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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Fünftes Capitel.
Reichstag zu Speier im J. 1529.

Seitdem der Reichstag im Jahre 1526 selbst daran
verzweifelt hatte, allgemein verbindliche Maaßregeln in re-
ligiöser Hinsicht durchzusetzen, hatte es zu keiner nachhal-
tigen und wirksamen Reichshandlung weiter gebracht wer-
den können.

Die Gesandtschaft an den Kaiser, die man damals
beschlossen, war unter nichtigen Vorwänden zurückgehalten
worden. Wenigstens sächsischer Seits behauptete man zu-
versichtlich, daß dieß lediglich in Folge geheimer Betrei-
bungen der geistlichen Stände geschehen sey. Bei den da-
mals noch wachsenden Irrungen zwischen Kaiser und Papst
schienen sie zu fürchten, die kaiserliche Entscheidung möchte
zu ihrem Nachtheil ausfallen.

Eine Fürstenzusammenkunft zu Eßlingen im Dec. 1526
bezog sich nur auf die Vertheidigung gegen die Osmanen;
die Beschlüsse, welche sie faßte, waren weder an sich be-
deutend, noch ward ihnen die mindeste Folge gegeben.

Im Mai 1527 kam ein Reichstag zu Regensburg zu

Fuͤnftes Capitel.
Reichstag zu Speier im J. 1529.

Seitdem der Reichstag im Jahre 1526 ſelbſt daran
verzweifelt hatte, allgemein verbindliche Maaßregeln in re-
ligiöſer Hinſicht durchzuſetzen, hatte es zu keiner nachhal-
tigen und wirkſamen Reichshandlung weiter gebracht wer-
den können.

Die Geſandtſchaft an den Kaiſer, die man damals
beſchloſſen, war unter nichtigen Vorwänden zurückgehalten
worden. Wenigſtens ſächſiſcher Seits behauptete man zu-
verſichtlich, daß dieß lediglich in Folge geheimer Betrei-
bungen der geiſtlichen Stände geſchehen ſey. Bei den da-
mals noch wachſenden Irrungen zwiſchen Kaiſer und Papſt
ſchienen ſie zu fürchten, die kaiſerliche Entſcheidung möchte
zu ihrem Nachtheil ausfallen.

Eine Fürſtenzuſammenkunft zu Eßlingen im Dec. 1526
bezog ſich nur auf die Vertheidigung gegen die Osmanen;
die Beſchlüſſe, welche ſie faßte, waren weder an ſich be-
deutend, noch ward ihnen die mindeſte Folge gegeben.

Im Mai 1527 kam ein Reichstag zu Regensburg zu

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[[142]/0158] Fuͤnftes Capitel. Reichstag zu Speier im J. 1529. Seitdem der Reichstag im Jahre 1526 ſelbſt daran verzweifelt hatte, allgemein verbindliche Maaßregeln in re- ligiöſer Hinſicht durchzuſetzen, hatte es zu keiner nachhal- tigen und wirkſamen Reichshandlung weiter gebracht wer- den können. Die Geſandtſchaft an den Kaiſer, die man damals beſchloſſen, war unter nichtigen Vorwänden zurückgehalten worden. Wenigſtens ſächſiſcher Seits behauptete man zu- verſichtlich, daß dieß lediglich in Folge geheimer Betrei- bungen der geiſtlichen Stände geſchehen ſey. Bei den da- mals noch wachſenden Irrungen zwiſchen Kaiſer und Papſt ſchienen ſie zu fürchten, die kaiſerliche Entſcheidung möchte zu ihrem Nachtheil ausfallen. Eine Fürſtenzuſammenkunft zu Eßlingen im Dec. 1526 bezog ſich nur auf die Vertheidigung gegen die Osmanen; die Beſchlüſſe, welche ſie faßte, waren weder an ſich be- deutend, noch ward ihnen die mindeſte Folge gegeben. Im Mai 1527 kam ein Reichstag zu Regensburg zu

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. [142]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/158>, abgerufen am 28.03.2024.