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Rosenkranz, Karl: Ästhetik des Häßlichen. Königsberg, 1853.

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Höckerig, gegen die Brust ihm geengt, und oben erhub sich
Spitz sein Haupt, auf der Scheitel mit dünnlicher Wolle
besäet.
Widerlich war er vor allen des Peleus' Sohn und Odysseus.

Wir müssen für unsere Untersuchung den ästhetischen
Gesichtspunct dem ethischen voranstellen. Man erwarte hier
also nicht eine Abhandlung über den Begriff des Bösen;
dieser gehört der Ethik; die Aesthetik hat ihn vorauszusetzen
und sich nur mit der Form der Erscheinung zu beschäftigen,
inwiefern dieselbe den moralisch häßlichen Inhalt in einer
adäquaten und mit den Gesetzen des Schönen verträglichen
Manier auszudrücken vermag. Es kommt hier auf die Be¬
griffe des Verbrecherischen, Gespenstischen und Dia¬
bolischen
an. Das Verbrecherische nämlich ist die empirisch
objective Wirklichkeit des bösen Willens. Aber diese Wirklich¬
keit ist, verglichen mit der Idee des Willens als dem Guten,
die Unrealität ihres Begriffs. Als Erscheinung wirklich, ist
ihr Wesen das Nichts des Unwesens. Die Gewißheit dieser
Nichtigkeit in dem Handelnden ist sein böses Gewissen. Von
der Schuld des Bösen ist das Bewußtsein, mit der positiven
Verletzung der Idee des Guten zugleich etwas in sich Nichtiges
hervorgebracht zu haben, unzertrennlich und dies Scheinda¬
sein des Bösen daher an ihm selbst das Gespenstische. Die
Vorstellung des Verbrechers erzeugt aus seiner Schuld die
Vorstellung eines unheimlichen, jenseitigen, dunkeln, rächen¬
den Wesens. Weiß der Wille endlich sich als den principiell
bösen, der sich als den Schöpfer einer Welt des Nichts
benimmt und daran seine widrige Freude hat, so wird er
diabolisch. Ein solcher Wille ist in seiner Negativität zu¬
gleich dämonisch und dies Dämonische ist in seiner Erscheinung
das Gespenstische.

Höckerig, gegen die Bruſt ihm geengt, und oben erhub ſich
Spitz ſein Haupt, auf der Scheitel mit dünnlicher Wolle
beſäet.
Widerlich war er vor allen des Peleus' Sohn und Odyſſeus.

Wir müſſen für unſere Unterſuchung den äſthetiſchen
Geſichtspunct dem ethiſchen voranſtellen. Man erwarte hier
alſo nicht eine Abhandlung über den Begriff des Böſen;
dieſer gehört der Ethik; die Aeſthetik hat ihn vorauszuſetzen
und ſich nur mit der Form der Erſcheinung zu beſchäftigen,
inwiefern dieſelbe den moraliſch häßlichen Inhalt in einer
adäquaten und mit den Geſetzen des Schönen verträglichen
Manier auszudrücken vermag. Es kommt hier auf die Be¬
griffe des Verbrecheriſchen, Geſpenſtiſchen und Dia¬
boliſchen
an. Das Verbrecheriſche nämlich iſt die empiriſch
objective Wirklichkeit des böſen Willens. Aber dieſe Wirklich¬
keit iſt, verglichen mit der Idee des Willens als dem Guten,
die Unrealität ihres Begriffs. Als Erſcheinung wirklich, iſt
ihr Weſen das Nichts des Unweſens. Die Gewißheit dieſer
Nichtigkeit in dem Handelnden iſt ſein böſes Gewiſſen. Von
der Schuld des Böſen iſt das Bewußtſein, mit der poſitiven
Verletzung der Idee des Guten zugleich etwas in ſich Nichtiges
hervorgebracht zu haben, unzertrennlich und dies Scheinda¬
ſein des Böſen daher an ihm ſelbſt das Geſpenſtiſche. Die
Vorſtellung des Verbrechers erzeugt aus ſeiner Schuld die
Vorſtellung eines unheimlichen, jenſeitigen, dunkeln, rächen¬
den Weſens. Weiß der Wille endlich ſich als den principiell
böſen, der ſich als den Schöpfer einer Welt des Nichts
benimmt und daran ſeine widrige Freude hat, ſo wird er
diaboliſch. Ein ſolcher Wille iſt in ſeiner Negativität zu¬
gleich dämoniſch und dies Dämoniſche iſt in ſeiner Erſcheinung
das Geſpenſtiſche.

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[324/0346] Höckerig, gegen die Bruſt ihm geengt, und oben erhub ſich Spitz ſein Haupt, auf der Scheitel mit dünnlicher Wolle beſäet. Widerlich war er vor allen des Peleus' Sohn und Odyſſeus. Wir müſſen für unſere Unterſuchung den äſthetiſchen Geſichtspunct dem ethiſchen voranſtellen. Man erwarte hier alſo nicht eine Abhandlung über den Begriff des Böſen; dieſer gehört der Ethik; die Aeſthetik hat ihn vorauszuſetzen und ſich nur mit der Form der Erſcheinung zu beſchäftigen, inwiefern dieſelbe den moraliſch häßlichen Inhalt in einer adäquaten und mit den Geſetzen des Schönen verträglichen Manier auszudrücken vermag. Es kommt hier auf die Be¬ griffe des Verbrecheriſchen, Geſpenſtiſchen und Dia¬ boliſchen an. Das Verbrecheriſche nämlich iſt die empiriſch objective Wirklichkeit des böſen Willens. Aber dieſe Wirklich¬ keit iſt, verglichen mit der Idee des Willens als dem Guten, die Unrealität ihres Begriffs. Als Erſcheinung wirklich, iſt ihr Weſen das Nichts des Unweſens. Die Gewißheit dieſer Nichtigkeit in dem Handelnden iſt ſein böſes Gewiſſen. Von der Schuld des Böſen iſt das Bewußtſein, mit der poſitiven Verletzung der Idee des Guten zugleich etwas in ſich Nichtiges hervorgebracht zu haben, unzertrennlich und dies Scheinda¬ ſein des Böſen daher an ihm ſelbſt das Geſpenſtiſche. Die Vorſtellung des Verbrechers erzeugt aus ſeiner Schuld die Vorſtellung eines unheimlichen, jenſeitigen, dunkeln, rächen¬ den Weſens. Weiß der Wille endlich ſich als den principiell böſen, der ſich als den Schöpfer einer Welt des Nichts benimmt und daran ſeine widrige Freude hat, ſo wird er diaboliſch. Ein ſolcher Wille iſt in ſeiner Negativität zu¬ gleich dämoniſch und dies Dämoniſche iſt in ſeiner Erſcheinung das Geſpenſtiſche.

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Zitationshilfe: Rosenkranz, Karl: Ästhetik des Häßlichen. Königsberg, 1853, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rosenkranz_aesthetik_1853/346>, abgerufen am 23.04.2024.