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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
aufsicht stehenden, mit genügender Forsteinrichtung versehenen Forsten
Materialerträge, Wirtschaftsschäden, Preise und Löhne.

Behufs Vereinbarung über gemeinschaftliche Durchführung dieser
Vorschläge sollte eine Delegiertenkonferenz einberufen werden.

Die Verwirklichung dieses Programmes ist jedoch, hauptsächlich
infolge der ablehnenden Haltung der preussischen Regierung, ebenfalls
gescheitert.

Wenn auch eine allgemeine Forststatistik von Reichswegen nicht
eingerichtet worden ist, so werden doch immerhin einzelne wichtige
Abschnitte derselben von Reichswegen behandelt; diese sind:

1. Die Verkehrsstatistik bezüglich der Ein- und Ausfuhr von
Holz und Holzprodukten im deutschen Zollgebiete, ferner der Holzverkehr
auf den deutschen Eisenbahnen und binnenländischen Wasserstrassen,
desgleichen der Schiffsverkehr mit Holz in den deutschen Seehäfen.

2. Die Gewerbestatistik der Jahre 1875 und 1882 hat einen
Einblick in die Betriebsarten, Betriebsstätten, das Betriebspersonal, die
Kraft- und Arbeitsmaschinen, den Arbeitsverdienst und die räumliche
Verteilung der Holzindustrie gewährt.

3. Gelegentlich der ersten Aufnahme der landwirtschaftlichen
Bodenbenutzung im Jahre 1878 wurde bereits die Gesamtfläche
der Forsten und Holzungen ebenfalls ermittelt, bei der zweiten Auf-
nahme im Jahre 1883 wurden diese Ermittelungen dahin erweitert,
dass neben der Grösse der Forsten auch die Art des Bestandes derselben
und deren Verteilung nach dem Besitzstande erhoben wurde.

Im Jahre 1893 ist bei dieser Veranlassung wieder nur die Gesamt-
fläche der Forsten und Holzungen erhoben worden, weil man annahm,
dass die Verhältnisse der Forstwirtschaft nicht so raschen Schwankungen
unterliegen, um schon nach zehn Jahren wieder die nicht unerhebliche
Mehrarbeit erfordernden eingehenderen Erhebungen zu rechtfertigen.

4. Die von seiten des Reichs-Versicherungsamtes heraus-
gegebenen "Amtlichen Nachrichten" enthalten ebenfalls auf die Forst-
wirtschaft bezügliche statistische Nachweisungen. So bringt Nr. 19
vom 1. Oktober 1893 die "Statistik der entschädigungs-
pflichtigen Unfälle in der Land- und Forstwirtschaft des
Deutschen Reichs für das Jahr 1891
". Leider ist hier die Forst-
wirtschaft infolge der Organisation der Berufsgenossenschaften nicht
gesondert behandelt.

Im übrigen ist die Forststatistik Sache der Einzelstaaten.

Eine allen berechtigten Ansprüchen genügende deutsche Forst-
statistik ist nur unter der Ägide der statistischen Reichsbehörde zu er-
warten, während bei den 26 einzelnen Bundesstaaten weder das gleich-
mässige Interesse für die Forstwirtschaft noch die Neigung und die
Mittel zu forstwirtschaftlichen Erhebungen vorhanden sind.


B. Zweiter (spezieller) Teil.
aufsicht stehenden, mit genügender Forsteinrichtung versehenen Forsten
Materialerträge, Wirtschaftsschäden, Preise und Löhne.

Behufs Vereinbarung über gemeinschaftliche Durchführung dieser
Vorschläge sollte eine Delegiertenkonferenz einberufen werden.

Die Verwirklichung dieses Programmes ist jedoch, hauptsächlich
infolge der ablehnenden Haltung der preuſsischen Regierung, ebenfalls
gescheitert.

Wenn auch eine allgemeine Forststatistik von Reichswegen nicht
eingerichtet worden ist, so werden doch immerhin einzelne wichtige
Abschnitte derselben von Reichswegen behandelt; diese sind:

1. Die Verkehrsstatistik bezüglich der Ein- und Ausfuhr von
Holz und Holzprodukten im deutschen Zollgebiete, ferner der Holzverkehr
auf den deutschen Eisenbahnen und binnenländischen Wasserstraſsen,
desgleichen der Schiffsverkehr mit Holz in den deutschen Seehäfen.

2. Die Gewerbestatistik der Jahre 1875 und 1882 hat einen
Einblick in die Betriebsarten, Betriebsstätten, das Betriebspersonal, die
Kraft- und Arbeitsmaschinen, den Arbeitsverdienst und die räumliche
Verteilung der Holzindustrie gewährt.

3. Gelegentlich der ersten Aufnahme der landwirtschaftlichen
Bodenbenutzung im Jahre 1878 wurde bereits die Gesamtfläche
der Forsten und Holzungen ebenfalls ermittelt, bei der zweiten Auf-
nahme im Jahre 1883 wurden diese Ermittelungen dahin erweitert,
daſs neben der Gröſse der Forsten auch die Art des Bestandes derselben
und deren Verteilung nach dem Besitzstande erhoben wurde.

