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Reichspost. Nr. 233, Wien, 12.10.1897.

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233 Wien, Dienstag Reichspost 12. October 1897

[Spaltenumbruch]
Volkswirthschaftlicher Theil.
Gegen die geplante Transportsteuer

hat
neuestens auch das Gremium der Wiener Kaufmann-
schaft in einer Resolution, welche den gegenwärtigen
Zeitpunkt als ungeeignet zur Einführung einer neuen
Steuer bezeichnet, protestirt. Auch mehrere kaufmännische
und industrielle Gewerbe haben gegen die neue Trans-
portsteuer energisch Protest erhoben.

Eisen- und Blechfabriks-Gesellschaft
"Union".

Das Handelsgericht Wien verlautbart die
Bestellung des Dr. Eduard Wolffhardt, Hof- und Ge-
richtsadvocat in Wien, zum gemeinsamen Curator für
die Besitzer der von der k. k. priv. Eisen- und Blech-
fabriks-Gesellschaft "Union" emittirten Theilschuld
verschreibungen ihres fünfpercentigen Prioritätsanlehens-
vom 14. April 1894 per 1 Million Gulden zur
Wahrung der durch die Zahlungssuspendirung der k. k.
priv. Eisen- und Blechfabriks-Gesellschaft "Union" ge-
fährdeten Rechte dieser Prioritäre.

Die Execution auf Grund von Urtheilen
ungarischer Börsenschiedsgerichte

ist in Oester-
reich zufolge einer Entscheidung des Obersten Gerichts-
hofes ganz unzulässig.

Ursprungs-Certificate für Tunis.

Die tune-
sische Regierung hat verfügt, daß die aus Vertrags-
staaten kommenden Waaren behufs der zollbegünstigten
Behandlung einer Ursprungsnachweisung bedürfen. Die
hiezu erlassene Durchführungsvorschrift liegt zur Ein-
sicht im Kammerbureau auf.

Insolvenznachrichten.

Der Creditorenverein meldet
folgende Insolvenzen: Hermann Kern in Kunfelegyhaza;
Jakob Propper in Fegyvernek; Sandor Czitter in Kunfe-
leghhaza: Ignaz Schwarz, Kaufmann in Nyiregyhaza;
Robert Andres, Leinwanderzeuger in Wildenschwert; Hans
Bauer, Confectionsgeschäftshinhaber in Reichenberg; Simon
Gersten, Galanteriehändler in Stanislau. Das k. u. k. Con-
sulat in Monastir theilt mit, daß die dort etablirte
Galanteriewarenfirma Pierre N. Goggo insolvent erklärt
wurde.

Anläßlich der Wahlen in die Erwerbsteuer-
Commissionen

sei hier kurz erinnert, daß das active
Wahlrecht allen Steuerpflichtigen der betreffenden
Steuergesellschaft zukommt, wenn sie im Vollgenusse der
bürgerlichen und politischen Rechte sind. Es sind also
auch Frauen wählbar. Mehrere Theilhaber eines Ge-
schäftes haben nur eine Stimme. Minderjährige und
unter Curatel stehende Personen üben ihr Wahlrecht
durch einen Vertreter aus. Vom Wahlrechte ausge-
schlossen sind die Hausirer, die Wandergewerbe, ferner
die ihr Gewerbe verpachtet, die Cridatare und alle
rechtskräftig Verurtheilten. Ausgeschlossen sind auch
Jene, die ihr Gewerbe zurückgelegt und nicht aus dem
Erwerbsteuerregister gelöscht sind. Das passive Wahl-
recht kommt allen Erwerbsteuerpflichtigen der betreffenden
Steuergesellschaft zu, beziehungsweise in der I. und
II. Erwerbssteuerclasse jenen leitenden Betriebsbeamten
die das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben
und sich im Vollgenusse der bürgerlichen
und politischen Rechte befinden. Bei den Erwerbsteuer-
commissions[w]ahlen sind 248 Mandate zu vergeben; die
Anna[hme] der Wahl ist Pflicht. Die Verweigerung der
Uebernahme der Function wird mit einer Geldstrafe ge-
ahndet. Das Amt wird nicht honorirt, es ist blos
Ehrenamt. Die Wählerlisten werden nicht vom
Magistrate, sondern von der Steueradministration an-
gefertigt. Die Wahl können nur ablehnen: Mitglieder
des Reichsrathes oder Landtages, über 60 Jahre alte
oder mit hindernden Körpergebrechen behaftete Personen;
sodann diejenigen, die bereits Mitglieder einer
Schätzungscommission für die Personal-Einkommensteuer
sind. Es wählen in der vierten Steuerclasse in Wien
die Fünf- und Zehnguldenmänner, in der dritten die
Wähler mit einer Quote von 21 bis 521/2 fl., in der
zweiten Diejenigen mit einer Quote von 63 bis 315 fl.,
und in der ersten Classe die Steuerträger, deren Quote
420 bis 1500 fl. beträgt. Die Wahl wird von der
Gemeindebehörde geleitet. Der Bürgermeister als Wahl-
commissär designirt die Wahlleiter in jeder Gemeinde.
Wenn ein Steuerträger die Legitimation verliert, muß
er sich ausweisen, um ein Duplicat zu erhalten. In
jedem Falle wird ein Protokoll mit den genauen
Namen etc, aufgenommen. Jeder vom Wähler nicht
unterschriebene Zettel ist ungiltig. Die Zettel können
auch per Post aufgegeben werden. Obwohl die Porto-
freiheit nicht angeordnet ist, wurde die Post verpflichtet,
auch unfrankirte Wahlzettel an die Commission zu-
zustellen.

Die Wahltermine sind: Für die IV. Wahlkategorie
18. October; für die III. Wahlkategorie 21. October;
für die II. Wahlkategorie 23. October; für die I. Wahl-
kategorie 26. October.

Am Dienstag, den 12. d. M., Abends 7 Uhr,
findet in Stix' Saal, 14. Bezirk, Reindorfgasse 3, eine
Schuhmacherversammlung für die Be-
zirke XIV und XV statt, auf deren Tagesordnung die
Besprechung von Steuerangelegenheiten und die Auf-
stellung von Candidaten in die Steuer-Commission steht.

Es werden jene Wähler, welche ihr Wahlrecht
nicht persönlich ausüben, dringend gebeten, ihre Stimm-
zettel nur zuverlässigen Vertrauensmännern der christlich-
socialen Partei auszufolgen.




Zu den Wahlen in die Erwerbsteuer-Com-
missionen:

