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Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752.

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9. §.

Wenn ein Punct hinter einer Note steht, so gilt derselbe noch halb so viel als die vorhergehende, oder eben so viel als die folgende Note, s. Tab. II. Fig. 7.

10. §.

Die Pausen, so anstatt der Noten vorkommen, bedeuten daß man so lange stillschweigen müsse, als es die Geltung einer jeden, nach ihrem Zeitmaaße, erfodert. Die Geltung aber ist so wie folget: Ein dicker Strich, der den Raum zwischen drey Linien berühret, gilt vier Tacte, wie die Noten darunter zeigen, s. Tab. II. Fig. 9. (a). Ein dicker Strich zwischen zwo Linien gilt zweene Tacte; s. (b). Ein dicker Strich unter einer Linie gilt einen ganzen Tact, s. (c). Der, so über der Linie steht, gilt einen halben Tact, s. (d). Die übrigen Pausen, s. (e) gelten so viel als die darunter stehenden Noten, nämlich: Viertheile, Achttheile, Sechzehntheile, und Zwey und dreyßigtheile. Hinter diese letztern Arten der Pausen pfleget man zuweilen Puncte zu setzen, welche so wie bey den Noten, ebenfalls halb so viel als die vorhergehenden Pausen gelten, s. (f). Es geschieht aber dieses nur meistentheils aus Bequemlichkeit, um nicht zwo Pausen nacheinander zu setzen. Eine Generalpause oder Fermate, oder Ruhezeichen ist, wenn über einer Pause ein halber Cirkel, mit einem Puncte darunter steht. Hier halten alle Stimmen nach Belieben still; ohne sich an die Regel des Tactes zu binden. s. (g). Man besehe hierbey des XVII. Hauptst. 7. Abschn. 43. §.

11. §.

Die richtige Abmessung und Einteilung langsamer und geschwinder Noten, heißt der Tact: (la mesure) so wie hingegen das Zeitmaaße (le mouvement) die Gesetze der langsamen und geschwinden Bewegung des Tactes ausmachet.

12. §.

Der Tact überhaupt ist zweyerley: gerader und ungerader. Der gerade läßt sich wieder in gleiche Theile zertheilen; bey dem ungeraden aber ist die Theilung ungleich. Den ungeraden pfleget man insgemein Tripeltact zu nennen. Wenn ein Tact zu Ende ist, pfleget, man, im Schreiben, zwischen die Noten einen Verticalstrich zu setzen: also machen so viel Noten, als sich zwischen zweenen dieser Striche befinden, nach dem, zu Anfange eines Stückes, hinter den Versetzungszeichen

9. §.

Wenn ein Punct hinter einer Note steht, so gilt derselbe noch halb so viel als die vorhergehende, oder eben so viel als die folgende Note, s. Tab. II. Fig. 7.

10. §.

Die Pausen, so anstatt der Noten vorkommen, bedeuten daß man so lange stillschweigen müsse, als es die Geltung einer jeden, nach ihrem Zeitmaaße, erfodert. Die Geltung aber ist so wie folget: Ein dicker Strich, der den Raum zwischen drey Linien berühret, gilt vier Tacte, wie die Noten darunter zeigen, s. Tab. II. Fig. 9. (a). Ein dicker Strich zwischen zwo Linien gilt zweene Tacte; s. (b). Ein dicker Strich unter einer Linie gilt einen ganzen Tact, s. (c). Der, so über der Linie steht, gilt einen halben Tact, s. (d). Die übrigen Pausen, s. (e) gelten so viel als die darunter stehenden Noten, nämlich: Viertheile, Achttheile, Sechzehntheile, und Zwey und dreyßigtheile. Hinter diese letztern Arten der Pausen pfleget man zuweilen Puncte zu setzen, welche so wie bey den Noten, ebenfalls halb so viel als die vorhergehenden Pausen gelten, s. (f). Es geschieht aber dieses nur meistentheils aus Bequemlichkeit, um nicht zwo Pausen nacheinander zu setzen. Eine Generalpause oder Fermate, oder Ruhezeichen ist, wenn über einer Pause ein halber Cirkel, mit einem Puncte darunter steht. Hier halten alle Stimmen nach Belieben still; ohne sich an die Regel des Tactes zu binden. s. (g). Man besehe hierbey des XVII. Hauptst. 7. Abschn. 43. §.

