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Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.

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Die Steuern und die Volkswirtschaft. Der Staatsschatz.

109. Der Staatsschatz und der Staatskredit. Auch wo die Steuer-
erträgnisse sehr anwuchsen, auch wo sie eine von Jahr zu Jahr je dem Bedürfnisse sich
anpassende Beweglichkeit erreicht hatten, blieb die Thatsache bestehen, daß der Staatsbedarf
von Jahr zu Jahr durch Kriege, große Kalamitäten, durch staatliche Neuerwerbungen,
durch notwendige Bauten und Befestigungen nicht bloß ums Doppelte, unter Umständen
ums Drei- und Mehrfache schwankte. Mochte man noch so sehr dahin streben, den
Jahresbedarf gleich hoch zu halten, es lag in seiner Natur, daß dies unmöglich war.
Wir sehen daher schon in alten Zeiten, daß das hochentwickelte Staatswesen den Staats-
schatz voraussetzt: Perikles hatte zur Zeit, als das attische Staatseinkommen 1000 Talente
betrug, 8000 Talente auf der Akropolis angesammelt; von den Lagiden berichtet Lumbroso,
daß ihr Schatz bis zu 740000 Talenten angewachsen sei; Tiberius soll nach seiner
habsüchtigen Regierung 567 Mill. heutige Mark hinterlassen haben. Alle mittelalter-
lichen Fürsten, die gute, sparsame Finanzleute waren, sammelten einen "Vorrat",
Heinrich VII. hinterließ 2 Mill. L im Schatze, Friedrich Wilhelm I. über 10,
Friedrich II. 54 Mill. Thaler im Staatsschatze; noch heute hat das Deutsche Reich
einen solchen von 120 Mill. Mark. Aber es ist klar, daß jede solche Ansammlung
große Schwierigkeiten hat, nur einer besonders sparsamen und geordneten oder glücklichen
Verwaltung gelingt, daß die kurzsichtigen Interessen des Tages solcher Weit- und Vor-
sicht sich stets widersetzen. Das private Kapital war immer dem Staatsschatz abgeneigt,
da er ihm die Wahrscheinlichkeit nahm, in Zeiten des Kriegsausbruches ungeheure Wucher-
prozente zu verdienen. Die Erfahrungsthatsache, daß die Finanzwirtschaft mit einem
Schatze den übrigen ohne solchen immer weit überlegen war, konnte nicht hindern, daß
die meisten Regierungen den plötzlich ansteigenden Anforderungen der Kriegs- und Notzeit
doch meist rat- und hülflos gegenüberstanden. Wo der Staat bereits eine leidlich große
Münzprägung übernommen hatte, konnte er sich durch Münzverschlechterungen helfen;
und das ist denn auch bis ins vorige Jahrhundert allgemein geschehen, zum größten
Schaden der Volkswirtschaft, die durch die Ausgabe des zu leichten Geldes und durch
die notwendige spätere Wiedereinziehung desselben in bedenkliche, teilweise gefährliche
Krisen gestürzt wurde. In neuerer Zeit ist an die Stelle der Münzverschlechterung die
übermäßige Papiergeldausgabe mit ähnlichen Folgen getreten.