Auskünfte für die so hochwichtigen Wahlen
in die Erwerbsteuer-Commissionen ertheilen im 13. Be-
zirke folgende Herren Vertrauensmänner: In Hietzing
[Spaltenumbruch] die Herren Karl Bayer, Altgasse 16, Anton Harge,
Hauptstraße 8, Martin Fellner, Wattmanngasse 11,
Dr. Erwin v. Spaun, Trautmansdorfgasse 16,
Theodor Schrebb, Lainzerstraße 99, Heinrich Ger-
storfer, Am Platz 6, in Penzing Georg Gusenleitner,
Penzingerstraße 79, Franz Assem, Penzingerstraße 72,
Diego Graf Nyß, Nisselgasse 10, Andreas Seifert,
Linzerstraße 61, Johann Steindl, Linzerstraße 171,
Franz Hatterschafka, Flachgasse 3, Karl Ristil, Matzner-
gasse 6, Franz Franzl, Anschützgasse 38, Eduard
Kittenberger, Weiglgasse 21, Josef Rauer, Weiglgasse 4,
Leopold Karlinger, Hadikgasse 96, Victor Hortschak,
Penzingerstraße 73, Josef Oeberst, Penzingerstraße 44,
in Breitensee Ludwig Zatzka, Breitenseerstraße 8,
Friedrich Schmidt, Breitenseerstraße 46, Anton Nürn-
berger, Breitenseerstraße 56, Leopold Kichler, Breiten-
seerstraße 17, Johann Müller, Breitenseeerstraße 41,
Josef Höllwarth, Schönerergasse 3, Ferdinand A.
Wessely, Marnogasse 2, Franz Humperstetter, Kuef-
steingasse 24, in Baumgarten Karl Brustmann,
Friedhofstraße 35, Georg Rehm, Linzerstraße 251,
Georg Herberth, Hütteldorferstraße 275, in Hüttel-
dorf
Johann Glößl, Bergmillergasse 6, Leopold Wolf,
Linzerstraße 412, in Ober-St. Veit Alois Müller,
Auhofstraße 150, in Hacking Johann Glasauer,
Glasauergasse 34, Karl Rohrbacher, H. Hauptstraße
Nr. 119, Franz Rainer, Auhofstraße 141, Ignaz
Pitsch, Amalienstraße 12, Georg Nusterer, Schweizer-
thalgasse 14, in Unter-St. Veit Felix Hraba, Auhof-
straße 55, Richard Kaspar, Feldmühlgasse 18, Karl
Wagner, Reichgasse 10, in Speising-Lainz Josef
Hampel, Gallgasse 31, Josef Fink, Fasangartengasse 1,
Sebald Lorenz, Lainzerstraße 135, Gabriel Kröpfl,
Anton Langergasse 36, Johann Weilguny, Gallgasse 12.




Gewerbe.
Die Frage der Meisterkrankencassen

kam
auch auf dem gestern zusammengetretenen österreichischen
Aerztevereinstag zur Sprache durch ein Referat des
Dr. Adler, der folgenden Antrag stellte: Jede wie
immer geartete Pauschalirung sowie Uebernahme einer
fixen Anstellung bei den Meisterkrankencassen ist unzu-
lässig. Die Behandlung der Mitglieder der Meister-
krankencassen darf nur nach ortsüblichem Tarife statt-
finden. Wer gegen diese Bestimmung handelt, verstößt
gegen die Würde des ärztlichen Standes und unterliegt
eventuell dem ehrenräthlichen Verfahren. Die Aerzte-
kammern werden ersucht, zu erklären, daß Jeder gegen
diese Bestimmungen Zuwiderhandelnde die Folgen selbst
tragen müßte. Auch werden die Aerztekammern, in
deren Sprengel sich medicinische Facultäten befinden,
ersucht, einem jeden neu promovirten Arzte die in
dieser Resolution enthaltenen Bestimmungen in geeigneter
Weise bekannt zu geben. Die ärztlichen Vereine, be-
ziehungsweise Vereinssectionen mögen energisch und un-
ablässig dahin wirken, daß sich Vereins- beziehungsweise
Sectionsmitglieder ehrenwörtlich verpflichten,
gegenüber den Meisterkrankencassen im Sinne der obigen
Bestimmungen vorzugehen und auch jene Aerzte, die
keinem Aerztevereine angehören, bestimmen, sich dieser
Vereinbarung anzuschließen. Die ärztlichen Vereine, be-
ziehungsweise Vereinssectionen, mögen jede Neuetablirung
eines Arztes unverzüglich der zuständigen Aerztekammer
anzeigen. Gleichzeitig ist an den neu etablirten Collegen
die Aufforderung, der ehrenräthlichen Vereinbarung bei-
zutreten, zu richten. Der Geschäftsausschuß wird auf-
gefordert, die Aerztekammern in ihren die Meistercassen
betreffenden Actionen kräftigst zu unterstützen. Der
XI. österreichische Aerztevereinstag spricht den Aerzte-
kammern für ihre bisherigen diesbezüglichen Actionen
den wärmsten Dank aus. Der Antrag wurde ein-
stimmig angenommen.
Wie aus dem Ver-
halten der Aerzte hervorgeht, dürften die Genossen-
schaften einen äußerst schwierigen Stand haben, wenn
sie bei der Bestellung der Heilkünstler für die zu er-
richtenden Meisterkrankencassen deren Wünschen, zugleich
aber auch der materiellen Lage der Cassen Rechnung
tragen sollen.




Aus dem Gerichtssaale.
Bestialische That eines Liebespaares.

Die 25jährige
Webergehilfenswitwe Marie Klima, Mutter eines drei-
jährigen Töchterchens, lebte mit dem 23jährigen Weber-
gehilfen Carl Schebela in wilder Ehe. Letzterer hatte
es auf das kleine Vermögen des Kindes, welches demselben
von seinem Vater hinterlassen wurde, abgesehen und suchte
durch Mißhandlungen den baldigen Tod der kleinen Hedwig
herbeizuführen. Dieselbe wurde in eine Kammer eingesperrt,
schlecht genährt, und als sich ihrer die Nachbarsleute an-
nahmen und ihr Nahrungsmittel zusteckten, sperrte der Un-
mensch das Kind in einen feuchten Keller, wo er es wieder-
holt unbarmherzig schlug. In Folge dessen erkrankte das
Kind an Rachitis und lag mit verkrümmten Armen und
Füßen auf der nackten, feuchten Erde. Als sich die Groß-
mutter des Kindes annahm, beschloß Schebela, dasselbe um-
zubringen. Nachdem er das Kind unmenschlich geprügelt und
mit Füßen getreten hatte, erfaßte er es bei den Beinen und
schleuderte den Kopf mehrmals gegen einen Ofen, in Folge
dessen der Tod eintrat. Und Alles geschah vor den Augen
der Mutter des Kindes (!), welche sich ganz passiv dazu ver-
hielt. Als das Kind todt dalag, lief Marie Klima zu den
Nachbarn und erzählte ihnen, daß ihr Töchterchen eines
natürlichen Todes starb. Die Leute besichtigten die Leiche
und fanden Verletzungen vor. Der Leichenbeschauer, von
dem Schebela den Beschauzettel begehrte, wurde stutzig und
er gab ihm den Zettel mit einer Verdachtsbemerkung an
[Spaltenumbruch] den Districtsarzt. Schebela schöpfte V[herdacht] riß das
Couvert heimlich auf und übergab dem Arzte den Beschau-
zettel, nachdem er das Schreiben vernichtet hatte. Dennoch
begab sich der Arzt zur Leiche und bei Besichtigung derselben
fand er nicht nur zahlreiche Beschädigungen, sondern auch
Stichwunden in den Schselhöhlen vor. Daraufhin wurde
das entmenschte Liebespaar verhaftet und dem Landesgerichte
Brünn eingeliefert, wo es sich wegen Verbrechens des
Mordes, bez. Vorschubleistung, vor dem Schwurgerichte zu
verantworten hatte. Da die Angeklagten trotz der Aussagen
der Zeugen bei ihrer Behauptung blieben, das Kind sei in-
folge einer längeren Krankheit gestorben, wurde die Ver-
handlung zum Zwecke der Einholung eines Facultäts-
Gutachtens vertagt.

Wenig Rücksicht auf das zarte Geschlecht

hat der Polizeicommissär Dr. Hans Leinweber
genommen, indem er beim Betreten eines Tramway-
Waggons die Thüre hinter sich heftig zuschlug und
hiebei der Beamtensgattin Marie Gallian das
Kleid einzwängte. Letztere ließ eine Bemerkung hierüber
fallen, woeauf der Polizeicommissär von der Frau ver-
langte, sie möge sich legitimiren und als sie das nicht
that, rief er bei der nächsten Haltestelle einen Wach-
mann und ließ die Beamtensfrau zum Polizeicom-
missariat stellen(!). Auf Grund dieses Vorfalles erhob
jede der Parteien gegen die andere eine Ehrenbeleidi-
gungsklage. Vor Gericht bemühte sich der Richter einen
Ausgleich herbeizuführen, welchen der Polizeicommissär
jedoch davon abhängig machte, daß Frau Gallian ihn
um Verzeihung bitte. Vergebens suchten der Richter
und der Vertheidiger zu interveniren, der Polizeicom-
missär möge auf diese Demüthigung gegenüber einer
Dame verzichten; denn Letztere war hiezu nicht zu be-
wegen. Frau Gallian erklärte sich schließlich, um
der Geschichte ein Ende zu machen, zu einer Abbitte
bereit, worauf das gerichtliche Verfahren eingestellt
wurde.

