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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

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VIII. Folgen d. Westph. Fr. 1648-1657.
zusammengehalten hatten, wegen ihrer Religions-
verschiedenheit nicht mehr gemeine Sache machen
können, und daher schon auf dem vorigen Reichs-
tage 1640. eine eigne Curiatstimme erhalten.
Nach diesem Vorgange bekamen jetzt auch die noch
übrigen Westphälischen Grafen auf gegenwärtigem
Reichstage die vierte gräfliche Curiatstimme. Und
so brachten es endlich auch die Prälaten dahin, daß
sie nach ihrer Abtheilung in zwey Bänke unter dem
Namen Schwäbische und Rheinische Prälaten eben-
falls zwey Curiatstimmen erhielten; so daß nun-
mehr nach abgelegten sämmtlichen Virilstimmen
aller geistlichen und weltlichen Fürsten noch sechs
Curiatstimmen, nehmlich zwey Prälatische, und
vier gräfliche, ebenfalls abwechselnd von der geist-
lichen zur weltlichen Bank, folgten, und damit
von allen Stimmen im Fürstenrathe den Beschluß
machten.


XI.

Nachdem endlich der Reichstag im May 1654.
mit dem oben beschriebenen Reichsabschiede geschlos-
sen worden war; nahm die ordentliche Reichsde-
putation,
auf welche der Reichsabschied haupt-
sächlich die vom Westphälischen Frieden her noch
rückständig gebliebenen Restitutionsfälle verschoben
hatte, am 13. Sept. 1655. zu Frankfurt am Main
ihren Anfang; ohne jedoch viel gedeiliches auszu-
richten. Durch den baldigen Tod des Kaisers
(+ 1657. März 23.) und das darauf erfolgte In-
terregnum kam überhaupt fast alles in eine ziemlich
veränderte Lage.




Neun-

VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
zuſammengehalten hatten, wegen ihrer Religions-
verſchiedenheit nicht mehr gemeine Sache machen
koͤnnen, und daher ſchon auf dem vorigen Reichs-
tage 1640. eine eigne Curiatſtimme erhalten.
Nach dieſem Vorgange bekamen jetzt auch die noch
uͤbrigen Weſtphaͤliſchen Grafen auf gegenwaͤrtigem
Reichstage die vierte graͤfliche Curiatſtimme. Und
ſo brachten es endlich auch die Praͤlaten dahin, daß
ſie nach ihrer Abtheilung in zwey Baͤnke unter dem
Namen Schwaͤbiſche und Rheiniſche Praͤlaten eben-
falls zwey Curiatſtimmen erhielten; ſo daß nun-
mehr nach abgelegten ſaͤmmtlichen Virilſtimmen
aller geiſtlichen und weltlichen Fuͤrſten noch ſechs
Curiatſtimmen, nehmlich zwey Praͤlatiſche, und
vier graͤfliche, ebenfalls abwechſelnd von der geiſt-
lichen zur weltlichen Bank, folgten, und damit
von allen Stimmen im Fuͤrſtenrathe den Beſchluß
machten.


XI.

Nachdem endlich der Reichstag im May 1654.
mit dem oben beſchriebenen Reichsabſchiede geſchloſ-
ſen worden war; nahm die ordentliche Reichsde-
putation,
auf welche der Reichsabſchied haupt-
ſaͤchlich die vom Weſtphaͤliſchen Frieden her noch
ruͤckſtaͤndig gebliebenen Reſtitutionsfaͤlle verſchoben
hatte, am 13. Sept. 1655. zu Frankfurt am Main
ihren Anfang; ohne jedoch viel gedeiliches auszu-
richten. Durch den baldigen Tod des Kaiſers
(† 1657. Maͤrz 23.) und das darauf erfolgte In-
terregnum kam uͤberhaupt faſt alles in eine ziemlich
veraͤnderte Lage.




Neun-
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[254/0296] VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657. zuſammengehalten hatten, wegen ihrer Religions- verſchiedenheit nicht mehr gemeine Sache machen koͤnnen, und daher ſchon auf dem vorigen Reichs- tage 1640. eine eigne Curiatſtimme erhalten. Nach dieſem Vorgange bekamen jetzt auch die noch uͤbrigen Weſtphaͤliſchen Grafen auf gegenwaͤrtigem Reichstage die vierte graͤfliche Curiatſtimme. Und ſo brachten es endlich auch die Praͤlaten dahin, daß ſie nach ihrer Abtheilung in zwey Baͤnke unter dem Namen Schwaͤbiſche und Rheiniſche Praͤlaten eben- falls zwey Curiatſtimmen erhielten; ſo daß nun- mehr nach abgelegten ſaͤmmtlichen Virilſtimmen aller geiſtlichen und weltlichen Fuͤrſten noch ſechs Curiatſtimmen, nehmlich zwey Praͤlatiſche, und vier graͤfliche, ebenfalls abwechſelnd von der geiſt- lichen zur weltlichen Bank, folgten, und damit von allen Stimmen im Fuͤrſtenrathe den Beſchluß machten. Nachdem endlich der Reichstag im May 1654. mit dem oben beſchriebenen Reichsabſchiede geſchloſ- ſen worden war; nahm die ordentliche Reichsde- putation, auf welche der Reichsabſchied haupt- ſaͤchlich die vom Weſtphaͤliſchen Frieden her noch ruͤckſtaͤndig gebliebenen Reſtitutionsfaͤlle verſchoben hatte, am 13. Sept. 1655. zu Frankfurt am Main ihren Anfang; ohne jedoch viel gedeiliches auszu- richten. Durch den baldigen Tod des Kaiſers († 1657. Maͤrz 23.) und das darauf erfolgte In- terregnum kam uͤberhaupt faſt alles in eine ziemlich veraͤnderte Lage. Neun-

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/296>, abgerufen am 28.03.2024.