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Poersch, Bruno: Woran krankt die deutsche Gewerkschaftsbewegung? Berlin, 1897.

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aus, und die Fabrikinspektoren können selbst bei dem besten
Willen nur einen ganz geringen Theil dieses Gebietes beobachten.
-- Die Gewerkschaften müssen deshalb dahin arbeiten, daß die
Arbeiterschutzgesetze und sonstige Vorschriften von dem Unter¬
nehmerthum durchgeführt und beachtet werden. -- Wenn auch
der Staat die Pflicht hat, für die Durchführung derselben durch
Polizei und Gewerbeinspektion einzutreten und gewiß in dieser
Beziehung von ihm noch viel zu wenig geleistet wird, so kann
man doch auch nicht Alles von demselben verlangen und seine
ganze Hoffnung auf sein Wirken setzen. -- So gut wie der
Staat nicht jedem Staatsbürger einen Polizisten in's Haus
schickt und fragen läßt, ob ihn jemand bestohlen oder geschlagen
hat, ebensowenig wird er jemals hinter jeden Arbeiter einen
Schutzmann oder Gewerbeinspektor stellen können. Die Arbeiter
werden zum großen Theil immer ihre Rechte selbst wahren
müssen. Was ist aber auf diesem Gebiet bisher von den
deutschen Gewerkschaften gethan? Nur äußerst wenig! Erst an
einigen Orten ist man mit der Gewerbeinspektion in Verbindung
getreten und hat eine Ueberwachung der Fabrikanten organisirt.
So ist z. B. in Berlin mit seinen 50000 gewerkschaftlich organi¬
sirten Arbeitern in dieser Beziehung so gut wie noch nichts
unternommen. Dann aber müssen die Organisationen auch da¬
für Sorge tragen, daß die Arbeiter über die Bestimmungen der
bestehenden Arbeiterschutzgesetze aufgeklärt werden, da es in dieser
Beziehung sehr schlimm bei den meisten Arbeitern aussieht. --
Ferner sollen die Organisationen in die Verwaltungskörper der
sozialen Gesetzgebung eindringen, vor Allem sollen sie die Kranken¬
kassen in ihre Hände zu bekommen suchen. Diese befinden sich
vielfach noch unter der Leitung von Personen, die der Arbeiter¬
bewegung entweder feindlich oder doch gleichgiltig gegenüber¬
stehen. Die Krankenkassen liefern die Arbeitervertreter für die
Schiedsgerichte etc., der Berufsgenossenschaften, für die Ausschüsse,
Aufsichtsräthe und Schiedsgerichte der Invaliditäts- und Alters-
Versicherung. Daß es aber von großem Vortheil für die Arbeiter
ist, wenn in diesen Körperschaften aufgeklärte Leute sitzen, dar¬
über herrscht wohl kein Zweifel. Anderseits vernimmt die Re¬
gierung auch öfters Mitglieder dieser Institutionen in Fragen
der Arbeiterschutzgesetzgebung als Sachverständige. -- Wird aber
in Zukunft von den Gewerkschaften mehr als wie bisher auf
diesem Gebiet geleistet, so werden sich eine ganze Reihe von
Fehlern und Mängeln herausstellen, welche die Sozialgesetz¬
gebung aufzuweisen hat und die einer Abänderung bedürfen.
Die Vorschläge hierzu werden naturgemäß immer die am leich¬
testen und besten machen können, welche mit diesen Dingen fort¬
während zu thun hatten und das sind die Gewerkschaften. --
Anderseits aber wird es mit der Weiterentwicklung des heutigen
Systems immer nöthiger, für einzelne Berufe resp. Industrie¬
gruppen Spezial-Schutzgesetze zu schaffen, so z. B. im Bau¬
gewerbe, in der Hausindustrie, bei Staats- und Kommunal¬
arbeiten, im Bergwerkswesen u. s. w. Sehr richtig sagt Parvus:
"Dies alles kann aber die politische Partei nicht thun. Es wäre
aber auch taktisch verfehlt, ihr diese Aufgaben zuzuschreiben. Denn

aus, und die Fabrikinſpektoren können ſelbſt bei dem beſten
Willen nur einen ganz geringen Theil dieſes Gebietes beobachten.