Wegen Hochverraths verurtheilter Social-
demokrat.

Von dem Schwurgerichte in Brünn
wurde der Fabriksarbeiter Franz Heinz aus Latein
wegen einer Aeußerung, die er bei der social-
demokratischen Versammlung in Welatitz gemacht hat,
in geheim durchgeführter Verhandlung des Hochverraths
schuldig erkannt und zu 3 Jahren schweren Kerkers
verurtheilt.

Verspottung eines katholischen Priesters.

Vor dem Erkenntnißgerichte unter Vorsitz des Landes-
gerichtsrathes Dr. v. Grohmann hatte sich der
Agent Max Weichmuth wegen Beleidigung der
katholischen Kirche zu verantworten, weil er anläßlich
der Frohnleichnamsprocession in der Brigittenau über
die Beleibtheit des Cooperators Fiedler in einer
nicht wiederzugebenden Weise spottete, weshalb der
k k. Stromaufseher Türk dessen Verhaftung ver-
anlaßt hatte. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten
schuldig und verurtheilte ihn zu 14 Tagen Arrests,
wogegen derselbe die Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete.

Wenn ein Diurnist beim Postamte zum
Geldmanipulationsdienst verwendet wird.

Beim
Postamte an der Productenbörse wurde unbegreiflicher
Weise ein Diurnist, Namens Josef Cerne, mit dem
Geldanweisungs- und Postsparcassen-Verkehr betraut,
welcher sich in Nothlage befand und daher den von
einer Partei eingezahlten Betrag per 203 fl. für sich
verwendete. Als diese Malversation bekannt wurde,
ersetzte der Vater des Diurnisten den unterschlagenen
Betrag. Cerne hatte sich aber trotzdem vor dem Schwur-
gerichte wegen Amtsveruntreuung zu verantworten und
gab an, er habe seit Wochen eine Unterstützung von
seinem Vater zu erwarten gehabt. Wäre dieselbe nur
einen Tag früher, als sie thatsächlich eintraf, ihm zuge-
kommen, so hätte er den Schaden noch vor der Anzeige
gut machen können. Die Geschwornen verneinten mit
10 gegen 2 Stimmen die Schuldfrage, worauf der An-
geklagte freigesprochen wurde. Daß bei einem Postamt
zu dem verantwortlichen und bei laxer Controle ver-
führerischen Geldmanipulationsdienst ein mit 1 fl. 50 kr.
angestellter Diurnist verwendet wird, ist doch mehr als
naiv!




Vereinsnachrichten.
* Wanderversammlung des Vereines für öster-
reichische Volkskunde.

Der genannte Verein hält seine
diesjährige Wanderversammlung in Krems an der Donau
Sonntag, den 24. October ab. Der allgemeine n.-ö. Volks
bildungsverein, der Kremser Museumsverein, der Kremser
Männergesangverein und die Localbehörden haben sich für
das Gelingen dieser Versammlung, an welcher sich auch die
Kremser Damen in der alten Goldhaubentracht betheiligen
werden, eingesetzt. Das Programm verspricht ein sehr an-
ziehendes zu werden. Anmeldungen für die Theilnahme
werden in der Kanzlei des Museums für österreichische
Völkerkunde, I., Wipplingerstraße 34, entgegengenommen.

* Der Volksvereins-Ausschuß in Fünfhaus

be-
schloß in seiner gestrigen Vollversammlung, in der nächsten
Woche eine Wählerversammlung einzuberufen, in welcher
einerseits die Wichtigkeit des neuen Erwerbsteuergesetzes,
andererseits aber auch die schon nahe bevorstehenden Wahlen
in die Erwerbsteuer-Commissionen einer gründlichen Er-
örterung unterzogen werden sollen. Die p. t. Wähler
werden ergebenst ersucht, ihre Stimmzettel gut aufzubewahren,
damit sich nicht abermals ein Stimmenkauf etc., wie bei
den Handelskammerwahlen, einschleichen könne.




233 Wien, Dienſtag Reichspoſt 12. October 1897

[Spaltenumbruch]
Volkswirthſchaftlicher Theil.
Gegen die geplante Transportſteuer

hat
neueſtens auch das Gremium der Wiener Kaufmann-
ſchaft in einer Reſolution, welche den gegenwärtigen
Zeitpunkt als ungeeignet zur Einführung einer neuen
Steuer bezeichnet, proteſtirt. Auch mehrere kaufmänniſche
und induſtrielle Gewerbe haben gegen die neue Trans-
portſteuer energiſch Proteſt erhoben.

Eiſen- und Blechfabriks-Geſellſchaft
„Union“.

Das Handelsgericht Wien verlautbart die
Beſtellung des Dr. Eduard Wolffhardt, Hof- und Ge-
richtsadvocat in Wien, zum gemeinſamen Curator für
die Beſitzer der von der k. k. priv. Eiſen- und Blech-
fabriks-Geſellſchaft „Union“ emittirten Theilſchuld
verſchreibungen ihres fünfpercentigen Prioritätsanlehens-
vom 14. April 1894 per 1 Million Gulden zur
Wahrung der durch die Zahlungsſuspendirung der k. k.
priv. Eiſen- und Blechfabriks-Geſellſchaft „Union“ ge-
fährdeten Rechte dieſer Prioritäre.

Die Execution auf Grund von Urtheilen
ungariſcher Börſenſchiedsgerichte

iſt in Oeſter-
reich zufolge einer Entſcheidung des Oberſten Gerichts-
hofes ganz unzuläſſig.

Urſprungs-Certificate für Tunis.

Die tune-
ſiſche Regierung hat verfügt, daß die aus Vertrags-
ſtaaten kommenden Waaren behufs der zollbegünſtigten
Behandlung einer Urſprungsnachweiſung bedürfen. Die
hiezu erlaſſene Durchführungsvorſchrift liegt zur Ein-
ſicht im Kammerbureau auf.

Inſolvenznachrichten.

Der Creditorenverein meldet
folgende Inſolvenzen: Hermann Kern in Kunfelegyhaza;
Jakob Propper in Fegyvernek; Sandor Czitter in Kunfe-
leghhaza: Ignaz Schwarz, Kaufmann in Nyiregyhaza;
Robert Andres, Leinwanderzeuger in Wildenſchwert; Hans
Bauer, Confectionsgeſchäftshinhaber in Reichenberg; Simon
Gerſten, Galanteriehändler in Stanislau. Das k. u. k. Con-
ſulat in Monaſtir theilt mit, daß die dort etablirte
Galanteriewarenfirma Pierre N. Goggo inſolvent erklärt
wurde.

