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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602.

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Der Bürgermeister vnd Raths verwandten in der Heinrichstadt Aydt.

ICh gelobe vnd schwere einen Aydt zu Gott vnd auff sein Wort / das ich wil vnd sol negst dem meinem gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. als meinem gnedigen Landesfürsten vnd hoher natürlicher Obrigkeit / Wie auch S. F. G. Erben vnd nachkommenden Regierenden Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. geleisteten Erbhuldigungs Aydt / Vnd so weit vnd ferne es demselben nicht nachteilig vnd zu gegen / bey euch Bürgermeistern vnd Rathmännen / Wie auch bey allen vnd jeden Bürgern vnd Einwohnern dieser Heinrichstadt mein Leib vnd Guth auffsetzen / Gottes Ehre vnd sein heiliges Wort als ein fromb Christ nach meinem höchsten vermügen helfen befordern / vnd darumb in keiner Noth außflucht suchen / Dann auch vber die albereit geleistete Bürger Pflicht / als ein

[Tabelle]
bestes in acht nehmen / einem jeden darzu er befugt / durch schleuniges Recht ohne ansehen der Personen befurdern helffen / vnd sonsten alles anders thun / leisten vnd verrichten / was die Fürstliche Heinrichstedtische Privilegia vnd Ordenung am Tage Pauli bekehrung Anno 1602. gegeben / in dem ein vnd andern Punct allenthalben mit sich bringen / So war mir Gott helffe vnd sein heiliges Wort.

Der Bürgermeister vnd Raths verwandten in der Heinrichstadt Aydt.

ICh gelobe vnd schwere einen Aydt zu Gott vnd auff sein Wort / das ich wil vnd sol negst dem meinem gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. als meinem gnedigen Landesfürsten vnd hoher natürlicher Obrigkeit / Wie auch S. F. G. Erben vnd nachkommenden Regierenden Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. geleisteten Erbhuldigungs Aydt / Vnd so weit vnd ferne es demselben nicht nachteilig vnd zu gegen / bey euch Bürgermeistern vnd Rathmännen / Wie auch bey allen vnd jeden Bürgern vnd Einwohnern dieser Heinrichstadt mein Leib vnd Guth auffsetzen / Gottes Ehre vnd sein heiliges Wort als ein fromb Christ nach meinem höchsten vermügen helfen befordern / vnd darumb in keiner Noth außflucht suchen / Dann auch vber die albereit geleistete Bürger Pflicht / als ein

[Tabelle]
bestes in acht nehmen / einem jeden darzu er befugt / durch schleuniges Recht ohne ansehen der Personen befurdern helffen / vnd sonsten alles anders thun / leisten vnd verrichten / was die Fürstliche Heinrichstedtische Privilegia vnd Ordenung am Tage Pauli bekehrung Anno 1602. gegeben / in dem ein vnd andern Punct allenthalben mit sich bringen / So war mir Gott helffe vnd sein heiliges Wort.

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[0072] Der Bürgermeister vnd Raths verwandten in der Heinrichstadt Aydt. ICh gelobe vnd schwere einen Aydt zu Gott vnd auff sein Wort / das ich wil vnd sol negst dem meinem gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio zu Braunschweig / etc. als meinem gnedigen Landesfürsten vnd hoher natürlicher Obrigkeit / Wie auch S. F. G. Erben vnd nachkommenden Regierenden Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. geleisteten Erbhuldigungs Aydt / Vnd so weit vnd ferne es demselben nicht nachteilig vnd zu gegen / bey euch Bürgermeistern vnd Rathmännen / Wie auch bey allen vnd jeden Bürgern vnd Einwohnern dieser Heinrichstadt mein Leib vnd Guth auffsetzen / Gottes Ehre vnd sein heiliges Wort als ein fromb Christ nach meinem höchsten vermügen helfen befordern / vnd darumb in keiner Noth außflucht suchen / Dann auch vber die albereit geleistete Bürger Pflicht / als ein bestes in acht nehmen / einem jeden darzu er befugt / durch schleuniges Recht ohne ansehen der Personen befurdern helffen / vnd sonsten alles anders thun / leisten vnd verrichten / was die Fürstliche Heinrichstedtische Privilegia vnd Ordenung am Tage Pauli bekehrung Anno 1602. gegeben / in dem ein vnd andern Punct allenthalben mit sich bringen / So war mir Gott helffe vnd sein heiliges Wort.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_privilegia_1602/72>, abgerufen am 28.03.2024.