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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.

Vergleicht man aber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegen-
wart mit jenen beim Auftauchen der Bodenreinertragslehre, so zeigt
sich doch, dass in der Praxis eine sehr wesentliche Annäherung an die
Grundsätze der letzteren allenthalben stattgefunden hat. Überall bildet
heutzutage möglichste Steigerung der Nutzholzproduktion oberstes Prinzip,
sorgfältiger Durchforstungsbetrieb und die Ausnutzung des Lichtstands-
zuwachses gewinnen immer allgemeinere Verbreitung; man räumt der
natürlichen Verjüngung wieder ein umfangreicheres Gebiet ein, sorg-
fältigste Ausnutzung der Produktionskraft des Bodens durch eine den
wechselnden Standortsverhältnissen entsprechende Mischung der Holz-
arten wird allenthalben angestrebt. Wo werden heute noch die reinen
Buchenwirtschaften mit Umtriebszeiten von 140 und mehr Jahren ge-
funden? Wo sind die noch vor 30 Jahren in grosser Masse vorhandenen
überständigen und rückgängigen Vorräte von Althölzern?

Die Forstwirtschaft ist ein konservatives Gewerbe, bei welchem sich
tiefgreifende Änderungen naturgemäss nur langsam vollziehen können
und dürfen; der Fortschritt wird hierdurch allerdings erst allmählich
sichtbar, aber anderseits wird auch eine oft schädliche Überstürzung
verhütet.

Wenn man diese Umgestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse
einerseits und die Konzessionen, welche von den Vertretern der Boden-
reinertragsschule gemacht worden sind, anderseits in Betracht zieht,
so erscheint die oben ausgesprochene Behauptung, dass der Widerstreit
beider Schulen heutzutage hauptsächlich in der Theorie besteht,
durchaus gerechtfertigt.

2. Kapitel. Das forstliche Unterrichts- und Prüfungswesen.

§ 1. Geschichtliches. Universität oder Forstakademie? Nach der
gegenwärtigen Auffassung bildet die Vorsorge für den forstlichen Unter-
richt eine Aufgabe der Staatsverwaltung und speziell ein Gebiet der
Forstpolitik. Die Unterrichtsanstalten sind fast ausnahmslos Staats-

und Betriebseinrichtung der österreichischen Staats- und Fondsforste, 2. Ausgabe
von 1893, sagt: Die Betriebseinrichtung hat die Aufgabe, den Wirtschaftsgang so zu
regeln, dass die Forste zur erreichbar höchsten Vollkommenheit des Bodenschutzes
und der Bodenpflege, der Ordnung und Güte des Holzbestandes, der Grösse und
des Wertes aller Erträge sich hinaufzuschwingen vermögen. Es wird ferner die
Staats- und Fondsverwaltung bei der Ertrags- und Betriebsregelung ebenso wie bei
der nachfolgenden Wirtschaft die Aufgaben, welche die Wälder im Haushalte der
Natur wie in jenem der Völker zu erfüllen haben, nicht minder die Verpflichtung
gegenüber fremden Rechten oder die Unterstützung anderer Zweige der Staatsver-
waltung, endlich aber auch die finanzielle Seite des Waldbaues und seiner Ergeb-
nisse unverrückt im Auge behalten. (Jahrbuch der Staats- und Fondsgüter-Verwal-
tung, 1. Jahrg., Wien 1893.)
I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.

Vergleicht man aber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegen-
wart mit jenen beim Auftauchen der Bodenreinertragslehre, so zeigt
sich doch, daſs in der Praxis eine sehr wesentliche Annäherung an die
Grundsätze der letzteren allenthalben stattgefunden hat. Überall bildet
heutzutage möglichste Steigerung der Nutzholzproduktion oberstes Prinzip,
sorgfältiger Durchforstungsbetrieb und die Ausnutzung des Lichtstands-
zuwachses gewinnen immer allgemeinere Verbreitung; man räumt der
natürlichen Verjüngung wieder ein umfangreicheres Gebiet ein, sorg-
fältigste Ausnutzung der Produktionskraft des Bodens durch eine den
wechselnden Standortsverhältnissen entsprechende Mischung der Holz-
arten wird allenthalben angestrebt. Wo werden heute noch die reinen
Buchenwirtschaften mit Umtriebszeiten von 140 und mehr Jahren ge-
funden? Wo sind die noch vor 30 Jahren in groſser Masse vorhandenen
überständigen und rückgängigen Vorräte von Althölzern?

Die Forstwirtschaft ist ein konservatives Gewerbe, bei welchem sich
tiefgreifende Änderungen naturgemäſs nur langsam vollziehen können
und dürfen; der Fortschritt wird hierdurch allerdings erst allmählich
sichtbar, aber anderseits wird auch eine oft schädliche Überstürzung
verhütet.

Wenn man diese Umgestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse
einerseits und die Konzessionen, welche von den Vertretern der Boden-
reinertragsschule gemacht worden sind, anderseits in Betracht zieht,
so erscheint die oben ausgesprochene Behauptung, daſs der Widerstreit
beider Schulen heutzutage hauptsächlich in der Theorie besteht,
durchaus gerechtfertigt.

