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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49. Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe. Psal. 24. Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden. Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen.

Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust?

Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat. Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen. Psal. 47. 102. Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener. Jesa. 60.

Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen?

Auch Neyn: Dann die Kirche eines jeden orts / heyst vnd ist das gantze Corpus, darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden. Eph. 4. 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche. Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung.

Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusammen kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln?

Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe: 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei-

gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49. Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe. Psal. 24. Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden. Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen.

Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust?

Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat. Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen. Psal. 47. 102. Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener. Jesa. 60.

Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen?

Auch Neyn: Dañ die Kirche eines jedẽ orts / heyst vnd ist das gantze Corpus, darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden. Eph. 4. 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche. Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung.

Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusam̃en kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln?

Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe: 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei-

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[65/0065] gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49. Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe. Psal. 24. Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden. Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen. Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust? Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat. Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen. Psal. 47. 102. Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener. Jesa. 60. Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen? Auch Neyn: Dañ die Kirche eines jedẽ orts / heyst vnd ist das gantze Corpus, darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden. Eph. 4. 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche. Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung. Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusam̃en kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln? Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe: 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei-

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/65>, abgerufen am 29.03.2024.