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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Siebentes Buch. Zweites Capitel.

Dagegen brachte der kaiserliche Vicecanzler und Orator,
Doctor Matthias Held, der mit Vorst nach Schmalkalden
kam, die Reichsangelegenheiten nochmals in einem ihnen feind-
seligen Sinne zur Sprache, und fand dabei eine Unterstützung
welche plötzlich wieder eine allgemeine Gefahr herbeiführte.

Nürnberger Bündniß.

Vor allem nahm Doctor Held das Verfahren des Kam-
mergerichts in Schutz. Der Kaiser, sagte er, habe demsel-
ben Befehl gegeben, in allen Dingen Gerechtigkeit auszuüben
und nur die Religionssachen aufzuschieben, und ganz so
verfahre es denn auch. Natürlich aber müsse es selbst er-
messen was in jedem Falle Religionssache sey. Wollte der
Kaiser den Protestanten überlassen, dieß zu bestimmen, so
würde er die Regel nicht allein des Rechts, sondern auch
des Evangeliums verletzen, nach welcher auch der andere
Theil gehört werden müsse. Die Protestanten wandten ein,
die Religionssachen zu unterscheiden sey keine Sache der
Willkühr: alle die seyen dafür zu erklären, die nicht ausge-
macht werden könnten, ehe die Entzweiung im Glauben bei-
gelegt worden. Allein darauf nahm er keine Rücksicht. Er
suchte den Standpunct jenes ersten Bescheides vom Jahr
1533, der wahrscheinlich sein eigenes Werk gewesen, wieder zu
gewinnen. Der Friede von Cadan, die Abrede von Wien
existirten für ihn nicht. Und eben so entschieden verwarf er
auch die Aufnahme neuer Mitglieder in den schmalkaldischen
Bund. Der Kaiser, sagte er, könne denen, die sich durch
ihr Wort und ihr Siegel verpflichtet, die Reichsabschiede zu

Siebentes Buch. Zweites Capitel.

Dagegen brachte der kaiſerliche Vicecanzler und Orator,
Doctor Matthias Held, der mit Vorſt nach Schmalkalden
kam, die Reichsangelegenheiten nochmals in einem ihnen feind-
ſeligen Sinne zur Sprache, und fand dabei eine Unterſtützung
welche plötzlich wieder eine allgemeine Gefahr herbeiführte.

Nürnberger Bündniß.

Vor allem nahm Doctor Held das Verfahren des Kam-
mergerichts in Schutz. Der Kaiſer, ſagte er, habe demſel-
ben Befehl gegeben, in allen Dingen Gerechtigkeit auszuüben
und nur die Religionsſachen aufzuſchieben, und ganz ſo
verfahre es denn auch. Natürlich aber müſſe es ſelbſt er-
meſſen was in jedem Falle Religionsſache ſey. Wollte der
Kaiſer den Proteſtanten überlaſſen, dieß zu beſtimmen, ſo
würde er die Regel nicht allein des Rechts, ſondern auch
des Evangeliums verletzen, nach welcher auch der andere
Theil gehört werden müſſe. Die Proteſtanten wandten ein,
die Religionsſachen zu unterſcheiden ſey keine Sache der
Willkühr: alle die ſeyen dafür zu erklären, die nicht ausge-
macht werden könnten, ehe die Entzweiung im Glauben bei-
gelegt worden. Allein darauf nahm er keine Rückſicht. Er
ſuchte den Standpunct jenes erſten Beſcheides vom Jahr
1533, der wahrſcheinlich ſein eigenes Werk geweſen, wieder zu
gewinnen. Der Friede von Cadan, die Abrede von Wien
exiſtirten für ihn nicht. Und eben ſo entſchieden verwarf er
auch die Aufnahme neuer Mitglieder in den ſchmalkaldiſchen
Bund. Der Kaiſer, ſagte er, könne denen, die ſich durch
ihr Wort und ihr Siegel verpflichtet, die Reichsabſchiede zu

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[100/0112] Siebentes Buch. Zweites Capitel. Dagegen brachte der kaiſerliche Vicecanzler und Orator, Doctor Matthias Held, der mit Vorſt nach Schmalkalden kam, die Reichsangelegenheiten nochmals in einem ihnen feind- ſeligen Sinne zur Sprache, und fand dabei eine Unterſtützung welche plötzlich wieder eine allgemeine Gefahr herbeiführte. Nürnberger Bündniß. Vor allem nahm Doctor Held das Verfahren des Kam- mergerichts in Schutz. Der Kaiſer, ſagte er, habe demſel- ben Befehl gegeben, in allen Dingen Gerechtigkeit auszuüben und nur die Religionsſachen aufzuſchieben, und ganz ſo verfahre es denn auch. Natürlich aber müſſe es ſelbſt er- meſſen was in jedem Falle Religionsſache ſey. Wollte der Kaiſer den Proteſtanten überlaſſen, dieß zu beſtimmen, ſo würde er die Regel nicht allein des Rechts, ſondern auch des Evangeliums verletzen, nach welcher auch der andere Theil gehört werden müſſe. Die Proteſtanten wandten ein, die Religionsſachen zu unterſcheiden ſey keine Sache der Willkühr: alle die ſeyen dafür zu erklären, die nicht ausge- macht werden könnten, ehe die Entzweiung im Glauben bei- gelegt worden. Allein darauf nahm er keine Rückſicht. Er ſuchte den Standpunct jenes erſten Beſcheides vom Jahr 1533, der wahrſcheinlich ſein eigenes Werk geweſen, wieder zu gewinnen. Der Friede von Cadan, die Abrede von Wien exiſtirten für ihn nicht. Und eben ſo entſchieden verwarf er auch die Aufnahme neuer Mitglieder in den ſchmalkaldiſchen Bund. Der Kaiſer, ſagte er, könne denen, die ſich durch ihr Wort und ihr Siegel verpflichtet, die Reichsabſchiede zu

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/112>, abgerufen am 24.04.2024.