Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895.

Bild:
<< vorherige Seite

§ 13. Unbegrenzte Iterationen.
15) [Formel 1] ,
der nebenbei sich als Sonderfall eines allgemeineren Satzes darstellt:
16) [Formel 2] .

An der Gültigkeit dieses Satzes 16) zu zweifeln ist schon durch das
Präzedenz der arithmetischen Analysis nahe gelegt, wo derselbe dann wenn
die Funktion f(x) bei x = uinfinity "unstetig" ist, bekanntlich nicht gilt, viel-
mehr der "Grenzwert" der Funktion von ihrem "Endwert" (oder "Wert"
schlechtweg) verschieden ist.

Um sogleich den Satz 16) -- als den allgemeineren -- für unsre
Disziplin mit ihrer Beschränkung des Begriffs von f(u) auf einen durch die
sechs Spezies aus u und andern (von u unabhängigen) Relativen abgelei-
teten Ausdruck zu beweisen kann man versuchen, die Gültigkeit desselben
zunächst für jene Elementaroperationen mittelst deren f(u) sich aufbaut,
darzuthun in Gestalt der Sätze:
17)

[Tabelle]
18)
[Tabelle]
worin auch [Formel 3] als existirend, vr gleichwie ur als konvergent voraus-
zusetzen ist, und falls z. B. vr = a eine Konstante bezüglich r vorstellen
sollte, auch vinfinity = a zu denken wäre.

Von diesen Sätzen gelingt es sehr leicht die vier ersten zu beweisen.
Z. B. diese Überlegung beweist den ersten von ihnen: Ist für irgend ein ij
und jedes r > n der Koeffizient (ur)i j endgültig = 0 oder 1, so ist auch
ebendafür (ur)i j endgültig = 1 oder 0. Ebenso leuchten auch bei endlichem
Denkbereiche die beiden letzten Sätze ein; dann wird es nämlich ein r
geben -- das grösste unter den n, die den (ur)i h und (vr)h j einzeln ent-
sprechen -- von welchem an, in der Sh des Produktes beider, diese Terme
ihre endgültigen von r unabhängigen Werte erlangt haben, und dann wird
das gleiche auch mit der Summe, d. h. mit (ur ; vr)i j, der Fall sein. Und
ebenso wie die endgültigen Werte der (ur ; vr)i j sich aus den Koeffizienten
(ur)i h und (vr)h j zusammensetzen, ebenso muss sich auch (uinfinity ; vinfinity)i j aus den
Koeffizienten von uinfinity und vinfinity zusammensetzen, weil diese eben als jene er-
klärt worden.

Dagegen stösst bei unbegrenztem Denkbereiche der Beweisversuch
[sofern Satz 18) dann überhaupt noch gilt!] auf Schwierigkeiten, die wir
im Kontext der S. 182 in der eckigen Klammer schon angedeutet haben.

Hievon abgesehn würde von den Teilsätzen 17), 18) über die beim
Aufbau von f(u) verwendeten Operationen die Behauptung sich offenbar
leicht auf den aus ihnen aufgebauten Ausdruck f(u) selbst übertragen und
wäre damit auch unser Satz 18) erwiesen.


§ 13. Unbegrenzte Iterationen.
15) [Formel 1] ,
der nebenbei sich als Sonderfall eines allgemeineren Satzes darstellt:
16) [Formel 2] .

An der Gültigkeit dieses Satzes 16) zu zweifeln ist schon durch das
Präzedenz der arithmetischen Analysis nahe gelegt, wo derselbe dann wenn
die Funktion f(x) bei x = u „unstetig“ ist, bekanntlich nicht gilt, viel-
mehr der „Grenzwert“ der Funktion von ihrem „Endwert“ (oder „Wert“
schlechtweg) verschieden ist.

