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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798.

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Mehrern Unterricht suche man in Büchern,
die von Bauanschlägen und vom Wasserbau han-
deln. Ueberhaupt gehört die ganze Lehre von Bau-
anschlägen, in die Baukunst, und muß nach den
Regeln, welche diese desfalls vorschreibt, beurtheilt
und angewendet werden. Am besten thut man,
wenn man die sämmtlichen Arbeiten, nach dem
Rathe peaktischer Männer, vorsichtig und billig zu
verdingen, oder in Accord zu geben sucht.

§. 199.
Etwas über die Auftragung der Dämme.

Ein beim Teichbau sehr häufig vorkommender
Fall ist der, daß man Dämme erhöhen, oder wie
man dieß mit einem eignen Namen zu benennen
pflegt, auftragen muß. Die Veranlassung
zu dieser Arbeit liegt gemeiniglich in folgenden
Zwecken:

1) in einer beabsichtigten Vergrößerung der
Wassermenge;
2) in einer beabsichtigten Sicherung der Däm-
me gegen das Ueberspülen;
3) in einer beabsichtigten Passage über diese
Dämme.

Je-

Mehrern Unterricht ſuche man in Buͤchern,
die von Bauanſchlaͤgen und vom Waſſerbau han-
deln. Ueberhaupt gehoͤrt die ganze Lehre von Bau-
anſchlaͤgen, in die Baukunſt, und muß nach den
Regeln, welche dieſe desfalls vorſchreibt, beurtheilt
und angewendet werden. Am beſten thut man,
wenn man die ſaͤmmtlichen Arbeiten, nach dem
Rathe peaktiſcher Maͤnner, vorſichtig und billig zu
verdingen, oder in Accord zu geben ſucht.

§. 199.
Etwas uͤber die Auftragung der Daͤmme.

Ein beim Teichbau ſehr haͤufig vorkommender
Fall iſt der, daß man Daͤmme erhoͤhen, oder wie
man dieß mit einem eignen Namen zu benennen
pflegt, auftragen muß. Die Veranlaſſung
zu dieſer Arbeit liegt gemeiniglich in folgenden
Zwecken:

1) in einer beabſichtigten Vergroͤßerung der
Waſſermenge;
2) in einer beabſichtigten Sicherung der Daͤm-
me gegen das Ueberſpuͤlen;
3) in einer beabſichtigten Paſſage uͤber dieſe
Daͤmme.

Je-
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[438/0448] Mehrern Unterricht ſuche man in Buͤchern, die von Bauanſchlaͤgen und vom Waſſerbau han- deln. Ueberhaupt gehoͤrt die ganze Lehre von Bau- anſchlaͤgen, in die Baukunſt, und muß nach den Regeln, welche dieſe desfalls vorſchreibt, beurtheilt und angewendet werden. Am beſten thut man, wenn man die ſaͤmmtlichen Arbeiten, nach dem Rathe peaktiſcher Maͤnner, vorſichtig und billig zu verdingen, oder in Accord zu geben ſucht. §. 199. Etwas uͤber die Auftragung der Daͤmme. Ein beim Teichbau ſehr haͤufig vorkommender Fall iſt der, daß man Daͤmme erhoͤhen, oder wie man dieß mit einem eignen Namen zu benennen pflegt, auftragen muß. Die Veranlaſſung zu dieſer Arbeit liegt gemeiniglich in folgenden Zwecken: 1) in einer beabſichtigten Vergroͤßerung der Waſſermenge; 2) in einer beabſichtigten Sicherung der Daͤm- me gegen das Ueberſpuͤlen; 3) in einer beabſichtigten Paſſage uͤber dieſe Daͤmme. Je-

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Zitationshilfe: Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 438. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/448>, abgerufen am 29.03.2024.