In dem Maße, wie der Kredit sich entwickelte, konnten Fürsten und Regierungen
sich durch Kapitalaufnahme gegen Zinszahlung in solcher Zeit helfen. Die Fürsten
begannen zur selben Zeit wie die Städte, wie schon erwähnt, ihren Kredit auszunutzen,
ihre Domänen und Zölle zu versetzen; viele waren auch im 16. Jahrhundert vollständig
überschuldet. Aber die meisten fanden damals überhaupt nicht so leicht und so viel
Kredit wie die Städte. Erst als im 17. und 18. Jahrhundert Holland, England und
Frankreich, das Vorbild Venedigs, Genuas, Florenz' und des Papstes nachahmend, an
Stelle der einzelnen kleinen, in privater Form abgeschlossenen Schuldverträge neue
rechtliche Formen der Staatsanlehen mit gesicherter Zinszahlung, mit leicht übertrag-
baren, gleichlautenden Urkunden ausbildeten, als die steigende Kapitalbildung der reichsten
Länder diesen wie ihren Bundes- und Schutzgenossen die Möglichkeit eröffnete, rasch
Millionen auf dem Kapitalmarkte aufzutreiben, wurden die Staatsschulden, ihre Ver-
zinsung und Abzahlung zu einem der Hauptstücke jeder großen modernisierten Finanz-
wirtschaft. Den reicheren Staaten wurden damit ungeheure Leistungen in der Politik,
der Eroberung, der Kriegführung, wie in der Ausführung von Straßen- und Eisenbahn-
bauten, in der Milderung von Notständen möglich; die ärmeren zerrütteten damit ihren
Haushalt für Generationen, gerieten in weitgehende Abhängigkeit vom Auslande, konnten
vielfach sich zuletzt nicht anders helfen als durch den Gewaltstreich des Staatsbankerottes.
So ist es natürlich, daß die einen den Staatskredit übermäßig priesen, die anderen
ihn über die Gebühr verdammten. Es versteht sich, daß das Wachsen der Staatsschulden
etwas anderes ist in einem reichen als in einem armen Lande, in einem Staate, der
die Steuern entsprechend erhöht oder der sie unvermindert läßt, in einem Gemeinwesen,
das damit Kriege führt, oder das damit Eisenbahnen baut. Großbritannien gab Mil-
lionen L für Zinsen und Tilgung aus: 1701 1,3, 1784 9,7, 1815 32,6, 1856 27,6,

Die Steuern und die Volkswirtſchaft. Der Staatsſchatz.

109. Der Staatsſchatz und der Staatskredit. Auch wo die Steuer-
erträgniſſe ſehr anwuchſen, auch wo ſie eine von Jahr zu Jahr je dem Bedürfniſſe ſich
anpaſſende Beweglichkeit erreicht hatten, blieb die Thatſache beſtehen, daß der Staatsbedarf
von Jahr zu Jahr durch Kriege, große Kalamitäten, durch ſtaatliche Neuerwerbungen,
durch notwendige Bauten und Befeſtigungen nicht bloß ums Doppelte, unter Umſtänden
ums Drei- und Mehrfache ſchwankte. Mochte man noch ſo ſehr dahin ſtreben, den
Jahresbedarf gleich hoch zu halten, es lag in ſeiner Natur, daß dies unmöglich war.
Wir ſehen daher ſchon in alten Zeiten, daß das hochentwickelte Staatsweſen den Staats-
ſchatz vorausſetzt: Perikles hatte zur Zeit, als das attiſche Staatseinkommen 1000 Talente
betrug, 8000 Talente auf der Akropolis angeſammelt; von den Lagiden berichtet Lumbroſo,
daß ihr Schatz bis zu 740000 Talenten angewachſen ſei; Tiberius ſoll nach ſeiner
habſüchtigen Regierung 567 Mill. heutige Mark hinterlaſſen haben. Alle mittelalter-
lichen Fürſten, die gute, ſparſame Finanzleute waren, ſammelten einen „Vorrat“,
Heinrich VII. hinterließ 2 Mill. ₤ im Schatze, Friedrich Wilhelm I. über 10,
Friedrich II. 54 Mill. Thaler im Staatsſchatze; noch heute hat das Deutſche Reich
einen ſolchen von 120 Mill. Mark. Aber es iſt klar, daß jede ſolche Anſammlung
große Schwierigkeiten hat, nur einer beſonders ſparſamen und geordneten oder glücklichen
Verwaltung gelingt, daß die kurzſichtigen Intereſſen des Tages ſolcher Weit- und Vor-
ſicht ſich ſtets widerſetzen. Das private Kapital war immer dem Staatsſchatz abgeneigt,
da er ihm die Wahrſcheinlichkeit nahm, in Zeiten des Kriegsausbruches ungeheure Wucher-
prozente zu verdienen. Die Erfahrungsthatſache, daß die Finanzwirtſchaft mit einem
Schatze den übrigen ohne ſolchen immer weit überlegen war, konnte nicht hindern, daß
die meiſten Regierungen den plötzlich anſteigenden Anforderungen der Kriegs- und Notzeit
doch meiſt rat- und hülflos gegenüberſtanden. Wo der Staat bereits eine leidlich große
Münzprägung übernommen hatte, konnte er ſich durch Münzverſchlechterungen helfen;
und das iſt denn auch bis ins vorige Jahrhundert allgemein geſchehen, zum größten
Schaden der Volkswirtſchaft, die durch die Ausgabe des zu leichten Geldes und durch
die notwendige ſpätere Wiedereinziehung desſelben in bedenkliche, teilweiſe gefährliche
Kriſen geſtürzt wurde. In neuerer Zeit iſt an die Stelle der Münzverſchlechterung die
übermäßige Papiergeldausgabe mit ähnlichen Folgen getreten.