Um sogleich den Satz 16) — als den allgemeineren — für unsre
Disziplin mit ihrer Beschränkung des Begriffs von f(u) auf einen durch die
sechs Spezies aus u und andern (von u unabhängigen) Relativen abgelei-
teten Ausdruck zu beweisen kann man versuchen, die Gültigkeit desselben
zunächst für jene Elementaroperationen mittelst deren f(u) sich aufbaut,
darzuthun in Gestalt der Sätze:
17)

[Tabelle]
18)
[Tabelle]
worin auch [Formel 3] als existirend, vr gleichwie ur als konvergent voraus-
zusetzen ist, und falls z. B. vr = a eine Konstante bezüglich r vorstellen
sollte, auch v = a zu denken wäre.

Von diesen Sätzen gelingt es sehr leicht die vier ersten zu beweisen.
Z. B. diese Überlegung beweist den ersten von ihnen: Ist für irgend ein ij
und jedes r > n der Koeffizient (ur)i j endgültig = 0 oder 1, so ist auch
ebendafür (ur̅)i j endgültig = 1 oder 0. Ebenso leuchten auch bei endlichem
Denkbereiche die beiden letzten Sätze ein; dann wird es nämlich ein r
geben — das grösste unter den n, die den (ur)i h und (vr)h j einzeln ent-
sprechen — von welchem an, in der Σh des Produktes beider, diese Terme
ihre endgültigen von r unabhängigen Werte erlangt haben, und dann wird
das gleiche auch mit der Summe, d. h. mit (ur ; vr)i j, der Fall sein. Und
ebenso wie die endgültigen Werte der (ur ; vr)i j sich aus den Koeffizienten
(ur)i h und (vr)h j zusammensetzen, ebenso muss sich auch (u ; v)i j aus den
Koeffizienten von u und v zusammensetzen, weil diese eben als jene er-
klärt worden.

Dagegen stösst bei unbegrenztem Denkbereiche der Beweisversuch
[sofern Satz 18) dann überhaupt noch gilt!] auf Schwierigkeiten, die wir
im Kontext der S. 182 in der eckigen Klammer schon angedeutet haben.