— Die Gewerkſchaften müſſen deshalb dahin arbeiten, daß die
Arbeiterſchutzgeſetze und ſonſtige Vorſchriften von dem Unter¬
nehmerthum durchgeführt und beachtet werden. — Wenn auch
der Staat die Pflicht hat, für die Durchführung derſelben durch
Polizei und Gewerbeinſpektion einzutreten und gewiß in dieſer
Beziehung von ihm noch viel zu wenig geleiſtet wird, ſo kann
man doch auch nicht Alles von demſelben verlangen und ſeine
ganze Hoffnung auf ſein Wirken ſetzen. — So gut wie der
Staat nicht jedem Staatsbürger einen Poliziſten in's Haus
ſchickt und fragen läßt, ob ihn jemand beſtohlen oder geſchlagen
hat, ebenſowenig wird er jemals hinter jeden Arbeiter einen
Schutzmann oder Gewerbeinſpektor ſtellen können. Die Arbeiter
werden zum großen Theil immer ihre Rechte ſelbſt wahren
müſſen. Was iſt aber auf dieſem Gebiet bisher von den
deutſchen Gewerkſchaften gethan? Nur äußerſt wenig! Erſt an
einigen Orten iſt man mit der Gewerbeinſpektion in Verbindung
getreten und hat eine Ueberwachung der Fabrikanten organiſirt.
So iſt z. B. in Berlin mit ſeinen 50000 gewerkſchaftlich organi¬
ſirten Arbeitern in dieſer Beziehung ſo gut wie noch nichts
unternommen. Dann aber müſſen die Organiſationen auch da¬
für Sorge tragen, daß die Arbeiter über die Beſtimmungen der
beſtehenden Arbeiterſchutzgeſetze aufgeklärt werden, da es in dieſer
Beziehung ſehr ſchlimm bei den meiſten Arbeitern ausſieht. —
Ferner ſollen die Organiſationen in die Verwaltungskörper der
ſozialen Geſetzgebung eindringen, vor Allem ſollen ſie die Kranken¬
kaſſen in ihre Hände zu bekommen ſuchen. Dieſe befinden ſich
vielfach noch unter der Leitung von Perſonen, die der Arbeiter¬
bewegung entweder feindlich oder doch gleichgiltig gegenüber¬
ſtehen. Die Krankenkaſſen liefern die Arbeitervertreter für die
Schiedsgerichte ꝛc., der Berufsgenoſſenſchaften, für die Ausſchüſſe,
Aufſichtsräthe und Schiedsgerichte der Invaliditäts- und Alters-
Verſicherung. Daß es aber von großem Vortheil für die Arbeiter
iſt, wenn in dieſen Körperſchaften aufgeklärte Leute ſitzen, dar¬
über herrſcht wohl kein Zweifel. Anderſeits vernimmt die Re¬
gierung auch öfters Mitglieder dieſer Inſtitutionen in Fragen
der Arbeiterſchutzgeſetzgebung als Sachverſtändige. — Wird aber
in Zukunft von den Gewerkſchaften mehr als wie bisher auf
dieſem Gebiet geleiſtet, ſo werden ſich eine ganze Reihe von
Fehlern und Mängeln herausſtellen, welche die Sozialgeſetz¬
gebung aufzuweiſen hat und die einer Abänderung bedürfen.
