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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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Zum andern / wird durch solche Ceremoniam / der vocierten Person / das Ampt von Gottes vnd der Kirchen wegen / mit einem offentlichen zeugnis befohlen.

Zum Dritten / wird die vocierte Person / durch die Ordination / als durch ein offentlich Gelübte / der Kirchen für Gottes Angesichte obligieret vnd verbunden / die trewe im Ampt zubeweisen vnnd erzeygen / welche Gott an seinen Haußhaltern erfordert / darauff er sie auch richten wird. 1. Corinth. 4.

Zum Vierdten / wird durch die Ordination die Kirche an jhren Pastorem geweiset / denselbigen von Gottes wegen / vnnd an Gottes stadt zuhören.

Zum Fünfften / wird die Ordination darumb gehalten / daß dardurch die Gantze Kirche vermanet werde / mit jhrem gemeynen / fleissigen / andächtigen Gebet / das Ampt der vocierten Personen / darzu sehr viel gehöret / dem lieben Gott zubefehlen / daß er seinen Geyst / Gnade / Segen / vnnd Gedeyen darzu geben wölle.

Woher kömpt dann das Hand aufflegen / in der Ordination? vnd was bedeuts?

Es ist ein alter Ritus / im alten Testament gebreuchlich gewesen: Wenn man etwas hat wollen offentlich Gott darstellen / vnd in sonderheit befehlen. Genesis 48. Levit. 1. Marci 10. Vnd weil durch Aufflegung der Hende / etwa die offentlichen Empter den Personen im alten Testament sind befohlen worden. Num. 27. Deut. 34. So haben die Aposteln den gewönlichen Ritum / als ein nützlich Mittelding in Christlicher Freyheit beyalten / vnd bey der Ordination gebraucht. Actor. 6. 13. 14. 1. Timoth. 4.5.2. Tim. 1. Vnd also hat auch die alte Kirche / ohne Saltz vnd Schmaltz / mit Aufflegung der Hende / die Ordination celebriert. Distinct. 23. Ex Concilio Carthaginense. Vnnd den Ritum halten / vnnd brauchen auch wir in vnsern Kirchen / bey der Ordination / dann durch solche Aufflegung der Hende / wird die vocierte Person Gott dargestellet / zur offentlichen / ausserlichen anzeygung / zeugnis vnnd bestätigung / daß die Vocatio nicht schlecht Menschen thun sey / sondern daß Gott selbst / wiewol durch ordentliche Mittel / diese Person zum Predigampt beruffe / sende / vnnd bestätige. Item / daß dadurch diese Person Christo in seinem Dienst zum Predigampt verpflichtet vnnd ergeben werde. Es wird auch also dem Prediger die Kirche als für

Zum andern / wird durch solche Ceremoniam / der vocierten Person / das Ampt von Gottes vnd der Kirchen wegen / mit einem offentlichen zeugnis befohlen.

Zum Dritten / wird die vocierte Person / durch die Ordination / als durch ein offentlich Gelübte / der Kirchen für Gottes Angesichte obligieret vnd verbunden / die trewe im Ampt zubeweisen vnnd erzeygen / welche Gott an seinen Haußhaltern erfordert / darauff er sie auch richten wird. 1. Corinth. 4.

Zum Vierdten / wird durch die Ordination die Kirche an jhren Pastorem geweiset / denselbigen von Gottes wegen / vnnd an Gottes stadt zuhören.

Zum Fünfften / wird die Ordination darumb gehaltẽ / daß dardurch die Gantze Kirche vermanet werde / mit jhrem gemeynen / fleissigen / andächtigen Gebet / das Ampt der vocierten Personen / darzu sehr viel gehöret / dem lieben Gott zubefehlen / daß er seinen Geyst / Gnade / Segen / vnnd Gedeyen darzu geben wölle.

Woher kömpt dann das Hand aufflegen / in der Ordination? vnd was bedeuts?

