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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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in Wißbaden auch verschiedene so genannte Separatisten, oder solche Leute, ein, welche sich äusserlich zu keiner Christlichen Religions-Parthey bekennen, noch auch einem öffentlichen Gottes-Dienste derselben beywohnen, sondern ihren eigenen Privat-Versammlungen und besondern Religions-Meynungen obzuliegen pflegen. So lange nun diese Leute sich still verhielten, und keine Unordnungen verursachten, so fand die Amts- und Stadt-Obrigkeit in Wißbaden keinen sonderlichen Anstand dieselbe zu dulden, und ihnen ihre Religions- und Gewissens-Freyheit zu lassen; zumal man die Hofnung hatte, daß sie sich nach und nach von selber, den öffentlichen Kirch-Versammlungen beyzuwohnen, entschliessen würden. Nachdem sie aber anfiengen allerley Ausschweifungen zu äussern, und zu verschiedenen Weiterungen Gelegenheit zu geben, so wurden ihnen, auf die geschehene Vorstellung der Stadt-Prediger, die nöthige Schrancken gesetzet, und selbst auch einige durch Obrigkeitliche Gewalt angehalten, ihre neugebohrene Kinder (welches sie verweigern wollten) zur H. Taufe zu bringen. Sie haben sich nach der Hand ziemlich verlohren, und größtentheils anderswohin begeben.



in Wißbaden auch verschiedene so genannte Separatisten, oder solche Leute, ein, welche sich äusserlich zu keiner Christlichen Religions-Parthey bekennen, noch auch einem öffentlichen Gottes-Dienste derselben beywohnen, sondern ihren eigenen Privat-Versammlungen und besondern Religions-Meynungen obzuliegen pflegen. So lange nun diese Leute sich still verhielten, und keine Unordnungen verursachten, so fand die Amts- und Stadt-Obrigkeit in Wißbaden keinen sonderlichen Anstand dieselbe zu dulden, und ihnen ihre Religions- und Gewissens-Freyheit zu lassen; zumal man die Hofnung hatte, daß sie sich nach und nach von selber, den öffentlichen Kirch-Versammlungen beyzuwohnen, entschliessen würden. Nachdem sie aber anfiengen allerley Ausschweifungen zu äussern, und zu verschiedenen Weiterungen Gelegenheit zu geben, so wurden ihnen, auf die geschehene Vorstellung der Stadt-Prediger, die nöthige Schrancken gesetzet, und selbst auch einige durch Obrigkeitliche Gewalt angehalten, ihre neugebohrene Kinder (welches sie verweigern wollten) zur H. Taufe zu bringen. Sie haben sich nach der Hand ziemlich verlohren, und größtentheils anderswohin begeben.



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in Wißbaden auch verschiedene so genannte Separatisten, oder solche Leute, ein, welche sich äusserlich zu keiner Christlichen Religions-Parthey bekennen, noch auch einem öffentlichen Gottes-Dienste derselben beywohnen, sondern ihren eigenen Privat-Versammlungen und besondern Religions-Meynungen obzuliegen pflegen. So lange nun diese Leute sich still verhielten, und keine Unordnungen verursachten, so fand die Amts- und Stadt-Obrigkeit in Wißbaden keinen sonderlichen Anstand dieselbe zu dulden, und ihnen ihre Religions- und Gewissens-Freyheit zu lassen; zumal man die Hofnung hatte, daß sie sich nach und nach von selber, den öffentlichen Kirch-Versammlungen beyzuwohnen, entschliessen würden. Nachdem sie aber anfiengen allerley Ausschweifungen zu äussern, und zu verschiedenen Weiterungen Gelegenheit zu geben, so wurden ihnen, auf die geschehene Vorstellung der Stadt-Prediger, die nöthige Schrancken gesetzet, und selbst auch einige durch Obrigkeitliche Gewalt angehalten, ihre neugebohrene Kinder (welches sie verweigern wollten) zur H. Taufe zu bringen. Sie haben sich nach der Hand ziemlich verlohren, und größtentheils anderswohin begeben.</p>
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[241/0277] in Wißbaden auch verschiedene so genannte Separatisten, oder solche Leute, ein, welche sich äusserlich zu keiner Christlichen Religions-Parthey bekennen, noch auch einem öffentlichen Gottes-Dienste derselben beywohnen, sondern ihren eigenen Privat-Versammlungen und besondern Religions-Meynungen obzuliegen pflegen. So lange nun diese Leute sich still verhielten, und keine Unordnungen verursachten, so fand die Amts- und Stadt-Obrigkeit in Wißbaden keinen sonderlichen Anstand dieselbe zu dulden, und ihnen ihre Religions- und Gewissens-Freyheit zu lassen; zumal man die Hofnung hatte, daß sie sich nach und nach von selber, den öffentlichen Kirch-Versammlungen beyzuwohnen, entschliessen würden. Nachdem sie aber anfiengen allerley Ausschweifungen zu äussern, und zu verschiedenen Weiterungen Gelegenheit zu geben, so wurden ihnen, auf die geschehene Vorstellung der Stadt-Prediger, die nöthige Schrancken gesetzet, und selbst auch einige durch Obrigkeitliche Gewalt angehalten, ihre neugebohrene Kinder (welches sie verweigern wollten) zur H. Taufe zu bringen. Sie haben sich nach der Hand ziemlich verlohren, und größtentheils anderswohin begeben.

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/277>, abgerufen am 29.03.2024.