Die Vorſchläge hierzu werden naturgemäß immer die am leich¬
teſten und beſten machen können, welche mit dieſen Dingen fort¬
während zu thun hatten und das ſind die Gewerkſchaften. —
Anderſeits aber wird es mit der Weiterentwicklung des heutigen
Syſtems immer nöthiger, für einzelne Berufe reſp. Induſtrie¬
gruppen Spezial-Schutzgeſetze zu ſchaffen, ſo z. B. im Bau¬
gewerbe, in der Hausinduſtrie, bei Staats- und Kommunal¬
arbeiten, im Bergwerksweſen u. ſ. w. Sehr richtig ſagt Parvus:
„Dies alles kann aber die politiſche Partei nicht thun. Es wäre
aber auch taktiſch verfehlt, ihr dieſe Aufgaben zuzuſchreiben. Denn

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[29/0037] aus, und die Fabrikinſpektoren können ſelbſt bei dem beſten Willen nur einen ganz geringen Theil dieſes Gebietes beobachten. — Die Gewerkſchaften müſſen deshalb dahin arbeiten, daß die Arbeiterſchutzgeſetze und ſonſtige Vorſchriften von dem Unter¬ nehmerthum durchgeführt und beachtet werden. — Wenn auch der Staat die Pflicht hat, für die Durchführung derſelben durch Polizei und Gewerbeinſpektion einzutreten und gewiß in dieſer Beziehung von ihm noch viel zu wenig geleiſtet wird, ſo kann man doch auch nicht Alles von demſelben verlangen und ſeine ganze Hoffnung auf ſein Wirken ſetzen. — So gut wie der Staat nicht jedem Staatsbürger einen Poliziſten in's Haus ſchickt und fragen läßt, ob ihn jemand beſtohlen oder geſchlagen hat, ebenſowenig wird er jemals hinter jeden Arbeiter einen Schutzmann oder Gewerbeinſpektor ſtellen können. Die Arbeiter werden zum großen Theil immer ihre Rechte ſelbſt wahren müſſen. Was iſt aber auf dieſem Gebiet bisher von den deutſchen Gewerkſchaften gethan? Nur äußerſt wenig! Erſt an einigen Orten iſt man mit der Gewerbeinſpektion in Verbindung getreten und hat eine Ueberwachung der Fabrikanten organiſirt. So iſt z. B. in Berlin mit ſeinen 50000 gewerkſchaftlich organi¬ ſirten Arbeitern in dieſer Beziehung ſo gut wie noch nichts unternommen. Dann aber müſſen die Organiſationen auch da¬ für Sorge tragen, daß die Arbeiter über die Beſtimmungen der beſtehenden Arbeiterſchutzgeſetze aufgeklärt werden, da es in dieſer Beziehung ſehr ſchlimm bei den meiſten Arbeitern ausſieht. — Ferner ſollen die Organiſationen in die Verwaltungskörper der ſozialen Geſetzgebung eindringen, vor Allem ſollen ſie die Kranken¬ kaſſen in ihre Hände zu bekommen ſuchen. Dieſe befinden ſich vielfach noch unter der Leitung von Perſonen, die der Arbeiter¬ bewegung entweder feindlich oder doch gleichgiltig gegenüber¬ ſtehen. Die Krankenkaſſen liefern die Arbeitervertreter für die Schiedsgerichte ꝛc., der Berufsgenoſſenſchaften, für die Ausſchüſſe, Aufſichtsräthe und Schiedsgerichte der Invaliditäts- und Alters- Verſicherung. Daß es aber von großem Vortheil für die Arbeiter iſt, wenn in dieſen Körperſchaften aufgeklärte Leute ſitzen, dar¬ über herrſcht wohl kein Zweifel. Anderſeits vernimmt die Re¬ gierung auch öfters Mitglieder dieſer Inſtitutionen in Fragen der Arbeiterſchutzgeſetzgebung als Sachverſtändige. — Wird aber in Zukunft von den Gewerkſchaften mehr als wie bisher auf dieſem Gebiet geleiſtet, ſo werden ſich eine ganze Reihe von Fehlern und Mängeln herausſtellen, welche die Sozialgeſetz¬ gebung aufzuweiſen hat und die einer Abänderung bedürfen. Die Vorſchläge hierzu werden naturgemäß immer die am leich¬ teſten und beſten machen können, welche mit dieſen Dingen fort¬ während zu thun hatten und das ſind die Gewerkſchaften. — Anderſeits aber wird es mit der Weiterentwicklung des heutigen Syſtems immer nöthiger, für einzelne Berufe reſp. Induſtrie¬ gruppen Spezial-Schutzgeſetze zu ſchaffen, ſo z. B. im Bau¬ gewerbe, in der Hausinduſtrie, bei Staats- und Kommunal¬ arbeiten, im Bergwerksweſen u. ſ. w. Sehr richtig ſagt Parvus: „Dies alles kann aber die politiſche Partei nicht thun. Es wäre aber auch taktiſch verfehlt, ihr dieſe Aufgaben zuzuſchreiben. Denn

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Zitationshilfe: Poersch, Bruno: Woran krankt die deutsche Gewerkschaftsbewegung? Berlin, 1897, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poersch_gewerkschaftsbewegung_1897/37>, abgerufen am 28.03.2024.