c. eine von Schwarzenberg unterzeichnete Note in Betreff der Angelegenheiten Italiens überreichen lassen, die heute der Times von ihrem Korrespondenten in Neapel zugesandt worden. Gedachtes Blatt enthält außer dem ziemlich langen Aktenstück in englischer Uebersetzung folgenden räsonnirenden Artikel über diese Note: „Die Depeschen der östreichischen Regierung an die Haupt-Kabinette des europäischen Festlandes enthalten die authentischen und wichtigen Erklärungen über die vom Wiener Kabinet in Italien zu befolgende Politik. Sie zeigen erstens das Vorhandensein eines guten, wenn nicht gar herzlichen Einverständnisses zwischen Oestreich und der franz. Republik in Bezug auf das unglückliche Land, dessen Loos es so oft gewesen ist, fremde Staaten durch seine Verbrechen und Excesse in Verwirrung zu bringen. (Dies ist die Sprache der Times, desjenigen Blattes in England, das für alle Niederträchtigkeiten, für alles Morden, Plündern, Brennen, Sengen etc. der gekrönten und ungekrönten Matadore des contrerevolutionären Heerlagers in Europa täglich und stündlich vom enthusiastischsten Krämerlobe überfließt.) Diese Depeschen ermuntern stark zu der Hoffnung, daß zwischen Frankreich und Oestreich kein Konflikt auf italienischem Boden ausbrechen wird. Was die Brüsseler Konferenz anlangt, so behandelt der östreichische Minister den Plan unseres Ministers des Auswärtigen zur Wiedergeburt Italiens mit einer Strenge, die einen seltsamen Kontrast zu den Ausdrücken bildet, unter denen im Mai vorigen Jahres Baron Hummelauer den Zweck seiner Sendung auseinandersetzte. Die englisch-französische Vermittelung in den Angelegenheiten Italiens wird von Oestreich genau auf die Eine Frage, den Frieden zwischen ihm und Sardinien beschränkt. Auf keinen andern Gegenstand wollen die Minister des Kaisers sich bei gedachter Konferenz einlassen. Zugleich wird den Kabinetten von St. Petersburg und Berlin die Idee eines allgemeinen Kongresses hingeworfen, als das einzige Mittel, um Fragen, die eine Umänderung der Verträge von 1815 in sich schließen, unparteiisch und angemessen zu erörtern. In der östreichischen Note werden sodann mit größerer Bestimmtheit die Lage des Pabstes und die zur Wiederherstellung der weltlichen Selbstständigkeit, die von den katholischen Mächten für seinen geistlichen Charakter als unerläßlich betrachtet wird, zu ergreifenden Maßregeln durchgenommen. Oestreich schlägt zu diesem Zweck ganz unzweideutig eine bewaffnete Intervention vor, die zu Lande von östreichischen und neapolitanischen Truppen unternommen und zur See von einem französischen Geschwader unterstützt werden soll. Obgleich wir eine Expedition dieser Art zurückweisen, bis die absolute Nothwendigkeit solcher Maßregeln vollständig nachgewiesen wird, so ist doch anzuerkennen, daß der allgemeine Schrei und die Kriegsrüstungen gegen Oestreich in allen revolutionären Theilen Italiens, von Turin bis Rom, keinen Zweifel übrig lassen, daß die Feindseligkeiten in Kurzem beginnen werden, wenn sie nicht vielleicht schon begonnen haben. Ein Theil der sardinischen Armee, den Gioberti gegen die toskanischen Anarchisten (!! beliebter Ausdruck der Times und ähnlicher Blätter) zu verwenden suchte, hat sich unter La Marmora's Befehl jener Faktion angeschlossen, und die nationale Partei Italiens wird unter rö-

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 244. Köln, 13. März 1849. Beilage, S. 1357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz244b_1849/1>, abgerufen am 29.03.2024.