Anläßlich der Wahlen in die Erwerbſteuer-
Commiſſionen

ſei hier kurz erinnert, daß das active
Wahlrecht allen Steuerpflichtigen der betreffenden
Steuergeſellſchaft zukommt, wenn ſie im Vollgenuſſe der
bürgerlichen und politiſchen Rechte ſind. Es ſind alſo
auch Frauen wählbar. Mehrere Theilhaber eines Ge-
ſchäftes haben nur eine Stimme. Minderjährige und
unter Curatel ſtehende Perſonen üben ihr Wahlrecht
durch einen Vertreter aus. Vom Wahlrechte ausge-
ſchloſſen ſind die Hauſirer, die Wandergewerbe, ferner
die ihr Gewerbe verpachtet, die Cridatare und alle
rechtskräftig Verurtheilten. Ausgeſchloſſen ſind auch
Jene, die ihr Gewerbe zurückgelegt und nicht aus dem
Erwerbſteuerregiſter gelöſcht ſind. Das paſſive Wahl-
recht kommt allen Erwerbſteuerpflichtigen der betreffenden
Steuergeſellſchaft zu, beziehungsweiſe in der I. und
II. Erwerbsſteuerclaſſe jenen leitenden Betriebsbeamten
die das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben
und ſich im Vollgenuſſe der bürgerlichen
und politiſchen Rechte befinden. Bei den Erwerbſteuer-
commiſſions[w]ahlen ſind 248 Mandate zu vergeben; die
Anna[hme] der Wahl iſt Pflicht. Die Verweigerung der
Uebernahme der Function wird mit einer Geldſtrafe ge-
ahndet. Das Amt wird nicht honorirt, es iſt blos
Ehrenamt. Die Wählerliſten werden nicht vom
Magiſtrate, ſondern von der Steueradminiſtration an-
gefertigt. Die Wahl können nur ablehnen: Mitglieder
des Reichsrathes oder Landtages, über 60 Jahre alte
oder mit hindernden Körpergebrechen behaftete Perſonen;
ſodann diejenigen, die bereits Mitglieder einer
Schätzungscommiſſion für die Perſonal-Einkommenſteuer
ſind. Es wählen in der vierten Steuerclaſſe in Wien
die Fünf- und Zehnguldenmänner, in der dritten die
Wähler mit einer Quote von 21 bis 52½ fl., in der
zweiten Diejenigen mit einer Quote von 63 bis 315 fl.,
und in der erſten Claſſe die Steuerträger, deren Quote
420 bis 1500 fl. beträgt. Die Wahl wird von der
Gemeindebehörde geleitet. Der Bürgermeiſter als Wahl-
commiſſär deſignirt die Wahlleiter in jeder Gemeinde.
Wenn ein Steuerträger die Legitimation verliert, muß
er ſich ausweiſen, um ein Duplicat zu erhalten. In
jedem Falle wird ein Protokoll mit den genauen
Namen ꝛc, aufgenommen. Jeder vom Wähler nicht
unterſchriebene Zettel iſt ungiltig. Die Zettel können
auch per Poſt aufgegeben werden. Obwohl die Porto-
freiheit nicht angeordnet iſt, wurde die Poſt verpflichtet,
auch unfrankirte Wahlzettel an die Commiſſion zu-
zuſtellen.

Die Wahltermine ſind: Für die IV. Wahlkategorie
18. October; für die III. Wahlkategorie 21. October;
für die II. Wahlkategorie 23. October; für die I. Wahl-
kategorie 26. October.

Am Dienſtag, den 12. d. M., Abends 7 Uhr,
findet in Stix’ Saal, 14. Bezirk, Reindorfgaſſe 3, eine
Schuhmacherverſammlung für die Be-
zirke XIV und XV ſtatt, auf deren Tagesordnung die
Beſprechung von Steuerangelegenheiten und die Auf-
ſtellung von Candidaten in die Steuer-Commiſſion ſteht.

Es werden jene Wähler, welche ihr Wahlrecht
nicht perſönlich ausüben, dringend gebeten, ihre Stimm-
zettel nur zuverläſſigen Vertrauensmännern der chriſtlich-
ſocialen Partei auszufolgen.




Zu den Wahlen in die Erwerbſteuer-Com-
miſſionen:

Auskünfte für die ſo hochwichtigen Wahlen
in die Erwerbſteuer-Commiſſionen ertheilen im 13. Be-
zirke folgende Herren Vertrauensmänner: In Hietzing
[Spaltenumbruch] die Herren Karl Bayer, Altgaſſe 16, Anton Harge,
Hauptſtraße 8, Martin Fellner, Wattmanngaſſe 11,
Dr. Erwin v. Spaun, Trautmansdorfgaſſe 16,
Theodor Schrebb, Lainzerſtraße 99, Heinrich Ger-
ſtorfer, Am Platz 6, in Penzing Georg Guſenleitner,
Penzingerſtraße 79, Franz Aſſem, Penzingerſtraße 72,
Diego Graf Nyß, Niſſelgaſſe 10, Andreas Seifert,
Linzerſtraße 61, Johann Steindl, Linzerſtraße 171,
Franz Hatterſchafka, Flachgaſſe 3, Karl Riſtil, Matzner-
gaſſe 6, Franz Franzl, Anſchützgaſſe 38, Eduard
Kittenberger, Weiglgaſſe 21, Joſef Rauer, Weiglgaſſe 4,
Leopold Karlinger, Hadikgaſſe 96, Victor Hortſchak,
Penzingerſtraße 73, Joſef Oeberſt, Penzingerſtraße 44,
in Breitenſee Ludwig Zatzka, Breitenſeerſtraße 8,
Friedrich Schmidt, Breitenſeerſtraße 46, Anton Nürn-
berger, Breitenſeerſtraße 56, Leopold Kichler, Breiten-
ſeerſtraße 17, Johann Müller, Breitenſeeerſtraße 41,
Joſef Höllwarth, Schönerergaſſe 3, Ferdinand A.
Weſſely, Marnogaſſe 2, Franz Humperſtetter, Kuef-
ſteingaſſe 24, in Baumgarten Karl Bruſtmann,
Friedhofſtraße 35, Georg Rehm, Linzerſtraße 251,
Georg Herberth, Hütteldorferſtraße 275, in Hüttel-
dorf
Johann Glößl, Bergmillergaſſe 6, Leopold Wolf,
Linzerſtraße 412, in Ober-St. Veit Alois Müller,
Auhofſtraße 150, in Hacking Johann Glaſauer,
Glaſauergaſſe 34, Karl Rohrbacher, H. Hauptſtraße
Nr. 119, Franz Rainer, Auhofſtraße 141, Ignaz
Pitſch, Amalienſtraße 12, Georg Nuſterer, Schweizer-
thalgaſſe 14, in Unter-St. Veit Felix Hraba, Auhof-
ſtraße 55, Richard Kaſpar, Feldmühlgaſſe 18, Karl
Wagner, Reichgaſſe 10, in Speiſing-Lainz Joſef
Hampel, Gallgaſſe 31, Joſef Fink, Faſangartengaſſe 1,
Sebald Lorenz, Lainzerſtraße 135, Gabriel Kröpfl,
Anton Langergaſſe 36, Johann Weilguny, Gallgaſſe 12.