2. Kapitel. Das forstliche Unterrichts- und Prüfungswesen.

§ 1. Geschichtliches. Universität oder Forstakademie? Nach der
gegenwärtigen Auffassung bildet die Vorsorge für den forstlichen Unter-
richt eine Aufgabe der Staatsverwaltung und speziell ein Gebiet der
Forstpolitik. Die Unterrichtsanstalten sind fast ausnahmslos Staats-

und Betriebseinrichtung der österreichischen Staats- und Fondsforste, 2. Ausgabe
von 1893, sagt: Die Betriebseinrichtung hat die Aufgabe, den Wirtschaftsgang so zu
regeln, daſs die Forste zur erreichbar höchsten Vollkommenheit des Bodenschutzes
und der Bodenpflege, der Ordnung und Güte des Holzbestandes, der Gröſse und
des Wertes aller Erträge sich hinaufzuschwingen vermögen. Es wird ferner die
Staats- und Fondsverwaltung bei der Ertrags- und Betriebsregelung ebenso wie bei
der nachfolgenden Wirtschaft die Aufgaben, welche die Wälder im Haushalte der
Natur wie in jenem der Völker zu erfüllen haben, nicht minder die Verpflichtung
gegenüber fremden Rechten oder die Unterstützung anderer Zweige der Staatsver-
waltung, endlich aber auch die finanzielle Seite des Waldbaues und seiner Ergeb-
nisse unverrückt im Auge behalten. (Jahrbuch der Staats- und Fondsgüter-Verwal-
tung, 1. Jahrg., Wien 1893.)
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[105/0123] I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege. Vergleicht man aber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegen- wart mit jenen beim Auftauchen der Bodenreinertragslehre, so zeigt sich doch, daſs in der Praxis eine sehr wesentliche Annäherung an die Grundsätze der letzteren allenthalben stattgefunden hat. Überall bildet heutzutage möglichste Steigerung der Nutzholzproduktion oberstes Prinzip, sorgfältiger Durchforstungsbetrieb und die Ausnutzung des Lichtstands- zuwachses gewinnen immer allgemeinere Verbreitung; man räumt der natürlichen Verjüngung wieder ein umfangreicheres Gebiet ein, sorg- fältigste Ausnutzung der Produktionskraft des Bodens durch eine den wechselnden Standortsverhältnissen entsprechende Mischung der Holz- arten wird allenthalben angestrebt. Wo werden heute noch die reinen Buchenwirtschaften mit Umtriebszeiten von 140 und mehr Jahren ge- funden? Wo sind die noch vor 30 Jahren in groſser Masse vorhandenen überständigen und rückgängigen Vorräte von Althölzern? Die Forstwirtschaft ist ein konservatives Gewerbe, bei welchem sich tiefgreifende Änderungen naturgemäſs nur langsam vollziehen können und dürfen; der Fortschritt wird hierdurch allerdings erst allmählich sichtbar, aber anderseits wird auch eine oft schädliche Überstürzung verhütet. Wenn man diese Umgestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse einerseits und die Konzessionen, welche von den Vertretern der Boden- reinertragsschule gemacht worden sind, anderseits in Betracht zieht, so erscheint die oben ausgesprochene Behauptung, daſs der Widerstreit beider Schulen heutzutage hauptsächlich in der Theorie besteht, durchaus gerechtfertigt. 2. Kapitel. Das forstliche Unterrichts- und Prüfungswesen. § 1. Geschichtliches. Universität oder Forstakademie? Nach der gegenwärtigen Auffassung bildet die Vorsorge für den forstlichen Unter- richt eine Aufgabe der Staatsverwaltung und speziell ein Gebiet der Forstpolitik. Die Unterrichtsanstalten sind fast ausnahmslos Staats- 1) 1) und Betriebseinrichtung der österreichischen Staats- und Fondsforste, 2. Ausgabe von 1893, sagt: Die Betriebseinrichtung hat die Aufgabe, den Wirtschaftsgang so zu regeln, daſs die Forste zur erreichbar höchsten Vollkommenheit des Bodenschutzes und der Bodenpflege, der Ordnung und Güte des Holzbestandes, der Gröſse und des Wertes aller Erträge sich hinaufzuschwingen vermögen. Es wird ferner die Staats- und Fondsverwaltung bei der Ertrags- und Betriebsregelung ebenso wie bei der nachfolgenden Wirtschaft die Aufgaben, welche die Wälder im Haushalte der Natur wie in jenem der Völker zu erfüllen haben, nicht minder die Verpflichtung gegenüber fremden Rechten oder die Unterstützung anderer Zweige der Staatsver- waltung, endlich aber auch die finanzielle Seite des Waldbaues und seiner Ergeb- nisse unverrückt im Auge behalten. (Jahrbuch der Staats- und Fondsgüter-Verwal- tung, 1. Jahrg., Wien 1893.)

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/123>, abgerufen am 28.03.2024.