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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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dem/ wann die Finsterniß in Egypten mit dickem Nebel und Dünsten vermischet waren/ so konten sie auch / materialischer Weise/ mit Händen getastetwerden. Ist also unvonnöhten/ bey dieser Finsterniß eine Fackel vom Pabst oder seiner Kirchen zu entlehnen.

XXI. Haben doch die Aposteln Act. 15. v. 29. beschlossen/ daß die Christ-Glaubigen zwar der Beschneidung und des Mosaischen Gesetzes befreyet und enthoben seyn/ unterdessen aber sich enthalten solten von Niessung des Götzen Opffers/ vom Bluht und vom erstickten/ und dannoch verbindet heutiges tages solcher Apostolischer Beseich nicht mehr: dieses aber wissen wir anderstwo her nicht/ als nur aus der Auctorität der Kirchen/ und nicht aus dem Wort GOttes. So seynd ja nicht alle Glaubens-Wahrheiten offenbahr aus der H. Schrifft: sondern durch das Ansehen und Fürstellung der Römischen Kirchen.

Antwort. Es haben die Aposteln gebotten sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers / aus Ursach/ dieweilen damahls dessen Niessung ein Anzeichen war eines der Abgötterey zugethanen Gemühts: so haben sie auch gebotten sich zu enthalten vom Bluht: dann dessen Niessung dünckte den Juden zu grausam und zu barbarisch und ein Zeichen einer verwilderen Natur: wiederum haben sie gebotten sich zu enthalten vomerstickten: aus Ursach/ weilen die Heyden darfür hielten/ das erstickte wäre eine Speise der Teuflen und auch die Juden wegen ihres alt-hergebrachten Gesetzes einen gewaltigen Eckel und Grausen trugen ab dem erstickten. Damit derowegen die Juden keinen Abscheu fasseten gegen die bekehrte Heyden / wurde auch denen Heyden gebotten sich vom Bluch und Gestickten zu enthalten. Weilen aber dieser Zwiespalt der bekehrten Heyden und Juden nachmahls ist aufgehoben/ und der angebohrne Abscheuen allgemach verschwunden/ so hat auch diß Gesetz von sich selbsten seine Endschafft erreicht. Ware also dieses Gebott nicht absolut: sondern nur bedingniß Weise eingerichtet: wann nemlich ein Schwach-Glaubiger von Niessung solcher Speisen würde eine Argerniß schöpffen/ wie klahr gnug hirvon redet S. Paulus I. Cor. 8. Im übrigen spricht auch S. Paulus I. Cor 10. v. 25. deutlich und ohne Ausnahm: Alles/ waß feyl ist auf dem Fleisch-Marck/ das esset und fraget nichts um der Gewissen willen. Bedarffman also solche Geheimnissen zu eröffenen/ den Schlüssel in dem Hertzen des Pabstes und seiner Kirchen nicht zu suchen.

Das fünfte Capitel.

Von den Canonischen Büchern der H. Schrifft.

DIe Papisten geben für Canonische Bücher und göttliche Schrifften aus die fünf Bücher Moysis/ das Buch Josue/ das Buch der Richter/ das Buch Ruth/ die vier Bücher der Königen/ die zwey Bücher der Königlichen Chronick/ die zwo erste Bücher Esdrä/ oder / wie es andere nennen/ das Buch Esdrä und das Buch Nehemiä. (Die wo letzte Bücher Esdrä ziehen die Papisten in Zweiffel/ dieweilen der H. Geist von der göttlichen Auctorität dieser Bücher dem Pabst noch nichts hat geoffenbahret) das Buch Tobiä/ das Buch Judith / das Buch Esther/ das Buch Hiob/ den Psalter Davids/ die Sprüche Salomonis/ das Buch Salomonis genannt der Prediger/ das hohe Lied Salomonis/ das Buch der Weißheit/ das Buch Sirach/ oder (wie es

dem/ wann die Finsterniß in Egypten mit dickem Nebel und Dünsten vermischet waren/ so konten sie auch / materialischer Weise/ mit Händen getastetwerden. Ist also unvonnöhten/ bey dieser Finsterniß eine Fackel vom Pabst oder seiner Kirchen zu entlehnen.

