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Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.

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sprechen ist, welches Geschäft zur juristischen Technik
gehört.

Die Forderungen an ein solches Gesetzbuch und
die Erwartungen von demselben sind von zweyerley
Art. Für den innern Zustand des Rechts soll da-
durch die höchste Rechtsgewißheit entstehen, und damit
die höchste Sicherheit gleichförmiger Anwendung. Die
äußeren Gränzen der Gültigkeit sollen dadurch gebes-
sert und berichtigt werden, indem an die Stelle ver-
schiedener Localrechte ein allgemeines Nationalrecht
treten soll. Wir beschränken uns hier noch auf den
ersten Vortheil, indem von dem zweyten besser unten
in besonderer Anwendung auf Deutschland geredet
werden wird.

Daß jener innere Vortheil von der Vortrefflich-
keit der Ausführung abhange, leuchtet jedem sogleich
ein, und es ist also von dieser Seite eben so viel zu
verlieren als zu gewinnen möglich. Sehr merkwür-
dig ist, was Baco aus der Fülle seines Geistes und
seiner Erfahrung über diese Arbeit sagt 1). Er will,
daß sie nicht ohne dringendes Bedürfniß geschehe,
dann aber mit besonderer Sorgfalt für die bisher
gültigen Rechtsquellen: zunächst durch wörtliche Auf-
nahme alles anwendbaren aus ihnen, dann indem sie
im Ganzen aufbewahrt und fortwährend zu Rathe

1) Baco de fontibus juris, aphor. 59 -- 64 (de augmentis
scient. L. 8 C. 3)
.

ſprechen iſt, welches Geſchäft zur juriſtiſchen Technik
gehört.

Die Forderungen an ein ſolches Geſetzbuch und
die Erwartungen von demſelben ſind von zweyerley
Art. Für den innern Zuſtand des Rechts ſoll da-
durch die höchſte Rechtsgewißheit entſtehen, und damit
die höchſte Sicherheit gleichförmiger Anwendung. Die
äußeren Gränzen der Gültigkeit ſollen dadurch gebeſ-
ſert und berichtigt werden, indem an die Stelle ver-
ſchiedener Localrechte ein allgemeines Nationalrecht
treten ſoll. Wir beſchränken uns hier noch auf den
erſten Vortheil, indem von dem zweyten beſſer unten
in beſonderer Anwendung auf Deutſchland geredet
werden wird.

Daß jener innere Vortheil von der Vortrefflich-
keit der Ausführung abhange, leuchtet jedem ſogleich
ein, und es iſt alſo von dieſer Seite eben ſo viel zu
verlieren als zu gewinnen möglich. Sehr merkwür-
dig iſt, was Baco aus der Fülle ſeines Geiſtes und
ſeiner Erfahrung über dieſe Arbeit ſagt 1). Er will,
daß ſie nicht ohne dringendes Bedürfniß geſchehe,
dann aber mit beſonderer Sorgfalt für die bisher
gültigen Rechtsquellen: zunächſt durch wörtliche Auf-
nahme alles anwendbaren aus ihnen, dann indem ſie
im Ganzen aufbewahrt und fortwährend zu Rathe

1) Baco de fontibus juris, aphor. 59 — 64 (de augmentis
ſcient. L. 8 C. 3)
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[20/0030] ſprechen iſt, welches Geſchäft zur juriſtiſchen Technik gehört. Die Forderungen an ein ſolches Geſetzbuch und die Erwartungen von demſelben ſind von zweyerley Art. Für den innern Zuſtand des Rechts ſoll da- durch die höchſte Rechtsgewißheit entſtehen, und damit die höchſte Sicherheit gleichförmiger Anwendung. Die äußeren Gränzen der Gültigkeit ſollen dadurch gebeſ- ſert und berichtigt werden, indem an die Stelle ver- ſchiedener Localrechte ein allgemeines Nationalrecht treten ſoll. Wir beſchränken uns hier noch auf den erſten Vortheil, indem von dem zweyten beſſer unten in beſonderer Anwendung auf Deutſchland geredet werden wird. Daß jener innere Vortheil von der Vortrefflich- keit der Ausführung abhange, leuchtet jedem ſogleich ein, und es iſt alſo von dieſer Seite eben ſo viel zu verlieren als zu gewinnen möglich. Sehr merkwür- dig iſt, was Baco aus der Fülle ſeines Geiſtes und ſeiner Erfahrung über dieſe Arbeit ſagt 1). Er will, daß ſie nicht ohne dringendes Bedürfniß geſchehe, dann aber mit beſonderer Sorgfalt für die bisher gültigen Rechtsquellen: zunächſt durch wörtliche Auf- nahme alles anwendbaren aus ihnen, dann indem ſie im Ganzen aufbewahrt und fortwährend zu Rathe 1) Baco de fontibus juris, aphor. 59 — 64 (de augmentis ſcient. L. 8 C. 3).

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/30>, abgerufen am 24.04.2024.