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Oberwinder, Heinrich: Der Fall Buschoff. Berlin, 1892.

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abgewartet werden. Inzwischen ist, wie der "Xantener Bote" meldet, am vorigen Freitag der Kommissar des Justizministeriums in Begleitung des Oberstaatsanwaltes von Köln, des Ersten Staatsanwaltes von Cleve in Xanten eingetroffen."

"Wir fügen noch hinzu, daß uns in der Angelegenheit ein ziemlich ausgiebiges Material zugegangen ist, welches das Vorgehen einzelner Stellen in einem eigentümlichen Licht erscheinen läßt. Wir nehmen einstweilen Abstand, davon Gebrauch zu machen, einmal, weil wir nicht ohne zwingenden Grund zur Erhöhung der ohnedies schon bedenklichen Aufregung beitragen möchten, und dann, weil wir fest überzeugt sind, daß der Herr Justizminister nicht umhin können wird, sich den geheimnisvollen Fall näher anzusehen, das Aktenmaterial einzufordern, um diejenigen, die etwa ihre Pflicht nicht erfüllt haben sollten, zur Verantwortung zu ziehen. Es scheinen in dieser Angelegenheit Kräfte zu spielen, denen die preußische Justiz im Interesse der Erhaltung ihrer Unantastbarkeit mit Entschiedenheit entgegentreten muß. Damit aber über unsere Stellung zu der Sache keine Zweifel obwalten, bemerken wir ausdrücklich, daß wir ebensowenig auf einen rituellen Mord plädieren, als eine bestimmte Person des Verbrechens bezichtigen wollen. Was wir verlangen, ist lediglich Klarstellung der Angelegenheit, schleunige Klarstellung, im Interesse der Beruhigung der Bevölkerung."

Das "Volk" seinerseits bemerkte damals treffend:

Das Eine wäre also erreicht: Man verkündet in einem Organ der Regierungsmajorität, daß noch kein endgültiger Gerichtsbeschluß betreffend die Einstellung des Verfahrens vorliegt. Wir freuen uns darüber, müssen aber im Hinblick auf den erwähnten "gemeinschaftlichen Beschluß des Untersuchungsrichters wie Staatsanwaltschaft" uns die Frage erlauben, warum man vor der Haftentlassung nicht einen Beschluß der Ratskammer eingeholt hat.

Die "Neue Preuß. Ztg." (Kreuzztg.) endlich richtete an die Staatsregierung diese geharnischte Erklärung, die bis jetzt aber ebenfalls ohne amtliche Erwiderung geblieben ist:

abgewartet werden. Inzwischen ist, wie der „Xantener Bote“ meldet, am vorigen Freitag der Kommissar des Justizministeriums in Begleitung des Oberstaatsanwaltes von Köln, des Ersten Staatsanwaltes von Cleve in Xanten eingetroffen.“

„Wir fügen noch hinzu, daß uns in der Angelegenheit ein ziemlich ausgiebiges Material zugegangen ist, welches das Vorgehen einzelner Stellen in einem eigentümlichen Licht erscheinen läßt. Wir nehmen einstweilen Abstand, davon Gebrauch zu machen, einmal, weil wir nicht ohne zwingenden Grund zur Erhöhung der ohnedies schon bedenklichen Aufregung beitragen möchten, und dann, weil wir fest überzeugt sind, daß der Herr Justizminister nicht umhin können wird, sich den geheimnisvollen Fall näher anzusehen, das Aktenmaterial einzufordern, um diejenigen, die etwa ihre Pflicht nicht erfüllt haben sollten, zur Verantwortung zu ziehen. Es scheinen in dieser Angelegenheit Kräfte zu spielen, denen die preußische Justiz im Interesse der Erhaltung ihrer Unantastbarkeit mit Entschiedenheit entgegentreten muß. Damit aber über unsere Stellung zu der Sache keine Zweifel obwalten, bemerken wir ausdrücklich, daß wir ebensowenig auf einen rituellen Mord plädieren, als eine bestimmte Person des Verbrechens bezichtigen wollen. Was wir verlangen, ist lediglich Klarstellung der Angelegenheit, schleunige Klarstellung, im Interesse der Beruhigung der Bevölkerung.“

