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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 5. Göttingen, 1750.

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satze meines rechtschaffenen Freundes, Mande-
villes, einig, daß Laster an einzelnen Perso-
nen Wohlthaten zum gemeinen Besten
sind.

Wenn nun aber dieses angenehme Kind zum
Besten aller artigen Thörinnen von dem schönen
Geschlechte fallen muß; wie man es nennet: so
muß sie; und damit hat die Sache ein Ende.
Was würde außerordentliches oder seltenes da-
bey gewesen seyn: wenn ich nicht so lange damit
zu thun gehabt hätte? - - So entschlage ich
mich aller fernern Gründe und Streitigkeiten
über die Frage, und lege dir, wenn du an mich
schreibest, ein ewiges Stillschweigen über diesen
Punkt auf.

Als eine nachher geschriebene Einleitung
zu den folgenden Absätzen war dieses zu
einer Beylage angesiegelt.

OHimmel, Bruder, was soll ich nunmehr thun!
- - Wie zeuget doch ein Uebel das andere!
- - Jch habe dir eine traurige Zeitung zu mel-
den. - - Da ich nur einen bloßen Raub zu be-
gehen dachte: so habe ich mich hier, ob gleich in
der That zu meiner Vertheidigung, einer Mord-
that schuldig gemacht! Einer blutigen Mord-
that! - - So glaube ich wird es ausfallen - -
Nach dem letzten Othem zu urtheilen! - - Die
arme unverschämte Widersacherinn! die mir ewig
widerstrebte! - - ewig widersprach! Da lieget
sie nun und wälzet sich in ihrem Blute! Jch

habe
Fünfter Theil. H h



ſatze meines rechtſchaffenen Freundes, Mande-
villes, einig, daß Laſter an einzelnen Perſo-
nen Wohlthaten zum gemeinen Beſten
ſind.

Wenn nun aber dieſes angenehme Kind zum
Beſten aller artigen Thoͤrinnen von dem ſchoͤnen
Geſchlechte fallen muß; wie man es nennet: ſo
muß ſie; und damit hat die Sache ein Ende.
Was wuͤrde außerordentliches oder ſeltenes da-
bey geweſen ſeyn: wenn ich nicht ſo lange damit
zu thun gehabt haͤtte? ‒ ‒ So entſchlage ich
mich aller fernern Gruͤnde und Streitigkeiten
uͤber die Frage, und lege dir, wenn du an mich
ſchreibeſt, ein ewiges Stillſchweigen uͤber dieſen
Punkt auf.

Als eine nachher geſchriebene Einleitung
zu den folgenden Abſaͤtzen war dieſes zu
einer Beylage angeſiegelt.

OHimmel, Bruder, was ſoll ich nunmehr thun!
‒ ‒ Wie zeuget doch ein Uebel das andere!
‒ ‒ Jch habe dir eine traurige Zeitung zu mel-
den. ‒ ‒ Da ich nur einen bloßen Raub zu be-
gehen dachte: ſo habe ich mich hier, ob gleich in
der That zu meiner Vertheidigung, einer Mord-
that ſchuldig gemacht! Einer blutigen Mord-
that! ‒ ‒ So glaube ich wird es ausfallen ‒ ‒
Nach dem letzten Othem zu urtheilen! ‒ ‒ Die
arme unverſchaͤmte Widerſacherinn! die mir ewig
widerſtrebte! ‒ ‒ ewig widerſprach! Da lieget
ſie nun und waͤlzet ſich in ihrem Blute! Jch

habe
Fuͤnfter Theil. H h
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[481/0487] ſatze meines rechtſchaffenen Freundes, Mande- villes, einig, daß Laſter an einzelnen Perſo- nen Wohlthaten zum gemeinen Beſten ſind. Wenn nun aber dieſes angenehme Kind zum Beſten aller artigen Thoͤrinnen von dem ſchoͤnen Geſchlechte fallen muß; wie man es nennet: ſo muß ſie; und damit hat die Sache ein Ende. Was wuͤrde außerordentliches oder ſeltenes da- bey geweſen ſeyn: wenn ich nicht ſo lange damit zu thun gehabt haͤtte? ‒ ‒ So entſchlage ich mich aller fernern Gruͤnde und Streitigkeiten uͤber die Frage, und lege dir, wenn du an mich ſchreibeſt, ein ewiges Stillſchweigen uͤber dieſen Punkt auf. Als eine nachher geſchriebene Einleitung zu den folgenden Abſaͤtzen war dieſes zu einer Beylage angeſiegelt. OHimmel, Bruder, was ſoll ich nunmehr thun! ‒ ‒ Wie zeuget doch ein Uebel das andere! ‒ ‒ Jch habe dir eine traurige Zeitung zu mel- den. ‒ ‒ Da ich nur einen bloßen Raub zu be- gehen dachte: ſo habe ich mich hier, ob gleich in der That zu meiner Vertheidigung, einer Mord- that ſchuldig gemacht! Einer blutigen Mord- that! ‒ ‒ So glaube ich wird es ausfallen ‒ ‒ Nach dem letzten Othem zu urtheilen! ‒ ‒ Die arme unverſchaͤmte Widerſacherinn! die mir ewig widerſtrebte! ‒ ‒ ewig widerſprach! Da lieget ſie nun und waͤlzet ſich in ihrem Blute! Jch habe Fuͤnfter Theil. H h

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Zitationshilfe: [Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 5. Göttingen, 1750, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa05_1750/487>, abgerufen am 19.04.2024.