In dem Maße, wie der Kredit ſich entwickelte, konnten Fürſten und Regierungen
ſich durch Kapitalaufnahme gegen Zinszahlung in ſolcher Zeit helfen. Die Fürſten
begannen zur ſelben Zeit wie die Städte, wie ſchon erwähnt, ihren Kredit auszunutzen,
ihre Domänen und Zölle zu verſetzen; viele waren auch im 16. Jahrhundert vollſtändig
überſchuldet. Aber die meiſten fanden damals überhaupt nicht ſo leicht und ſo viel
Kredit wie die Städte. Erſt als im 17. und 18. Jahrhundert Holland, England und
Frankreich, das Vorbild Venedigs, Genuas, Florenz’ und des Papſtes nachahmend, an
Stelle der einzelnen kleinen, in privater Form abgeſchloſſenen Schuldverträge neue
rechtliche Formen der Staatsanlehen mit geſicherter Zinszahlung, mit leicht übertrag-
baren, gleichlautenden Urkunden ausbildeten, als die ſteigende Kapitalbildung der reichſten
Länder dieſen wie ihren Bundes- und Schutzgenoſſen die Möglichkeit eröffnete, raſch
Millionen auf dem Kapitalmarkte aufzutreiben, wurden die Staatsſchulden, ihre Ver-
zinſung und Abzahlung zu einem der Hauptſtücke jeder großen moderniſierten Finanz-
wirtſchaft. Den reicheren Staaten wurden damit ungeheure Leiſtungen in der Politik,
der Eroberung, der Kriegführung, wie in der Ausführung von Straßen- und Eiſenbahn-
bauten, in der Milderung von Notſtänden möglich; die ärmeren zerrütteten damit ihren
Haushalt für Generationen, gerieten in weitgehende Abhängigkeit vom Auslande, konnten
vielfach ſich zuletzt nicht anders helfen als durch den Gewaltſtreich des Staatsbankerottes.
So iſt es natürlich, daß die einen den Staatskredit übermäßig prieſen, die anderen
ihn über die Gebühr verdammten. Es verſteht ſich, daß das Wachſen der Staatsſchulden
etwas anderes iſt in einem reichen als in einem armen Lande, in einem Staate, der
die Steuern entſprechend erhöht oder der ſie unvermindert läßt, in einem Gemeinweſen,
das damit Kriege führt, oder das damit Eiſenbahnen baut. Großbritannien gab Mil-
lionen ₤ für Zinſen und Tilgung aus: 1701 1,3, 1784 9,7, 1815 32,6, 1856 27,6,

