Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite
Antwort vnd Bedencken / der Theologen zu Leiptzig / auff deß Rahts zu N. Brieff / Darinnen der Rath begeret / daß die Theologen die Enturlaubung D. Joachimi Mörlini approbiren vnd billichen wolten.

WIR dancken Gott dem ewigen Vatter / vnsers HERRN Jesu Christi / sampt dem Heiligen Geyst / der in dieser gefehrlichen zeit / die Lehr deß Heiligen Evangelii / in ewren Kirchen erhelt / vnnd bitten jhn / daß er diß angezünte Liecht nit wölle lassen außleschen / vnd daß er bey euch / die reyne Lehr deß warhafftigen Glaubens erhalte / vnnd jhr rechtschaffene Frucht deß Glaubens thun möget / Amen.

So viel aber den Brieff vnd schreiben / so jhr vns zu lesen vbersendet habt / anlanget / wolten wir wündschen / daß jr für diser zeit / in der sachen D. Mörlinum belangendt / vns hettet berahtfragt / da er noch gegenwertig hette können verhöret werden / vnd den gantzen Handel für ordentlichem Richter fürbracht were / Ob jhr genungsame erhebliche vrsachen hettet / jn zu Endurlauben / Als dann hette man leichtlich darzu könnenrahten vnnd helffen / daß die Kirchen vnd Gewissen weren friedlich blieben. Aber weil jhr euch selbst habt vnter wunden / in eygner sachen zugleich Part vnd Richter zu sein / vnnd jhr jhn Endurlaubet / ehe dann die sache ordentlicher weyse verhöret vnd geörtert ist / so sehen wir nit wie man zur einigkeit der Kirchen vnd der Gewissen rathen vnd helffen köndte / wo jhr jhn nicht resituiret / vnnd gentzlich wider einstellet / vnd die sache durch ordentlichen Richter erkennen lasset. Dann wann jhr nit rechtschaffene vrsachen habt / darunb jhr von jhm / als von einem Wolffe hat fliehen müssen / so werdet jhr ninnermehr friedliche Gewissen haben / wann wir gleich sampt andern Schulen / euch beypflichten würden. Vnnd da jhr gleich erhebliche vrsachen hetten / die euch hetten mögen bewegen / jhn hinweg zu schaffen / jedoch muß der Kirchen vnd dem Befehl S. Pauli genung geschehen / der da zu Timothen schreibet / daß er keine klage auffneme wider einen Eltesten / ausser zweyen oder dreyen zeugen. Item / daß er die da sündigen für allen straffe / auff daß sich auch die andern fürchten / Er bezeuget auch für Gott / / vnd dem HERRR Jesu Christo vnd den Außerwelten Engeln / daß er solchs halte ohn eygen Gutdüncken vnd nichts thue nach gunst. Derhalben ist von nöthen / wann ein Pfarrherr vnnd Lehrer deß Evangelii / von dem Volck oder Weltlicher Oberkeit beklagt wirdt / daß die Sache von ei -

Antwort vnd Bedencken / der Theologen zu Leiptzig / auff deß Rahts zu N. Brieff / Darinnen der Rath begeret / daß die Theologen die Enturlaubung D. Joachimi Mörlini approbiren vnd billichen wolten.

WIR dancken Gott dem ewigen Vatter / vnsers HERRN Jesu Christi / sampt dem Heiligen Geyst / der in dieser gefehrlichen zeit / die Lehr deß Heiligen Evangelii / in ewren Kirchen erhelt / vnnd bitten jhn / daß er diß angezünte Liecht nit wölle lassen außleschen / vnd daß er bey euch / die reyne Lehr deß warhafftigen Glaubens erhalte / vnnd jhr rechtschaffene Frucht deß Glaubens thun möget / Amen.

