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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Seekrieg im Mittelmeer.
aus seinen außerdeutschen Verhältnissen gewann, so wirkte
jede Veränderung dieser letzten, oder auch nur ihr Schwan-
ken auf den Gang der deutschen Angelegenheiten zurück.

Beginnen wir auch dieß Mal mit dem Entferntesten,
dem Seekrieg im Mittelmeer, der jedoch zu der Idee des
Kaiserthums, wie es Carl V wiederaufzurichten im Sinne
hatte, in unmittelbarster Beziehung steht.

Seekrieg im Mittelmeer.

Es war ein Act zugleich der Großmuth und der Po-
litik, daß Carl V dem aus Rhodus verjagten Orden der
Johanniter eine Freistatt in Malta gab.

Um den Orden nicht länger umherirren zu lassen, son-
dern ihm wieder einen festen Sitz zu verschaffen, "damit er,"
wie es in der Urkunde heißt, "seine Kräfte gegen die un-
gläubigen Feinde des christlichen Gemeinwesens gebrauchen
könne," überließ ihm Carl zur Zeit seiner Kaiserkrönung, noch
in Bologna, drei nicht unwichtige Plätze, die zu seinem sici-
lianischen Königreich gehörten, Malta, Gozzo und Tripoli
in Africa, zwar als ein Lehen, aber mit solchen Rechten die
einen beinahe unabhängigen Besitz ausmachten. 1

Dem Orden war es anfangs nicht angenehm, daß ihm
auch Tripoli übertragen wurde: er hatte nur um Malta und

1 in perpetuo feudo nobile libero et franco, con mero et
misto imperio, con ragione di proprieta d'utile dominio, tal-
mente che riconoschino il feudo sopradetto da noi come Regi
dell'ulteriore Sicilia et da successori nostri sotto feudo solamente
d'uno sparviero osia falcone.
Die Urkunde ist zu Castelfranco aus-
gefertigt, aber schon zu Bologna concipirt und genehmigt.

Seekrieg im Mittelmeer.
aus ſeinen außerdeutſchen Verhältniſſen gewann, ſo wirkte
jede Veränderung dieſer letzten, oder auch nur ihr Schwan-
ken auf den Gang der deutſchen Angelegenheiten zurück.

Beginnen wir auch dieß Mal mit dem Entfernteſten,
dem Seekrieg im Mittelmeer, der jedoch zu der Idee des
Kaiſerthums, wie es Carl V wiederaufzurichten im Sinne
hatte, in unmittelbarſter Beziehung ſteht.

Seekrieg im Mittelmeer.

Es war ein Act zugleich der Großmuth und der Po-
litik, daß Carl V dem aus Rhodus verjagten Orden der
Johanniter eine Freiſtatt in Malta gab.

Um den Orden nicht länger umherirren zu laſſen, ſon-
dern ihm wieder einen feſten Sitz zu verſchaffen, „damit er,“
wie es in der Urkunde heißt, „ſeine Kräfte gegen die un-
gläubigen Feinde des chriſtlichen Gemeinweſens gebrauchen
könne,“ überließ ihm Carl zur Zeit ſeiner Kaiſerkrönung, noch
in Bologna, drei nicht unwichtige Plätze, die zu ſeinem ſici-
lianiſchen Königreich gehörten, Malta, Gozzo und Tripoli
in Africa, zwar als ein Lehen, aber mit ſolchen Rechten die
einen beinahe unabhängigen Beſitz ausmachten. 1

Dem Orden war es anfangs nicht angenehm, daß ihm
auch Tripoli übertragen wurde: er hatte nur um Malta und

1 in perpetuo feudo nobile libero et franco, con mero et
misto imperio, con ragione di proprietà d’utile dominio, tal-
mente che riconoschino il feudo sopradetto da noi come Regi
dell’ulteriore Sicilia et da successori nostri sotto feudo solamente
d’uno sparviero osia falcone.
Die Urkunde iſt zu Caſtelfranco aus-
gefertigt, aber ſchon zu Bologna concipirt und genehmigt.
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[143/0155] Seekrieg im Mittelmeer. aus ſeinen außerdeutſchen Verhältniſſen gewann, ſo wirkte jede Veränderung dieſer letzten, oder auch nur ihr Schwan- ken auf den Gang der deutſchen Angelegenheiten zurück. Beginnen wir auch dieß Mal mit dem Entfernteſten, dem Seekrieg im Mittelmeer, der jedoch zu der Idee des Kaiſerthums, wie es Carl V wiederaufzurichten im Sinne hatte, in unmittelbarſter Beziehung ſteht. Seekrieg im Mittelmeer. Es war ein Act zugleich der Großmuth und der Po- litik, daß Carl V dem aus Rhodus verjagten Orden der Johanniter eine Freiſtatt in Malta gab. Um den Orden nicht länger umherirren zu laſſen, ſon- dern ihm wieder einen feſten Sitz zu verſchaffen, „damit er,“ wie es in der Urkunde heißt, „ſeine Kräfte gegen die un- gläubigen Feinde des chriſtlichen Gemeinweſens gebrauchen könne,“ überließ ihm Carl zur Zeit ſeiner Kaiſerkrönung, noch in Bologna, drei nicht unwichtige Plätze, die zu ſeinem ſici- lianiſchen Königreich gehörten, Malta, Gozzo und Tripoli in Africa, zwar als ein Lehen, aber mit ſolchen Rechten die einen beinahe unabhängigen Beſitz ausmachten. 1 Dem Orden war es anfangs nicht angenehm, daß ihm auch Tripoli übertragen wurde: er hatte nur um Malta und 1 in perpetuo feudo nobile libero et franco, con mero et misto imperio, con ragione di proprietà d’utile dominio, tal- mente che riconoschino il feudo sopradetto da noi come Regi dell’ulteriore Sicilia et da successori nostri sotto feudo solamente d’uno sparviero osia falcone. Die Urkunde iſt zu Caſtelfranco aus- gefertigt, aber ſchon zu Bologna concipirt und genehmigt.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/155>, abgerufen am 29.03.2024.