Gewerbe.
Die Frage der Meiſterkrankencaſſen

kam
auch auf dem geſtern zuſammengetretenen öſterreichiſchen
Aerztevereinstag zur Sprache durch ein Referat des
Dr. Adler, der folgenden Antrag ſtellte: Jede wie
immer geartete Pauſchalirung ſowie Uebernahme einer
fixen Anſtellung bei den Meiſterkrankencaſſen iſt unzu-
läſſig. Die Behandlung der Mitglieder der Meiſter-
krankencaſſen darf nur nach ortsüblichem Tarife ſtatt-
finden. Wer gegen dieſe Beſtimmung handelt, verſtößt
gegen die Würde des ärztlichen Standes und unterliegt
eventuell dem ehrenräthlichen Verfahren. Die Aerzte-
kammern werden erſucht, zu erklären, daß Jeder gegen
dieſe Beſtimmungen Zuwiderhandelnde die Folgen ſelbſt
tragen müßte. Auch werden die Aerztekammern, in
deren Sprengel ſich mediciniſche Facultäten befinden,
erſucht, einem jeden neu promovirten Arzte die in
dieſer Reſolution enthaltenen Beſtimmungen in geeigneter
Weiſe bekannt zu geben. Die ärztlichen Vereine, be-
ziehungsweiſe Vereinsſectionen mögen energiſch und un-
abläſſig dahin wirken, daß ſich Vereins- beziehungsweiſe
Sectionsmitglieder ehrenwörtlich verpflichten,
gegenüber den Meiſterkrankencaſſen im Sinne der obigen
Beſtimmungen vorzugehen und auch jene Aerzte, die
keinem Aerztevereine angehören, beſtimmen, ſich dieſer
Vereinbarung anzuſchließen. Die ärztlichen Vereine, be-
ziehungsweiſe Vereinsſectionen, mögen jede Neuetablirung
eines Arztes unverzüglich der zuſtändigen Aerztekammer
anzeigen. Gleichzeitig iſt an den neu etablirten Collegen
die Aufforderung, der ehrenräthlichen Vereinbarung bei-
zutreten, zu richten. Der Geſchäftsausſchuß wird auf-
gefordert, die Aerztekammern in ihren die Meiſtercaſſen
betreffenden Actionen kräftigſt zu unterſtützen. Der
XI. öſterreichiſche Aerztevereinstag ſpricht den Aerzte-
kammern für ihre bisherigen diesbezüglichen Actionen
den wärmſten Dank aus. Der Antrag wurde ein-
ſtimmig angenommen.
Wie aus dem Ver-
halten der Aerzte hervorgeht, dürften die Genoſſen-
ſchaften einen äußerſt ſchwierigen Stand haben, wenn
ſie bei der Beſtellung der Heilkünſtler für die zu er-
richtenden Meiſterkrankencaſſen deren Wünſchen, zugleich
aber auch der materiellen Lage der Caſſen Rechnung
tragen ſollen.




Aus dem Gerichtsſaale.
Beſtialiſche That eines Liebespaares.

Die 25jährige
Webergehilfenswitwe Marie Klima, Mutter eines drei-
jährigen Töchterchens, lebte mit dem 23jährigen Weber-
gehilfen Carl Schebela in wilder Ehe. Letzterer hatte
es auf das kleine Vermögen des Kindes, welches demſelben
von ſeinem Vater hinterlaſſen wurde, abgeſehen und ſuchte
durch Mißhandlungen den baldigen Tod der kleinen Hedwig
herbeizuführen. Dieſelbe wurde in eine Kammer eingeſperrt,
ſchlecht genährt, und als ſich ihrer die Nachbarsleute an-
nahmen und ihr Nahrungsmittel zuſteckten, ſperrte der Un-
menſch das Kind in einen feuchten Keller, wo er es wieder-
holt unbarmherzig ſchlug. In Folge deſſen erkrankte das
Kind an Rachitis und lag mit verkrümmten Armen und
Füßen auf der nackten, feuchten Erde. Als ſich die Groß-
mutter des Kindes annahm, beſchloß Schebela, dasſelbe um-
zubringen. Nachdem er das Kind unmenſchlich geprügelt und
mit Füßen getreten hatte, erfaßte er es bei den Beinen und
ſchleuderte den Kopf mehrmals gegen einen Ofen, in Folge
deſſen der Tod eintrat. Und Alles geſchah vor den Augen
der Mutter des Kindes (!), welche ſich ganz paſſiv dazu ver-
hielt. Als das Kind todt dalag, lief Marie Klima zu den
Nachbarn und erzählte ihnen, daß ihr Töchterchen eines
natürlichen Todes ſtarb. Die Leute beſichtigten die Leiche
und fanden Verletzungen vor. Der Leichenbeſchauer, von
dem Schebela den Beſchauzettel begehrte, wurde ſtutzig und
er gab ihm den Zettel mit einer Verdachtsbemerkung an
[Spaltenumbruch] den Diſtrictsarzt. Schebela ſchöpfte V[herdacht] riß das
Couvert heimlich auf und übergab dem Arzte den Beſchau-
zettel, nachdem er das Schreiben vernichtet hatte. Dennoch
begab ſich der Arzt zur Leiche und bei Beſichtigung derſelben
fand er nicht nur zahlreiche Beſchädigungen, ſondern auch
Stichwunden in den Schſelhöhlen vor. Daraufhin wurde
das entmenſchte Liebespaar verhaftet und dem Landesgerichte
Brünn eingeliefert, wo es ſich wegen Verbrechens des
Mordes, bez. Vorſchubleiſtung, vor dem Schwurgerichte zu
verantworten hatte. Da die Angeklagten trotz der Ausſagen
der Zeugen bei ihrer Behauptung blieben, das Kind ſei in-
folge einer längeren Krankheit geſtorben, wurde die Ver-
handlung zum Zwecke der Einholung eines Facultäts-
Gutachtens vertagt.

Wenig Rückſicht auf das zarte Geſchlecht

hat der Polizeicommiſſär Dr. Hans Leinweber
genommen, indem er beim Betreten eines Tramway-
Waggons die Thüre hinter ſich heftig zuſchlug und
hiebei der Beamtensgattin Marie Gallian das
Kleid einzwängte. Letztere ließ eine Bemerkung hierüber
fallen, woeauf der Polizeicommiſſär von der Frau ver-
langte, ſie möge ſich legitimiren und als ſie das nicht
that, rief er bei der nächſten Halteſtelle einen Wach-
mann und ließ die Beamtensfrau zum Polizeicom-
miſſariat ſtellen(!). Auf Grund dieſes Vorfalles erhob
jede der Parteien gegen die andere eine Ehrenbeleidi-
gungsklage. Vor Gericht bemühte ſich der Richter einen
Ausgleich herbeizuführen, welchen der Polizeicommiſſär
jedoch davon abhängig machte, daß Frau Gallian ihn
um Verzeihung bitte. Vergebens ſuchten der Richter
und der Vertheidiger zu interveniren, der Polizeicom-
miſſär möge auf dieſe Demüthigung gegenüber einer
Dame verzichten; denn Letztere war hiezu nicht zu be-
wegen. Frau Gallian erklärte ſich ſchließlich, um
der Geſchichte ein Ende zu machen, zu einer Abbitte
bereit, worauf das gerichtliche Verfahren eingeſtellt
wurde.

Wegen Hochverraths verurtheilter Social-
demokrat.

Von dem Schwurgerichte in Brünn
wurde der Fabriksarbeiter Franz Heinz aus Latein
wegen einer Aeußerung, die er bei der ſocial-
demokratiſchen Verſammlung in Welatitz gemacht hat,
in geheim durchgeführter Verhandlung des Hochverraths
ſchuldig erkannt und zu 3 Jahren ſchweren Kerkers
verurtheilt.

Verſpottung eines katholiſchen Prieſters.

Vor dem Erkenntnißgerichte unter Vorſitz des Landes-
gerichtsrathes Dr. v. Grohmann hatte ſich der
Agent Max Weichmuth wegen Beleidigung der
katholiſchen Kirche zu verantworten, weil er anläßlich
der Frohnleichnamsproceſſion in der Brigittenau über
die Beleibtheit des Cooperators Fiedler in einer
nicht wiederzugebenden Weiſe ſpottete, weshalb der
k k. Stromaufſeher Türk deſſen Verhaftung ver-
anlaßt hatte. Der Gerichtshof ſprach den Angeklagten
ſchuldig und verurtheilte ihn zu 14 Tagen Arreſts,
wogegen derſelbe die Nichtigkeitsbeſchwerde anmeldete.

Wenn ein Diurniſt beim Poſtamte zum
Geldmanipulationsdienſt verwendet wird.