Das „Volk“ seinerseits bemerkte damals treffend:

Das Eine wäre also erreicht: Man verkündet in einem Organ der Regierungsmajorität, daß noch kein endgültiger Gerichtsbeschluß betreffend die Einstellung des Verfahrens vorliegt. Wir freuen uns darüber, müssen aber im Hinblick auf den erwähnten „gemeinschaftlichen Beschluß des Untersuchungsrichters wie Staatsanwaltschaft“ uns die Frage erlauben, warum man vor der Haftentlassung nicht einen Beschluß der Ratskammer eingeholt hat.

Die „Neue Preuß. Ztg.“ (Kreuzztg.) endlich richtete an die Staatsregierung diese geharnischte Erklärung, die bis jetzt aber ebenfalls ohne amtliche Erwiderung geblieben ist:

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        <p>Die &#x201E;Neue Preuß. Ztg.&#x201C; (Kreuzztg.) endlich richtete an die Staatsregierung diese geharnischte Erklärung, die bis jetzt aber ebenfalls ohne amtliche Erwiderung geblieben ist:</p>
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[17/0017] abgewartet werden. Inzwischen ist, wie der „Xantener Bote“ meldet, am vorigen Freitag der Kommissar des Justizministeriums in Begleitung des Oberstaatsanwaltes von Köln, des Ersten Staatsanwaltes von Cleve in Xanten eingetroffen.“ „Wir fügen noch hinzu, daß uns in der Angelegenheit ein ziemlich ausgiebiges Material zugegangen ist, welches das Vorgehen einzelner Stellen in einem eigentümlichen Licht erscheinen läßt. Wir nehmen einstweilen Abstand, davon Gebrauch zu machen, einmal, weil wir nicht ohne zwingenden Grund zur Erhöhung der ohnedies schon bedenklichen Aufregung beitragen möchten, und dann, weil wir fest überzeugt sind, daß der Herr Justizminister nicht umhin können wird, sich den geheimnisvollen Fall näher anzusehen, das Aktenmaterial einzufordern, um diejenigen, die etwa ihre Pflicht nicht erfüllt haben sollten, zur Verantwortung zu ziehen. Es scheinen in dieser Angelegenheit Kräfte zu spielen, denen die preußische Justiz im Interesse der Erhaltung ihrer Unantastbarkeit mit Entschiedenheit entgegentreten muß. Damit aber über unsere Stellung zu der Sache keine Zweifel obwalten, bemerken wir ausdrücklich, daß wir ebensowenig auf einen rituellen Mord plädieren, als eine bestimmte Person des Verbrechens bezichtigen wollen. Was wir verlangen, ist lediglich Klarstellung der Angelegenheit, schleunige Klarstellung, im Interesse der Beruhigung der Bevölkerung.“ Das „Volk“ seinerseits bemerkte damals treffend: Das Eine wäre also erreicht: Man verkündet in einem Organ der Regierungsmajorität, daß noch kein endgültiger Gerichtsbeschluß betreffend die Einstellung des Verfahrens vorliegt. Wir freuen uns darüber, müssen aber im Hinblick auf den erwähnten „gemeinschaftlichen Beschluß des Untersuchungsrichters wie Staatsanwaltschaft“ uns die Frage erlauben, warum man vor der Haftentlassung nicht einen Beschluß der Ratskammer eingeholt hat. Die „Neue Preuß. Ztg.“ (Kreuzztg.) endlich richtete an die Staatsregierung diese geharnischte Erklärung, die bis jetzt aber ebenfalls ohne amtliche Erwiderung geblieben ist:

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Zitationshilfe: Oberwinder, Heinrich: Der Fall Buschoff. Berlin, 1892, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oberwinder_buschoff_1892/17>, abgerufen am 25.04.2024.