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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

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XIII. Joseph II. 1764-1786.


IV.
Neue Aussichten für die Religionsbeschwerden.


I. II. Zu Abhelfung der Religionsbeschwerden war seit
1742. eine neue Stelle in die Wahlcapitulation eingerückt, --
III. und auf Veranlaßung eines churfürstlichen Collegial-
schreibens 1764. von Joseph dem II. eine preiswürdige Er-
klärung ertheilet. -- IV. Zu deren Befolgung und Benut-
zung ward 1770. eine besondere Deputation sechs evangeli-
scher Reichsstände bes[chlo]ssen und ins Werk gerichtet; wozu
jedoch die zur Bestre[ - 2 Zeichen fehlen]ung der Unkosten nöthigen Geldbey-
träge mit Ausgang des Jahres 1784. meist erschöpft sind.



I.

Noch waren zwey wichtige Gegenstände, die
unter Joseph dem II. gleich von seinem Wahl-
convente her in neue Bewegung gesetzt waren; ei-
ner, der die Beschwerden der verschiedenen Reli-
gionsverwandten gegen einander; ein anderer, der
verschiedene Beschwerden catholischer Reichsstände
in ihrer eignen hierarchischen Verfassung betraf.


II.

Ungeachtet das gute Vernehmen, worin das
Haus Oesterreich bis auf den siebenjährigen Krieg
mit Großbritannien und dem Hause Hannover
stand, vielleicht oft dazu beförderlich gewesen war,
daß manche Beschwerden evangelischer Reichs-
stände oder Unterthanen
noch ihre Erledigung
oder Vermittelung gefunden hatten; so nahm doch
die Anzahl der Religionsbeschwerden seit dem Ba-
dischen Frieden selbst unter der Regierung Carls
des VI. sowohl in der Pfalz als in vielen anderen
Ländern dergestalt zu, daß schon bey der Wahl

Carls
XIII. Joſeph II. 1764-1786.


IV.
Neue Ausſichten fuͤr die Religionsbeſchwerden.


I. II. Zu Abhelfung der Religionsbeſchwerden war ſeit
1742. eine neue Stelle in die Wahlcapitulation eingeruͤckt, —
III. und auf Veranlaßung eines churfuͤrſtlichen Collegial-
ſchreibens 1764. von Joſeph dem II. eine preiswuͤrdige Er-
klaͤrung ertheilet. — IV. Zu deren Befolgung und Benut-
zung ward 1770. eine beſondere Deputation ſechs evangeli-
ſcher Reichsſtaͤnde beſ[chlo]ſſen und ins Werk gerichtet; wozu
jedoch die zur Beſtre[ – 2 Zeichen fehlen]ung der Unkoſten noͤthigen Geldbey-
traͤge mit Ausgang des Jahres 1784. meiſt erſchoͤpft ſind.



I.

Noch waren zwey wichtige Gegenſtaͤnde, die
unter Joſeph dem II. gleich von ſeinem Wahl-
convente her in neue Bewegung geſetzt waren; ei-
ner, der die Beſchwerden der verſchiedenen Reli-
gionsverwandten gegen einander; ein anderer, der
verſchiedene Beſchwerden catholiſcher Reichsſtaͤnde
in ihrer eignen hierarchiſchen Verfaſſung betraf.


II.

Ungeachtet das gute Vernehmen, worin das
Haus Oeſterreich bis auf den ſiebenjaͤhrigen Krieg
mit Großbritannien und dem Hauſe Hannover
ſtand, vielleicht oft dazu befoͤrderlich geweſen war,
daß manche Beſchwerden evangeliſcher Reichs-
ſtaͤnde oder Unterthanen
noch ihre Erledigung
oder Vermittelung gefunden hatten; ſo nahm doch
die Anzahl der Religionsbeſchwerden ſeit dem Ba-
diſchen Frieden ſelbſt unter der Regierung Carls
des VI. ſowohl in der Pfalz als in vielen anderen
Laͤndern dergeſtalt zu, daß ſchon bey der Wahl

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[170/0204] XIII. Joſeph II. 1764-1786. IV. Neue Ausſichten fuͤr die Religionsbeſchwerden. I. II. Zu Abhelfung der Religionsbeſchwerden war ſeit 1742. eine neue Stelle in die Wahlcapitulation eingeruͤckt, — III. und auf Veranlaßung eines churfuͤrſtlichen Collegial- ſchreibens 1764. von Joſeph dem II. eine preiswuͤrdige Er- klaͤrung ertheilet. — IV. Zu deren Befolgung und Benut- zung ward 1770. eine beſondere Deputation ſechs evangeli- ſcher Reichsſtaͤnde beſchloſſen und ins Werk gerichtet; wozu jedoch die zur Beſtre__ung der Unkoſten noͤthigen Geldbey- traͤge mit Ausgang des Jahres 1784. meiſt erſchoͤpft ſind. Noch waren zwey wichtige Gegenſtaͤnde, die unter Joſeph dem II. gleich von ſeinem Wahl- convente her in neue Bewegung geſetzt waren; ei- ner, der die Beſchwerden der verſchiedenen Reli- gionsverwandten gegen einander; ein anderer, der verſchiedene Beſchwerden catholiſcher Reichsſtaͤnde in ihrer eignen hierarchiſchen Verfaſſung betraf. Ungeachtet das gute Vernehmen, worin das Haus Oeſterreich bis auf den ſiebenjaͤhrigen Krieg mit Großbritannien und dem Hauſe Hannover ſtand, vielleicht oft dazu befoͤrderlich geweſen war, daß manche Beſchwerden evangeliſcher Reichs- ſtaͤnde oder Unterthanen noch ihre Erledigung oder Vermittelung gefunden hatten; ſo nahm doch die Anzahl der Religionsbeſchwerden ſeit dem Ba- diſchen Frieden ſelbſt unter der Regierung Carls des VI. ſowohl in der Pfalz als in vielen anderen Laͤndern dergeſtalt zu, daß ſchon bey der Wahl Carls

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/204>, abgerufen am 25.04.2024.