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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836.

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Buch V. Gegenreformationen.
römischen Candidaten zurückzuweisen. Und welches Ansehen,
welchen Einfluß müsse dieß der Curie verschaffen.

Wir sehen wohl, wie lebhaft man noch auf eine völ-
lige Wiederherstellung der alten Gewalt dachte. Den
Adel zu gewinnen: den höhern Bürgerstand im römischen
Interesse zu erziehen: die Jugend in diesem Sinne zu un-
terweisen: den alten Einfluß auf die Stifter wiederherzu-
stellen, obwohl sie protestantisch geworden: bei dem Kam-
mergerichte das Uebergewicht wieder zu erlangen: mächtige
Reichsfürsten zu bekehren: die vorherrschende katholische
Macht in die deutschen Bundesverhältnisse zu verflechten:
-- so viel Entwürfe faßte man auf einmal.

Auch dürfen wir nicht glauben, daß diese Rathschläge
vernachlässigt worden. Als man sie in Rom vorlegte, war
man in Deutschland schon beschäftigt sie auszuführen.

Die Thätigkeit und gute Ordnung des Kammergerichts
beruhte vorzüglich auf den jährlichen Visitationen, die immer
von sieben Ständen des Reichs nach ihrer Reihenfolge am
Reichstage vorgenommen wurden. Oefter war bei diesen
Visitationen die Mehrzahl katholisch gewesen: im Jahre
1588 war sie einmal protestantisch: der protestantische Erz-
bischof von Magdeburg sollte unter andern daran Theil
nehmen. Katholischer Seits entschloß man sich dieß nicht
zu gestatten. Als Churmainz im Begriff war die Stände
zu berufen, befahl ihm der Kaiser aus eigener Macht, die
Visitationen für dieses Jahr aufzuschieben. Es war aber
mit Einem Jahre nicht gethan. Die Reihenfolge blieb im-
mer die nemliche: noch lange hatte man einen protestanti-
schen Erzbischof von Magdeburg zu fürchten: man zog es

Buch V. Gegenreformationen.
roͤmiſchen Candidaten zuruͤckzuweiſen. Und welches Anſehen,
welchen Einfluß muͤſſe dieß der Curie verſchaffen.

Wir ſehen wohl, wie lebhaft man noch auf eine voͤl-
lige Wiederherſtellung der alten Gewalt dachte. Den
Adel zu gewinnen: den hoͤhern Buͤrgerſtand im roͤmiſchen
Intereſſe zu erziehen: die Jugend in dieſem Sinne zu un-
terweiſen: den alten Einfluß auf die Stifter wiederherzu-
ſtellen, obwohl ſie proteſtantiſch geworden: bei dem Kam-
mergerichte das Uebergewicht wieder zu erlangen: maͤchtige
Reichsfuͤrſten zu bekehren: die vorherrſchende katholiſche
Macht in die deutſchen Bundesverhaͤltniſſe zu verflechten:
— ſo viel Entwuͤrfe faßte man auf einmal.

Auch duͤrfen wir nicht glauben, daß dieſe Rathſchlaͤge
vernachlaͤſſigt worden. Als man ſie in Rom vorlegte, war
man in Deutſchland ſchon beſchaͤftigt ſie auszufuͤhren.

Die Thaͤtigkeit und gute Ordnung des Kammergerichts
beruhte vorzuͤglich auf den jaͤhrlichen Viſitationen, die immer
von ſieben Staͤnden des Reichs nach ihrer Reihenfolge am
Reichstage vorgenommen wurden. Oefter war bei dieſen
Viſitationen die Mehrzahl katholiſch geweſen: im Jahre
1588 war ſie einmal proteſtantiſch: der proteſtantiſche Erz-
biſchof von Magdeburg ſollte unter andern daran Theil
nehmen. Katholiſcher Seits entſchloß man ſich dieß nicht
zu geſtatten. Als Churmainz im Begriff war die Staͤnde
zu berufen, befahl ihm der Kaiſer aus eigener Macht, die
Viſitationen fuͤr dieſes Jahr aufzuſchieben. Es war aber
mit Einem Jahre nicht gethan. Die Reihenfolge blieb im-
mer die nemliche: noch lange hatte man einen proteſtanti-
ſchen Erzbiſchof von Magdeburg zu fuͤrchten: man zog es

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[142/0154] Buch V. Gegenreformationen. roͤmiſchen Candidaten zuruͤckzuweiſen. Und welches Anſehen, welchen Einfluß muͤſſe dieß der Curie verſchaffen. Wir ſehen wohl, wie lebhaft man noch auf eine voͤl- lige Wiederherſtellung der alten Gewalt dachte. Den Adel zu gewinnen: den hoͤhern Buͤrgerſtand im roͤmiſchen Intereſſe zu erziehen: die Jugend in dieſem Sinne zu un- terweiſen: den alten Einfluß auf die Stifter wiederherzu- ſtellen, obwohl ſie proteſtantiſch geworden: bei dem Kam- mergerichte das Uebergewicht wieder zu erlangen: maͤchtige Reichsfuͤrſten zu bekehren: die vorherrſchende katholiſche Macht in die deutſchen Bundesverhaͤltniſſe zu verflechten: — ſo viel Entwuͤrfe faßte man auf einmal. Auch duͤrfen wir nicht glauben, daß dieſe Rathſchlaͤge vernachlaͤſſigt worden. Als man ſie in Rom vorlegte, war man in Deutſchland ſchon beſchaͤftigt ſie auszufuͤhren. Die Thaͤtigkeit und gute Ordnung des Kammergerichts beruhte vorzuͤglich auf den jaͤhrlichen Viſitationen, die immer von ſieben Staͤnden des Reichs nach ihrer Reihenfolge am Reichstage vorgenommen wurden. Oefter war bei dieſen Viſitationen die Mehrzahl katholiſch geweſen: im Jahre 1588 war ſie einmal proteſtantiſch: der proteſtantiſche Erz- biſchof von Magdeburg ſollte unter andern daran Theil nehmen. Katholiſcher Seits entſchloß man ſich dieß nicht zu geſtatten. Als Churmainz im Begriff war die Staͤnde zu berufen, befahl ihm der Kaiſer aus eigener Macht, die Viſitationen fuͤr dieſes Jahr aufzuſchieben. Es war aber mit Einem Jahre nicht gethan. Die Reihenfolge blieb im- mer die nemliche: noch lange hatte man einen proteſtanti- ſchen Erzbiſchof von Magdeburg zu fuͤrchten: man zog es

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/154>, abgerufen am 28.03.2024.