Im Jahre 1893 ist bei dieser Veranlassung wieder nur die Gesamt-
fläche der Forsten und Holzungen erhoben worden, weil man annahm,
daſs die Verhältnisse der Forstwirtschaft nicht so raschen Schwankungen
unterliegen, um schon nach zehn Jahren wieder die nicht unerhebliche
Mehrarbeit erfordernden eingehenderen Erhebungen zu rechtfertigen.

4. Die von seiten des Reichs-Versicherungsamtes heraus-
gegebenen „Amtlichen Nachrichten“ enthalten ebenfalls auf die Forst-
wirtschaft bezügliche statistische Nachweisungen. So bringt Nr. 19
vom 1. Oktober 1893 die „Statistik der entschädigungs-
pflichtigen Unfälle in der Land- und Forstwirtschaft des
Deutschen Reichs für das Jahr 1891
“. Leider ist hier die Forst-
wirtschaft infolge der Organisation der Berufsgenossenschaften nicht
gesondert behandelt.

Im übrigen ist die Forststatistik Sache der Einzelstaaten.

Eine allen berechtigten Ansprüchen genügende deutsche Forst-
statistik ist nur unter der Ägide der statistischen Reichsbehörde zu er-
warten, während bei den 26 einzelnen Bundesstaaten weder das gleich-
mäſsige Interesse für die Forstwirtschaft noch die Neigung und die
Mittel zu forstwirtschaftlichen Erhebungen vorhanden sind.


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[134/0152] B. Zweiter (spezieller) Teil. aufsicht stehenden, mit genügender Forsteinrichtung versehenen Forsten Materialerträge, Wirtschaftsschäden, Preise und Löhne. Behufs Vereinbarung über gemeinschaftliche Durchführung dieser Vorschläge sollte eine Delegiertenkonferenz einberufen werden. Die Verwirklichung dieses Programmes ist jedoch, hauptsächlich infolge der ablehnenden Haltung der preuſsischen Regierung, ebenfalls gescheitert. Wenn auch eine allgemeine Forststatistik von Reichswegen nicht eingerichtet worden ist, so werden doch immerhin einzelne wichtige Abschnitte derselben von Reichswegen behandelt; diese sind: 1. Die Verkehrsstatistik bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Holz und Holzprodukten im deutschen Zollgebiete, ferner der Holzverkehr auf den deutschen Eisenbahnen und binnenländischen Wasserstraſsen, desgleichen der Schiffsverkehr mit Holz in den deutschen Seehäfen. 2. Die Gewerbestatistik der Jahre 1875 und 1882 hat einen Einblick in die Betriebsarten, Betriebsstätten, das Betriebspersonal, die Kraft- und Arbeitsmaschinen, den Arbeitsverdienst und die räumliche Verteilung der Holzindustrie gewährt. 3. Gelegentlich der ersten Aufnahme der landwirtschaftlichen Bodenbenutzung im Jahre 1878 wurde bereits die Gesamtfläche der Forsten und Holzungen ebenfalls ermittelt, bei der zweiten Auf- nahme im Jahre 1883 wurden diese Ermittelungen dahin erweitert, daſs neben der Gröſse der Forsten auch die Art des Bestandes derselben und deren Verteilung nach dem Besitzstande erhoben wurde. Im Jahre 1893 ist bei dieser Veranlassung wieder nur die Gesamt- fläche der Forsten und Holzungen erhoben worden, weil man annahm, daſs die Verhältnisse der Forstwirtschaft nicht so raschen Schwankungen unterliegen, um schon nach zehn Jahren wieder die nicht unerhebliche Mehrarbeit erfordernden eingehenderen Erhebungen zu rechtfertigen. 4. Die von seiten des Reichs-Versicherungsamtes heraus- gegebenen „Amtlichen Nachrichten“ enthalten ebenfalls auf die Forst- wirtschaft bezügliche statistische Nachweisungen. So bringt Nr. 19 vom 1. Oktober 1893 die „Statistik der entschädigungs- pflichtigen Unfälle in der Land- und Forstwirtschaft des Deutschen Reichs für das Jahr 1891“. Leider ist hier die Forst- wirtschaft infolge der Organisation der Berufsgenossenschaften nicht gesondert behandelt. Im übrigen ist die Forststatistik Sache der Einzelstaaten. Eine allen berechtigten Ansprüchen genügende deutsche Forst- statistik ist nur unter der Ägide der statistischen Reichsbehörde zu er- warten, während bei den 26 einzelnen Bundesstaaten weder das gleich- mäſsige Interesse für die Forstwirtschaft noch die Neigung und die Mittel zu forstwirtschaftlichen Erhebungen vorhanden sind.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/152>, abgerufen am 19.04.2024.