Hievon abgesehn würde von den Teilsätzen 17), 18) über die beim
Aufbau von f(u) verwendeten Operationen die Behauptung sich offenbar
leicht auf den aus ihnen aufgebauten Ausdruck f(u) selbst übertragen und
wäre damit auch unser Satz 18) erwiesen.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0205" n="191"/><fw place="top" type="header">§ 13. Unbegrenzte Iterationen.</fw><lb/>
15) <hi rendition="#et"><formula/>,</hi><lb/>
der nebenbei sich als Sonderfall eines allgemeineren Satzes darstellt:<lb/>
16) <hi rendition="#et"><formula/>.</hi></p><lb/>
          <p>An der Gültigkeit dieses Satzes 16) zu zweifeln ist schon durch das<lb/>
Präzedenz der arithmetischen Analysis nahe gelegt, wo derselbe dann wenn<lb/>
die Funktion <hi rendition="#i">f</hi>(<hi rendition="#i">x</hi>) bei <hi rendition="#i">x</hi> = <hi rendition="#i">u</hi><hi rendition="#sub">&#x221E;</hi> &#x201E;unstetig&#x201C; ist, bekanntlich nicht gilt, viel-<lb/>
mehr der &#x201E;Grenzwert&#x201C; der Funktion von ihrem &#x201E;Endwert&#x201C; (oder &#x201E;Wert&#x201C;<lb/>
schlechtweg) verschieden ist.</p><lb/>
          <p>Um sogleich den Satz 16) &#x2014; als den allgemeineren &#x2014; für unsre<lb/>
Disziplin mit ihrer Beschränkung des Begriffs von <hi rendition="#i">f</hi>(<hi rendition="#i">u</hi>) auf einen durch die<lb/>
sechs Spezies aus <hi rendition="#i">u</hi> und andern (von <hi rendition="#i">u</hi> unabhängigen) Relativen abgelei-<lb/>
teten Ausdruck zu beweisen kann man versuchen, die Gültigkeit desselben<lb/>
zunächst für jene Elementaroperationen mittelst deren <hi rendition="#i">f</hi>(<hi rendition="#i">u</hi>) sich aufbaut,<lb/>
darzuthun in Gestalt der Sätze:<lb/>
17) <table><row><cell/></row></table><lb/>
18) <table><row><cell/></row></table><lb/>
worin auch <formula/> als existirend, <hi rendition="#i">v<hi rendition="#sub">r</hi></hi> gleichwie <hi rendition="#i">u<hi rendition="#sub">r</hi></hi> als konvergent voraus-<lb/>
zusetzen ist, und falls z. B. <hi rendition="#i">v<hi rendition="#sub">r</hi></hi> = <hi rendition="#i">a</hi> eine Konstante bezüglich <hi rendition="#i">r</hi> vorstellen<lb/>
sollte, auch <hi rendition="#i">v</hi><hi rendition="#sub">&#x221E;</hi> = <hi rendition="#i">a</hi> zu denken wäre.</p><lb/>
          <p>Von diesen Sätzen gelingt es sehr leicht die vier ersten zu beweisen.<lb/>
Z. B. diese Überlegung beweist den ersten von ihnen: Ist für irgend ein <hi rendition="#i">ij</hi><lb/>
und jedes <hi rendition="#i">r</hi> &gt; <hi rendition="#i">n</hi> der Koeffizient (<hi rendition="#i">u<hi rendition="#sub">r</hi></hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">i j</hi></hi> endgültig = 0 oder 1, so ist auch<lb/>
ebendafür (<hi rendition="#i">u<hi rendition="#sub">r</hi>&#x0305;</hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">i j</hi> endgültig</hi> = 1 oder 0. Ebenso leuchten auch bei endlichem<lb/>
Denkbereiche die beiden letzten Sätze ein; dann wird es nämlich ein <hi rendition="#i">r</hi><lb/>
geben &#x2014; das grösste unter den <hi rendition="#i">n</hi>, die den (<hi rendition="#i">u<hi rendition="#sub">r</hi></hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">i h</hi></hi> und (<hi rendition="#i">v<hi rendition="#sub">r</hi></hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">h j</hi></hi> einzeln ent-<lb/>
sprechen &#x2014; von welchem an, in der <hi rendition="#i">&#x03A3;<hi rendition="#sub">h</hi></hi> des Produktes beider, diese Terme<lb/>
ihre endgültigen von <hi rendition="#i">r</hi> unabhängigen Werte erlangt haben, und dann wird<lb/>
das gleiche auch mit der Summe, d. h. mit (<hi rendition="#i">u<hi rendition="#sub">r</hi></hi> ; <hi rendition="#i">v<hi rendition="#sub">r</hi></hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">i j</hi></hi>, der Fall sein. Und<lb/>
ebenso wie die endgültigen Werte der (<hi rendition="#i">u<hi rendition="#sub">r</hi></hi> ; <hi rendition="#i">v<hi rendition="#sub">r</hi></hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">i j</hi></hi> sich aus den Koeffizienten<lb/>