Es ist ein alter Ritus / im alten Testament gebreuchlich gewesen: Wenn man etwas hat wollen offentlich Gott darstellen / vnd in sonderheit befehlen. Genesis 48. Levit. 1. Marci 10. Vnd weil durch Aufflegung der Hende / etwa die offentlichen Empter den Personen im altẽ Testament sind befohlen worden. Num. 27. Deut. 34. So haben die Aposteln den gewönlichen Ritum / als ein nützlich Mittelding in Christlicher Freyheit beyalten / vnd bey der Ordination gebraucht. Actor. 6. 13. 14. 1. Timoth. 4.5.2. Tim. 1. Vnd also hat auch die alte Kirche / ohne Saltz vnd Schmaltz / mit Aufflegung der Hende / die Ordination celebriert. Distinct. 23. Ex Concilio Carthaginense. Vnnd den Ritum halten / vnnd brauchen auch wir in vnsern Kirchen / bey der Ordination / dañ durch solche Aufflegung der Hende / wird die vocierte Person Gott dargestellet / zur offentlichen / ausserlichen anzeygung / zeugnis vnnd bestätigung / daß die Vocatio nicht schlecht Menschen thun sey / sondern daß Gott selbst / wiewol durch ordentliche Mittel / diese Person zum Predigampt beruffe / sende / vnnd bestätige. Item / daß dadurch diese Person Christo in seinem Dienst zum Predigampt verpflichtet vnnd ergeben werde. Es wird auch also dem Prediger die Kirche als für

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[68/0068] Zum andern / wird durch solche Ceremoniam / der vocierten Person / das Ampt von Gottes vnd der Kirchen wegen / mit einem offentlichen zeugnis befohlen. Zum Dritten / wird die vocierte Person / durch die Ordination / als durch ein offentlich Gelübte / der Kirchen für Gottes Angesichte obligieret vnd verbunden / die trewe im Ampt zubeweisen vnnd erzeygen / welche Gott an seinen Haußhaltern erfordert / darauff er sie auch richten wird. 1. Corinth. 4. Zum Vierdten / wird durch die Ordination die Kirche an jhren Pastorem geweiset / denselbigen von Gottes wegen / vnnd an Gottes stadt zuhören. Zum Fünfften / wird die Ordination darumb gehaltẽ / daß dardurch die Gantze Kirche vermanet werde / mit jhrem gemeynen / fleissigen / andächtigen Gebet / das Ampt der vocierten Personen / darzu sehr viel gehöret / dem lieben Gott zubefehlen / daß er seinen Geyst / Gnade / Segen / vnnd Gedeyen darzu geben wölle. Woher kömpt dann das Hand aufflegen / in der Ordination? vnd was bedeuts? Es ist ein alter Ritus / im alten Testament gebreuchlich gewesen: Wenn man etwas hat wollen offentlich Gott darstellen / vnd in sonderheit befehlen. Genesis 48. Levit. 1. Marci 10. Vnd weil durch Aufflegung der Hende / etwa die offentlichen Empter den Personen im altẽ Testament sind befohlen worden. Num. 27. Deut. 34. So haben die Aposteln den gewönlichen Ritum / als ein nützlich Mittelding in Christlicher Freyheit beyalten / vnd bey der Ordination gebraucht. Actor. 6. 13. 14. 1. Timoth. 4.5.2. Tim. 1. Vnd also hat auch die alte Kirche / ohne Saltz vnd Schmaltz / mit Aufflegung der Hende / die Ordination celebriert. Distinct. 23. Ex Concilio Carthaginense. Vnnd den Ritum halten / vnnd brauchen auch wir in vnsern Kirchen / bey der Ordination / dañ durch solche Aufflegung der Hende / wird die vocierte Person Gott dargestellet / zur offentlichen / ausserlichen anzeygung / zeugnis vnnd bestätigung / daß die Vocatio nicht schlecht Menschen thun sey / sondern daß Gott selbst / wiewol durch ordentliche Mittel / diese Person zum Predigampt beruffe / sende / vnnd bestätige. Item / daß dadurch diese Person Christo in seinem Dienst zum Predigampt verpflichtet vnnd ergeben werde. Es wird auch also dem Prediger die Kirche als für

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/68>, abgerufen am 28.03.2024.