Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602.

Bild:
<< vorherige Seite
Hertzogen Heinrichen Julij zu Braunschweig Burgk: vnd Haußfrieden / de dato 25. Martij Anno 1592.

Von Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulierter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lünebugk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Prälaten / Graffen / Herrn / Rittern / Edeleuten / Stadthaltern / Cantzlern / Räthen / Vögten / Drosten / Haubt: vnd Ambtleuten / Hoffdienern / Cantzleyen / Rentereien / Bürgermeistern / Bürgern / Vnterthanen / Verwandten / auch frembden Geistlichen vnd Weltlichen vnd allen dieses Brieffs ansichtigern / oder den dauon glaubwirdige Abschrifft zu lesen fürkömpt / oder hören werden / wes Standes oder Wesens die sein / vnsern Gnedigen / Günstigen Gruß / Gnad / Gunst / vnd alles guts zuuorn / vnd thun menniglich zuwissen / Nach dem Weiland die Hochgeborne Fürsten Herr Heinrich der Elter / Herr Heinrich der Jünger vnd Herr Julius / etc. Hertzo-

Hertzogen Heinrichen Julij zu Braunschweig Burgk: vnd Haußfrieden / de dato 25. Martij Anno 1592.

Von Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulierter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lünebugk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Prälaten / Graffen / Herrn / Rittern / Edeleuten / Stadthaltern / Cantzlern / Räthen / Vögten / Drosten / Haubt: vnd Ambtleuten / Hoffdienern / Cantzleyen / Rentereien / Bürgermeistern / Bürgern / Vnterthanen / Verwandten / auch frembden Geistlichen vnd Weltlichen vnd allen dieses Brieffs ansichtigern / oder den dauon glaubwirdige Abschrifft zu lesen fürkömpt / oder hören werdẽ / wes Standes oder Wesens die sein / vnsern Gnedigen / Günstigen Gruß / Gnad / Gunst / vnd alles guts zuuorn / vnd thun menniglich zuwissen / Nach dem Weiland die Hochgeborne Fürsten Herr Heinrich der Elter / Herr Heinrich der Jünger vnd Herr Julius / etc. Hertzo-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0083"/>
      </div>
      <div>
        <head>Hertzogen Heinrichen Julij zu Braunschweig Burgk: vnd Haußfrieden / de dato                      25. Martij Anno 1592.</head><lb/>
        <p>Von Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulierter Bischoff zu Halberstadt /                      vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lünebugk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern                      Prälaten / Graffen / Herrn / Rittern / Edeleuten / Stadthaltern / Cantzlern /                      Räthen / Vögten / Drosten / Haubt: vnd Ambtleuten / Hoffdienern / Cantzleyen /                      Rentereien / Bürgermeistern / Bürgern / Vnterthanen / Verwandten / auch frembden                      Geistlichen vnd Weltlichen vnd allen dieses Brieffs ansichtigern / oder den                      dauon glaubwirdige Abschrifft zu lesen fürkömpt / oder hören werde&#x0303; / wes Standes oder Wesens die sein / vnsern Gnedigen / Günstigen Gruß / Gnad                      / Gunst / vnd alles guts zuuorn / vnd thun menniglich zuwissen / Nach dem                      Weiland die Hochgeborne Fürsten Herr Heinrich der Elter / Herr Heinrich der                      Jünger vnd Herr Julius / etc. Hertzo-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0083] Hertzogen Heinrichen Julij zu Braunschweig Burgk: vnd Haußfrieden / de dato 25. Martij Anno 1592. Von Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulierter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lünebugk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Prälaten / Graffen / Herrn / Rittern / Edeleuten / Stadthaltern / Cantzlern / Räthen / Vögten / Drosten / Haubt: vnd Ambtleuten / Hoffdienern / Cantzleyen / Rentereien / Bürgermeistern / Bürgern / Vnterthanen / Verwandten / auch frembden Geistlichen vnd Weltlichen vnd allen dieses Brieffs ansichtigern / oder den dauon glaubwirdige Abschrifft zu lesen fürkömpt / oder hören werdẽ / wes Standes oder Wesens die sein / vnsern Gnedigen / Günstigen Gruß / Gnad / Gunst / vnd alles guts zuuorn / vnd thun menniglich zuwissen / Nach dem Weiland die Hochgeborne Fürsten Herr Heinrich der Elter / Herr Heinrich der Jünger vnd Herr Julius / etc. Hertzo-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_privilegia_1602
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_privilegia_1602/83
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Heinrich Julius von]: Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt, 1602, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_privilegia_1602/83>, abgerufen am 20.04.2024.