XXI. Haben doch die Aposteln Act. 15. v. 29. beschlossen/ daß die Christ-Glaubigen zwar der Beschneidung und des Mosaischen Gesetzes befreyet und enthoben seyn/ unterdessen aber sich enthalten solten von Niessung des Götzen Opffers/ vom Bluht und vom erstickten/ und dannoch verbindet heutiges tages solcher Apostolischer Beseich nicht mehr: dieses aber wissen wir anderstwo her nicht/ als nur aus der Auctorität der Kirchen/ und nicht aus dem Wort GOttes. So seynd ja nicht alle Glaubens-Wahrheiten offenbahr aus der H. Schrifft: sondern durch das Ansehen und Fürstellung der Römischen Kirchen.

Antwort. Es haben die Aposteln gebotten sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers / aus Ursach/ dieweilen damahls dessen Niessung ein Anzeichen war eines der Abgötterey zugethanen Gemühts: so haben sie auch gebotten sich zu enthalten vom Bluht: dann dessen Niessung dünckte den Juden zu grausam und zu barbarisch und ein Zeichen einer verwilderen Natur: wiederum haben sie gebotten sich zu enthalten vomerstickten: aus Ursach/ weilen die Heyden darfür hielten/ das erstickte wäre eine Speise der Teuflen und auch die Juden wegen ihres alt-hergebrachten Gesetzes einen gewaltigen Eckel und Grausen trugen ab dem erstickten. Damit derowegen die Juden keinen Abscheu fasseten gegen die bekehrte Heyden / wurde auch denen Heyden gebotten sich vom Bluch und Gestickten zu enthalten. Weilen aber dieser Zwiespalt der bekehrten Heyden und Juden nachmahls ist aufgehoben/ und der angebohrne Abscheuen allgemach verschwunden/ so hat auch diß Gesetz von sich selbsten seine Endschafft erreicht. Ware also dieses Gebott nicht absolut: sondern nur bedingniß Weise eingerichtet: wann nemlich ein Schwach-Glaubiger von Niessung solcher Speisen würde eine Argerniß schöpffen/ wie klahr gnug hirvon redet S. Paulus I. Cor. 8. Im übrigen spricht auch S. Paulus I. Cor 10. v. 25. deutlich und ohne Ausnahm: Alles/ waß feyl ist auf dem Fleisch-Marck/ das esset und fraget nichts um der Gewissen willen. Bedarffman also solche Geheimnissen zu eröffenen/ den Schlüssel in dem Hertzen des Pabstes und seiner Kirchen nicht zu suchen.

Das fünfte Capitel.

Von den Canonischen Büchern der H. Schrifft.

DIe Papisten geben für Canonische Bücher und göttliche Schrifften aus die fünf Bücher Moysis/ das Buch Josue/ das Buch der Richter/ das Buch Ruth/ die vier Bücher der Königen/ die zwey Bücher der Königlichen Chronick/ die zwo erste Bücher Esdrä/ oder / wie es andere nennen/ das Buch Esdrä und das Buch Nehemiä. (Die wo letzte Bücher Esdrä ziehen die Papisten in Zweiffel/ dieweilen der H. Geist von der göttlichen Auctorität dieser Bücher dem Pabst noch nichts hat geoffenbahret) das Buch Tobiä/ das Buch Judith / das Buch Esther/ das Buch Hiob/ den Psalter Davids/ die Sprüche Salomonis/ das Buch Salomonis genannt der Prediger/ das hohe Lied Salomonis/ das Buch der Weißheit/ das Buch Sirach/ oder (wie es

