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Schleicher, August: Compendium der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Sprachen. Bd. 2. Weimar, 1862.

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Declination. Zal, casus.
§. 243.zweierlei an, 1. das casuselement (ursprünglich postposition)
und 2. im plural außer dem selben noch das pluralzeichen (der
dual ist eine abart des pluralis).

Die wißenschaftliche darstellung der indogermanischen de-
clination hat die aufgabe, die im vor ligenden stande der sprache
enge verwachsenen elemente wider auf zu lösen; mit anderen
worten, sie muß die älteren und ältesten formen wider her
stellen, auß denen die späteren erwachsen sind. Nur so kön-
nen die casusformen klar gefaßt werden. So ist z. b. der instr.
plur. varkais entstanden auß varkabhis, und diß varka-bhi-s
wol auß älterem vark-a-bhi-sa; vark ist die wurzel, vark-a
der nominalstamm (lupus), bhi das casussuffix, sa das plural-
zeichen. Ursprünglichst reichte vark allein für alle beziehun-
gen auß; sodann traten an dise wurzel vark als nähere be-
stimmungen die anderen wurzeln an, die endlich mit der sel-
ben und unter sich enge verwuchsen.

Die zal ist im indogermanischen dreifach, der dual ist je-
doch eine secundäre abart des plurals, die auch leicht in den
sprachen wider schwindet. Andere sprachen unterscheiden teils
die zal gar nicht, teils bezeichnen sie nur singular und plural;
indes kommen auch merfache zalunterschide vor.

In der anzal der lautlich bezeichneten casusverhältnisse
schwanken die bekanten sprachen ungemein; wärend vile spra-
chen das casusverhältnis gar nicht bezeichnen, drücken andere
ser zalreiche verhältnisse durch eine der casusbildung des in-
dogermanischen analoge weise auß (das finnische kent z. b.
vierzehn casus; rechnet man die magyarischen postpositionen
hierher, so ergeben sich für dise sprache noch vil zalreichere
casusbildungen). Auch hier zeigt das indogermanische maß-
volle beschränkung, gleich weit von mangel wie von überfluß
entfernt. Das indogermanische kent ursprünglich siben casus,
d. h. siben am nominalstamme durch an gehängte elemente auß
gedrükte beziehungen, nämlich nominativ, accusativ, lo-
cativ, dativ, ablativ, genitiv, instrumentalis
.

Außerdem ist das nomen im indogermanischen der form
der interjection fähig, d. h. der bloße nominalstamm (der also

Declination. Zal, casus.
§. 243.zweierlei an, 1. das casuselement (ursprünglich postposition)
und 2. im plural außer dem selben noch das pluralzeichen (der
dual ist eine abart des pluralis).

Die wißenschaftliche darstellung der indogermanischen de-
clination hat die aufgabe, die im vor ligenden stande der sprache
enge verwachsenen elemente wider auf zu lösen; mit anderen
worten, sie muß die älteren und ältesten formen wider her
stellen, auß denen die späteren erwachsen sind. Nur so kön-
nen die casusformen klar gefaßt werden. So ist z. b. der instr.
plur. varkais entstanden auß varkabhis, und diß varka-bhi-s
wol auß älterem vark-a-bhi-sa; vark ist die wurzel, vark-a
der nominalstamm (lupus), bhi das casussuffix, sa das plural-
zeichen. Ursprünglichst reichte vark allein für alle beziehun-
gen auß; sodann traten an dise wurzel vark als nähere be-
stimmungen die anderen wurzeln an, die endlich mit der sel-
ben und unter sich enge verwuchsen.

Die zal ist im indogermanischen dreifach, der dual ist je-
doch eine secundäre abart des plurals, die auch leicht in den
sprachen wider schwindet. Andere sprachen unterscheiden teils
die zal gar nicht, teils bezeichnen sie nur singular und plural;
indes kommen auch merfache zalunterschide vor.

In der anzal der lautlich bezeichneten casusverhältnisse
schwanken die bekanten sprachen ungemein; wärend vile spra-
chen das casusverhältnis gar nicht bezeichnen, drücken andere
ser zalreiche verhältnisse durch eine der casusbildung des in-
dogermanischen analoge weise auß (das finnische kent z. b.
vierzehn casus; rechnet man die magyarischen postpositionen
hierher, so ergeben sich für dise sprache noch vil zalreichere
casusbildungen). Auch hier zeigt das indogermanische maß-
volle beschränkung, gleich weit von mangel wie von überfluß
entfernt. Das indogermanische kent ursprünglich siben casus,
d. h. siben am nominalstamme durch an gehängte elemente auß
gedrükte beziehungen, nämlich nominativ, accusativ, lo-
cativ, dativ, ablativ, genitiv, instrumentalis
.

Außerdem ist das nomen im indogermanischen der form
der interjection fähig, d. h. der bloße nominalstamm (der also

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[414/0140] Declination. Zal, casus. zweierlei an, 1. das casuselement (ursprünglich postposition) und 2. im plural außer dem selben noch das pluralzeichen (der dual ist eine abart des pluralis). §. 243. Die wißenschaftliche darstellung der indogermanischen de- clination hat die aufgabe, die im vor ligenden stande der sprache enge verwachsenen elemente wider auf zu lösen; mit anderen worten, sie muß die älteren und ältesten formen wider her stellen, auß denen die späteren erwachsen sind. Nur so kön- nen die casusformen klar gefaßt werden. So ist z. b. der instr. plur. varkais entstanden auß varkabhis, und diß varka-bhi-s wol auß älterem vark-a-bhi-sa; vark ist die wurzel, vark-a der nominalstamm (lupus), bhi das casussuffix, sa das plural- zeichen. Ursprünglichst reichte vark allein für alle beziehun- gen auß; sodann traten an dise wurzel vark als nähere be- stimmungen die anderen wurzeln an, die endlich mit der sel- ben und unter sich enge verwuchsen. Die zal ist im indogermanischen dreifach, der dual ist je- doch eine secundäre abart des plurals, die auch leicht in den sprachen wider schwindet. Andere sprachen unterscheiden teils die zal gar nicht, teils bezeichnen sie nur singular und plural; indes kommen auch merfache zalunterschide vor. In der anzal der lautlich bezeichneten casusverhältnisse schwanken die bekanten sprachen ungemein; wärend vile spra- chen das casusverhältnis gar nicht bezeichnen, drücken andere ser zalreiche verhältnisse durch eine der casusbildung des in- dogermanischen analoge weise auß (das finnische kent z. b. vierzehn casus; rechnet man die magyarischen postpositionen hierher, so ergeben sich für dise sprache noch vil zalreichere casusbildungen). Auch hier zeigt das indogermanische maß- volle beschränkung, gleich weit von mangel wie von überfluß entfernt. Das indogermanische kent ursprünglich siben casus, d. h. siben am nominalstamme durch an gehängte elemente auß gedrükte beziehungen, nämlich nominativ, accusativ, lo- cativ, dativ, ablativ, genitiv, instrumentalis. Außerdem ist das nomen im indogermanischen der form der interjection fähig, d. h. der bloße nominalstamm (der also

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Zitationshilfe: Schleicher, August: Compendium der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Sprachen. Bd. 2. Weimar, 1862, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schleicher_indogermanische02_1862/140>, abgerufen am 26.04.2024.