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Pfeiffer, Ida: Eine Frauenfahrt um die Welt, Band 2. Wien, 1850.

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Falle daß sich das Brautpaar noch etwas zu sagen hätte, muß es zur Feder seine Zuflucht nehmen. Kaum aber ist der priesterliche Segen ausgesprochen, so werden die Neuvermählten in einen Wagen gepackt und auf acht Tage in irgend einen Gasthof in der Nähe der Stadt geschickt. Hierzu sind gewöhnlich entweder der Gasthof zu Barrakpore oder einige Häuser zu Gardenrich ausersehen. Im Falle daß alle Plätze vergeben wären, was sich nicht selten ereignet, da beinahe alle Hochzeiten in den Monaten November und December geschlossen werden, miethet man Boote mit einem oder zwei Cabinchen, und die jungen Eheleute sind verurtheilt, die ersten acht Tage ganz abgesperrt von den Ihrigen zu verbringen. Selbst den Aeltern ist der Zutritt zu ihren Kindern untersagt.

Ich glaube, daß das Zartgefühl eines Mädchens unter diesen groben Sitten unendlich leiden muß. Wie mag das arme Geschöpf erröthen, wenn es die Orte betritt, die zu diesen Einsperrungen bestimmt sind, und wie mag jeder Blick, jede lächelnde Miene der Wirthsleute, Aufwärter oder Bootführer es verwunden.

Die guten Deutschen, die leider alles schön finden, was nicht von ihnen ausgeht, ahmen diese Sitte höchst gewissenhaft nach.


Falle daß sich das Brautpaar noch etwas zu sagen hätte, muß es zur Feder seine Zuflucht nehmen. Kaum aber ist der priesterliche Segen ausgesprochen, so werden die Neuvermählten in einen Wagen gepackt und auf acht Tage in irgend einen Gasthof in der Nähe der Stadt geschickt. Hierzu sind gewöhnlich entweder der Gasthof zu Barrakpore oder einige Häuser zu Gardenrich ausersehen. Im Falle daß alle Plätze vergeben wären, was sich nicht selten ereignet, da beinahe alle Hochzeiten in den Monaten November und December geschlossen werden, miethet man Boote mit einem oder zwei Cabinchen, und die jungen Eheleute sind verurtheilt, die ersten acht Tage ganz abgesperrt von den Ihrigen zu verbringen. Selbst den Aeltern ist der Zutritt zu ihren Kindern untersagt.

Ich glaube, daß das Zartgefühl eines Mädchens unter diesen groben Sitten unendlich leiden muß. Wie mag das arme Geschöpf erröthen, wenn es die Orte betritt, die zu diesen Einsperrungen bestimmt sind, und wie mag jeder Blick, jede lächelnde Miene der Wirthsleute, Aufwärter oder Bootführer es verwunden.

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[145/0152] Falle daß sich das Brautpaar noch etwas zu sagen hätte, muß es zur Feder seine Zuflucht nehmen. Kaum aber ist der priesterliche Segen ausgesprochen, so werden die Neuvermählten in einen Wagen gepackt und auf acht Tage in irgend einen Gasthof in der Nähe der Stadt geschickt. Hierzu sind gewöhnlich entweder der Gasthof zu Barrakpore oder einige Häuser zu Gardenrich ausersehen. Im Falle daß alle Plätze vergeben wären, was sich nicht selten ereignet, da beinahe alle Hochzeiten in den Monaten November und December geschlossen werden, miethet man Boote mit einem oder zwei Cabinchen, und die jungen Eheleute sind verurtheilt, die ersten acht Tage ganz abgesperrt von den Ihrigen zu verbringen. Selbst den Aeltern ist der Zutritt zu ihren Kindern untersagt. Ich glaube, daß das Zartgefühl eines Mädchens unter diesen groben Sitten unendlich leiden muß. Wie mag das arme Geschöpf erröthen, wenn es die Orte betritt, die zu diesen Einsperrungen bestimmt sind, und wie mag jeder Blick, jede lächelnde Miene der Wirthsleute, Aufwärter oder Bootführer es verwunden. Die guten Deutschen, die leider alles schön finden, was nicht von ihnen ausgeht, ahmen diese Sitte höchst gewissenhaft nach.

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Zitationshilfe: Pfeiffer, Ida: Eine Frauenfahrt um die Welt, Band 2. Wien, 1850, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pfeiffer_frauenfahrt02_1850/152>, abgerufen am 28.03.2024.