11. §.

Die richtige Abmessung und Einteilung langsamer und geschwinder Noten, heißt der Tact: (la mesure) so wie hingegen das Zeitmaaße (le mouvement) die Gesetze der langsamen und geschwinden Bewegung des Tactes ausmachet.

12. §.

Der Tact überhaupt ist zweyerley: gerader und ungerader. Der gerade läßt sich wieder in gleiche Theile zertheilen; bey dem ungeraden aber ist die Theilung ungleich. Den ungeraden pfleget man insgemein Tripeltact zu nennen. Wenn ein Tact zu Ende ist, pfleget, man, im Schreiben, zwischen die Noten einen Verticalstrich zu setzen: also machen so viel Noten, als sich zwischen zweenen dieser Striche befinden, nach dem, zu Anfange eines Stückes, hinter den Versetzungszeichen

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[55/0069] 9. §. Wenn ein Punct hinter einer Note steht, so gilt derselbe noch halb so viel als die vorhergehende, oder eben so viel als die folgende Note, s. Tab. II. Fig. 7. 10. §. Die Pausen, so anstatt der Noten vorkommen, bedeuten daß man so lange stillschweigen müsse, als es die Geltung einer jeden, nach ihrem Zeitmaaße, erfodert. Die Geltung aber ist so wie folget: Ein dicker Strich, der den Raum zwischen drey Linien berühret, gilt vier Tacte, wie die Noten darunter zeigen, s. Tab. II. Fig. 9. (a). Ein dicker Strich zwischen zwo Linien gilt zweene Tacte; s. (b). Ein dicker Strich unter einer Linie gilt einen ganzen Tact, s. (c). Der, so über der Linie steht, gilt einen halben Tact, s. (d). Die übrigen Pausen, s. (e) gelten so viel als die darunter stehenden Noten, nämlich: Viertheile, Achttheile, Sechzehntheile, und Zwey und dreyßigtheile. Hinter diese letztern Arten der Pausen pfleget man zuweilen Puncte zu setzen, welche so wie bey den Noten, ebenfalls halb so viel als die vorhergehenden Pausen gelten, s. (f). Es geschieht aber dieses nur meistentheils aus Bequemlichkeit, um nicht zwo Pausen nacheinander zu setzen. Eine Generalpause oder Fermate, oder Ruhezeichen ist, wenn über einer Pause ein halber Cirkel, mit einem Puncte darunter steht. Hier halten alle Stimmen nach Belieben still; ohne sich an die Regel des Tactes zu binden. s. (g). Man besehe hierbey des XVII. Hauptst. 7. Abschn. 43. §. 11. §. Die richtige Abmessung und Einteilung langsamer und geschwinder Noten, heißt der Tact: (la mesure) so wie hingegen das Zeitmaaße (le mouvement) die Gesetze der langsamen und geschwinden Bewegung des Tactes ausmachet. 12. §. Der Tact überhaupt ist zweyerley: gerader und ungerader. Der gerade läßt sich wieder in gleiche Theile zertheilen; bey dem ungeraden aber ist die Theilung ungleich. Den ungeraden pfleget man insgemein Tripeltact zu nennen. Wenn ein Tact zu Ende ist, pfleget, man, im Schreiben, zwischen die Noten einen Verticalstrich zu setzen: also machen so viel Noten, als sich zwischen zweenen dieser Striche befinden, nach dem, zu Anfange eines Stückes, hinter den Versetzungszeichen

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Zitationshilfe: Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quantz_versuchws_1752/69>, abgerufen am 28.03.2024.