(<hi rendition="#i">u<hi rendition="#sub">r</hi></hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">i h</hi></hi> und (<hi rendition="#i">v<hi rendition="#sub">r</hi></hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">h j</hi></hi> zusammensetzen, ebenso muss sich auch (<hi rendition="#i">u</hi><hi rendition="#sub">&#x221E;</hi> ; <hi rendition="#i">v</hi><hi rendition="#sub">&#x221E;</hi>)<hi rendition="#i"><hi rendition="#sub">i j</hi></hi> aus den<lb/>
Koeffizienten von <hi rendition="#i">u</hi><hi rendition="#sub">&#x221E;</hi> und <hi rendition="#i">v</hi><hi rendition="#sub">&#x221E;</hi> zusammensetzen, weil diese eben als jene er-<lb/>
klärt worden.</p><lb/>
          <p>Dagegen stösst bei unbegrenztem Denkbereiche der Beweisversuch<lb/>
[sofern Satz 18) dann überhaupt noch gilt!] auf Schwierigkeiten, die wir<lb/>
im Kontext der S. 182 in der eckigen Klammer schon angedeutet haben.</p><lb/>
          <p>Hievon abgesehn würde von den Teilsätzen 17), 18) über die beim<lb/>
Aufbau von <hi rendition="#i">f</hi>(<hi rendition="#i">u</hi>) verwendeten Operationen die Behauptung sich offenbar<lb/>
leicht auf den aus ihnen aufgebauten Ausdruck <hi rendition="#i">f</hi>(<hi rendition="#i">u</hi>) selbst übertragen und<lb/>
wäre damit auch unser Satz 18) erwiesen.</p>
        </div><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[191/0205] § 13. Unbegrenzte Iterationen. 15) [FORMEL], der nebenbei sich als Sonderfall eines allgemeineren Satzes darstellt: 16) [FORMEL]. An der Gültigkeit dieses Satzes 16) zu zweifeln ist schon durch das Präzedenz der arithmetischen Analysis nahe gelegt, wo derselbe dann wenn die Funktion f(x) bei x = u∞ „unstetig“ ist, bekanntlich nicht gilt, viel- mehr der „Grenzwert“ der Funktion von ihrem „Endwert“ (oder „Wert“ schlechtweg) verschieden ist. Um sogleich den Satz 16) — als den allgemeineren — für unsre Disziplin mit ihrer Beschränkung des Begriffs von f(u) auf einen durch die sechs Spezies aus u und andern (von u unabhängigen) Relativen abgelei- teten Ausdruck zu beweisen kann man versuchen, die Gültigkeit desselben zunächst für jene Elementaroperationen mittelst deren f(u) sich aufbaut, darzuthun in Gestalt der Sätze: 17) 18) worin auch [FORMEL] als existirend, vr gleichwie ur als konvergent voraus- zusetzen ist, und falls z. B. vr = a eine Konstante bezüglich r vorstellen sollte, auch v∞ = a zu denken wäre. Von diesen Sätzen gelingt es sehr leicht die vier ersten zu beweisen. Z. B. diese Überlegung beweist den ersten von ihnen: Ist für irgend ein ij und jedes r > n der Koeffizient (ur)i j endgültig = 0 oder 1, so ist auch ebendafür (ur̅)i j endgültig = 1 oder 0. Ebenso leuchten auch bei endlichem Denkbereiche die beiden letzten Sätze ein; dann wird es nämlich ein r geben — das grösste unter den n, die den (ur)i h und (vr)h j einzeln ent- sprechen — von welchem an, in der Σh des Produktes beider, diese Terme ihre endgültigen von r unabhängigen Werte erlangt haben, und dann wird das gleiche auch mit der Summe, d. h. mit (ur ; vr)i j, der Fall sein. Und ebenso wie die endgültigen Werte der (ur ; vr)i j sich aus den Koeffizienten (ur)i h und (vr)h j zusammensetzen, ebenso muss sich auch (u∞ ; v∞)i j aus den Koeffizienten von u∞ und v∞ zusammensetzen, weil diese eben als jene er- klärt worden. Dagegen stösst bei unbegrenztem Denkbereiche der Beweisversuch [sofern Satz 18) dann überhaupt noch gilt!] auf Schwierigkeiten, die wir im Kontext der S. 182 in der eckigen Klammer schon angedeutet haben. Hievon abgesehn würde von den Teilsätzen 17), 18) über die beim Aufbau von f(u) verwendeten Operationen die Behauptung sich offenbar leicht auf den aus ihnen aufgebauten Ausdruck f(u) selbst übertragen und wäre damit auch unser Satz 18) erwiesen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/205
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/205>, abgerufen am 18.04.2024.