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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

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von den Straff-Geldern an Statt der Besol-
dung etwas vermacht und angeschlagen werde,
sintemahl sie alsdenn nicht sowohl aus Liebe zur
Justitz, als Antrieb des eigenen Nutzens, ihr
vermeintes Amt verrichten, und den armen Un-
terthanen, da sie aus einer Mücke einen Ele-
phanten machen, die Beutel fegen, die ihrigen
aber spicken, wie dergleichen Exempel in der
Welt nicht rar zu seyn pflegen.

Das XXVIII. Capitel.
Von dem Reichthum des Landes.

§. 1.

WEnn man erweget, wie das Interesse
des Herrn und die Glückseeligkeit des
Landes und seiner Unterthanen ge-
nau mit einander vereiniget, wie ich an unter-
schiedenen Orten dieses Tractats bereits ange-
führet, so daß einem Landes-Herrn unmöglich
wohl seyn kan, wenn nicht den Unterthanen
auch mit zugleich wohl ist, der wird befinden,
daß ein Regente hohe Ursache habe, dahin be-
dacht zu seyn, daß seine Unterthanen Geld er-
werben und reich werden. Denn haben die
Unterthanen Geld, so hat ein Souverain allezeit
die Mittel in Händen, dasselbige von ihnen her-

aus



von den Straff-Geldern an Statt der Beſol-
dung etwas vermacht und angeſchlagen werde,
ſintemahl ſie alsdenn nicht ſowohl aus Liebe zur
Juſtitz, als Antrieb des eigenen Nutzens, ihr
vermeintes Amt verrichten, und den armen Un-
terthanen, da ſie aus einer Muͤcke einen Ele-
phanten machen, die Beutel fegen, die ihrigen
aber ſpicken, wie dergleichen Exempel in der
Welt nicht rar zu ſeyn pflegen.

Das XXVIII. Capitel.
Von dem Reichthum des Landes.

§. 1.

WEnn man erweget, wie das Intereſſe
des Herrn und die Gluͤckſeeligkeit des
Landes und ſeiner Unterthanen ge-
nau mit einander vereiniget, wie ich an unter-
ſchiedenen Orten dieſes Tractats bereits ange-
fuͤhret, ſo daß einem Landes-Herrn unmoͤglich
wohl ſeyn kan, wenn nicht den Unterthanen
auch mit zugleich wohl iſt, der wird befinden,
daß ein Regente hohe Urſache habe, dahin be-
dacht zu ſeyn, daß ſeine Unterthanen Geld er-
werben und reich werden. Denn haben die
Unterthanen Geld, ſo hat ein Souverain allezeit
die Mittel in Haͤnden, daſſelbige von ihnen her-

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[838/0858] von den Straff-Geldern an Statt der Beſol- dung etwas vermacht und angeſchlagen werde, ſintemahl ſie alsdenn nicht ſowohl aus Liebe zur Juſtitz, als Antrieb des eigenen Nutzens, ihr vermeintes Amt verrichten, und den armen Un- terthanen, da ſie aus einer Muͤcke einen Ele- phanten machen, die Beutel fegen, die ihrigen aber ſpicken, wie dergleichen Exempel in der Welt nicht rar zu ſeyn pflegen. Das XXVIII. Capitel. Von dem Reichthum des Landes. §. 1. WEnn man erweget, wie das Intereſſe des Herrn und die Gluͤckſeeligkeit des Landes und ſeiner Unterthanen ge- nau mit einander vereiniget, wie ich an unter- ſchiedenen Orten dieſes Tractats bereits ange- fuͤhret, ſo daß einem Landes-Herrn unmoͤglich wohl ſeyn kan, wenn nicht den Unterthanen auch mit zugleich wohl iſt, der wird befinden, daß ein Regente hohe Urſache habe, dahin be- dacht zu ſeyn, daß ſeine Unterthanen Geld er- werben und reich werden. Denn haben die Unterthanen Geld, ſo hat ein Souverain allezeit die Mittel in Haͤnden, daſſelbige von ihnen her- aus

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 838. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/858>, abgerufen am 16.04.2024.