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Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752.

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Von den Pflichten aller Accompagnisten überhaupt.
gleitung übet; auch nur solche Stücke wählet, die man bald auswendig
behalten kann: welches aber sowohl am Notenlesen, als an Erlernung des
Tactes, hinderlich ist. Will man in diesen beyden Stücken recht sicher wer-
den, so ist kein andrer Weg dazu, als daß man anfänglich mehr Mittel-
als Hauptstimmen spiele; daß man mehr andre accompagnire, als sich
selbst accompagniren lasse: weil das erstere schwerer, aber auch zugleich
nützlicher als das letztere ist; daß man mehr concertirende und gearbeitete,
als melodiöse Stücke spiele; daß man dabey nicht auf sich allein, sondern
auch auf andre, besonders auf die Grundstimme höre; daß man die No-
ten nicht überrusche: sondern einer jeden ihre gehörige Geltung gebe; und
daß man die Hauptnoten so das Zeitmaaß eintheilen, nämlich die
Viertheile im Allegro, und die Achttheile im Adagio, mit der Spitze des
Fußes sich bemerke, und damit so lange anhalte, bis man dieses Hülfs-
mittel nicht mehr nöthig hat. Man besehe hierbey das V. und X. Haupt-
stück.

33. §.

Man wolle nicht glauben, daß es mit Beobachtung des Zeitmaaßes
schon seine Richtigkeit habe, wenn man allenfalls nur im Niederschlage
des Tacts mit den Noten eintrift: sondern es muß eine jede zu der Har-
monie gehörige Note mit der Grundstimme übereintreffen. Deswegen
darf man den Hauptnoten, sie mögen aus Viertheilen, Achttheilen, oder
Sechzehntheilen bestehen, nichts an ihrer gehörigen Zeit durch Ueberei-
lung abbrechen: damit man die durchgehenden Noten nicht anstatt der
Hauptnoten höre, und sowohl die Melodie als die Harmonie nicht ver-
dunkelt oder verstümmelt werde.

34. §.

Die Pausen erfodern ihr Zeitmaaß in eben solcher Richtigkeit, als
die Noten selbst. Weil man aber hierbey keinen Klang höret, sondern
die Zeit davon nur in Gedanken abmessen muß, so machen dieselben, be-
sonders die kurzen, als Achttheil-Sechzehntheil- und Zwey und dreyßig-
theil-Pausen, manchem viel zu schaffen. Wenn man sich aber die Haupt-
noten in einem Stücke heimlich mit dem Fuße anmerket; und auf die Be-
wegung der übrigen Stimmen, ingleichen, ob die Noten, so nach den
Pausen folgen, auf den Niederschlag oder auf das Aufheben des Fußes
treffen, genau Achtung giebt, dabey aber sich nur nicht übereilet: so kann
diese Schwierigkeit sehr leicht gehoben werden.

35. §. Soll

Von den Pflichten aller Accompagniſten uͤberhaupt.
gleitung uͤbet; auch nur ſolche Stuͤcke waͤhlet, die man bald auswendig
behalten kann: welches aber ſowohl am Notenleſen, als an Erlernung des
Tactes, hinderlich iſt. Will man in dieſen beyden Stuͤcken recht ſicher wer-
den, ſo iſt kein andrer Weg dazu, als daß man anfaͤnglich mehr Mittel-
als Hauptſtimmen ſpiele; daß man mehr andre accompagnire, als ſich
ſelbſt accompagniren laſſe: weil das erſtere ſchwerer, aber auch zugleich
nuͤtzlicher als das letztere iſt; daß man mehr concertirende und gearbeitete,
als melodioͤſe Stuͤcke ſpiele; daß man dabey nicht auf ſich allein, ſondern
auch auf andre, beſonders auf die Grundſtimme hoͤre; daß man die No-
ten nicht uͤberruſche: ſondern einer jeden ihre gehoͤrige Geltung gebe; und
daß man die Hauptnoten ſo das Zeitmaaß eintheilen, naͤmlich die
Viertheile im Allegro, und die Achttheile im Adagio, mit der Spitze des
Fußes ſich bemerke, und damit ſo lange anhalte, bis man dieſes Huͤlfs-
mittel nicht mehr noͤthig hat. Man beſehe hierbey das V. und X. Haupt-
ſtuͤck.

33. §.