Beim
Poſtamte an der Productenbörſe wurde unbegreiflicher
Weiſe ein Diurniſt, Namens Joſef Cerne, mit dem
Geldanweiſungs- und Poſtſparcaſſen-Verkehr betraut,
welcher ſich in Nothlage befand und daher den von
einer Partei eingezahlten Betrag per 203 fl. für ſich
verwendete. Als dieſe Malverſation bekannt wurde,
erſetzte der Vater des Diurniſten den unterſchlagenen
Betrag. Cerne hatte ſich aber trotzdem vor dem Schwur-
gerichte wegen Amtsveruntreuung zu verantworten und
gab an, er habe ſeit Wochen eine Unterſtützung von
ſeinem Vater zu erwarten gehabt. Wäre dieſelbe nur
einen Tag früher, als ſie thatſächlich eintraf, ihm zuge-
kommen, ſo hätte er den Schaden noch vor der Anzeige
gut machen können. Die Geſchwornen verneinten mit
10 gegen 2 Stimmen die Schuldfrage, worauf der An-
geklagte freigeſprochen wurde. Daß bei einem Poſtamt
zu dem verantwortlichen und bei laxer Controle ver-
führeriſchen Geldmanipulationsdienſt ein mit 1 fl. 50 kr.
angeſtellter Diurniſt verwendet wird, iſt doch mehr als
naiv!




Vereinsnachrichten.
* Wanderverſammlung des Vereines für öſter-
reichiſche Volkskunde.

Der genannte Verein hält ſeine
diesjährige Wanderverſammlung in Krems an der Donau
Sonntag, den 24. October ab. Der allgemeine n.-ö. Volks
bildungsverein, der Kremſer Muſeumsverein, der Kremſer
Männergeſangverein und die Localbehörden haben ſich für
das Gelingen dieſer Verſammlung, an welcher ſich auch die
Kremſer Damen in der alten Goldhaubentracht betheiligen
werden, eingeſetzt. Das Programm verſpricht ein ſehr an-
ziehendes zu werden. Anmeldungen für die Theilnahme
werden in der Kanzlei des Muſeums für öſterreichiſche
Völkerkunde, I., Wipplingerſtraße 34, entgegengenommen.

* Der Volksvereins-Ausſchuß in Fünfhaus

be-
ſchloß in ſeiner geſtrigen Vollverſammlung, in der nächſten
Woche eine Wählerverſammlung einzuberufen, in welcher
einerſeits die Wichtigkeit des neuen Erwerbſteuergeſetzes,
andererſeits aber auch die ſchon nahe bevorſtehenden Wahlen
in die Erwerbſteuer-Commiſſionen einer gründlichen Er-
örterung unterzogen werden ſollen. Die p. t. Wähler
werden ergebenſt erſucht, ihre Stimmzettel gut aufzubewahren,
damit ſich nicht abermals ein Stimmenkauf ꝛc., wie bei
den Handelskammerwahlen, einſchleichen könne.