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[66/0086] dem/ wann die Finsterniß in Egypten mit dickem Nebel und Dünsten vermischet waren/ so konten sie auch / materialischer Weise/ mit Händen getastetwerden. Ist also unvonnöhten/ bey dieser Finsterniß eine Fackel vom Pabst oder seiner Kirchen zu entlehnen. XXI. Haben doch die Aposteln Act. 15. v. 29. beschlossen/ daß die Christ-Glaubigen zwar der Beschneidung und des Mosaischen Gesetzes befreyet und enthoben seyn/ unterdessen aber sich enthalten solten von Niessung des Götzen Opffers/ vom Bluht und vom erstickten/ und dannoch verbindet heutiges tages solcher Apostolischer Beseich nicht mehr: dieses aber wissen wir anderstwo her nicht/ als nur aus der Auctorität der Kirchen/ und nicht aus dem Wort GOttes. So seynd ja nicht alle Glaubens-Wahrheiten offenbahr aus der H. Schrifft: sondern durch das Ansehen und Fürstellung der Römischen Kirchen. Antwort. Es haben die Aposteln gebotten sich zu enthalten von Niessung des Götzen-Opffers / aus Ursach/ dieweilen damahls dessen Niessung ein Anzeichen war eines der Abgötterey zugethanen Gemühts: so haben sie auch gebotten sich zu enthalten vom Bluht: dann dessen Niessung dünckte den Juden zu grausam und zu barbarisch und ein Zeichen einer verwilderen Natur: wiederum haben sie gebotten sich zu enthalten vomerstickten: aus Ursach/ weilen die Heyden darfür hielten/ das erstickte wäre eine Speise der Teuflen und auch die Juden wegen ihres alt-hergebrachten Gesetzes einen gewaltigen Eckel und Grausen trugen ab dem erstickten. Damit derowegen die Juden keinen Abscheu fasseten gegen die bekehrte Heyden / wurde auch denen Heyden gebotten sich vom Bluch und Gestickten zu enthalten. Weilen aber dieser Zwiespalt der bekehrten Heyden und Juden nachmahls ist aufgehoben/ und der angebohrne Abscheuen allgemach verschwunden/ so hat auch diß Gesetz von sich selbsten seine Endschafft erreicht. Ware also dieses Gebott nicht absolut: sondern nur bedingniß Weise eingerichtet: wann nemlich ein Schwach-Glaubiger von Niessung solcher Speisen würde eine Argerniß schöpffen/ wie klahr gnug hirvon redet S. Paulus I. Cor. 8. Im übrigen spricht auch S. Paulus I. Cor 10. v. 25. deutlich und ohne Ausnahm: Alles/ waß feyl ist auf dem Fleisch-Marck/ das esset und fraget nichts um der Gewissen willen. Bedarffman also solche Geheimnissen zu eröffenen/ den Schlüssel in dem Hertzen des Pabstes und seiner Kirchen nicht zu suchen. Das fünfte Capitel. Von den Canonischen Büchern der H. Schrifft. DIe Papisten geben für Canonische Bücher und göttliche Schrifften aus die fünf Bücher Moysis/ das Buch Josue/ das Buch der Richter/ das Buch Ruth/ die vier Bücher der Königen/ die zwey Bücher der Königlichen Chronick/ die zwo erste Bücher Esdrä/ oder / wie es andere nennen/ das Buch Esdrä und das Buch Nehemiä. (Die wo letzte Bücher Esdrä ziehen die Papisten in Zweiffel/ dieweilen der H. Geist von der göttlichen Auctorität dieser Bücher dem Pabst noch nichts hat geoffenbahret) das Buch Tobiä/ das Buch Judith / das Buch Esther/ das Buch Hiob/ den Psalter Davids/ die Sprüche Salomonis/ das Buch Salomonis genannt der Prediger/ das hohe Lied Salomonis/ das Buch der Weißheit/ das Buch Sirach/ oder (wie es

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/86>, abgerufen am 25.04.2024.