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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.

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Siebzehnte Vorlesung.
§ 33. Herkömmliche Einteilung der kategorischen Urteile nach
Qualität und Quantität. Modifizirte Deutung der universalen in der
exakten Logik und Unzulänglichkeit des früheren Kalkuls zur Dar-
stellung der partikularen Urteile.

Die an die Formen der Wortsprache sich innigst anschmiegende
herkömmliche Logik teilt die kategorischen Urteile ein nach der so-
genannten "Qualität" derselben in bejahende und verneinende, nach ihrer
"Quantität" in universale und partikulare.

Es entstehen durch die Kombination der beiden Einteilungsgründe
die vier Arten der

universell (allgemein)
oder partikular (besonders)
bejahenden (affirmativen) oder
verneinenden (negativen)
Urteile.

Die vier Buchstaben a, e, i, o, als die hervorgehobenen Vokale der
lateinischen Verbalformen:

asserit (es bejaht, versichert) und nego (ich verneine, leugne)
werden nach alter Übung mnemonisch verwendet, um diese vier Arten
von Urteilen unterscheidend kurz zu bezeichnen, und zwar sollte vor-
stellen:

a ein universell bejahendes Urteil, wie: Alle A sind B.
e ein universell verneinendes Urteil, wie: Alle A sind nicht B,
oder mit anderen Worten: Kein A ist B.
i ein partikular bejahendes Urteil, wie: Einige A sind B.
o ein partikular verneinendes Urteil, wie: Einige A sind nicht B.

Die Bedeutung der vier Buchstaben im Gedächtniss fest zu halten,
zu memoriren, erleichtert der Doppelvers:
"Asserit a, negat e, sed universaliter ambo,
Asserit i, negat o, sed particulariter ambo".

Diese vier Buchstaben selbst etwa als Beziehungszeichen hier zu ver-
wenden, die vier angeführten Schemata von Urteilen also mittelst:

Siebzehnte Vorlesung.
§ 33. Herkömmliche Einteilung der kategorischen Urteile nach
Qualität und Quantität. Modifizirte Deutung der universalen in der
exakten Logik und Unzulänglichkeit des früheren Kalkuls zur Dar-
stellung der partikularen Urteile.

Die an die Formen der Wortsprache sich innigst anschmiegende
herkömmliche Logik teilt die kategorischen Urteile ein nach der so-
genannten „Qualität“ derselben in bejahende und verneinende, nach ihrer
Quantität“ in universale und partikulare.

Es entstehen durch die Kombination der beiden Einteilungsgründe
die vier Arten der

universell (allgemein)
oder partikular (besonders)
bejahenden (affirmativen) oder
verneinenden (negativen)
Urteile.

Die vier Buchstaben a, e, i, o, als die hervorgehobenen Vokale der
lateinischen Verbalformen:

asserit (es bejaht, versichert) und nego (ich verneine, leugne)
werden nach alter Übung mnemonisch verwendet, um diese vier Arten
von Urteilen unterscheidend kurz zu bezeichnen, und zwar sollte vor-
stellen:

a ein universell bejahendes Urteil, wie: Alle A sind B.
e ein universell verneinendes Urteil, wie: Alle A sind nicht B,
oder mit anderen Worten: Kein A ist B.
i ein partikular bejahendes Urteil, wie: Einige A sind B.
o ein partikular verneinendes Urteil, wie: Einige A sind nicht B.

Die Bedeutung der vier Buchstaben im Gedächtniss fest zu halten,
zu memoriren, erleichtert der Doppelvers:
„Asserit a, negat e, sed universaliter ambo,
Asserit i, negat o, sed particulariter ambo“.

Diese vier Buchstaben selbst etwa als Beziehungszeichen hier zu ver-
wenden, die vier angeführten Schemata von Urteilen also mittelst:

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[[85]/0109] Siebzehnte Vorlesung. § 33. Herkömmliche Einteilung der kategorischen Urteile nach Qualität und Quantität. Modifizirte Deutung der universalen in der exakten Logik und Unzulänglichkeit des früheren Kalkuls zur Dar- stellung der partikularen Urteile. Die an die Formen der Wortsprache sich innigst anschmiegende herkömmliche Logik teilt die kategorischen Urteile ein nach der so- genannten „Qualität“ derselben in bejahende und verneinende, nach ihrer „Quantität“ in universale und partikulare. Es entstehen durch die Kombination der beiden Einteilungsgründe die vier Arten der universell (allgemein) oder partikular (besonders) bejahenden (affirmativen) oder verneinenden (negativen) Urteile. Die vier Buchstaben a, e, i, o, als die hervorgehobenen Vokale der lateinischen Verbalformen: asserit (es bejaht, versichert) und nego (ich verneine, leugne) werden nach alter Übung mnemonisch verwendet, um diese vier Arten von Urteilen unterscheidend kurz zu bezeichnen, und zwar sollte vor- stellen: a ein universell bejahendes Urteil, wie: Alle A sind B. e ein universell verneinendes Urteil, wie: Alle A sind nicht B, oder mit anderen Worten: Kein A ist B. i ein partikular bejahendes Urteil, wie: Einige A sind B. o ein partikular verneinendes Urteil, wie: Einige A sind nicht B. Die Bedeutung der vier Buchstaben im Gedächtniss fest zu halten, zu memoriren, erleichtert der Doppelvers: „Asserit a, negat e, sed universaliter ambo, Asserit i, negat o, sed particulariter ambo“. Diese vier Buchstaben selbst etwa als Beziehungszeichen hier zu ver- wenden, die vier angeführten Schemata von Urteilen also mittelst:

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891, S. [85]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/109>, abgerufen am 28.03.2024.