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[9/0009] 233 Wien, Dienſtag Reichspoſt 12. October 1897 Volkswirthſchaftlicher Theil. Gegen die geplante Transportſteuer hat neueſtens auch das Gremium der Wiener Kaufmann- ſchaft in einer Reſolution, welche den gegenwärtigen Zeitpunkt als ungeeignet zur Einführung einer neuen Steuer bezeichnet, proteſtirt. Auch mehrere kaufmänniſche und induſtrielle Gewerbe haben gegen die neue Trans- portſteuer energiſch Proteſt erhoben. Eiſen- und Blechfabriks-Geſellſchaft „Union“. Das Handelsgericht Wien verlautbart die Beſtellung des Dr. Eduard Wolffhardt, Hof- und Ge- richtsadvocat in Wien, zum gemeinſamen Curator für die Beſitzer der von der k. k. priv. Eiſen- und Blech- fabriks-Geſellſchaft „Union“ emittirten Theilſchuld verſchreibungen ihres fünfpercentigen Prioritätsanlehens- vom 14. April 1894 per 1 Million Gulden zur Wahrung der durch die Zahlungsſuspendirung der k. k. priv. Eiſen- und Blechfabriks-Geſellſchaft „Union“ ge- fährdeten Rechte dieſer Prioritäre. Die Execution auf Grund von Urtheilen ungariſcher Börſenſchiedsgerichte iſt in Oeſter- reich zufolge einer Entſcheidung des Oberſten Gerichts- hofes ganz unzuläſſig. Urſprungs-Certificate für Tunis. Die tune- ſiſche Regierung hat verfügt, daß die aus Vertrags- ſtaaten kommenden Waaren behufs der zollbegünſtigten Behandlung einer Urſprungsnachweiſung bedürfen. Die hiezu erlaſſene Durchführungsvorſchrift liegt zur Ein- ſicht im Kammerbureau auf. Inſolvenznachrichten. Der Creditorenverein meldet folgende Inſolvenzen: Hermann Kern in Kunfelegyhaza; Jakob Propper in Fegyvernek; Sandor Czitter in Kunfe- leghhaza: Ignaz Schwarz, Kaufmann in Nyiregyhaza; Robert Andres, Leinwanderzeuger in Wildenſchwert; Hans Bauer, Confectionsgeſchäftshinhaber in Reichenberg; Simon Gerſten, Galanteriehändler in Stanislau. Das k. u. k. Con- ſulat in Monaſtir theilt mit, daß die dort etablirte Galanteriewarenfirma Pierre N. Goggo inſolvent erklärt wurde. Anläßlich der Wahlen in die Erwerbſteuer- Commiſſionen ſei hier kurz erinnert, daß das active Wahlrecht allen Steuerpflichtigen der betreffenden Steuergeſellſchaft zukommt, wenn ſie im Vollgenuſſe der bürgerlichen und politiſchen Rechte ſind. Es ſind alſo auch Frauen wählbar. Mehrere Theilhaber eines Ge- ſchäftes haben nur eine Stimme. Minderjährige und unter Curatel ſtehende Perſonen üben ihr Wahlrecht durch einen Vertreter aus. Vom Wahlrechte ausge- ſchloſſen ſind die Hauſirer, die Wandergewerbe, ferner die ihr Gewerbe verpachtet, die Cridatare und alle rechtskräftig Verurtheilten. Ausgeſchloſſen ſind auch Jene, die ihr Gewerbe zurückgelegt und nicht aus dem Erwerbſteuerregiſter gelöſcht ſind. Das paſſive Wahl- recht kommt allen Erwerbſteuerpflichtigen der betreffenden Steuergeſellſchaft zu, beziehungsweiſe in der I. und II. Erwerbsſteuerclaſſe jenen leitenden Betriebsbeamten die das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben und ſich im Vollgenuſſe der bürgerlichen und politiſchen Rechte befinden. Bei den Erwerbſteuer- commiſſionswahlen ſind 248 Mandate zu vergeben; die Annahme der Wahl iſt Pflicht. Die Verweigerung der Uebernahme der Function wird mit einer Geldſtrafe ge- ahndet. Das Amt wird nicht honorirt, es iſt blos Ehrenamt. Die Wählerliſten werden nicht vom Magiſtrate, ſondern von der Steueradminiſtration an- gefertigt. Die Wahl können nur ablehnen: Mitglieder des Reichsrathes oder Landtages, über 60 Jahre alte oder mit hindernden Körpergebrechen behaftete Perſonen; ſodann diejenigen, die bereits Mitglieder einer Schätzungscommiſſion für die Perſonal-Einkommenſteuer ſind. Es wählen in der vierten Steuerclaſſe in Wien die Fünf- und Zehnguldenmänner, in der dritten die Wähler mit einer Quote von 21 bis 52½ fl., in der zweiten Diejenigen mit einer Quote von 63 bis 315 fl., und in der erſten Claſſe die Steuerträger, deren Quote 420 bis 1500 fl. beträgt. Die Wahl wird von der Gemeindebehörde geleitet. Der Bürgermeiſter als Wahl- commiſſär deſignirt die Wahlleiter in jeder Gemeinde. Wenn ein Steuerträger die Legitimation verliert, muß er ſich ausweiſen, um ein Duplicat zu erhalten. In jedem Falle wird ein Protokoll mit den genauen Namen ꝛc, aufgenommen. Jeder vom Wähler nicht unterſchriebene Zettel iſt ungiltig. Die Zettel können auch per Poſt aufgegeben werden. Obwohl die Porto- freiheit nicht angeordnet iſt, wurde die Poſt verpflichtet, auch unfrankirte Wahlzettel an die Commiſſion zu- zuſtellen. Die Wahltermine ſind: Für die IV. Wahlkategorie 18. October; für die III. Wahlkategorie 21. October; für die II. Wahlkategorie 23. October; für die I. Wahl- kategorie 26. October. Am Dienſtag, den 12. d. M., Abends 7 Uhr, findet in Stix’ Saal, 14. Bezirk, Reindorfgaſſe 3, eine Schuhmacherverſammlung für die Be- zirke XIV und XV ſtatt, auf deren Tagesordnung die Beſprechung von Steuerangelegenheiten und die Auf- ſtellung von Candidaten in die Steuer-Commiſſion ſteht. Es werden jene Wähler, welche ihr Wahlrecht nicht perſönlich ausüben, dringend gebeten, ihre Stimm- zettel nur zuverläſſigen Vertrauensmännern der chriſtlich- ſocialen Partei auszufolgen. Zu den Wahlen in die Erwerbſteuer-Com- miſſionen: Auskünfte für die ſo hochwichtigen Wahlen in die Erwerbſteuer-Commiſſionen ertheilen im 13. Be- zirke folgende Herren Vertrauensmänner: In Hietzing die Herren Karl Bayer, Altgaſſe 16, Anton Harge, Hauptſtraße 8, Martin Fellner, Wattmanngaſſe 11, Dr. Erwin v. Spaun, Trautmansdorfgaſſe 16, Theodor Schrebb, Lainzerſtraße 99, Heinrich Ger- ſtorfer, Am Platz 6, in Penzing Georg Guſenleitner, Penzingerſtraße 79, Franz Aſſem, Penzingerſtraße 72, Diego Graf Nyß, Niſſelgaſſe 10, Andreas Seifert, Linzerſtraße 61, Johann Steindl, Linzerſtraße 171, Franz Hatterſchafka, Flachgaſſe 3, Karl Riſtil, Matzner- gaſſe 6, Franz Franzl, Anſchützgaſſe 38, Eduard Kittenberger, Weiglgaſſe 21, Joſef Rauer, Weiglgaſſe 4, Leopold Karlinger, Hadikgaſſe 96, Victor Hortſchak, Penzingerſtraße 73, Joſef Oeberſt, Penzingerſtraße 44, in Breitenſee Ludwig Zatzka, Breitenſeerſtraße 8, Friedrich Schmidt, Breitenſeerſtraße 46, Anton Nürn- berger, Breitenſeerſtraße 56, Leopold Kichler, Breiten- ſeerſtraße 17, Johann Müller, Breitenſeeerſtraße 41, Joſef Höllwarth, Schönerergaſſe 3, Ferdinand A. Weſſely, Marnogaſſe 2, Franz Humperſtetter, Kuef- ſteingaſſe 24, in Baumgarten Karl Bruſtmann, Friedhofſtraße 35, Georg Rehm, Linzerſtraße 251, Georg Herberth, Hütteldorferſtraße 275, in Hüttel- dorf Johann Glößl, Bergmillergaſſe 6, Leopold Wolf, Linzerſtraße 412, in Ober-St. Veit Alois Müller, Auhofſtraße 150, in Hacking Johann Glaſauer, Glaſauergaſſe 34, Karl Rohrbacher, H. Hauptſtraße Nr. 119, Franz Rainer, Auhofſtraße 141, Ignaz Pitſch, Amalienſtraße 12, Georg Nuſterer, Schweizer- thalgaſſe 14, in Unter-St. Veit Felix Hraba, Auhof- ſtraße 55, Richard Kaſpar, Feldmühlgaſſe 18, Karl Wagner, Reichgaſſe 10, in Speiſing-Lainz Joſef Hampel, Gallgaſſe 31, Joſef Fink, Faſangartengaſſe 1, Sebald Lorenz, Lainzerſtraße 135, Gabriel Kröpfl, Anton Langergaſſe 36, Johann Weilguny, Gallgaſſe 12. Gewerbe. Die Frage der Meiſterkrankencaſſen kam auch auf dem geſtern zuſammengetretenen öſterreichiſchen Aerztevereinstag zur Sprache durch ein Referat des Dr. Adler, der folgenden Antrag ſtellte: Jede wie immer geartete Pauſchalirung ſowie Uebernahme einer fixen Anſtellung bei den Meiſterkrankencaſſen iſt unzu- läſſig. Die Behandlung der Mitglieder der Meiſter- krankencaſſen darf nur nach ortsüblichem Tarife ſtatt- finden. Wer gegen dieſe Beſtimmung handelt, verſtößt gegen die Würde des ärztlichen Standes und unterliegt eventuell dem ehrenräthlichen Verfahren. Die Aerzte- kammern werden erſucht, zu erklären, daß Jeder gegen dieſe Beſtimmungen Zuwiderhandelnde die Folgen ſelbſt tragen müßte. Auch werden die Aerztekammern, in deren Sprengel ſich mediciniſche Facultäten befinden, erſucht, einem jeden neu promovirten Arzte die in dieſer Reſolution enthaltenen Beſtimmungen in geeigneter Weiſe bekannt zu geben. Die ärztlichen Vereine, be- ziehungsweiſe Vereinsſectionen mögen energiſch und un- abläſſig dahin wirken, daß ſich Vereins- beziehungsweiſe Sectionsmitglieder ehrenwörtlich verpflichten, gegenüber den Meiſterkrankencaſſen im Sinne der obigen Beſtimmungen vorzugehen und auch