So viel aber den Brieff vnd schreiben / so jhr vns zu lesen vbersendet habt / anlanget / wolten wir wündschen / daß jr für diser zeit / in der sachen D. Mörlinum belangendt / vns hettet berahtfragt / da er noch gegenwertig hette können verhöret werden / vnd den gantzen Handel für ordentlichem Richter fürbracht were / Ob jhr genungsame erhebliche vrsachen hettet / jn zu Endurlauben / Als dann hette man leichtlich darzu könnenrahten vnnd helffen / daß die Kirchen vnd Gewissen weren friedlich blieben. Aber weil jhr euch selbst habt vnter wunden / in eygner sachen zugleich Part vnd Richter zu sein / vnnd jhr jhn Endurlaubet / ehe dann die sache ordentlicher weyse verhöret vnd geörtert ist / so sehen wir nit wie man zur einigkeit der Kirchen vñ der Gewissen rathen vnd helffen köndte / wo jhr jhn nicht resituiret / vnnd gentzlich wider einstellet / vnd die sache durch ordentlichen Richter erkennen lasset. Dann wann jhr nit rechtschaffene vrsachen habt / darunb jhr von jhm / als von einem Wolffe hat fliehen müssen / so werdet jhr niñermehr friedliche Gewissen haben / wañ wir gleich sampt andern Schulen / euch beypflichten würden. Vnnd da jhr gleich erhebliche vrsachen hetten / die euch hetten mögen bewegen / jhn hinweg zu schaffen / jedoch muß der Kirchen vnd dem Befehl S. Pauli genung geschehen / der da zu Timothen schreibet / daß er keine klage auffneme wider einen Eltesten / ausser zweyen oder dreyen zeugen. Item / daß er die da sündigen für allen straffe / auff daß sich auch die andern fürchten / Er bezeuget auch für Gott / / vnd dem HERRR Jesu Christo vnd den Außerwelten Engeln / daß er solchs halte ohn eygen Gutdüncken vnd nichts thue nach gunst. Derhalben ist von nöthen / wann ein Pfarrherr vnnd Lehrer deß Evangelii / von dem Volck oder Weltlicher Oberkeit beklagt wirdt / daß die Sache von ei -

