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Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 3. Leipzig, 1837.

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Das richtet das Gesetz, wo beides ist vereint,
Ein Inneres, soweit im Aeußern es erscheint;
Kein völlig Inneres, das außen sich verhelt,
Noch ein bloß Aeußeres, wobei ein Innres fehlt.

83.
Ein eisernes Gesetz hat gleiche Strafe, Tod,
Verschiedensten Vergehn, groß oder klein, gedroht.
Ein mildres aber raubt ihm seine Kraft, und glaubt,
Auch gegen Tödtung selbst sei Tödtung unerlaubt.
Von beiden welch's hat Recht? hat Recht villeicht das dritte,
Das zwischen beiden hält der Unterscheidung Mitte?
Recht haben beide. Tod verdienen all, die sündigen;
Doch wer ist sündlos gnug, es ihnen anzukündigen?

Das richtet das Geſetz, wo beides iſt vereint,
Ein Inneres, ſoweit im Aeußern es erſcheint;
Kein voͤllig Inneres, das außen ſich verhelt,
Noch ein bloß Aeußeres, wobei ein Innres fehlt.

83.
Ein eiſernes Geſetz hat gleiche Strafe, Tod,
Verſchiedenſten Vergehn, groß oder klein, gedroht.
Ein mildres aber raubt ihm ſeine Kraft, und glaubt,
Auch gegen Toͤdtung ſelbſt ſei Toͤdtung unerlaubt.
Von beiden welch's hat Recht? hat Recht villeicht das dritte,
Das zwiſchen beiden haͤlt der Unterſcheidung Mitte?
Recht haben beide. Tod verdienen all, die ſuͤndigen;
Doch wer iſt ſuͤndlos gnug, es ihnen anzukuͤndigen?

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[179/0189] Das richtet das Geſetz, wo beides iſt vereint, Ein Inneres, ſoweit im Aeußern es erſcheint; Kein voͤllig Inneres, das außen ſich verhelt, Noch ein bloß Aeußeres, wobei ein Innres fehlt. 83. Ein eiſernes Geſetz hat gleiche Strafe, Tod, Verſchiedenſten Vergehn, groß oder klein, gedroht. Ein mildres aber raubt ihm ſeine Kraft, und glaubt, Auch gegen Toͤdtung ſelbſt ſei Toͤdtung unerlaubt. Von beiden welch's hat Recht? hat Recht villeicht das dritte, Das zwiſchen beiden haͤlt der Unterſcheidung Mitte? Recht haben beide. Tod verdienen all, die ſuͤndigen; Doch wer iſt ſuͤndlos gnug, es ihnen anzukuͤndigen?

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Zitationshilfe: Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 3. Leipzig, 1837, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rueckert_brahmane03_1837/189>, abgerufen am 19.04.2024.