jene Aerzte, die keinem Aerztevereine angehören, beſtimmen, ſich dieſer Vereinbarung anzuſchließen. Die ärztlichen Vereine, be- ziehungsweiſe Vereinsſectionen, mögen jede Neuetablirung eines Arztes unverzüglich der zuſtändigen Aerztekammer anzeigen. Gleichzeitig iſt an den neu etablirten Collegen die Aufforderung, der ehrenräthlichen Vereinbarung bei- zutreten, zu richten. Der Geſchäftsausſchuß wird auf- gefordert, die Aerztekammern in ihren die Meiſtercaſſen betreffenden Actionen kräftigſt zu unterſtützen. Der XI. öſterreichiſche Aerztevereinstag ſpricht den Aerzte- kammern für ihre bisherigen diesbezüglichen Actionen den wärmſten Dank aus. Der Antrag wurde ein- ſtimmig angenommen. Wie aus dem Ver- halten der Aerzte hervorgeht, dürften die Genoſſen- ſchaften einen äußerſt ſchwierigen Stand haben, wenn ſie bei der Beſtellung der Heilkünſtler für die zu er- richtenden Meiſterkrankencaſſen deren Wünſchen, zugleich aber auch der materiellen Lage der Caſſen Rechnung tragen ſollen. Aus dem Gerichtsſaale. Beſtialiſche That eines Liebespaares. Die 25jährige Webergehilfenswitwe Marie Klima, Mutter eines drei- jährigen Töchterchens, lebte mit dem 23jährigen Weber- gehilfen Carl Schebela in wilder Ehe. Letzterer hatte es auf das kleine Vermögen des Kindes, welches demſelben von ſeinem Vater hinterlaſſen wurde, abgeſehen und ſuchte durch Mißhandlungen den baldigen Tod der kleinen Hedwig herbeizuführen. Dieſelbe wurde in eine Kammer eingeſperrt, ſchlecht genährt, und als ſich ihrer die Nachbarsleute an- nahmen und ihr Nahrungsmittel zuſteckten, ſperrte der Un- menſch das Kind in einen feuchten Keller, wo er es wieder- holt unbarmherzig ſchlug. In Folge deſſen erkrankte das Kind an Rachitis und lag mit verkrümmten Armen und Füßen auf der nackten, feuchten Erde. Als ſich die Groß- mutter des Kindes annahm, beſchloß Schebela, dasſelbe um- zubringen. Nachdem er das Kind unmenſchlich geprügelt und mit Füßen getreten hatte, erfaßte er es bei den Beinen und ſchleuderte den Kopf mehrmals gegen einen Ofen, in Folge deſſen der Tod eintrat. Und Alles geſchah vor den Augen der Mutter des Kindes (!), welche ſich ganz paſſiv dazu ver- hielt. Als das Kind todt dalag, lief Marie Klima zu den Nachbarn und erzählte ihnen, daß ihr Töchterchen eines natürlichen Todes ſtarb. Die Leute beſichtigten die Leiche und fanden Verletzungen vor. Der Leichenbeſchauer, von dem Schebela den Beſchauzettel begehrte, wurde ſtutzig und er gab ihm den Zettel mit einer Verdachtsbemerkung an den Diſtrictsarzt. Schebela ſchöpfte Vherdacht riß das Couvert heimlich auf und übergab dem Arzte den Beſchau- zettel, nachdem er das Schreiben vernichtet hatte. Dennoch begab ſich der Arzt zur Leiche und bei Beſichtigung derſelben fand er nicht nur zahlreiche Beſchädigungen, ſondern auch Stichwunden in den Schſelhöhlen vor. Daraufhin wurde das entmenſchte Liebespaar verhaftet und dem Landesgerichte Brünn eingeliefert, wo es ſich wegen Verbrechens des Mordes, bez. Vorſchubleiſtung, vor dem Schwurgerichte zu verantworten hatte. Da die Angeklagten trotz der Ausſagen der Zeugen bei ihrer Behauptung blieben, das Kind ſei in- folge einer längeren Krankheit geſtorben, wurde die Ver- handlung zum Zwecke der Einholung eines Facultäts- Gutachtens vertagt. Wenig Rückſicht auf das zarte Geſchlecht hat der Polizeicommiſſär Dr. Hans Leinweber genommen, indem er beim Betreten eines Tramway- Waggons die Thüre hinter ſich heftig zuſchlug und hiebei der Beamtensgattin Marie Gallian das Kleid einzwängte. Letztere ließ eine Bemerkung hierüber fallen, woeauf der Polizeicommiſſär von der Frau ver- langte, ſie möge ſich legitimiren und als ſie das nicht that, rief er bei der nächſten Halteſtelle einen Wach- mann und ließ die Beamtensfrau zum Polizeicom- miſſariat ſtellen(!). Auf Grund dieſes Vorfalles erhob jede der Parteien gegen die andere eine Ehrenbeleidi- gungsklage. Vor Gericht bemühte ſich der Richter einen Ausgleich herbeizuführen, welchen der Polizeicommiſſär jedoch davon abhängig machte, daß Frau Gallian ihn um Verzeihung bitte. Vergebens ſuchten der Richter und der Vertheidiger zu interveniren, der Polizeicom- miſſär möge auf dieſe Demüthigung gegenüber einer Dame verzichten; denn Letztere war hiezu nicht zu be- wegen. Frau Gallian erklärte ſich ſchließlich, um der Geſchichte ein Ende zu machen, zu einer Abbitte bereit, worauf das gerichtliche Verfahren eingeſtellt wurde. Wegen Hochverraths verurtheilter Social- demokrat. Von dem Schwurgerichte in Brünn wurde der Fabriksarbeiter Franz Heinz aus Latein wegen einer Aeußerung, die er bei der ſocial- demokratiſchen Verſammlung in Welatitz gemacht hat, in geheim durchgeführter Verhandlung des Hochverraths ſchuldig erkannt und zu 3 Jahren ſchweren Kerkers verurtheilt. Verſpottung eines katholiſchen Prieſters. Vor dem Erkenntnißgerichte unter Vorſitz des Landes- gerichtsrathes Dr. v. Grohmann hatte ſich der Agent Max Weichmuth wegen Beleidigung der katholiſchen Kirche zu verantworten, weil er anläßlich der Frohnleichnamsproceſſion in der Brigittenau über die Beleibtheit des Cooperators Fiedler in einer nicht wiederzugebenden Weiſe ſpottete, weshalb der k k. Stromaufſeher Türk deſſen Verhaftung ver- anlaßt hatte. Der Gerichtshof ſprach den Angeklagten ſchuldig und verurtheilte ihn zu 14 Tagen Arreſts, wogegen derſelbe die Nichtigkeitsbeſchwerde anmeldete. Wenn ein Diurniſt beim Poſtamte zum Geldmanipulationsdienſt verwendet wird. Beim Poſtamte an der Productenbörſe wurde unbegreiflicher Weiſe ein Diurniſt, Namens Joſef Cerne, mit dem Geldanweiſungs- und Poſtſparcaſſen-Verkehr betraut, welcher ſich in Nothlage befand und daher den von einer Partei eingezahlten Betrag per 203 fl. für ſich verwendete. Als dieſe Malverſation bekannt wurde, erſetzte der Vater des Diurniſten den unterſchlagenen Betrag. Cerne hatte ſich aber trotzdem vor dem Schwur- gerichte wegen Amtsveruntreuung zu verantworten und gab an, er habe ſeit Wochen eine Unterſtützung von ſeinem Vater zu erwarten gehabt. Wäre dieſelbe nur einen Tag früher, als ſie thatſächlich eintraf, ihm zuge- kommen, ſo hätte er den Schaden noch vor der Anzeige gut machen können. Die Geſchwornen verneinten mit 10 gegen 2 Stimmen die Schuldfrage, worauf der An- geklagte freigeſprochen wurde. Daß bei einem Poſtamt zu dem verantwortlichen und bei laxer Controle ver- führeriſchen Geldmanipulationsdienſt ein mit 1 fl. 50 kr. angeſtellter Diurniſt verwendet wird, iſt doch mehr als naiv! Vereinsnachrichten. * Wanderverſammlung des Vereines für öſter- reichiſche Volkskunde. Der genannte Verein hält ſeine diesjährige Wanderverſammlung in Krems an der Donau Sonntag, den 24. October ab. Der allgemeine n.-ö. Volks bildungsverein, der Kremſer Muſeumsverein, der Kremſer Männergeſangverein und die Localbehörden haben ſich für das Gelingen dieſer Verſammlung, an welcher ſich auch die Kremſer Damen in der alten Goldhaubentracht betheiligen werden, eingeſetzt. Das Programm verſpricht ein ſehr an- ziehendes zu werden. Anmeldungen für die Theilnahme werden in der Kanzlei des Muſeums für öſterreichiſche Völkerkunde, I., Wipplingerſtraße 34, entgegengenommen. * Der Volksvereins-Ausſchuß in Fünfhaus be- ſchloß in ſeiner geſtrigen Vollverſammlung, in der nächſten Woche eine Wählerverſammlung einzuberufen, in welcher einerſeits die Wichtigkeit des neuen Erwerbſteuergeſetzes, andererſeits aber auch die ſchon nahe bevorſtehenden Wahlen in die Erwerbſteuer-Commiſſionen einer gründlichen Er- örterung unterzogen werden ſollen. Die p. t. Wähler werden ergebenſt erſucht, ihre Stimmzettel gut aufzubewahren, damit ſich nicht abermals ein Stimmenkauf ꝛc., wie bei den Handelskammerwahlen, einſchleichen könne.

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Benjamin Fiechter, Susanne Haaf: Bereitstellung der digitalen Textausgabe (Konvertierung in das DTA-Basisformat). (2018-01-26T13:38:42Z)
grepect GmbH: Bereitstellung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Amelie Meister: Vorbereitung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z)

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Zitationshilfe: Reichspost. Nr. 233, Wien, 12.10.1897, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_reichspost233_1897/9>, abgerufen am 24.04.2024.