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0021" n="21"/>
      </div>
      <div>
        <head>Antwort vnd Bedencken / der Theologen zu Leiptzig / auff deß Rahts zu N.                      Brieff / Darinnen der Rath begeret / daß die Theologen die Enturlaubung D.                      Joachimi Mörlini approbiren vnd billichen wolten.<lb/></head>
        <p>WIR dancken Gott dem ewigen Vatter / vnsers HERRN Jesu Christi / sampt dem                      Heiligen Geyst / der in dieser gefehrlichen zeit / die Lehr deß Heiligen                      Evangelii / in ewren Kirchen erhelt / vnnd bitten jhn / daß er diß angezünte                      Liecht nit wölle lassen außleschen / vnd daß er bey euch / die reyne Lehr deß                      warhafftigen Glaubens erhalte / vnnd jhr rechtschaffene Frucht deß Glaubens thun                      möget / Amen.</p>
        <p>So viel aber den Brieff vnd schreiben / so jhr vns zu lesen vbersendet habt / anlanget / wolten wir wündschen / daß jr für diser zeit / in der sachen D. Mörlinum belangendt / vns hettet berahtfragt / da er noch gegenwertig hette können verhöret werden / vnd den gantzen Handel für ordentlichem Richter fürbracht were / Ob jhr genungsame erhebliche vrsachen hettet / jn zu Endurlauben / Als dann hette man leichtlich darzu könnenrahten vnnd helffen / daß die Kirchen vnd Gewissen weren friedlich blieben. Aber weil jhr euch selbst habt vnter wunden / in eygner sachen zugleich Part vnd Richter zu sein / vnnd jhr jhn Endurlaubet / ehe dann die sache ordentlicher weyse verhöret vnd geörtert ist / so sehen wir nit wie man zur einigkeit der Kirchen vn&#x0303; der Gewissen rathen vnd helffen köndte / wo jhr jhn nicht resituiret / vnnd gentzlich wider einstellet / vnd die sache durch ordentlichen Richter erkennen lasset. Dann wann jhr nit rechtschaffene vrsachen habt / darunb jhr von jhm / als von einem Wolffe hat fliehen müssen / so werdet jhr nin&#x0303;ermehr friedliche Gewissen haben / wan&#x0303; wir gleich sampt andern Schulen / euch beypflichten würden. Vnnd da jhr gleich erhebliche vrsachen hetten / die euch hetten mögen bewegen / jhn hinweg zu schaffen / jedoch muß der Kirchen vnd dem Befehl S. Pauli genung geschehen / der da zu Timothen schreibet / daß er keine klage auffneme wider einen Eltesten / ausser zweyen oder dreyen zeugen. Item / daß er die da sündigen für allen straffe / auff daß sich auch die andern fürchten / Er bezeuget auch für Gott / / vnd dem HERRR Jesu Christo vnd den Außerwelten Engeln / daß er solchs halte ohn eygen Gutdüncken vnd nichts thue nach gunst. Derhalben ist von nöthen / wann ein Pfarrherr vnnd Lehrer deß Evangelii / von dem Volck oder Weltlicher Oberkeit beklagt wirdt / daß die Sache von ei -
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[21/0021] Antwort vnd Bedencken / der Theologen zu Leiptzig / auff deß Rahts zu N. Brieff / Darinnen der Rath begeret / daß die Theologen die Enturlaubung D. Joachimi Mörlini approbiren vnd billichen wolten. WIR dancken Gott dem ewigen Vatter / vnsers HERRN Jesu Christi / sampt dem Heiligen Geyst / der in dieser gefehrlichen zeit / die Lehr deß Heiligen Evangelii / in ewren Kirchen erhelt / vnnd bitten jhn / daß er diß angezünte Liecht nit wölle lassen außleschen / vnd daß er bey euch / die reyne Lehr deß warhafftigen Glaubens erhalte / vnnd jhr rechtschaffene Frucht deß Glaubens thun möget / Amen. So viel aber den Brieff vnd schreiben / so jhr vns zu lesen vbersendet habt / anlanget / wolten wir wündschen / daß jr für diser zeit / in der sachen D. Mörlinum belangendt / vns hettet berahtfragt / da er noch gegenwertig hette können verhöret werden / vnd den gantzen Handel für ordentlichem Richter fürbracht were / Ob jhr genungsame erhebliche vrsachen hettet / jn zu Endurlauben / Als dann hette man leichtlich darzu könnenrahten vnnd helffen / daß die Kirchen vnd Gewissen weren friedlich blieben. Aber weil jhr euch selbst habt vnter wunden / in eygner sachen zugleich Part vnd Richter zu sein / vnnd jhr jhn Endurlaubet / ehe dann die sache ordentlicher weyse verhöret vnd geörtert ist / so sehen wir nit wie man zur einigkeit der Kirchen vñ der Gewissen rathen vnd helffen köndte / wo jhr jhn nicht resituiret / vnnd gentzlich wider einstellet / vnd die sache durch ordentlichen Richter erkennen lasset. Dann wann jhr nit rechtschaffene vrsachen habt / darunb jhr von jhm / als von einem Wolffe hat fliehen müssen / so werdet jhr niñermehr friedliche Gewissen haben / wañ wir gleich sampt andern Schulen / euch beypflichten würden. Vnnd da jhr gleich erhebliche vrsachen hetten / die euch hetten mögen bewegen / jhn hinweg zu schaffen / jedoch muß der Kirchen vnd dem Befehl S. Pauli genung geschehen / der da zu Timothen schreibet / daß er keine klage auffneme wider einen Eltesten / ausser zweyen oder dreyen zeugen. Item / daß er die da sündigen für allen straffe / auff daß sich auch die andern fürchten / Er bezeuget auch für Gott / / vnd dem HERRR Jesu Christo vnd den Außerwelten Engeln / daß er solchs halte ohn eygen Gutdüncken vnd nichts thue nach gunst. Derhalben ist von nöthen / wann ein Pfarrherr vnnd Lehrer deß Evangelii / von dem Volck oder Weltlicher Oberkeit beklagt wirdt / daß die Sache von ei -

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/21
Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/21>, abgerufen am 20.04.2024.