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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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dem vierdten und fünften Jahrhundert nach Christi Geburt gar starck ausgebreitet, und nicht nur das annoch so genannte Francken-Land in Teutschland, wie auch den größten Theil des benachbarten Galliens (welches nachmals von ihnen Franckreich benennet worden) eingenommen, sondern auch gegen das Jahr 496 die, um den Mayn- und Rhein-Strom, annoch übrig-gewesene Allemannische Völcker völlig bezwungen, und die denselben zugehörig-gewesene Länder sich unterwürffig gemacht haben, das hat, nach dem Zeugnüß aller Geschicht-Schreiber, welche damals gelebet, sonderlich des Gregorii von Tours Hist. Franc. L. 2. c. 30 etc. seine völlige Richtigkeit. Und also ist es auch richtig, daß die Stadt Wißbaden, welche in den gemeldten Gegenden gelegen, ein gleiches Schicksal betroffen, und sie diese Francken, an statt der obgemeldte Allemannier, zu ihren Ober-Herren werde bekommen haben. Die unten anzuführende überbliebene fränckische Denckmale in Wißbaden werden diese, an sich gantz klare, Wahrheit noch weiter bestätigen. Wiewohl auch bloß allein die, in unserer Nachbarschaft liegende, Stadt Franckfurt am Mayn schon Zeuge genug seyn kan, daß die Francken in diesen unseren Gegenden ehemals geherrschet haben. Denn der Nahme dieser Stadt leget klärlich genug an den Tag,

dem vierdten und fünften Jahrhundert nach Christi Geburt gar starck ausgebreitet, und nicht nur das annoch so genannte Francken-Land in Teutschland, wie auch den größten Theil des benachbarten Galliens (welches nachmals von ihnen Franckreich benennet worden) eingenommen, sondern auch gegen das Jahr 496 die, um den Mayn- und Rhein-Strom, annoch übrig-gewesene Allemannische Völcker völlig bezwungen, und die denselben zugehörig-gewesene Länder sich unterwürffig gemacht haben, das hat, nach dem Zeugnüß aller Geschicht-Schreiber, welche damals gelebet, sonderlich des Gregorii von Tours Hist. Franc. L. 2. c. 30 etc. seine völlige Richtigkeit. Und also ist es auch richtig, daß die Stadt Wißbaden, welche in den gemeldten Gegenden gelegen, ein gleiches Schicksal betroffen, und sie diese Francken, an statt der obgemeldte Allemannier, zu ihren Ober-Herren werde bekommen haben. Die unten anzuführende überbliebene fränckische Denckmale in Wißbaden werden diese, an sich gantz klare, Wahrheit noch weiter bestätigen. Wiewohl auch bloß allein die, in unserer Nachbarschaft liegende, Stadt Franckfurt am Mayn schon Zeuge genug seyn kan, daß die Francken in diesen unseren Gegenden ehemals geherrschet haben. Denn der Nahme dieser Stadt leget klärlich genug an den Tag,

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[122/0158] dem vierdten und fünften Jahrhundert nach Christi Geburt gar starck ausgebreitet, und nicht nur das annoch so genannte Francken-Land in Teutschland, wie auch den größten Theil des benachbarten Galliens (welches nachmals von ihnen Franckreich benennet worden) eingenommen, sondern auch gegen das Jahr 496 die, um den Mayn- und Rhein-Strom, annoch übrig-gewesene Allemannische Völcker völlig bezwungen, und die denselben zugehörig-gewesene Länder sich unterwürffig gemacht haben, das hat, nach dem Zeugnüß aller Geschicht-Schreiber, welche damals gelebet, sonderlich des Gregorii von Tours Hist. Franc. L. 2. c. 30 etc. seine völlige Richtigkeit. Und also ist es auch richtig, daß die Stadt Wißbaden, welche in den gemeldten Gegenden gelegen, ein gleiches Schicksal betroffen, und sie diese Francken, an statt der obgemeldte Allemannier, zu ihren Ober-Herren werde bekommen haben. Die unten anzuführende überbliebene fränckische Denckmale in Wißbaden werden diese, an sich gantz klare, Wahrheit noch weiter bestätigen. Wiewohl auch bloß allein die, in unserer Nachbarschaft liegende, Stadt Franckfurt am Mayn schon Zeuge genug seyn kan, daß die Francken in diesen unseren Gegenden ehemals geherrschet haben. Denn der Nahme dieser Stadt leget klärlich genug an den Tag,

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/158>, abgerufen am 19.04.2024.