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Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

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Lösern / Erbmarschalchn der Chur Sachsen zustendig / ein schön herrlich vnd Fürstliches Gebewde / dauon weiter in der Adelschlössere Relation Bericht gethan werden solle.

XLIX.
Beltzig.

IST ein altes Ampt vnd Grentzhaus / von Churfürst Ernsten Anno 1462. auff die Form / wie jetzo zu sehen / restaurirt vnd renovirt, vnd in etwas inmittelst in Besserung erhalten / weil solches Schlos sampt dem Hause Rabenstein drunter gelegen / Anno 1406. vom Ertzbischoff Alberto von Magdeburg gantz desolirt vnd zu grunde gelegt / folgend auch in den Merckischen Kriegen allerhand Schaden empfangen / an den alten Ruderibus, so wol dem runden Thurm / so mitten im Schloshoff stehet / ist zu sehen / daß es ein grosses Gebewde vor Alters müsse gewesen seyn / mit Rondelen vnnd starcken Mauren also starck vnd in der Weite vmbfangen / daß demselben mit Pflitzbogen vnd Steinwürffen / so vor Alters an stat der Büchsen gebraucht / leichtlichen nicht abzubrechen gewesen / zu dem jetzigen Ernst der Büchsen würde es keinen Bestand haben / jedoch eine zeitlang darauff sich noch auffzuhalten. Sol den Namen von Bellsitz / das ist ein Herrnsitz / haben / vnd mit dem Wort Stolpen / quasi Stuhlbahn / so einen Herrnhoff bedeutet / eins seyn.

L.
Gommern.

IST auch ein alter Sitz / so zum Burggraffthumb Magdeburg sampt Elbenaw / Plötzig / vnd derselbe Refier herumb / vor Alters vnd nochmals gehörig gewesen / jetzo aber dauon exempt gemacht / vnd zur Chur Sachsen geschlagen / inmassen es dann ein sonderes Churfürstliches Ampt ist. Churfürst Augustus hat dieses Schlos fast aussm Grunde / vnd von newen erhoben / vnd mit allerhand schönen Gebewden Anno 1578. ziehren lassen.

Lösern / Erbmarschalchn der Chur Sachsen zustendig / ein schön herrlich vnd Fürstliches Gebewde / dauon weiter in der Adelschlössere Relation Bericht gethan werden solle.

XLIX.
Beltzig.

IST ein altes Ampt vnd Grentzhaus / von Churfürst Ernsten Anno 1462. auff die Form / wie jetzo zu sehen / restaurirt vnd renovirt, vnd in etwas inmittelst in Besserung erhalten / weil solches Schlos sampt dem Hause Rabenstein drunter gelegen / Anno 1406. vom Ertzbischoff Alberto von Magdeburg gantz desolirt vnd zu grunde gelegt / folgend auch in den Merckischen Kriegen allerhand Schaden empfangen / an den alten Ruderibus, so wol dem runden Thurm / so mitten im Schloshoff stehet / ist zu sehen / daß es ein grosses Gebewde vor Alters müsse gewesen seyn / mit Rondelen vnnd starcken Mauren also starck vnd in der Weite vmbfangen / daß demselben mit Pflitzbogen vnd Steinwürffen / so vor Alters an stat der Büchsen gebraucht / leichtlichen nicht abzubrechen gewesen / zu dem jetzigen Ernst der Büchsen würde es keinen Bestand haben / jedoch eine zeitlang darauff sich noch auffzuhalten. Sol den Namen von Bellsitz / das ist ein Herrnsitz / haben / vnd mit dem Wort Stolpen / quasi Stuhlbahn / so einen Herrnhoff bedeutet / eins seyn.

L.
Gommern.

IST auch ein alter Sitz / so zum Burggraffthumb Magdeburg sampt Elbenaw / Plötzig / vnd derselbe Refier herumb / vor Alters vnd nochmals gehörig gewesen / jetzo aber dauon exempt gemacht / vnd zur Chur Sachsen geschlagen / inmassen es dann ein sonderes Churfürstliches Ampt ist. Churfürst Augustus hat dieses Schlos fast aussm Grunde / vnd von newen erhoben / vnd mit allerhand schönen Gebewden Anno 1578. ziehren lassen.

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[35/0036] Lösern / Erbmarschalchn der Chur Sachsen zustendig / ein schön herrlich vnd Fürstliches Gebewde / dauon weiter in der Adelschlössere Relation Bericht gethan werden solle. XLIX. Beltzig. IST ein altes Ampt vnd Grentzhaus / von Churfürst Ernsten Anno 1462. auff die Form / wie jetzo zu sehen / restaurirt vnd renovirt, vnd in etwas inmittelst in Besserung erhalten / weil solches Schlos sampt dem Hause Rabenstein drunter gelegen / Anno 1406. vom Ertzbischoff Alberto von Magdeburg gantz desolirt vnd zu grunde gelegt / folgend auch in den Merckischen Kriegen allerhand Schaden empfangen / an den alten Ruderibus, so wol dem runden Thurm / so mitten im Schloshoff stehet / ist zu sehen / daß es ein grosses Gebewde vor Alters müsse gewesen seyn / mit Rondelen vnnd starcken Mauren also starck vnd in der Weite vmbfangen / daß demselben mit Pflitzbogen vnd Steinwürffen / so vor Alters an stat der Büchsen gebraucht / leichtlichen nicht abzubrechen gewesen / zu dem jetzigen Ernst der Büchsen würde es keinen Bestand haben / jedoch eine zeitlang darauff sich noch auffzuhalten. Sol den Namen von Bellsitz / das ist ein Herrnsitz / haben / vnd mit dem Wort Stolpen / quasi Stuhlbahn / so einen Herrnhoff bedeutet / eins seyn. L. Gommern. IST auch ein alter Sitz / so zum Burggraffthumb Magdeburg sampt Elbenaw / Plötzig / vnd derselbe Refier herumb / vor Alters vnd nochmals gehörig gewesen / jetzo aber dauon exempt gemacht / vnd zur Chur Sachsen geschlagen / inmassen es dann ein sonderes Churfürstliches Ampt ist. Churfürst Augustus hat dieses Schlos fast aussm Grunde / vnd von newen erhoben / vnd mit allerhand schönen Gebewden Anno 1578. ziehren lassen.

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Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/36>, abgerufen am 28.03.2024.