Man wolle nicht glauben, daß es mit Beobachtung des Zeitmaaßes
ſchon ſeine Richtigkeit habe, wenn man allenfalls nur im Niederſchlage
des Tacts mit den Noten eintrift: ſondern es muß eine jede zu der Har-
monie gehoͤrige Note mit der Grundſtimme uͤbereintreffen. Deswegen
darf man den Hauptnoten, ſie moͤgen aus Viertheilen, Achttheilen, oder
Sechzehntheilen beſtehen, nichts an ihrer gehoͤrigen Zeit durch Ueberei-
lung abbrechen: damit man die durchgehenden Noten nicht anſtatt der
Hauptnoten hoͤre, und ſowohl die Melodie als die Harmonie nicht ver-
dunkelt oder verſtuͤmmelt werde.

34. §.

Die Pauſen erfodern ihr Zeitmaaß in eben ſolcher Richtigkeit, als
die Noten ſelbſt. Weil man aber hierbey keinen Klang hoͤret, ſondern
die Zeit davon nur in Gedanken abmeſſen muß, ſo machen dieſelben, be-
ſonders die kurzen, als Achttheil-Sechzehntheil- und Zwey und dreyßig-
theil-Pauſen, manchem viel zu ſchaffen. Wenn man ſich aber die Haupt-
noten in einem Stuͤcke heimlich mit dem Fuße anmerket; und auf die Be-
wegung der uͤbrigen Stimmen, ingleichen, ob die Noten, ſo nach den
Pauſen folgen, auf den Niederſchlag oder auf das Aufheben des Fußes
treffen, genau Achtung giebt, dabey aber ſich nur nicht uͤbereilet: ſo kann
dieſe Schwierigkeit ſehr leicht gehoben werden.

35. §. Soll
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[255/0273] Von den Pflichten aller Accompagniſten uͤberhaupt. gleitung uͤbet; auch nur ſolche Stuͤcke waͤhlet, die man bald auswendig behalten kann: welches aber ſowohl am Notenleſen, als an Erlernung des Tactes, hinderlich iſt. Will man in dieſen beyden Stuͤcken recht ſicher wer- den, ſo iſt kein andrer Weg dazu, als daß man anfaͤnglich mehr Mittel- als Hauptſtimmen ſpiele; daß man mehr andre accompagnire, als ſich ſelbſt accompagniren laſſe: weil das erſtere ſchwerer, aber auch zugleich nuͤtzlicher als das letztere iſt; daß man mehr concertirende und gearbeitete, als melodioͤſe Stuͤcke ſpiele; daß man dabey nicht auf ſich allein, ſondern auch auf andre, beſonders auf die Grundſtimme hoͤre; daß man die No- ten nicht uͤberruſche: ſondern einer jeden ihre gehoͤrige Geltung gebe; und daß man die Hauptnoten ſo das Zeitmaaß eintheilen, naͤmlich die Viertheile im Allegro, und die Achttheile im Adagio, mit der Spitze des Fußes ſich bemerke, und damit ſo lange anhalte, bis man dieſes Huͤlfs- mittel nicht mehr noͤthig hat. Man beſehe hierbey das V. und X. Haupt- ſtuͤck. 33. §. Man wolle nicht glauben, daß es mit Beobachtung des Zeitmaaßes ſchon ſeine Richtigkeit habe, wenn man allenfalls nur im Niederſchlage des Tacts mit den Noten eintrift: ſondern es muß eine jede zu der Har- monie gehoͤrige Note mit der Grundſtimme uͤbereintreffen. Deswegen darf man den Hauptnoten, ſie moͤgen aus Viertheilen, Achttheilen, oder Sechzehntheilen beſtehen, nichts an ihrer gehoͤrigen Zeit durch Ueberei- lung abbrechen: damit man die durchgehenden Noten nicht anſtatt der Hauptnoten hoͤre, und ſowohl die Melodie als die Harmonie nicht ver- dunkelt oder verſtuͤmmelt werde. 34. §. Die Pauſen erfodern ihr Zeitmaaß in eben ſolcher Richtigkeit, als die Noten ſelbſt. Weil man aber hierbey keinen Klang hoͤret, ſondern die Zeit davon nur in Gedanken abmeſſen muß, ſo machen dieſelben, be- ſonders die kurzen, als Achttheil-Sechzehntheil- und Zwey und dreyßig- theil-Pauſen, manchem viel zu ſchaffen. Wenn man ſich aber die Haupt- noten in einem Stuͤcke heimlich mit dem Fuße anmerket; und auf die Be- wegung der uͤbrigen Stimmen, ingleichen, ob die Noten, ſo nach den Pauſen folgen, auf den Niederſchlag oder auf das Aufheben des Fußes treffen, genau Achtung giebt, dabey aber ſich nur nicht uͤbereilet: ſo kann dieſe Schwierigkeit ſehr leicht gehoben werden. 35. §. Soll

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Zitationshilfe: Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quantz_versuch_1752/273>, abgerufen am 29.03.2024.