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Oberwinder, Heinrich: Der Fall Buschoff. Berlin, 1892.

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zu vermengen, hat die Vermutung in mir erweckt, daß solche Mischung mit dem "besonderen Safte" vielleicht Heilung von Krankheit wirken solle.

W., 28. Januar.W. K.

Die katholische Kirche besitzt übrigens zwei Heilige, welche ebenfalls von fanatischen Juden bei lebendigem Leibe geschächtet worden waren. Dementsprechend hat noch vor wenigen Tagen der päpstliche Osservatore darauf hingewiesen, daß der Thatbestand des jüdischen Ritualmordes durch die Civilta Cattolica, die offizielle wissenschaftliche Revue der römischen Kurie, in einer Reihe von Beiträgen dokumentarisch nachgewiesen wurde, - und daß darum gegenteilige Gutachten, wie vom Bischof Dr. Kopp, Prof. Stark und anderen Philosemiten gerade im Vatikan niemals ernst genommen werden konnten. Zu der That ist das Dr. Koppsche Gutachten in der päpstlichen Presse wiederholt Gegenstand heftiger Angriffe gewesen, und zwar wegen seiner in die Augen springenden Unwissenschaftlichkeit. Die Civilta erklärte wiederholt, weder Kopp noch Stark verfügten über eine auslängliche Kenntnis der hebräischen Litteratur und Theologie, um sich über eine solche Streitfrage überhaupt ein Urteil erlauben zu dürfen. Strack wird in dieser autoritativen Widerlegung geradezu wissenschaftlich hingerichtet.

Veranlaßt durch den Xantener Mord hat eine angesehene päpstliche Zeitung die lange Liste der den Juden bewiesenen Schächtungen von Christen neuerdings wieder veröffentlicht und an die freche Fälschung des Sceps'schen Wiener Tageblatts erinnert, das drei Tage vor dem Urteil in Tisza Eßlar - offenbar in der Absicht einer Irreleitung - die Behauptung aufgestellt, das hl. Kollegium, d. h. die Kardinäle hätten in offizieller Sitzung erklärt, die Ritualanschuldigung wäre Blödsinn. Prompt und bündig erwiderte jedoch die offiziöse Papstpresse, daß es sich dabei um eine verwegene Erfindung der Juden handle, und daß das hl. Kollegium im Gegenteil einstimmig von dem Vorkommen solcher jüdischer Ritualmorde fest überzeugt sei. Mehr

zu vermengen, hat die Vermutung in mir erweckt, daß solche Mischung mit dem „besonderen Safte“ vielleicht Heilung von Krankheit wirken solle.

W., 28. Januar.W. K.

Die katholische Kirche besitzt übrigens zwei Heilige, welche ebenfalls von fanatischen Juden bei lebendigem Leibe geschächtet worden waren. Dementsprechend hat noch vor wenigen Tagen der päpstliche Osservatore darauf hingewiesen, daß der Thatbestand des jüdischen Ritualmordes durch die Civilta Cattolica, die offizielle wissenschaftliche Revue der römischen Kurie, in einer Reihe von Beiträgen dokumentarisch nachgewiesen wurde, – und daß darum gegenteilige Gutachten, wie vom Bischof Dr. Kopp, Prof. Stark und anderen Philosemiten gerade im Vatikan niemals ernst genommen werden konnten. Zu der That ist das Dr. Koppsche Gutachten in der päpstlichen Presse wiederholt Gegenstand heftiger Angriffe gewesen, und zwar wegen seiner in die Augen springenden Unwissenschaftlichkeit. Die Civilta erklärte wiederholt, weder Kopp noch Stark verfügten über eine auslängliche Kenntnis der hebräischen Litteratur und Theologie, um sich über eine solche Streitfrage überhaupt ein Urteil erlauben zu dürfen. Strack wird in dieser autoritativen Widerlegung geradezu wissenschaftlich hingerichtet.

Veranlaßt durch den Xantener Mord hat eine angesehene päpstliche Zeitung die lange Liste der den Juden bewiesenen Schächtungen von Christen neuerdings wieder veröffentlicht und an die freche Fälschung des Sceps’schen Wiener Tageblatts erinnert, das drei Tage vor dem Urteil in Tisza Eßlar – offenbar in der Absicht einer Irreleitung – die Behauptung aufgestellt, das hl. Kollegium, d. h. die Kardinäle hätten in offizieller Sitzung erklärt, die Ritualanschuldigung wäre Blödsinn. Prompt und bündig erwiderte jedoch die offiziöse Papstpresse, daß es sich dabei um eine verwegene Erfindung der Juden handle, und daß das hl. Kollegium im Gegenteil einstimmig von dem Vorkommen solcher jüdischer Ritualmorde fest überzeugt sei. Mehr

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[40/0040] zu vermengen, hat die Vermutung in mir erweckt, daß solche Mischung mit dem „besonderen Safte“ vielleicht Heilung von Krankheit wirken solle. W., 28. Januar. W. K. Die katholische Kirche besitzt übrigens zwei Heilige, welche ebenfalls von fanatischen Juden bei lebendigem Leibe geschächtet worden waren. Dementsprechend hat noch vor wenigen Tagen der päpstliche Osservatore darauf hingewiesen, daß der Thatbestand des jüdischen Ritualmordes durch die Civilta Cattolica, die offizielle wissenschaftliche Revue der römischen Kurie, in einer Reihe von Beiträgen dokumentarisch nachgewiesen wurde, – und daß darum gegenteilige Gutachten, wie vom Bischof Dr. Kopp, Prof. Stark und anderen Philosemiten gerade im Vatikan niemals ernst genommen werden konnten. Zu der That ist das Dr. Koppsche Gutachten in der päpstlichen Presse wiederholt Gegenstand heftiger Angriffe gewesen, und zwar wegen seiner in die Augen springenden Unwissenschaftlichkeit. Die Civilta erklärte wiederholt, weder Kopp noch Stark verfügten über eine auslängliche Kenntnis der hebräischen Litteratur und Theologie, um sich über eine solche Streitfrage überhaupt ein Urteil erlauben zu dürfen. Strack wird in dieser autoritativen Widerlegung geradezu wissenschaftlich hingerichtet. Veranlaßt durch den Xantener Mord hat eine angesehene päpstliche Zeitung die lange Liste der den Juden bewiesenen Schächtungen von Christen neuerdings wieder veröffentlicht und an die freche Fälschung des Sceps’schen Wiener Tageblatts erinnert, das drei Tage vor dem Urteil in Tisza Eßlar – offenbar in der Absicht einer Irreleitung – die Behauptung aufgestellt, das hl. Kollegium, d. h. die Kardinäle hätten in offizieller Sitzung erklärt, die Ritualanschuldigung wäre Blödsinn. Prompt und bündig erwiderte jedoch die offiziöse Papstpresse, daß es sich dabei um eine verwegene Erfindung der Juden handle, und daß das hl. Kollegium im Gegenteil einstimmig von dem Vorkommen solcher jüdischer Ritualmorde fest überzeugt sei. Mehr

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Zitationshilfe: Oberwinder, Heinrich: Der Fall Buschoff. Berlin, 1892, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oberwinder_buschoff_1892/40>, abgerufen am 28.03.2024.