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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Vermittelungsversuch von Seiten der Stände.

Am 16. August begann eine Conferenz, an der von
jeder Seite zwei Fürsten und fünf Gelehrte, nemlich zwei
Doctoren des canonischen Rechtes und drei Theologen Theil
nahmen, und die sehr bald einen vielversprechenden Gang
nahm.

Die eigentlich dogmatischen Streitpunkte machten dieß
Mal keine unüberwindliche Schwierigkeit. In dem Artikel
von der Erbsünde stimmte Eck bei, als ihm Melanchthon
zeigte, daß ein angefochtener Ausdruck seiner Definition nur
die populäre Erklärung einer ältern scholastischen enthalte.
Bei dem Artikel von der Rechtfertigung "allein durch den
Glauben" erklärte Wimpina ausdrücklich, kein Werk sey
verdienstlich, wenn es ohne Gnade geschehe; 1 er forderte
nur die Verbindung der Liebe mit dem Glauben; nur in
so fern bestritt er das Wort "allein." In diesem Sinne
dachten aber auch die Protestanten nicht es festzuhalten:
sie ließen sich gefallen daß es gestrichen wurde; war doch
ihr Sinn von jeher nur gewesen, daß die Versöhnung mit
Gott durch eine innerliche Hingebung, nicht durch äußer-
liches Bezeigen geschehen könne. Dagegen erläuterte dann
auch Eck, daß die Genugthuung, welche man katholischer
Seits bei der Buße fordere, nichts anders als die Besse-
rung sey; eine Erklärung, bei der sich freilich nichts mehr

1 Auch Eck sagt in seinem Gutachten: de principum pro-
testantium confessione Johannis Eccii censura
(bei Cölestin III,
36): quod opera de sui natura et in se non essent meritoria,
sed solum ex deo ex gratia dei assistente.
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Vermittelungsverſuch von Seiten der Stände.

Am 16. Auguſt begann eine Conferenz, an der von
jeder Seite zwei Fürſten und fünf Gelehrte, nemlich zwei
Doctoren des canoniſchen Rechtes und drei Theologen Theil
nahmen, und die ſehr bald einen vielverſprechenden Gang
nahm.

Die eigentlich dogmatiſchen Streitpunkte machten dieß
Mal keine unüberwindliche Schwierigkeit. In dem Artikel
von der Erbſünde ſtimmte Eck bei, als ihm Melanchthon
zeigte, daß ein angefochtener Ausdruck ſeiner Definition nur
die populäre Erklärung einer ältern ſcholaſtiſchen enthalte.
Bei dem Artikel von der Rechtfertigung „allein durch den
Glauben“ erklärte Wimpina ausdrücklich, kein Werk ſey
verdienſtlich, wenn es ohne Gnade geſchehe; 1 er forderte
nur die Verbindung der Liebe mit dem Glauben; nur in
ſo fern beſtritt er das Wort „allein.“ In dieſem Sinne
dachten aber auch die Proteſtanten nicht es feſtzuhalten:
ſie ließen ſich gefallen daß es geſtrichen wurde; war doch
ihr Sinn von jeher nur geweſen, daß die Verſöhnung mit
Gott durch eine innerliche Hingebung, nicht durch äußer-
liches Bezeigen geſchehen könne. Dagegen erläuterte dann
auch Eck, daß die Genugthuung, welche man katholiſcher
Seits bei der Buße fordere, nichts anders als die Beſſe-
rung ſey; eine Erklärung, bei der ſich freilich nichts mehr

1 Auch Eck ſagt in ſeinem Gutachten: de principum pro-
testantium confessione Johannis Eccii censura
(bei Coͤleſtin III,
36): quod opera de sui natura et in se non essent meritoria,
sed solum ex deo ex gratia dei assistente.
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[275/0291] Vermittelungsverſuch von Seiten der Stände. Am 16. Auguſt begann eine Conferenz, an der von jeder Seite zwei Fürſten und fünf Gelehrte, nemlich zwei Doctoren des canoniſchen Rechtes und drei Theologen Theil nahmen, und die ſehr bald einen vielverſprechenden Gang nahm. Die eigentlich dogmatiſchen Streitpunkte machten dieß Mal keine unüberwindliche Schwierigkeit. In dem Artikel von der Erbſünde ſtimmte Eck bei, als ihm Melanchthon zeigte, daß ein angefochtener Ausdruck ſeiner Definition nur die populäre Erklärung einer ältern ſcholaſtiſchen enthalte. Bei dem Artikel von der Rechtfertigung „allein durch den Glauben“ erklärte Wimpina ausdrücklich, kein Werk ſey verdienſtlich, wenn es ohne Gnade geſchehe; 1 er forderte nur die Verbindung der Liebe mit dem Glauben; nur in ſo fern beſtritt er das Wort „allein.“ In dieſem Sinne dachten aber auch die Proteſtanten nicht es feſtzuhalten: ſie ließen ſich gefallen daß es geſtrichen wurde; war doch ihr Sinn von jeher nur geweſen, daß die Verſöhnung mit Gott durch eine innerliche Hingebung, nicht durch äußer- liches Bezeigen geſchehen könne. Dagegen erläuterte dann auch Eck, daß die Genugthuung, welche man katholiſcher Seits bei der Buße fordere, nichts anders als die Beſſe- rung ſey; eine Erklärung, bei der ſich freilich nichts mehr 1 Auch Eck ſagt in ſeinem Gutachten: de principum pro- testantium confessione Johannis Eccii censura (bei Coͤleſtin III, 36): quod opera de sui natura et in se non essent meritoria, sed solum ex deo ex gratia dei assistente. 18*

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/291>, abgerufen am 28.03.2024.