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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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Einleitung.
Nicht mehrsinnig zu sein war die fundamentale an das Zeichen zu
stellende Anforderung, die auf die Forderung der Konsequenz in
seinem Gebrauche hinauslief.

Die Wörter zerfielen in

b) kategorematische oder
Namen
und synkategorematische oder
Nichtnamen.

Die Namen waren entweder

c)EigennamenoderGemeinnamen
-- jener ein Individuum unter den Objekten des Denkens, dieser (dis-
tributiv) eine Klasse von Individuen bezeichnend -- und es bildete
dies die für die Logik fundamentale Unterscheidung, mit deren Be-
sprechung wir uns auf längere Zeit zur Not schon hätten be-
gnügen können.

Die Unterscheidung von

d)EinzelnamenundKollektivnamen
liess sich indessen kaum anders als wie grammatikalisch oder psycho-
logisch rechtfertigen, indem ausser dem Nichts (0), der Eins, dem
Punkt und dem Augenblick so ziemlich alles Benennbare unter irgend
einem Gesichtspunkt als ein Kollektivname hingestellt werden durfte. --
Ebenso war von den einander gegenübergestellten
e)positivenundnegativen
Namen nur der Gegensatz zwischen beiden logisch begründbar. --
Dagegen erschien jeweils
f)abstraktoderkonkret
und (bei Gemeinnamen) eventuell auch gemischt "abstrakt-konkreter"
Natur zu sein als ein in der Bedeutung des Namens selbst begrün-
detes Merkmal, auf das zu achten jedoch für die Logik weniger in's
Gewicht fallen möchte, als für die Philosophie überhaupt.

Endlich war die Einteilung der Namen in

g)absoluteundrelative
wieder eine durchaus belangreiche -- wozu unter den Gemeinnamen
auch wiederum solche von "gemischtem" Charakter denkbar wären
(indem die Individuen, welche der Gemeinname umfasst, auch teils
durch absolute, teils durch relative Namen charakterisirt sein könnten).

Es ist gelegentlich von Wert, sich bei der Verwendung von Namen
über diese Verhältnisse Rechenschaft zu geben und darauf bezügliche
Fragen vorzulegen.

Einleitung.
Nicht mehrsinnig zu sein war die fundamentale an das Zeichen zu
stellende Anforderung, die auf die Forderung der Konsequenz in
seinem Gebrauche hinauslief.

Die Wörter zerfielen in

b) kategorematische oder
Namen
und synkategorematische oder
Nichtnamen.

Die Namen waren entweder

c)EigennamenoderGemeinnamen
— jener ein Individuum unter den Objekten des Denkens, dieser (dis-
tributiv) eine Klasse von Individuen bezeichnend — und es bildete
dies die für die Logik fundamentale Unterscheidung, mit deren Be-
sprechung wir uns auf längere Zeit zur Not schon hätten be-
gnügen können.

Die Unterscheidung von

d)EinzelnamenundKollektivnamen
liess sich indessen kaum anders als wie grammatikalisch oder psycho-
logisch rechtfertigen, indem ausser dem Nichts (0), der Eins, dem
Punkt und dem Augenblick so ziemlich alles Benennbare unter irgend
einem Gesichtspunkt als ein Kollektivname hingestellt werden durfte. —
Ebenso war von den einander gegenübergestellten
e)positivenundnegativen
Namen nur der Gegensatz zwischen beiden logisch begründbar. —
Dagegen erschien jeweils
f)abstraktoderkonkret
und (bei Gemeinnamen) eventuell auch gemischt „abstrakt-konkreter“
Natur zu sein als ein in der Bedeutung des Namens selbst begrün-
detes Merkmal, auf das zu achten jedoch für die Logik weniger in's
Gewicht fallen möchte, als für die Philosophie überhaupt.

Endlich war die Einteilung der Namen in

g)absoluteundrelative
wieder eine durchaus belangreiche — wozu unter den Gemeinnamen
auch wiederum solche von „gemischtem“ Charakter denkbar wären
(indem die Individuen, welche der Gemeinname umfasst, auch teils
durch absolute, teils durch relative Namen charakterisirt sein könnten).

Es ist gelegentlich von Wert, sich bei der Verwendung von Namen
über diese Verhältnisse Rechenschaft zu geben und darauf bezügliche
Fragen vorzulegen.

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[78/0098] Einleitung. Nicht mehrsinnig zu sein war die fundamentale an das Zeichen zu stellende Anforderung, die auf die Forderung der Konsequenz in seinem Gebrauche hinauslief. Die Wörter zerfielen in b) kategorematische oder Namen und synkategorematische oder Nichtnamen. Die Namen waren entweder c) Eigennamen oder Gemeinnamen — jener ein Individuum unter den Objekten des Denkens, dieser (dis- tributiv) eine Klasse von Individuen bezeichnend — und es bildete dies die für die Logik fundamentale Unterscheidung, mit deren Be- sprechung wir uns auf längere Zeit zur Not schon hätten be- gnügen können. Die Unterscheidung von d) Einzelnamen und Kollektivnamen liess sich indessen kaum anders als wie grammatikalisch oder psycho- logisch rechtfertigen, indem ausser dem Nichts (0), der Eins, dem Punkt und dem Augenblick so ziemlich alles Benennbare unter irgend einem Gesichtspunkt als ein Kollektivname hingestellt werden durfte. — Ebenso war von den einander gegenübergestellten e) positiven und negativen Namen nur der Gegensatz zwischen beiden logisch begründbar. — Dagegen erschien jeweils f) abstrakt oder konkret und (bei Gemeinnamen) eventuell auch gemischt „abstrakt-konkreter“ Natur zu sein als ein in der Bedeutung des Namens selbst begrün- detes Merkmal, auf das zu achten jedoch für die Logik weniger in's Gewicht fallen möchte, als für die Philosophie überhaupt. Endlich war die Einteilung der Namen in g) absolute und relative wieder eine durchaus belangreiche — wozu unter den Gemeinnamen auch wiederum solche von „gemischtem“ Charakter denkbar wären (indem die Individuen, welche der Gemeinname umfasst, auch teils durch absolute, teils durch relative Namen charakterisirt sein könnten). Es ist gelegentlich von Wert, sich bei der Verwendung von Namen über diese Verhältnisse Rechenschaft zu geben und darauf bezügliche Fragen vorzulegen.

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/98>, abgerufen am 25.04.2024.