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[309/0325] Die Steuern und die Volkswirtſchaft. Der Staatsſchatz. 109. Der Staatsſchatz und der Staatskredit. Auch wo die Steuer- erträgniſſe ſehr anwuchſen, auch wo ſie eine von Jahr zu Jahr je dem Bedürfniſſe ſich anpaſſende Beweglichkeit erreicht hatten, blieb die Thatſache beſtehen, daß der Staatsbedarf von Jahr zu Jahr durch Kriege, große Kalamitäten, durch ſtaatliche Neuerwerbungen, durch notwendige Bauten und Befeſtigungen nicht bloß ums Doppelte, unter Umſtänden ums Drei- und Mehrfache ſchwankte. Mochte man noch ſo ſehr dahin ſtreben, den Jahresbedarf gleich hoch zu halten, es lag in ſeiner Natur, daß dies unmöglich war. Wir ſehen daher ſchon in alten Zeiten, daß das hochentwickelte Staatsweſen den Staats- ſchatz vorausſetzt: Perikles hatte zur Zeit, als das attiſche Staatseinkommen 1000 Talente betrug, 8000 Talente auf der Akropolis angeſammelt; von den Lagiden berichtet Lumbroſo, daß ihr Schatz bis zu 740000 Talenten angewachſen ſei; Tiberius ſoll nach ſeiner habſüchtigen Regierung 567 Mill. heutige Mark hinterlaſſen haben. Alle mittelalter- lichen Fürſten, die gute, ſparſame Finanzleute waren, ſammelten einen „Vorrat“, Heinrich VII. hinterließ 2 Mill. ₤ im Schatze, Friedrich Wilhelm I. über 10, Friedrich II. 54 Mill. Thaler im Staatsſchatze; noch heute hat das Deutſche Reich einen ſolchen von 120 Mill. Mark. Aber es iſt klar, daß jede ſolche Anſammlung große Schwierigkeiten hat, nur einer beſonders ſparſamen und geordneten oder glücklichen Verwaltung gelingt, daß die kurzſichtigen Intereſſen des Tages ſolcher Weit- und Vor- ſicht ſich ſtets widerſetzen. Das private Kapital war immer dem Staatsſchatz abgeneigt, da er ihm die Wahrſcheinlichkeit nahm, in Zeiten des Kriegsausbruches ungeheure Wucher- prozente zu verdienen. Die Erfahrungsthatſache, daß die Finanzwirtſchaft mit einem Schatze den übrigen ohne ſolchen immer weit überlegen war, konnte nicht hindern, daß die meiſten Regierungen den plötzlich anſteigenden Anforderungen der Kriegs- und Notzeit doch meiſt rat- und hülflos gegenüberſtanden. Wo der Staat bereits eine leidlich große Münzprägung übernommen hatte, konnte er ſich durch Münzverſchlechterungen helfen; und das iſt denn auch bis ins vorige Jahrhundert allgemein geſchehen, zum größten Schaden der Volkswirtſchaft, die durch die Ausgabe des zu leichten Geldes und durch die notwendige ſpätere Wiedereinziehung desſelben in bedenkliche, teilweiſe gefährliche Kriſen geſtürzt wurde. In neuerer Zeit iſt an die Stelle der Münzverſchlechterung die übermäßige Papiergeldausgabe mit ähnlichen Folgen getreten. In dem Maße, wie der Kredit ſich entwickelte, konnten Fürſten und Regierungen ſich durch Kapitalaufnahme gegen Zinszahlung in ſolcher Zeit helfen. Die Fürſten begannen zur ſelben Zeit wie die Städte, wie ſchon erwähnt, ihren Kredit auszunutzen, ihre Domänen und Zölle zu verſetzen; viele waren auch im 16. Jahrhundert vollſtändig überſchuldet. Aber die meiſten fanden damals überhaupt nicht ſo leicht und ſo viel Kredit wie die Städte. Erſt als im 17. und 18. Jahrhundert Holland, England und Frankreich, das Vorbild Venedigs, Genuas, Florenz’ und des Papſtes nachahmend, an Stelle der einzelnen kleinen, in privater Form abgeſchloſſenen Schuldverträge neue rechtliche Formen der Staatsanlehen mit geſicherter Zinszahlung, mit leicht übertrag- baren, gleichlautenden Urkunden ausbildeten, als die ſteigende Kapitalbildung der reichſten Länder dieſen wie ihren Bundes- und Schutzgenoſſen die Möglichkeit eröffnete, raſch Millionen auf dem Kapitalmarkte aufzutreiben, wurden die Staatsſchulden, ihre Ver- zinſung und Abzahlung zu einem der Hauptſtücke jeder großen moderniſierten Finanz- wirtſchaft. Den reicheren Staaten wurden damit ungeheure Leiſtungen in der Politik, der Eroberung, der Kriegführung, wie in der Ausführung von Straßen- und Eiſenbahn- bauten, in der Milderung von Notſtänden möglich; die ärmeren zerrütteten damit ihren Haushalt für Generationen, gerieten in weitgehende Abhängigkeit vom Auslande, konnten vielfach ſich zuletzt nicht anders helfen als durch den Gewaltſtreich des Staatsbankerottes. So iſt es natürlich, daß die einen den Staatskredit übermäßig prieſen, die anderen ihn über die Gebühr verdammten. Es verſteht ſich, daß das Wachſen der Staatsſchulden etwas anderes iſt in einem reichen als in einem armen Lande, in einem Staate, der die Steuern entſprechend erhöht oder der ſie unvermindert läßt, in einem Gemeinweſen, das damit Kriege führt, oder das damit Eiſenbahnen baut. Großbritannien gab Mil- lionen ₤ für Zinſen und Tilgung aus: 1701 1,3, 1784 9,7, 1815 32,6, 1856 27,6,

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_grundriss01_1900/325>, abgerufen am 23.04.2024.